Orte und Räume Kurpfalz Die Pfalzgrafschaft bei Rhein war ein Territorium des Alten Reichs, das im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 aufgelöst wurde. Ihre Ursprünge liegen im seit dem frühen Mittelalter nachweisbaren lothringischen Pfalzgrafenamt. Diese Würde wurde durch die fränkischen und römisch-deutschen Könige im Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Geschlechter übertragen. Dabei lässt sich in der Zeit vom zweiten Viertel des 11. Jahrhunderts bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts eine sukzessive Verschiebung des durch unterschiedliche Rechtstitel und Ansprüche konstituierten Herrschaftsgebiets nach Süden verfolgen.
Epoche 1609 bis 1794 - Vom jülisch-klevischen Erbfolgestreit bis zum Ende des Ancien Regime Der kinderlose Tod Herzog Johann Wilhelms von Jülich-Kleve-Berg (Regentschaft 1592-1609) am 25.3.1609 löste einen Streit um sein Erbe aus, in dem machtpolitische, konfessionelle und dynastische Interessen der führenden europäischen Staaten aufeinander stießen. Während der Kaiser eine Schiedsrichterrolle beanspruchte und die Festung Jülich besetzen ließ, setzten sich die lutherischen Fürsten Johann Sigismund von Brandenburg (Regentschaft 1608-1619) und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, ohne eine rechtliche Entscheidung abzuwarten, in den Besitz der Territorien.
Biographie Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg Johann Wilhelm war seit 1679 Herzog von Jülich-Berg und seit 1690 Kurfürst von der Pfalz. Für einige Jahre spielte er reichspolitisch eine bedeutende Rolle. Während seiner langen Regierungszeit hinterließ er in den nordrheinischen Ländern vor allem in der Kunst und Architektur bleibende Zeugnisse.
Epoche 1521 bis 1609 - Die Rheinlande bis zum Ausbruch des Jülich-klevischen Erbfolgestreits Die territoriale Vielgestaltigkeit des Rheinlands zu Anfang des 16. Jahrhunderts macht es ebenso schwierig wie problematisch, eine Periodisierung seiner politischen Entwicklung vorzunehmen. Wenn hier das Jahr 1521 als Ausgangs- und 1609 als Endpunkt gewählt werden, so beziehen sich diese Daten auf das „Großterritorium“ Jülich-Kleve-Berg, dem nach dem Urteil eines Zeitgenossen zu einem Königreich nur der Name fehlte.