Beschreibung

Der evangelische Pfarrer Otto Wehr (1.10.1886 - 16.12.1960) betätigte sich als Vertrauensmann der Bekennenden Kirche in der Saarregion. Als einziger Vertreter der Saarsynoden war er 1934 zur Barmer Bekenntnissynode gereist, dessen Ergebnis er am 1. Juli 1934 in der Saarbrückener Schlosskirche bekannt gab. Es sollte sich zeigen, dass Wehr insbesondere die ideologisch verankerten Grundsätze der Deutschen Christen ablehnte. Wie auch der Synodenassessor Philipp Bleek protestierte er nach 1935 in vielerlei Hinsicht gegen die nationalsozialistische Kirchenpolitik, womit er früh in den Blick der Gestapo geriet. Wehr zählte zu den entscheidenden Akteuren der Bekennenden Kirchen im Saargebiet. Angeklagt wurde er schließlich wegen Verstoß gegen das Sammlungs- und das Heimtückegesetz, da man ihm vorwarf, an der Flugblattaktion Philipp Bleeks (Juni 1937) beteiligt gewesen zu sein. In besagtem Flugblatt rief Bleek zum Boykott der anstehenden Kirchenwahlen (27.6.1937) auf. In der Folge war Wehr mehreren Verhören durch die Gestapo ausgesetzt, wobei er jedoch nie verhaftet wurde. Durch das Amnestiegesetz vom 30.6.1938 wurde das Verfahren gegen Wehr - auch aufgrund der unsicheren Beweislage - am 6.3.1940 eingestellt.

Literatur

Wittenbrock, Rolf (Hg.), Geschichte der Stadt Saarbrücken, Bd. 2: Von der Zeit des stürmischen Wachstums bis zur Gegenwart, Saarbrücken 1999, S. 275. Herrmann, Hans-Walter, Otto Wehr, in: Saarländische Lebensbilder, Bd. 4, Saarbrücken 1989, S. 223-249. Ders., Die beiden Saar-Synoden im Kirchenkampf, in: Günther van Norden (Hg.), Zwischen Bekenntnis und Anpassung, Köln 1985, S. 462-478. Conrad, Joachim, Otto Wehr und die evangelische Kirche an der Saar zwischen Autonomie und Anschluss 1919 bis 1955, in: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 57 (2008), S. 59-72. Ders., Otto Wehr, in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Bd. 23, 2004, Sp. 1558-1569.

Sicherheit: belegt