Beschreibung

Die Hausfrau Lina Reichardt (geboren am 11.5.1878) betätigte sich auch nach deren Verbot 1935 weiter für die Internationale Bibelforscher-Vereinigung. Deshalb verhaftete die Gestapo sie am 8.9.1936. Am 22.2.1937 verurteilte das Sondergericht Saarbrücken Reichhardt wegen Verstoß gegen den §4 der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu fünfeinhalb Monaten Gefängnis. Durch die lange Haftzeit war die Strafe verbüßt.

Quellen

LA Saar LEA 15757

Sicherheit: belegt