Biographie Johann V. von Sponheim Graf Johann V. war der letzte Angehörige seines Grafenhauses. 1075 hatte sich ein Vorfahr erstmals nach der Burg in Sponheim benannt. Dessen Nachkommen konnten in der Folgezeit zwischen Mosel und Nahe ein größeres Territorium schaffen. 1124 ist von Angehörigen des Grafenhauses das Benediktinerkloster Sponheim gegründet worden.
Orte und Räume Kurpfalz Die Pfalzgrafschaft bei Rhein war ein Territorium des Alten Reichs, das im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 aufgelöst wurde. Ihre Ursprünge liegen im seit dem frühen Mittelalter nachweisbaren lothringischen Pfalzgrafenamt. Diese Würde wurde durch die fränkischen und römisch-deutschen Könige im Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Geschlechter übertragen. Dabei lässt sich in der Zeit vom zweiten Viertel des 11. Jahrhunderts bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts eine sukzessive Verschiebung des durch unterschiedliche Rechtstitel und Ansprüche konstituierten Herrschaftsgebiets nach Süden verfolgen.
Orte und Räume Fürstentum Wied-Neuwied Das Gebiet der späteren Grafschaft Wied gehörte zunächst zur Grafschaft des Engersgaues. Erstmals als „Graf von Wied“ wird Graf Metfried (1084-1145) im Jahr 1129 in einer Urkunde des Klosters St. Thomas in Andernach bezeichnet. Bereits zuvor hatte er die Stammburg des Hauses Wied im heutigen Altwied erbaut. Welche Bedeutung das Haus Wied bereits zu dieser Zeit hatte, zeigt sich daran, dass Graf Metfried seinen Kindern wichtige Kirchenämter sichern konnte. So wurde sein zweitgeborener Sohn als Arnold I. Erzbischof von Köln, seine Tochter Hedwig Äbtissin des Reichsstiftes Essen und zwei weitere Töchter wurden Äbtissinnen rheinischer Klöster. Auch in späteren Jahren findet man Mitglieder des Grafenhauses in wichtigen geistlichen Ämtern, namentlich auf dem Stuhl des Erzbischofs von Trier. Dieses erste wiedische Grafenhaus erlosch jedoch bereits im Jahr 1244 und das Gebiet der späteren Grafschaft gelangte durch Heirat an die Herren von Isenburg. Zahlreiche Erbteilungen folgten.
Biographie Balduin von Luxemburg Balduin von Luxemburg war einer der bedeutendsten Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier, gleichzeitig einflussreicher Gestalter der Reichspolitik in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Der vermutlich 1285 geborene Balduin war Sohn des im Juni 1288 bei Worringen gefallenen Grafen Heinrich VI. von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes. Balduin war von Jugend an für den geistlichen Stand bestimmt und erhielt eine entsprechende Ausbildung. Als durch den Tod Dieters von Nassau die Erzdiözese Trier vakant wurde, erbat das Domkapitel im Dezember 1307 den zum Studium in Paris weilenden Dompropst Balduin als Nachfolger.
Orte und Räume Grafschaft Blankenheim Ein Herr von Blankenheim wird erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts in einer Kölner Urkunde erwähnt, eindeutige Nennungen von Burg und Ort datieren ebenfalls aus dieser Zeit. Vermutlich gingen, nach Ausweis des Wappens, die Blankenheimer aus einer Nebenlinie der Grafen von Jülich hervor. Zumindest seit dem 14. Jahrhundert waren die Herren von Blankenheim auch Besitzer von Gerolstein und Kasselburg. 1380 wurden sie zu Grafen erhoben. Im 13. und 14. Jahrhundert werden sie als Kölner, Brabanter, Kurtrierer und Luxemburger Vasallen bezeichnet. Die Lehnshoheit von Jülich wurde bis ins 16. Jahrhundert anerkannt, dann aber bestritten. Schließlich verzichtete 1668 Pfalzgraf Philipp Wilhelm als Herzog von Jülich auf die Lehnsrechte über Blankenheim und Gerolstein.
Thema Burgen an der Mosel Die unter dem Sammelbegriff „Mosel“ zusammengefasste Burgenlandschaft umfasst die Gesamtheit von mittelalterlichen Wehranlagen unmittelbar an und in Nähe des Flusses Mosel vom deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Perl bis zur Mündung in den Rhein in Koblenz. Betrachtet werden sämtliche Objekte unterschiedlicher Eigenschaft (Reichsburgen, Burgen der Erz- und Hochstifte sowie Adelsburgen) und Bauform (Höhen-, Niederungs- und Stadtburgen), wobei fließende Übergänge zu hier nicht relevanten Burghäusern und befestigten Höfen vorkommen. Insgesamt lässt sich eine Burgenbautätigkeit vom 11. bis zum 14. Jahrhundert feststellen, während das 15. Jahrhundert nicht eine einzige gesicherte Neugründung hervorgebracht hat.
Biographie Adolf II. von Kleve Adolf II. von Kleve war der zweite Klever Graf aus dem Hause Mark. Unter seiner Regierung gewann das Klever Territorium deutlich an politischem Gewicht und wurde zum Herzogtum erhoben.
Thema Die Wappen der trierischen Burgmannen um 1340 Wenn wir an das Mittelalter denken, erscheinen unwillkürlich die Burgen vor unseren geistigen Augen, begleitet von Bildern, die wir vom dortigen Leben haben. Diese „Kenntnisse“ stammen oft aus historischen Romanen, aus dem Fernsehen, aus dem Kino oder aus dem Internet, angereichert vielfach durch den Besuch von Mittelalter-Festivals, die oft auf Burgen stattfinden und schon deshalb zu begrüßen sind, weil ihr Erlös zum Erhalt der Baudenkmäler beträgt. Man „weiß“ daher, dass die Burgen (auch) Wohnsitze waren, dass dort edle Ritter und schöne Burgfräulein lebten und gelegentlich ein Minnesänger vor dem Burgtor erschien und mittels Musik und Gesang um Einlass ersuchte.
Orte und Räume Herzogtum Kleve Die Grafschaft - ab 1417 Herzogtum - Kleve war im Spätmittelalter kein ausgedehntes, aber ein stabiles und wohlhabendes Territorium. Außerdem war Kleve um 1360 das am fortschrittlichsten administrierte Territorium im Reich. Dieses wusste seine Selbständigkeit im Verbund mit anderen Territorien (Mark, Jülich-Berg) bis 1609 zu wahren. Das Kerngebiet des Herzogtums, das zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis gehörte, erstreckte sich auf beiden Seiten des Rheins von Duisburg bis Zyfflich.
Thema Burgen am Mittelrhein Die unter dem Sammelbegriff „Mittelrhein“ zusammengefasste Burgenlandschaft umfasst eine Vielzahl von Anlagen unterschiedlichster Provenienz, Eignerschaft und baulicher Ausprägung. Im Sinne der Definition einer „Burg“ als mehrteils (hoch- und spät-) mittelalterlicher Wehr-, aber auch Wohnanlage zeigt das Mittelrheingebiet eine Burgenbautätigkeit vom frühen 11. bis in das 15. Jahrhundert hinein.