Beschreibung

Der Hilfsarbeiter Reinhard Jann (geboren am 6.3.1913) gehörte bis Juni 1935 dem katholischen Jungmännerverband und der D.J.K. an. Am 22.2.1936 saß er abends mit einigen anderen Personen an einem Tisch in der Wirtschaft Puff in Lautzkirchen. In dem Lokal waren noch sieben bis acht weitere Gäste anwesend. An Janns Tisch sprach man auch über politische Angelegenheiten, unter anderem über den abessinischen Krieg und das Verhalten des Papstes. Während des Gesprächs nahm Jann Stellung für den Papst und erklärte, dass er für ihn sterben würde. Weiter sagte er: "Der heutige Staat fördert den Kommunismus, weil er gegen die Religion ist. Das Abstimmungsergebnis betreffend die Bekenntnisschule in München ist gefälscht worden; in Wirklichkeit ist die Stimmenmehrheit für die Bekenntnisschule gewesen, das bekanntgegebene Resultat ist ein anderes gewesen." Die Gestapo nahm Jann am 24.2.1936 fest und führte ihn dem Amtsgericht Blieskastel vor. Das Sondergericht Saarbrücken verurteilte Reinhard Jann schließlich am 28.4.1936 wegen Vergehens gegen §1 des Heimtückegesetzes zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten. Die Strafe wurde unter der Bedingung erlassen, dass er nicht innerhalb von drei Jahren ein Verbrechen oder ein vorsätzliches Vergehen verübt. Bei etwaiger späterer Vollstreckung sollte die Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet werden.

Quellen

LA Saar GenStanw SLS 173, LA Saar LEA 658

Sicherheit: belegt