Beschreibung

Die Ehefrau Gertrud J. (geboren um 1903) wurde wegen verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen vom Sondergericht Düsseldorf am 2.12.1941 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und sechs Monate gefodert. J. hatte leichtbekleidet in ihrer Wohnung auf einem Stuhl gestanden und sich einem französischen Kriegsgefangenen gezeigt, der ihr Kusshände zuwarf. Beim Wiederaufnahmeverfahren wurde am 10.6.1943 die Strafe bestätigt.

Literatur

Schmidt, Herbert, "Beabsichtige ich die Todesstrafe zu beantragen". Die nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf 1933 bis 1945, Essen 1998, S. 127-128.

Sicherheit: belegt