Beschreibung

Der Untersuchungshäftling Peter Hover (geboren am 25.04.1910 in Köln) und inhaftiert im Gefängnis Köln-Klingelpütz, kritisierte in einem Brief an die Familie seiner Schwester die Sozialpolitik des NS-Regimes. Hover, der bereits seit Juli 1932 wegen einer anderen Sache in Haft saß, schrieb am 31.05.1933 an seine Schwester, seinen Schwager und deren Kinder: "Einmal durch die Straße, gerade jetzt im Augenblick marschiert unten eine Schulklasse vorbei. Nach den Stimmen 12-13 jährige Jungen: 'vielleicht bist du, schon morgen eine Leiche.' Das ist wohl ein national=sozialistisches Lied? Es soll wohl soviel heissen, was geht uns an wo der deutsche Arbeiter in 2 bis 3 Jahren steht, bis dahin können wir ja schon tot sein. Lasst uns ruhig so weiter arbeiten, was wir dem Arbeiter vor 1 Jahre abgezogen haben, geben wir ihm jetzt so allmählig wieder. Wir können ihm ab und zu, zum Beispiill auf Hitlers Geburtstag oder Weihnachten ein paar Groschen mehr geben, dafür muss die Jugend für uns umsonst arbeiten und die Proleten jeden Monat zirka 2 Mark Parteibeitrag bezahlen 'Wenn wir die Arbeiterschaft 2-3 Jahre so hinhalten, können wir, wenn es nötig ist, unsern Laden zumachen. Ja, die Leute haben recht. Ich hätte es auch so gemacht." Sein Brief schließt nach antikapitalistischen und antisemitischen Bemerkungen mit den Worten: "Hitler und die NSDAP sollten erst einmal lernen, was Sozialismus ist, ehe sie solh ein Wort zum Betrug der Arbeiterklasse gebrauchen." Es ergingen Anzeige und neuerlicher Haftbefehl. In der Vernehmung bestritt Hover sich strafbar gemacht zu haben. Er führte an, wegen seiner Haft die politischen Geschehnisse nicht zu kennen. Zudem wisse er nichts von der "Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.03.1933". Das Sondergericht Köln verurteilte Peter Hover am 31.07.1933 zu vier Monaten Gefängnis. Hover durfte seine Haftstrafe in der Untersuchungshaft zur anderen, noch schwebenden Sache verbüßen. Er wurde am 22.09.1933 nach Siegburg verlegt.

Quellen

LAV NRW, Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr. 16399

Sicherheit: belegt