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  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. Z

Laissez-faire-Kapitalismus

Franzsösisch, Wirtschaftsordnung weitgehend ohne ordnungspolitische Interventionen des Staates.

Landfrieden

Vom 11. Jahrhundert an ergangene Gesetze für den Schutz des öffentlichen Friedens und gegen den Missbrauch der Fehde, beziehungsweise zu deren Verbot oder Einschränkung. Die Landfrieden enthielten entweder ein gänzliches Fehdeverbot oder machten die Ausübung des Fehderechts von bestimmten Voraussetzungen abhängig und stellten die Verletzung des öffentlichen Friedens unter harte Strafen. Zunächst auf eine bestimmte Zeit befristet, seit 1413 in Frankreich, seit 1495 im Deutschen Reich durch Kaiser Maximilian I. als "Ewiger Landfriede" verkündet.

Landfriedensordnung von 1512

Bezeichnet die 1512 auf dem Reichstag von Trier und Köln erlassene Landfriedensordnung für das gesamte Reich.

Landhofmeister

Eines der nach 1806 anstelle der Erbämter des untergegangenen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation begründeten zahlreichen neuen Erblandeshofämter. In Preußen enstanden neben dem Landhofmeisteramt die Ämter des Kanzlers, des Oberburggrafen und des Obermarschalls.

Landratsamt

Bezeichung für (1) für die Verwaltung, (2) das Verwaltungsgebäude eines Landkreises, gleichbedeutend mit Kreisverwaltung und Kreishaus.

Landstände

Im Territorialstaat des Mittelalters und der Frühen Neuzeit Bezeichnung für die politischen Vertretungen der Stände, die bei der Gesetzgebung und Verwaltung mitwirkten. Die Stände (Prälaten, Adel und Städte, sowie in wenigen Territorien auch die Bauern) versammelten sich auf den Landtagen und vertraten das Land gegenüber dem Landesherrn. Eines der wichtigsten Rechte der Landstände war das der Steuerbewilligung.

landständische Vertretungen

siehe Landstände

Landsyndicus

Griechisch, bezeichnet einen hohen landständischen Beamten.

Landtagsrezess

Lateinisch (zurückweichen), auf den Landtagen abgeschlossene und schriftlich niedergelegte Vereinbarungen und Verträge.

Landwehr

Aus Wällen und Gräben bestehende Befestigung größerer räumlicher Bezirke (Kirchspiele, Gerichte, städtische Feldmark, Territorium).

Langnamverein

Kurzbezeichnung für den "Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen", gegründet 1871 in Düsseldorf. Der bis 1934 bestehende Verein war zeitweilig der einflussreichste regionale Unternehmerverband der deutschen Wirtschaft. Seine Mitgliedschaft war vor dem Ersten Weltkrieg breit gestreut und reichte von der Textilindustrie über Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie hin zu Chemie, Maschinenbau und Metallverarbeitung bei Dominanz der Schwerindustrie.

Lebensreformbewegung

Bezeichnet seit der Mitte des 19. Jahrhunderts unter Ablehnung der Industrialisierung und des Materialismus entstandene Reformbewegungen, die eine natürliche Lebensweise des Menschen anstrebten und als Vorläufer der im Zuge der 68er-Bewegung entstandenen Alternativbewegungen gilt. Vertreter der Lebensreform propagierten eine naturnahe Lebensweise, Ökologische Landwirtschaft, Vegetarismus, Reformkleidung sowie Naturheilverfahren und reagierten damit auf die aus ihrer Sicht negativen Folgen der gesellschaftlichen Veränderungen im 19. Jahrhundert. Neue religiös-spirituelle Weltanschauungen und Siedlungsprojekte waren ebenso Teil der Reformbewegungen wie die Freikörperkultur.

Legge

Sammel- und Prüfstelle im Leinengewerbe.

Lehnsherr

Zwischen dem Lehnsherrn und seinem Lehnsmann (Vasallen) bestand ein persönliches Treueverhältnis. Der Lehnsherr verlieh seinem Vasallen Güter oder Rechte (Lehen), für die der Lehnsmann Dienste (Rat und Tat) und Treue schuldete.

Lehnsindult

Aufschub des Empfangs der Lehen, besonders bei minderjährigen Vasallen.

Lehnsrecht

siehe Lehnswesen.

Lehnswesen

Das mittelalterliche Feudal- oder Lehnswesen (lateinisch feudum = Lehen) war ein auf Lehnsrecht aufgebautes Leih- und gegenseitiges Treueverhältnis, bei dem der mit einem weltlichen oder kirchlichen Gut (Kirchenlehen) auf Lebenszeit Beliehene (Lehnsmann, Vasall) dem Leihenden (Lehnsherr) persönliche, besonders militärische und Hofdienste erbringen musste. Begründet wurde das Lehnsverhältnis durch die förmliche Belehnung ( Investitur). Lehen waren erblich und konnten nicht nur Grund und Boden, sondern auch Rechte (zum Beispiel Zollrecht) und Ämter umfassen. Mit Ablösung des adligen Ritterheeres durch Söldner verlor das Lehnswesen an Bedeutung, blieb aber formal noch bis zum Ende des Reiches 1806 bestehen.

Leibeigenschaft

Bezeichnet im deutschen Recht des Spätmittelalters die persönliche Abhängigkeit von einem Herrn, im Unterschied zu der Abhängigkeit des Hörigen von einer Grundherrschaft. Der Begriff wurde in der Forschung auch für ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse in anderen Ländern verwendet. Nachdem in der Neuzeit kaum noch zwischen Hörigen und Leibeigenen unterschieden wurde, wurde die Leibeigenschaft erst mit der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts allmählich zurück gedrängt.

Leipziger Konvention

Die Leipziger Konvention von 1813 sah die vorläufige Verwaltung der von den Franzosen zurückeroberten Gebiete unter dem Reichsfreiherrn vom Stein (1757-1831) und die Ernennung von Generalgouverneuren für gewisse Gebiete vor. Darauf wurden im Rheinland gegründet: 25.11.1813 Generalgouvernement Berg unter Justus Gruner (1777-1820); 14.2.1814 Generalgouvernement Mittel- und Niederrhein unter Gruner beziehungsweise Johann August Sack (1764-1831), seit dem 28.6.1814 mit dem Generalgouvernement Berg unter Sack vereinigt; Juni 1814 Österreichisch-Bayerische Gemeinschaftliche Landadministration für das Land südlich der Mosel.

Lesegesellschaft

Bezeichnet häufig patriotische Gruppen des 17.-19. Jahrhunderts, die Zeitschriften und Bücher erwarben und ihren Mitgliedern zur Verfügung stellten.

Lex Salica

Lateinisch, Gesetz der Salfranken, unter der Herrschaft des Merowingers Chlodwig I. zwischen 507 und 511 verfasstes Gesetzbuch, das die Stammesrechte der Salfranken enthält.

Liber Valoris

Vermutlich 1308 auf der Basis älterer Vorlagen erstelltes Steuerverzeichnis des Erzbistums Kölns, das nach Dekanaten geordnet die Leistungsfähigkeit der Klöster, Stifte, Kirchen und Kapellen dokumentiert.

Liberalismus

Lateinisch, Bezeichnung einer geistigen Strömung und einer politischen Philosophie, deren Anhänger die Freiheiten des Individuums in den Vordergrund ihrer politischen Forderungen stellten und den durch geistige oder staatlichen Institutionen ausgeübten Zwang ablehnen.

Liberalismus des Vormärz

Lateinisch (liber = frei). In der Zeit des Vormärz verband sich der Liberalismus mit den Ideen einer nationalstaatlichen Einheit der deutschen Staaten. Die liberalen Bewegungen standen in Opposition zu den absolutistischen Fürstentümern der nachnapoleonischen Ära und bekämpften die dem Wiener Kongress folgende Restauration. Sie forderten Verfassungen und demokratische Rechte für das Volk und traten für die Einigung der Staaten des deutschen Bundes in einem gesamtdeutschen Nationalstaat ein.

Linnenreider

Auf Produktion, Endverarbeitung und Vertrieb spezalisierter Leinenweber.

Liquidation

Lateinisch-mittellateinisch-romanisch (flüssig machen, beseitigen), (1) Auflösung eines Unternehmens, (2) Abwicklung von Börsengeschäften, (3) Kostenrechnung freier Berufe, (4) politisch motivierter Mord durch gezielte Tötung oder Attentate.

Liudolfinger/liudolfingisch

Sächsische Adelsfamilie, benannt nach dem Stammvater Liudolf. Zwischen 919 und 1024 stellten Mitglieder der Liudolfinger den römisch-deutschen König beziehungsweise Kaiser, aufgrund der Herrschaft der Liudolfinger Otto I., Otto II. und Otto III. auch Ottonen genannt. Mit dem Tode Heinrichs II. starben die Liudolfinger 1024 in männlicher Linie aus.

Livland

Bezeichnet (1) als geschichtliche Landschaft das Gebiet der im 13. Jahrhundert durch Bischof Albert von Riga (um 1165-1229) und den Schwertbrüderorden (1237 im Deutschen Orden aufgegangen) unterworfenen und christianisierten Liven, Esten und Letten an der baltischen Ostseeküste. Zusammen mit den Bistümern Riga, Dorpat, Ösel und Kurland bildete das Gebiet des Deutschen Ordens einen zum Deutschen Reich gehörenden Staatenbund, der als Livland bezeichnet wurde. 1561 wurde Livland polnisch, 1629 schwedisch, 1710 von den Russen erobert und nach dem Ersten Weltkrieg zwischen Lettland und Estland geteilt. (2) Das russische Gouvernement Livland umfasste zwischen 1721 und 1919 die Region Vidzeme in Lettland sowie die Südhälfte Estlands, (3) heute bezeichnet Livland die Region Vidzeme.

Lizentiat

Lateinisch, mit Erlaubnis versehen. An den mittelalterlichen Universitäten bezeichnete Lizentiat einem dem Doktor oder Magister vorausgehenden akademischen Grad, der die Lehrbefugnis beinhaltete. Heute als akademischer Titel gebräuchlich.

Logik

Griechisch, Disziplin der Philosophie, die die strukturelle Gültigkeit von Argumenten untersucht.

Logischer Positivismus

Lateinisch-neulateinisch, im frühen 20. Jahrhundert wurzelnde philosophische Bewegung, die, an die bedeutenden Entwicklungen in Logik, Mathematik und Physik anknüpfend, darauf abzielte, eine auf Wissenschaftlichkeit basierende Philosophie entwickeln und zugleich auf (in den Augen ihrer Vertreter fruchtlose) Bereiche wie Metaphysik zu verzichten.

Lombarden

Italienische Bankiers, die vom 13. -15. Jahrhundert im Deutschen Reich in Geldgeschäften tätig waren, vorzugsweise in Gegenden am Rhein mit Schwerpunkt am Niederrhein, siehe auch Kawerzen.

Lothringisches Zwischenreich

Auch lotharingisches Mittelreich, bezeichnet den Teil des fränkischen Reiches, der nach dem Tode Ludwigs des Frommen mit dem Vertrag von Verdun 843 an Lothar I. fiel und Gebiete von der Nordsee bis zum Mittelmeer umfasste. Nach dessen Tode wurde das Reich 855 unter Lothars Söhnen aufgeteilt: Ludwig II. erhielt Italien, Karl die Provence und Lothar II. den Nordteil (Lotharingia). Im Vertrag von Meersen 870 erneut geteilt, gehörte das lothringische Zwischenreich seit 880 als Herzogtum Lothringen zum Ostfrankenreich.

Luftwaffengutsbezirk

Bezeichnung für die nach der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935 in Gutsbezirke umgewandelten ehemaligen preußischen Truppenübungsplätze.

Lyzeum

Griechisch (lykeion = Name einer Lehrstätte im antiken Athen), (1) In einigen europäischen Ländern (Frankreich, französische Schweiz, Italien) gebräuchliche Bezeichnung für eine dem Gymnasium vergleichbare höhere Schule, (2) in Deutschland zwischen 1908 und 1938 Bezeichnung für die höhere Mädchenschule mit dreijährigem Oberlyzeum, (3) nach 1945 häufig als Bestandteil des Namens höherer Mädchenschulen verwendet, (4) bis ins 20.Jahrhundert übliche Bezeichnung für philosophisch-theologische Hochschulen in Bayern und für die staatliche Akademie in Braunsberg.