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Hermann Joseph Antonius Maria Freiherr von Lüninck wurde am 3.5.1893 auf Haus Ostwig (heute Gemeinde Bestwig) im ehemaligen Kreis Meschede geboren. Seine Eltern waren der Rittergutsbesitzer Karl Freiherr von Lüninck (1856–1921) und Anna-Maria, geborene von Mallinckrodt (1869–1957). Die Familie war katholisch. Hermann heiratete 1925 in Lüdinghausen Bertha Gräfin von Westerholt zu Gysenberg (1897–1945). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Die beruflichen Wege Hermanns und seines älteren Bruders Ferdinand (1888–1944) weisen teils verblüffende Parallelen auf: Beide waren in der Weimarer Zeit hohe Funktionäre landwirtschaftlicher Organisationen, beide wurden im Frühjahr 1933 zu Oberpräsidenten ernannt, beide waren 1944 im Widerstand.
Hermann Freiherr von Lüninck besuchte das humanistische Gymnasium in Brilon und studierte anschließend Rechtswissenschaften in München, Freiburg im Breisgau, Münster und Göttingen. Im Juni 1914 legte er beim Oberlandesgericht Celle die erste juristische Staatsprüfung ab und wurde zum Gerichtsreferendar ernannt. Aus dem juristischen Vorbereitungsdienst meldete er sich Anfang August 1914 als Kriegsfreiwilliger und wurde als Fahnenjunker in das Garde-Schützen-Bataillon übernommen. Trotz einer bereits im August 1914 erlittenen schweren Verwundung leistete er während des ganzen Weltkrieges Kriegsdienst bei seinem Bataillon und bei der Fliegertruppe. 1919 wurde er als Oberleutnant aus dem aktiven Militärdienst verabschiedet.
Nach Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes, zuletzt als Regierungsreferendar, legte er im Oktober 1920 die Große juristische Staatsprüfung ab, wurde als Regierungsassessor in den preußischen Staatsdienst übernommen und der Ministerial-, Militär- und Baukommission in Berlin zugeteilt, zugleich zur Beschäftigung in das Ministerium des Innern einberufen. Er trat in dieser Zeit, neben seiner Ablehnung des demokratischen Systems, auch als scharfer Kritiker der Zentrumspartei hervor, der er – der gläubige Katholik – Verrat an ihren alten Idealen vorwarf, weil sie am Zustandekommen der nach seiner Auffassung „mit antikirchlichem Geiste durch und durch durchtränkten“ (Hürten) Weimarer Reichsverfassung mitgewirkt hatte. Vor diesem Hintergrund wurde er in dem von dem Sozialdemokraten Carl Severing (1875-1952) geführten Ministerium des Innern untragbar, so dass er Mitte 1922 unter Entbindung von seiner Beschäftigung im Innenministerium der Regierung in Arnsberg überwiesen wurde.
Lüninck wertete diese Versetzung als Bestrafung für seine politische Einstellung, weigerte sich, die Stelle in Arnsberg anzutreten und wurde wenig später auf eigenes Ersuchen aus dem Staatsdienst entlassen. Fortan widmete er sich vornehmlich der Bewirtschaftung des Gutes Alsbach nahe Engelskirchen im Oberbergischen. Zugleich suchte er einen öffentlichen Wirkungsbereich in der landwirtschaftlichen Interessenvertretung und übernahm noch 1922 die Stelle eines Bezirksgeschäftsführers des Rheinischen Bauernvereins in Essen. Bereits ein Jahr später wurde er Stellvertretenden Generalsekretär des Rheinischen Bauernvereins mit Sitz in Köln. Die Organisation der regionalen Bauernvereine vertrat zwar in erster Linie die Interessen katholischer Großgrundbesitzer, fand aber auch bei katholischen Klein- und Mittelbauern beträchtlichen Anhang, weil sie auch deren Forderungen rezipierte und vertrat.
Der Rheinische Bauernverein (Vereinigung des Rheinischen Bauernvereins und des Rheinischen Landbundes) war mit rund 60.000 Mitgliedern (1932) die zweitgrößte Bauernvereinsorganisation im Deutschen Reich, mitgliederstärker war nur noch der Bayerische Christliche Bauernverein mit 150.000 Mitgliedern. Als nahezu idealtypischer Repräsentant der Bauernvereinsorganisation machte von Lüninck im landwirtschaftlichen Organisations- und Verbandswesen rasch Karriere. Am 17.3.1925 wählte ihn die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz, Sitz Bonn, zu ihrem Vorsitzenden (Präsidenten). 1929 wurde er zudem Präsident der Vereinigung des Rheinischen Bauernvereins und des Rheinischen Landbundes, ab 1931 außerdem des Rheinischen landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbands. Mit seinen Ämtern einher gingen weitere Mandate, so war er Mitglied des Aufsichtsrats der Rheinischen Bauernbank AG, Köln, Mitglied des Aufsichtsrats und der Generalversammlung der Deutschen Rentenbank, Berlin, Mitglied der Anstaltsversammlung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, Berlin, Mitglied des Deutschen Landwirtschaftsrats und der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer.
Als Mitglied der antirepublikanisch, antiparlamentarisch und promonarchistisch orientierten DNVP sowie als Gegner des politischen Katholizismus stand er in den späten Weimarer Jahren durchaus im Gegensatz zu den maßgeblichen Kreisen in Preußen, so dass die Staatsbehörden vorübergehend sogar angewiesen wurden, den Kontakt zu ihm auf das Notwendigste zu beschränken. 1932 unterstützte er die Politik von Reichskanzler Franz von Papen (1879–1969), zu dem er offenbar schon zuvor gute gesellschaftliche Kontakte hatte. Zugleich versprachen sich die von Lüninck geleiteten landwirtschaftlichen Organisationen von der neuen Regierung Hilfen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Bereits am 15. Juni - die Regierung von Papen war kaum zwei Wochen im Amt - wandte sich von Lüninck namens des Präsidiums der Vereinigung des Rheinischen Bauernvereins und des Rheinischen Landbundes an den Reichskanzler mit Forderungen nach durchgreifenden und wirksamen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität ihrer Betriebe. Ziel sollte sein, eine Stärkung der Landwirtschaft vor allem durch Zollerhöhungen, Einfuhrkontingentierungen, Steuervergünstigungen und Zinserleichterungen zu gewährleisten. Einige der Forderungen fanden Eingang in die weitere Sachbehandlung im Rahmen einer Ministerbesprechung am 1.7.1932.
Die guten Beziehungen zu von Papen und seine Zugehörigkeit zum deutschnationalen Koalitionspartner der Regierung Hitler nutzten von Lüninck im Frühjahr 1933 bei einem weiteren beruflichen Aufstieg. So wurde am 25.3.1933, auch als personelle Konzession an die an der Reichsregierung noch beteiligte DNVP, durch den Reichskommissar für das preußische Ministerium des Innern, Hermann Göring (1893-1946), nach Beschluss der Kommissare des Reichs für das Land Preußen unter Vorsitz des Reichskommissars (und Stellvertreters des Reichskanzlers) von Papen von Lüninck kommissarisch mit der Verwaltung der Stelle des Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz beauftragt. Er trat das Amt am 1.4.1933 an, die definitive Ernennung zum Oberpräsidenten erfolgte am 25.6.1933. Die Personalie Lüninck und seine Ernennung zum rheinischen Oberpräsidenten war auch eine „Kompromisskandidatur“ angesichts der in die Leitung der Provinzen drängenden Gauleiter, deren Vierzahl in der Rheinprovinz schwerwiegende Reibungen zur Folge gehabt hätte.
Einen Beitritt zur NSDAP hatte von Lüninck zuvor unter Berufung auf seine bislang bewiesene nationale und soziale Gesinnung zunächst abgelehnt, kam aber im Frühjahr 1933 nicht umhin, beizutreten. Durch Vizekanzler von Papen kam er mit der von diesem initiierten Arbeitsgemeinschaft katholischer Deutscher in Berührung, die eine Verbesserung des Verhältnisses von Kirche, Staat und NSDAP anstrebte. Auch wirkte er im April und Mai 1933 bei Überlegungen des Vizekanzlers zur Organisation einer berufsständigen Sozialordnung mit. Seinem bisherigen Wirkungskreis, der Landwirtschaft, blieb er einstweilen (bis zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Organisationen im Reichsnährstand Mitte des Jahres) durch seine Mitgliedschaft im Präsidiums der Christlichen Bauernvereine verbunden, ferner bekleidete er das Amt des Landesleiters des Landesverbands Mittelrhein des Vereins beziehungsweise Volksbunds für das Deutschtum im Ausland (VDA).
Am 12.10.1933 berief der preußische Ministerpräsident Hermann Göring den Oberpräsidenten Hermann von Lüninck – wie auch seinen Bruder Ferdinand, seit Juni 1933 Oberpräsident der Provinz Westfalen − in den Preußischen Staatsrat. Lüninck war ferner Reichskommissar für die Übergabe des Saargebiets, eine Funktion, die dem rheinischen Oberpräsidenten seit Mitte der 1920er Jahre angegliedert war.
Als Oberpräsident oblag ihm die Umsetzung der zahlreichen 1933 erfolgten organisatorischen Veränderungen der Verwaltung in den Provinzen, die im Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten vom 15.12.1933 ihren Abschluss fanden. Zudem gingen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Provinzialausschusses, des Landeshauptmanns (Landesdirektors, Landesdirektoriums), der Provinzialkommissionen und der Provinzialkommissare … auf den Oberpräsidenten über. In seiner Personalpolitik versuchte von Lüninck, einen Kompromiss zwischen fachlicher Qualifikation, konfessioneller Ausgewogenheit und politischer Notwendigkeit zu finden.
Die Zusammenarbeit mit der NSDAP war durch die Tatsache, dass es auf dem Gebiet der Rheinprovinz vier Gaue der NSDAP gab (Essen, Düsseldorf, Köln-Aachen, Koblenz-Trier), an deren Spitze altgediente und machtbewusste Parteigenossen standen − Josef Terboven, Friedrich Karl Florian, Josef Grohé, Gustav Simon − keine einfache und von zahlreichen Konflikten gekennzeichnet. Die exponierte politische Stellung der Gauleiter führte auch dazu, dass diese mehr und mehr die eigentliche konstitutive Stellung des Oberpräsidenten, politischer Vertrauensmann der Zentralregierung in der Provinz zu sein, okkupierten. Lüninck ließ sich nicht für Bestrebungen des Nationalsozialismus einspannen, dem er schon Mitte 1934 äußerst distanziert gegenüberstand und die Tatsache akzeptiert zu haben schien, dass er sein Amt als Oberpräsident über kurz oder lang verlieren werde. Hinzu kam eine Brüskierung durch den neuen Reichsbevollmächtigten für Saar-Angelegenheiten, Gauleiter Josef Bürckel, der von Hitler am 7.8.1934 als Nachfolger des als Gesandten nach Wien versetzten Franz von Papen in dieses Amt berufen worden war. Oberpräsident von Lüninck, dem immerhin noch das Reichskommissariat für die Übergabe des Saargebiets unterstellt war, beschwerte sich bereits am 26. August gegenüber der Reichskanzlei, dass bei der Vorbereitung einer Saartreuekundgebung auf dem Ehrenbreitstein (Stadt Koblenz) alle regional und örtlich zuständigen Behörden nicht beteiligt wurden. Die Reichskanzlei brachte diese Beschwerde lediglich dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda zur Kenntnis.
Das Ausscheiden Lünincks aus seinem Amt erfolgte offiziell auf eigenen Antrag. Wann genau die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgte, ist nicht ganz eindeutig. Romeyk nennt als Datum des Erlasses den 22.1.1935, aus dem Amt schied Lüninck aber erst am 4. März, am 5. März wurde diese Tatsache der Öffentlichkeit mitgeteilt. Möglicherweise liegt hier ein geschicktes Timing vor, denn im Rheinland war gerade Karneval – der 4. März war Rosenmontag. Mit seiner Nachfolge wurde zunächst kommissarisch der Essener Gauleiter Josef Terboven beauftragt, der dann bis 1945 in diesem Amt blieb. Im Gegensatz zu dessen Ernennung findet sich das Ausscheiden Lünincks im Ministerialblatt der preußischen inneren Verwaltung nicht erwähnt. Ministerpräsident Göring schrieb an Lüninck „folgendes Anerkennungsschreiben“ (veröffentlicht unter anderem in: Rheinische Landeszeitung Krefeld, 5.3.1935): „Ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, die ich auf Ihren Antrag durch die beiliegende Urkunde vollzogen habe, gibt mir Anlaß, dankbar die Dienste anzuerkennen, die Sie als Oberpräsident der Rheinprovinz geleistet haben. […] Es war keine leichte Aufgabe, die Sie übernommen haben, als ich Sie in der ersten Zeit des Aufbaues an die Spitze der Rheinprovinz stellte. Dank Ihrer hervorragenden Kenntnisse in Wirtschaft und Verwaltung ist es Ihnen jedoch gelungen, den Ihnen gestellten Aufgaben in vollem Umfang gerecht zu werden und die Geschicke der Ihnen anvertrauten Provinz zielsicher und mit bestem Erfolge zu lenken. Ihnen dafür den Dank der preußischen Staatsregierung auszusprechen, ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis. Für die Zukunft begleiten Sie meine aufrichtigen guten Wünsche.“
Einen ganz anderen Ton schlug Göring in einem Schreiben vom 2.6.1937 an, durch das er Lüninck aus dem Staatsrat entließ – eine seinerzeit außergewöhnliche und äußerst selten ausgesprochene Maßnahme. Äußerlicher Anlass war der Austritt aus der NSDAP, den Lüninck früher im Jahr vollzogen hatte; tatsächlich ging es aber um dessen katholische Weltanschauung: Diese sei nach den Worten Görings „um so bedenklicher, da gerade die Bevölkerung Ihres Wohnortes früher besonders zentrümlich eingestellt war und auch heute noch durch die unverschämte Pfaffenhetze sich gegen den Staat einstellt. [...] Allein schon die Bindung nach Rom, die Gehorsamspflicht einem Manne gegenüber, der einer fremden Nation angehört, gibt ungeheure Gefahrenmomente. Es ist mir persönlich unbegreiflich, weshalb man nicht längst schon die hohe Klerisei, die dauernd nach Rom fährt und dort in unverschämter Weise gegen [Berlin] hetzt, wegen Hoch- und Landesverrat vor das Volksgericht gestellt hat.“[1]
Der anschließend wieder als Gutsbesitzer im Oberbergischen tätige Lüninck wurde während des Krieges in den Besprechungen der Verschwörer um Carl Goerdeler (1884-1945) als künftiger Reichsernährungsminister vorgeschlagen, stieß jedoch wegen seiner rechtskonservativen Vergangenheit auf Bedenken der Gewerkschaftsvertreter. Im August 1944 nahm die Gestapo von Lüninck fest, als er seinen Bruder Ferdinand in der Untersuchungshaft besuchte. Die Anklage vor dem Volksgerichtshof wurde am 18. Januar erhoben, das Verfahren gegen ihn jedoch abgetrennt und vertagt, weil er sich mit dem Einwand verteidigte, seine Aussagen vor der Polizei seien durch Androhung der Verhaftung seiner Familie erzwungen worden, und das Gericht diesen Einwand durch Vernehmung des Polizeibeamten überprüfen wollte. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, Lüninck am 22.4.1945 aus dem Berliner Gefängnis in der Lehrter Straße entlassen.
In der Nachkriegszeit versuchte von Lüninck, der weiterhin auf seinem oberbergischen Gut Alsbach lebte, ein politisches Comeback bei der Deutschen Konservativen Partei – Deutschen Rechtspartei (DKP-DRP). Diese Partei war ein Zusammenschluss diverser rechtsradikaler und konservativer Gruppierungen, die unter anderem versuchen wollte, die 1933 untergegangene DNVP in der britischen Zone zu reorganisieren. Erfolg war dieser Partei nicht beschieden, auch nicht der Kandidatur Lünincks für den Bundestag 1949 auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen.
Seine letzten Lebensjahre verbrachte von Lüninck auf seinem Gut und trat öffentlich nicht mehr hervor, abgesehen von seinem Vorsitz im Garde-Schützen-Bund, einer Vereinigung ehemaliger Angehöriger des preußischen Garde-Schützen-Bataillons, der Einheit, mit der er am Ersten Weltkrieg teilgenommen hatte. Zu seinen näheren Bekannten gehörte weiterhin der vormalige Reichskanzler Franz von Papen. Von Lüninck starb am 16.5.1975 in Engelskirchen.
Nachlass
Landeshauptarchiv Koblenz Best. 700, 041
Werke
Für Wahrheit, Freiheit und Recht! Auswahl von Vorträgen und Denkschriften, 1973.
Quellen
Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik: Das Kabinett von Papen, bearb. v. Karl-Heinz Minuth, Boppard 1989.
Akten der Reichskanzlei, Regierung Hitler: Teil 1: 1933/34, bearb. v. Karl-Heinz Minuth, Boppard 1983.
Akten der Reichskanzlei, Regierung Hitler: Band 2: 1934/35, bearb. v. Friedrich Hartmannsgruber, München 1999.
Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung 1922, 1933 (MBliV).
Literatur
Hürten, Heinz, Lüninck, Hermann Freiherr, in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 470-471.
Jacobsen, Hans-Adolf (Hg.), "Spiegelbild einer Verschwörung". Die Opposition gegen Hitler und der Staatsstreich vom 20. Juli 1944 in der SD-Berichterstattung. Geheime Dokumente aus dem ehemaligen Reichssicherheitshauptamt, 2 Bände, Stuttgart 1989.
Lilla, Joachim, Der Preußische Staatsrat 1921–1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im „Dritten Reich“ berufenen Staatsräte, Düsseldorf 2005.
Romeyk, Horst, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945, Düsseldorf 1994, S. 618.
Romeyk, Horst, Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz, Düsseldorf 1985.
Schumacher, Martin (Hg.), M.d.B. Volksvertretung im Wiederaufbau 1946–1961. Bundestagskandidaten und Mitglieder der westzonalen Vorparlamente. Eine biographische Dokumentation, Düsseldorf 2000, S. 256.
Stöss, Reinhard (Hg.), Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland, Sonderausgabe, Band 2: CSU bis DSU, Opladen 1986.
Wagner, Walter, Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat. Mit einem Forschungsbericht für die Jahre 1974 bis 2010 von Jürgen Zaerusky, erweiterte Neuausgabe München 2011.
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Lilla, Joachim, Hermann Freiherr von Lüninck, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/hermann-freiherr-von-lueninck/DE-2086/lido/5f574ebd0a19c6.83264846 (abgerufen am 14.11.2024)