Beschreibung

Kaplan Hubert Löhr (geboren am 3.8.1899) verweigerte das Glockengeläut zu Ehren Hindenburgs am 3.8.1934 mit der Begründung, er folge nur den Anordnungen seines Bischofs, und vom Generalvikariat sei bisher noch keine entsprechende Anordnung erfolgt. Nachdem er vom Generalvikariat die Anweisung zum Läuten erhalten hatte, ließ er die Glocken läuten und die Kirche mit Trauerfahnen beflaggen. Die Gestapo erteilte ihm daraufhin ein kurzfristiges Aufenthaltsverbot im Landkreis Köln. Da ihm keine Böswilligkeit nachgewiesen werden konnte, wurde von einer Inschutzhaftnahme abgesehen. Die Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks wurde jedoch beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln beantragt.

Quellen

LHAK 403, Nr. 16846, 673-680

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 759.

Sicherheit: belegt