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Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels war ein bedeutender Rechtsgelehrter des 18. und 19. Jahrhunderts. Er wirkte als Rechtsanwalt vor den kurkölnischen Gerichten, als Richter und Hochschullehrer in Köln und in Bonn, als Generalanwalt beim obersten Gerichtshof in Paris, als Generalprokurator beim Appellationshof in Brüssel sowie als erster Präsident des preußischen Oberappellationsgerichts in Köln.
Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels wurde am 25.12.1754 in Köln geboren. Sein Vater war der Schneidermeister Johann Wilhelm Daniels (1703-1796), seine Mutter die Kölner Bürgerstochter Anna Catharina Tillmanns (1717-1795). Daniels wuchs in Köln auf, wo er das Montaner-Gymnasium besuchte. An der Kölner Universität studierte er Philosophie, Mathematik und schließlich Rechtswissenschaften. 1775 legte Daniels die juristische Doktorprüfung ab. Im Folgejahr erhielt er beim kurfürstlichen Hofrat in Bonn die Zulassung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt vor den Gerichten des Kurfürstentums Köln. Im Jahre 1780 wurde Daniels an das in der Stadt Köln sitzende kurkölnische Weltliche Hofgericht berufen. 1781 heiratete er Maria Elisabeth Pümmerl (Pummerl, Bummerl; 1756-1825), Tochter des kurmainzischen Hoftrompeters Christoph Pümmerl und seiner Ehefrau Elisabeth Mertens.
Noch in Köln nahm Daniels eine private Lehrtätigkeit als Repetitor auf. Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels berief Daniels 1783 als ordentlichen Professor an die von ihm im Jahre 1777 gegründete Akademie in Bonn (die so genannte Maxische Akademie). Dort lehrte Daniels auch nach Umwandlung der Akademie in die Universität Bonn 1786. Im selben Jahr ernannte der letzte Kölner Kurfürst Maximilian Franz von Österreich Daniels zum Wirklichen Hof- und Regierungsrat. Außerdem vertrat er seit diesem Jahr als Landsyndicus den Herzog von Aremberg (Arenberg) wegen dessen im Kurfürstentum liegenden gräflichen Besitzungen auf dem Landtag. 1789 folgte die Ernennung zum Referendar in Hoheitssachen, zu dessen Aufgaben es gehörte, das Kurfürstentum vor den Gerichten des Alten Reiches zu vertreten. 1792 wurde Daniels Wirklicher Geheimrat und Richter am kurkölnischen Oberappellationsgericht in Bonn.
Die Verbindung seines akademischen Lehramtes mit praktischer richterlicher und administrativer Erfahrung machte Daniels zu einem besonders wirksamen Hochschullehrer - wie auch umgekehrt die kurkölnische Rechtspflege von der wissenschaftlichen Arbeitsweise Daniels' profitierte. Daniels lehrte in Bonn das "gemeine" Recht (das allgemein in Europa geltende römische Recht, wie es seit dem Mittelalter an den Universitäten wissenschaftlich aufbereitet war), aber auch das heimische Recht mitsamt Prozess- und öffentlichem Recht.
Die französische Herrschaft auf dem linken Rheinufer machte Daniels' Ämter hinfällig. Im Jahr 1798 wurde die Universität Bonn, deren Professoren sich überwiegend noch der kurkölnischen Landesverfassung verpflichtet fühlten und nicht vorbehaltlos den geforderten Treueid auf die Französische Republik leisten wollten, aufgelöst. Daniels kehrte nach Köln zurück. Hier hielt er zunächst Privatvorlesungen, dann wurde er als Professor für Gesetzgebung an die im Jahr 1798 errichtete Kölner Zentralschule (anstatt der ebenfalls aufgehobenen Universität Köln) berufen. In dieser Zeit pflegte Daniels einerseits weiter das rheinische Recht und erstellte auch ein großes Gutachten zum Fortbestand der aus dem Mittelalter herrührenden Kölner und Mainzer Stapelrechte. Doch verlegte Daniels sein Interesse mehr und mehr auf das französische Recht. 1804 wurde die Kölner Zentralschule aufgelöst. Daniels wechselte nach Paris. Dort war er von 1805 bis 1813 beim 1804 neu gegründeten Kassationshof (dem obersten Gericht Frankreichs, hervorgegangen aus dem in der französischen Revolution eingerichteten Tribunal de Cassation) als Substitut du Procureur Général, später mit dem Titel Avocat Général, tätig. Als Generalanwalt hatte Daniels in den Prozessen vor dem Kassationshof die Funktion eines Beobachters und Vertreters des öffentlichen Interesses. Seine Schriftsätze und Vorträge galten als vorzüglich. Von 1813 bis 1817 war Daniels Generalprokurator am Brüsseler Appellationshof. Mit mehrfach aufgelegten Übersetzungen der französischen Gesetzbücher in die deutsche Sprache brachte er während seiner Zeit in den Diensten Frankreichs das französische Recht der rheinischen Bevölkerung nahe.
Im Jahre 1818 trat Daniels in preußische Dienste über. Als Geheimer Staatsrat beriet er in Berlin die Regierung in der Frage, ob in den nach dem Wiener Kongress (1815) zu Preußen gelangten Rheinlanden das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 eingeführt werden sollte. Daniels gelang es, die Regierung von den Errungenschaften des moderneren französischen Rechts zu überzeugen, das in der rheinischen Bevölkerung innerhalb weniger Jahre einen starken Rückhalt gewonnen hatte. So blieben am Rhein französisches Zivilrecht, Handelsrecht und Prozessrecht bis zur Vereinheitlichung des Reichsrechts am Ende des 19. Jahrhunderts in Kraft. 1819 wurde Daniels der erste Präsident des neuerrichteten Rheinischen Appellationsgerichtshofes, an dessen ursprünglichen Standort noch heute der Appellhofplatz in der Kölner Innenstadt erinnert und aus dem 1879 das Oberlandesgericht Köln hervorgegangen ist.
Daniels' 50-jähriges Dienstjubiläum wurde mit großen Feierlichkeiten begangen. Zwei Extra-Beiblätter der Kölnischen Zeitung (19. und 23.11.1826) berichteten ausführlich hierüber. Die Zahl der Dienstjahre ergab sich aus Zählung ab der Anwaltszulassung im Jahre 1776. Am 28.3.1827 vollendete sich Daniels' Lebenslauf in seiner Geburtsstadt. Durch drei Epochen zog sich sein Wirken und in jeder glänzte seine fachliche Kompetenz: in der kurfürstlichen Zeit am Ende des Alten Reiches, in der republikanischen und imperialen französischen Ära und schließlich in der beginnenden restaurativen preußischen Herrschaft. Seine sterblichen Überreste ruhen mit denen seiner Ehefrau auf dem Kölner Friedhof Melaten.
An der Fassade des Kölner Rathausturms ist im zweiten Obergeschoß (Nordseite; dritte Figur von der Nordwestecke aus gezählt) eine von Johann Peter Schilling geschaffene Statue Daniels' (1992) zu sehen. Eine kleinere Fassung der Statue (1993) steht im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln am Reichenspergerplatz. Eine von der Stadt Köln anlässlich des 50-jährigen Dienstjubiläums bei Wilhelm Joseph Imhoff (1791-1858) in Auftrag gegebene Büste von Daniels wird heute im Depot des Wallraf-Richartz-Museums Köln aufbewahrt.
Daniels' Tätigkeit als Dozent und Buchautor galt alsbald nach seinem Tode als der wichtigste Zugang zum alten rheinischen Recht. Denn in einem merkwürdigen Gegensatz zur ökonomischen, sozialen und kulturellen Bedeutung der Rheinlande fanden die Quellen des rheinischen Rechts vor Daniels nur sehr geringe wissenschaftliche Beachtung. Mit Unterstützung unter anderem des Landschaftsverbandes Rheinland erscheinen heute nach und nach Editionen der von Daniels' Hörern erstellten Vorlesungsmitschriften (Projektleitung: Christoph Becker, Augsburg; Reinhard Voppel, Köln). Aus den in Archiven und Bibliotheken Bonns (Universitäts- und Landesbibliothek), Düsseldorfs (Heinrich-Heine-Institut) und Kölns (Bibliothek des Oberlandesgerichts; Historisches Archiv der Stadt; Universitäts- und Stadtbibliothek) bewahrten Manuskripten lassen sich die Lehren vom rheinischen Recht in dem Zustand rekonstruieren, wie es vor der Eingliederung der linksrheinischen Gebiete nach Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts bestand.
Literatur
Becker, Christoph (Hg.), Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels, Kurkölnisches Landrecht. Eine Vorlesungsnachschrift, Köln / Weimar / Wien 2005.
Kleinheyer, Gerd / Schröder, Jan, Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. Eine biographische Einführung in die Geschichte der Rechtswissenschaft, 5. Auflage, Heidelberg 2008, S. 109-112.
Reisinger-Selk, Nicole, Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1754-1827). Leben und Werk - Ein Jurist in drei Zeitaltern, Berlin 2008 [mit Schriftenverzeichnis].
Online
Dahm, Helmut, Artikel "Daniels, Heinrich Gottfried Wilhelm", in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957) S. 508. [Online]
Kurze Geschichte des Oberlandesgerichts Köln (Homepage des Oberlandesgerichts Köln). [Online]
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Becker, Christoph, Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/heinrich-gottfried-wilhelm-daniels/DE-2086/lido/57c690395ecbd4.17540389 (abgerufen am 14.12.2024)