Beschreibung

"Am 19.6.1935, bei der Einweihung des Jugendlagers „Freiluga“ Fort 5 in Köln-Müngersdorf verweigerte sich der polnische Pflichtarbeiter Wladimir Grabinsky (geboren am 9.2.1915 in Lotsch), indem er die Faust geballt erhob, während das Horst-Wessellied gesungen wurde. Außerdem sang er das Lied nicht mit, obwohl es ihm bekannt war. Er wurde am 21.6.1935 deswegen von einem Kollegen angezeigt und daraufhin festgenommen. Der Haftbefehl wurde am 22.6.1935 ausgestellt. Grabinsky wurde am 20.7.1935 wegen Vergehens gegen § 5 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19.12.1932 zu einer Gefängnisstrafe von 1 Monat verurteilt.

Quellen

LAV NRW R, Gerichte Rep. 112 Nr. 15044

Sicherheit: belegt