Beschreibung

Die in Frankreich arbeitenden Bergleute aus dem Saarland erhielten ihren Lohn in französischen Franc ausgezahlt. Nach einem Abkommen mit den Devisenstellen sollten sie zwei Drittel mit nach Deutschland bringen, ein Drittel durften sie in Frankreich ausgeben. Da der Kurs in Frankreich besser war, hatten jedoch viele ihr Geld dort eingetauscht. Die neue Vorschrift sorgte am 27.2.1937, einem Zahltag, für Unruhe an der Grenzstation Lauterbach. Die Zöllner schickten die Bergleute mit deutschem Geld zurück. Sie debattierten auf der französischen Seite, wo auch französische Kommunisten auftauchten. Auf der deutschen Seite der Grenze versammelten sich die Frauen und Kinder der Bergleute. Einige Bergleute überschritten schließlich die Grenze ohne Kontrollen, trotz dem Einschreiten der Beamten. Erst durch das Eingreifen des Regierungspräsidenten Jung konnten alle Arbeiter über die Grenze kommen. Die Staatspolizei nahm 28 Bergleute fest. Um die Arbeiter nicht zu beunruhigen und ihnen die Arbeit in Frankreich nicht zu verleiden, aber andererseits die Staatsautorität mit energischen Mitteln zu wahren, ergingen gegen 800-1000 Arbeiter Strafbefehle. Gauleiter Bürckel versprach ihnen, dass es wegen der Unruhen keine Urteile wegen Landfriedensbruch geben würde und garantierte eine Gnadenaktion. Die Justiz verwahrte sich jedoch gegen die Einmischung der Partei. Sie verurteilte als Anführer drei Beschuldigte, Heinrich Dreystadt (geboren 1908), Heinrich Simon (geboren 1906) und Andreas Closen (geboren 1896), wegen Zusammenrottung zu je zehn Monaten Gefängnis, einen vierten, Franz Roth (geboren 1898), zusätzlich wegen Begünstigung zu weiteren zwei Wochen. Weitere Verhaftete erhielten vier beziehungsweise sechs Monate Gefängnis wegen Devisenvergehen. Die Gnadenaktion lief Ostern 1937: gegen die Entlassung von sechs Verurteilten hatten weder Gauleitung noch Kreisleitung Bedenken, lediglich Roth und Closen blieben in Haft.

Quellen

LA Saar GStA 29

Sicherheit: belegt