Thema 1338 - Der englische König in Koblenz. Eduard III. und das Reich zu Beginn des Hundertjährigen Krieges Vor mehr als 650 Jahren, vom 30.8. bis zum 7.9.1338, hielt sich der englische Königshof in Koblenz auf. Eduard III., 26 Jahre alt, befand sich seit Juli 1338 auf wichtiger diplomatischer und militärischer Mission auf dem Kontinent. Sein Ziel war die Erlangung der französischen Königskrone, auf die er Anspruch als Enkel des französischen Königs erhob. Das Treffen am Rhein war für ihn äußerst wichtig. Am 19. August war der König von Antwerpen, wo er sich seit gut einem Monat aufgehalten hatte, aufgebrochen. Begleitet von seinem repräsentativen Hofstaat, hatte er den Weg über Jülich, Köln, Bonn, Sinzig und Andernach genommen, um dann auf der rheinabwärts nahe Koblenz gelegenen Insel Niederwerth Quartier zu beziehen. Er war dort zu Gast im Anwesen des Trierer Erzbischofs Balduin.
Biographie Adolf III. von Berg Adolf III. repräsentierte gemeinsam mit seinem Bruder Engelbert, ab 1217 Erzbischof von Köln , die älteren Grafen auf dem Höhepunkt ihrer Macht. Er verdichtete und erweiterte bergische Herrschaftsrechte. Im deutschen Thronstreit bewies er ein erstaunliches Gespür für kommende Entwicklungen, wovon er wirtschaftlich profitierte.
Biographie Adolf von der Mark Adolf von der Mark war ein nachgeborener Sohn aus dem märkischen Grafenhaus, der zunächst eine geistliche Laufbahn einschlug, nacheinander auf die Bischofsstühle von Münster und Köln gelangte und schließlich erster Graf von Kleve aus dem Haus Mark wurde.
Thema Die rheinische Landgemeinde im Spätmittelalter Die rheinische Landgemeinde des Spätmittelalters ist ein Idealtyp. Eine einheitliche Gemeindeordnung, wie wir sie seit dem 19. Jahrhundert kennen, die es erlauben würde, Funktion und Status der Landgemeinde im staatlichen Gefüge flächendeckend für das Rheinland zu beschreiben, gab es im Mittelalter nicht. Stattdessen gab es viele einzelne Landgemeinden, die sich aber in Bezirk, Organisationsform und Zuständigkeit regional und oft von Dorf zu Dorf voneinander unterschieden. Es gab Landgemeinden, die identisch waren mit einem Dorf, andere, die sich auf zwei oder drei Dörfer bezogen oder – wie am Niederrhein und im Bergischen – Einzelhöfe und verstreut liegende Weilersiedlungen umfassten. Große Unterschiede bestanden auch hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Landgemeinden.