Beschreibung

Der Schleifer Otto Weber (geb. am 23.1.1910 in Leichlingen), 1932-1933 Mitglied der KPD, wurde beschuldigt, den Umzug des Sturmbanns III der SA-Standarte 53 in Leichlingen am 18.2.1933 mit „einer Gruppe kommunistisch eingestellter Leute“ beobachtet und dabei „Heil Moskau“ und „Rotfront“ gerufen zu haben. Des weiteren soll Weber versucht haben, einen halben Ziegelstein in den Zug zu werfen, woran er aber von SA-Leuten gehindert worden sei. In dem daraus resultierenden Handgemenge habe er zwei SA-Männer mit einem Messer leicht verletzt. Weber wurde Ende Februar 1933 in „Schutzhaft“ im Amtsgerichtsgefängnis Opladen genommen. Das Sondergericht Düsseldorf verurteilte ihn am 28.7.1933 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Gefängnis. Seine Strafe verbüßte er im Gefängnis Anrath. Auf Gesuch seiner schwangeren Frau vom 31.7.1933 erhielt Weber einen Hafturlaub in der zweiten Jahreshälfte 1933. Am 11.8.1934 wurde die Reststrafe aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 7.8.1934 erlassen.

Quellen

LAV NRW Gerichte Rep. 114, Nr. 756

Sicherheit: belegt