Orte und Räume Bistum Aachen Das am 14.6.1929 in Berlin unterzeichnete Preußische Konkordat lieferte die staatsrechtliche Voraussetzung für die geplante Errichtung einer Aachener Diözese, die aus dem Regierungsbezirk Aachen sowie den Kreisen Grevenbroich, Gladbach, München-Gladbach, Rheydt, Krefeld (Stadt und Land) und Kempen bestehen sollte. Das Aachener Kollegiatstift, am 28.1.1826 anstelle des aufgelösten französischen Domkapitels eingerichtet, wurde in ein Kathedralkapitel umgewandelt. Ihm gehörten neben dem Propst sechs residierende Kapitulare an. Dazu kamen vier nicht residierende Kapitulare und sechs Vikare. Dem noch nicht gewählten Bischof sollte ein Weihbischof zur Seite stehen. Am Sonntag, dem 31.8.1930, wurde die feierliche Errichtung der Diözese formell vollzogen.
Orte und Räume Bistum Essen Das Bistum Essen wurde am 1.1.1958 begründet. Erste Pläne zur Errichtung einer Ruhrdiözese waren bereits in Verbindung mit den Verhandlungen über ein Konkordat (Staatskirchenvertrag) des Heiligen Stuhls mit dem damaligen Freistaat Preußen 1927 formuliert worden. Die Größe des erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstandenen industriellen Ballungsraumes und seine Aufsplitterung zwischen den (Erz-)Diözesen Köln, Münster und Paderborn sowie die weite Entfernung von den Bischofssitzen erwiesen sich hinsichtlich der Seelsorge als unvorteilhaft. Unstimmigkeiten über die Zirkumskription und die Finanzierung des Bistums verhinderten jedoch die Umsetzung des Vorhabens.