Beschreibung

Am 25.3.1934 zeigten sich in Giesenkirchen Angehörige der katholischen Sturmscharjugend (Bund der katholischen Jugendbewegung, 1929 gebildet aus Teilen der DJK, Deutsche Jugendkraft und des KJMV, Katholischer Jungmännerverband) öffentlich in Uniform. Das Tragen von Uniformen durch konfessionelle Bünde war jedoch verboten. Die Angelegenheit kam zur Anzeige, ein Verfahren wurde gegen die Jugendlichen und die örtliche Geistlichkeit eingeleitet.

Quellen

LHAK 403, Nr. 16845, 193-195

Sicherheit: belegt