Beschreibung

Der Kriegsinvalide Gottfried Schüller (geboren am 16.07.1888) und der arbeitslose Bauarbeiter Peter Becker (geboren am 25.11.1897) äußerten sich militant NS-feindlich. Anfang November 1934 sagte Becker zu einer Bekannten, die ihn in seiner Wohnung besuchte und von einer Rundfunknachricht über die Verhaftung von 45 Kommunisten in Berlin berichtete: "Was wollen Sie denn eigentlich, wenn die [Kommunisten] an das Ruder gekommen wären, die wären besser wie Hitler." Auf die Empörung der Bekannten reagierte Becker mit den Worten: "Der erste, der vor Weihnachten den Rüb [Kopf] herunterkriegt, oder an die Wand gestellt wird, ist der Hitler. Ich weiss auch genau, wer den Reichstag in Brand gesteckt hat. Das ganze ist so schnell gekommen und er wurde Reichskanzler, damit der Reichstagsbrand nicht unter die Leute kommen sollte." Die Bekannte zeigte Becker am 06.11.1934 wegen "Miesmacherei" an. In der Vernehmung gab der Beschuldigte seine Äußerungen zu, erklärte aber sie von dem ihm bekannten Gottfried Schüller gehört zu haben. Schüller bestritt diesen Vorwurf. Am 08.11.1935 erging Haftbefehl gegen Becker und Schüller. Am 12.12.1934 verurteilte das Sondergericht Köln Peter Becker wegen Vergehens gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.03.1933" in Tateinheit mit Vergehen gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19.12.1932" zu einem Jahr Gefängnis. Gottfried Schüller, dem die NS-feindliche Äußerung nicht nachgewiesen werden konnte, wurde freigesprochen.

Quellen

LAV NRW, Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr. 16547

Sicherheit: belegt