Beschreibung

Die erwerbslose Hausangestellte Margareth Hillen, geboren am 07.05.1895 in Gladbach, äußerte sich beleidigend über Adolf Hitler. Hillen hatte zunächst am 18.10.1933 zu ihrer Vermieterin in deren Küche und nochmals am 21.10. desselben Jahres auf dem Arbeitsamt Koblenz gesagt, "dass sie nicht Hitler werden könnte [d.h. Mitglied der NSDAP], Hitler hätte noch nichts geleistet. Hitler sei nicht verheiratet, er sei auch schwul". Die Vermieterin zeigte sie am 27.10.1933 wegen Beleidigung des Reichskanzlers an. In der Vernehmung gab die Beschuldigte, die der Polizei schon als "Umherzieherin" bekannt war, ihre Äußerung in beiden Fällen zu, die sie gedankenlos und ohne Wissen über ihre Strafbarkeit getan haben will. Am 04.11. erging Haftbefehl gegen sie. Das Sondergericht Köln verurteilte Margareth Hillen am 18.12.1933 wegen Vergehens gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.03.1933", dem Vorgänger des Heimtückegesetzes, zu sechs Monaten Gefängnis.

Quellen

LAV NRW Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr. 16472

Sicherheit: belegt