Beschreibung

Gegen den Anstreicher Hans Fischer (geb. am 06.10.1897 in Burg an der Mosel) wurde am 09.02.1940 ein Ermittlungsverfahren wegen des Abhörens ausländischer Sender und Verstoßes gegen das Heimtückegesetz eingeleitet. Ihm wurde in der Anklageschrift vorgeworfen, in der Zeit von September bis November 1939 in seiner Wohnung in Mönchengladbach ausländische Sender gehört, die deutsche Berichterstattung angezweifelt und sich den Tod von Adolf Hitler beim Attentat vom 08.11.1939 gewünscht zu haben. Als Zeugen dienten für die Ermittlung zwei bei Hans Fischer und seiner Ehefrau zur Miete lebenden Schwestern. Obwohl er die Anschuldigungen gegen ihn abstritt, wurde er schließlich am 09.05.1940 zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt und gleichzeitig die bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre aberkannt. Er wurde im Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen inhaftiert. In einem "Antrag auf Wiederherstellung der Wehrwürdigkeit des Johann Fischer" vom 08.05.1944 wurde er nach seiner Strafe als unauffällig und geeignet für die Wiederhesretllung bewertet. Der Vorstand des Zuchthauses schreibt in der Begründung, dass er sich dort während seiner Haft "einwandfrei geführt und sehr fleißig gearbeitet" habe.

Quellen/Literatur

LAV NRW R, Gerichte Rep. 114, Nr. 1748

Sicherheit: belegt