Beschreibung

Der Fabrikarbeiter und gebürtige Tscheche Josef Hannack (geboren am 23.9.1902) war während des Krieges bei der Roddergrube A.G. in Berrenrath beschäftigt. Im April 1943 saß er mit einem französischen Zivilarbeiter im Speiseraum des Werkes. Als die Werksaufsicht dem Franzosen ein englisches Flugblatt in deutscher Sprache entriss, nahm Hannack es an sich und begann laut vorzulesen. Dabei übersetzte er dem Zivilarbeiter das Flugblatt in dessen Muttersprache, da dieser kein Deutsch beherrschte. Als eine zweite Aufsicht hinzukam, kam es zu einer kurzen Auseinandersetzung, bei der Hannack versuchte, das Flugblatt unter der Tischplatte zu verstecken. Der Arbeiter wurde am 20.4.1943 festgenommen. Das Sondergericht Köln verurteilte ihn am 12.1.1944 wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz zu 15 Monaten Gefängnishaft. Der seit 1941 mit polnischen, russischen und französischen Kriegsgefangenen gepflegte Umgang habe "das gesunde Volksempfinden gröblichst verletzt". Die Bekanntgabe des Inhalts des Flugblattes sei geeignet gewesen, "das Ansehen der Reichsregierung schwer zu schädigen", so die Urteilsbegründung.

Quellen

LAV NRW Abt. Rheinland, Gerichte Rep. 112, Nr. 3846 LAV NRW Abt. Rheinland, Gerichte Rep. 112, Nr. 18151

Sicherheit: belegt