Beschreibung

Der Kaufmann und Sozialdemokrat Paul Leibner (geb. am 15.12.1884 in Davidshütte) versteckte in seiner Wohnung Druckmaschinen der SPD. Leibner war in den Verdacht geraten heimlich eine illegale Druckerei zu unterhalten, weshalb am 11.03.1933 eine Hausdurchsuchung seiner Wohnung stattfand. Bei dieser entdeckte die Polizei mehrere Druckmaschinen, darunter auch eine Adressiermaschine, die Leibner noch aus seinem Hinterzimmer entfernte, als die Polizisten mit der Versiegelung eines anderen Wohnungsraumes beschäftigt waren. Die Polizei beschlagnahmte bei ihm eine elektrische mittelgroße Presse, eine mittelgroße Anlegepresse für den Handbetrieb, eine kleinere Handpresse für Flugblätter, eine Kopiermaschine für Abzüge auf Zinkplatten, ca. 20 Rollen Druckpapier und mehrere tausend Bögen Papier in Flugblattformat. Die kleinere Handpresse, so hatte Leibner zugegeben, bei dem Kaufmann Ludwig Soreck, in der Breitestraße 102 versteckt, wo sie die Polizei schließlich sicherstellte. In seiner Vernehmung gab der als Bezirksleiter aktive Sozialdemokrat zu, auf Nachfrage der Parteiführung um Ende Februar seine Wohnung zur Unterbringung der Druckmaschinen des Parteihauses in der Severinstraße angeboten, um diese vor ihrer Zerstörung bei einer erwarteten Stürmung des Hauses nach der Märzwahl zu schützen. Anfang März stellten seine Genossen die Maschinen nacheinander in seiner Wohnung auf. Leibner bestritt trotz der betriebsfertigen Aufstellung der Maschinen samt Zubehörs diese zum Druck benutzt zu haben. Sein Sohn, ebenfalls Sozialdemokrat, bestätigte diese Aussagen. Leibner gab zudem an, die kleinere Handmaschine nur zu Berufszwecken an den angeblich unpolitischen Soreck weitergegeben zu haben. Gleichwohl ihm die Herstellung illegaler Druckschriften nicht nachgewiesen werden konnte, wurde Leibner am 16.03.1933 in Schutzhaft genommen und im Gefängnis Bonnerwall inhaftiert. Am 7.06.1933 verurteilte ihn das Schöffengericht Köln wegen Pfandbruchs zu einer Geldstrafe von 100 RM, ersatzweise zu zehn Tagen Gefängnis. Das Gericht hielt Leibner seine Tätigkeit für den "Verband heimattreuer Oberschlesier" zugute, durch die er "sich Verdienste um das Verbleiben dieser Gebiete [Oberschlesiens] beim Reich und um das deutsche Volkstum erworben hat." Die einen Tag nach dem Urteil eingegangene Berufung Leibners wurde vom Landgericht Köln am 8.09.1933 verworfen.

Quellen

LAV NRW Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr.15636

Sicherheit: belegt