Thema Die Sozialstruktur Triers in der Spätphase des Alten Reiches Die Stadt Trier befand sich im späten 18. Jahrhundert in einer schwierigen Lage. Zwar firmierte sie nach wie vor stolz als Haupt- und Residentz-Stadt des gleichnamigen Kurfürstentums, doch täuschte diese Titulatur in gewisser Weise über die historischen Realitäten hinweg. Die Moselmetropole nahm in der urbanen Rangfolge innerhalb des Kurstaates in der Spätphase des Ancien Régime hinter Koblenz klar den zweiten Rang ein und hatte den Nimbus als wichtigstes städtisches Zentrum bereits länger eingebüßt.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Höfisches Leben am Mittelrhein unter Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1739-1812), Kurfürst und Erzbischof von Trier (1768-1803) Mit der Person von Clemens Wenzeslaus sind der letzte Glanz des Absolutismus und barocke Prachtentfaltung, aber auch das Ende des Kurstaates und Erzbistums Trier verbunden, dessen Untergang 1794 durch die Invasion französischer Besatzungstruppen und die Umsetzung der Ziele der französischen Revolution besiegelt werden sollte.
Thema Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918 „Ich habe den verstorbenen Bundeskanzler, der zwischen Herrenhaus und dem Bonner Bundestag so manche beratende Versammlung erlebte, einmal gefragt, welches Parlament seiner Meinung nach das höchste Niveau gehabt habe. Adenauers Antwort war überraschend: ‚Das preußische Herrenhaus‘, sagte er.“ (Golo Mann). Der folgende Beitrag möchte am Beispiel der zur Vertretung im Herrenhaus berechtigten rheinischen Städte aufzeigen, wie es zur Berufung von Vertretern der Städte in das Herrenhaus kam, wie das Verfahren von Präsentation und Berufung aussah, schließlich, welche Personen ihre Städte im Herrenhaus repräsentierten.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.