Beschreibung
Pater Paul Esser (geb. am 06.06.1899 in Freialdenhoven bei Jülich) predigte am 19.05.1935 in der katholischen Gemeindemesse in Neuss Grimlinghausen über die sogenannten Devisenverbrechen und die Hitlerjugend, wobei er die Freiwilligkeit einer Mitgliedschaft dortselbst betonte. In diesem Zusammenhang verlas er einen Hirtenbrief des erzbischöflichen Generalvikariats bezüglich der Hitlerjugend. Er äußerte laut Zeugenaussage: "Lasst eure Kinder nicht zwingen, der Hitlerjugend beizutreten. Es ist nur freier Wille. Der Stellvertreter des Führers hat es selbst am 3. April betont […]. Allen Katholiken möchte ich ans Herz legen, dem Caritasverband beizutreten und viele Opfer zu bringen." Am 30.08.1935 wurde Paul Esser in Düsseldorf angeklagt, da er "als Geistlicher in einer Kirche vor mehreren Personen, Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer […] Erörterung gemacht habe." In der Vernehmung gab er zu, den Hirtenbrief mit Betonung der Freiwilligkeit in der Hitlerjugend verlesen und für die Caritas geworben zu haben. Etwaige weiterführende Anschuldigungen stritt er ab. Im Prozess am 05.10.1935 sagten mehrere Zeugen aus Neuss-Grimlinghausen zu Gunsten Paul Essers aus, dass seine Predigt nicht friedensgefährdende Inhalte besaß. Am 11.10.1935 wurde er schließlich mit der Begründung freigesprochen, dass die Zeugen der Anklage "nicht die Intelligenz besitzen, überhaupt eine Predigt richtig zu verstehen." Der Oberstaatsanwalt nahm seine eingelegte Berufung am 18.11.1935 zurück.
Quellen/Literatur
LAV NRW R, Gerichte Rep 114, Nr 8169