Biographie Wilhelm Börger Wilhelm Börger, ein gelernter Schlosser und früh in protofaschistischen Bewegungen engagiert, ab 1929 NSDAP-Mitglied, war seit Herbst 1938 ein leitender Ministerialbeamter im Reichsarbeitsministerium. Ab 1929 trat er als „Reichsredner“ der NSDAP vornehmlich im Rheinland auf. Von Mitte Juni 1933 bis Ende Aug. 1938 amtierte Börger als (Reichs-)Treuhänder der Arbeit für das Rheinland. Seine Kollegen machten ihn nach 1945 zum „fanatischen alten Pg.“ und „Nazi-Ministerialdirektor“ – und distanzierten sich nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes vehement von ihm. Dagegen stritt Börger alle Vorwürfe ab, tiefer in die Verbrechen der Hitler-Diktatur verstrickt gewesen zu sein.
Thema Der „Rhein-Sieg-Kreis“ im Nationalsozialismus – Strukturen, Behörden und Parteiinstanzen Betrachtet man die Forschungslage zum „Rhein-Sieg-Kreis“ im Nationalsozialismus, so sind zwei Stränge der Auseinandersetzung mit dem lokalen NS-Regime besonders deutlich ausgebildet. Der eine bezieht sich auf die jahrhundertelange jüdische Geschichte im Kreisgebiet und ist von dem Gedanken geprägt, das fast nur noch auf Friedhöfen sichtbare jüdische Erbe in Erinnerung zu behalten. Ausgehend von ersten Arbeiten und Initiativen Helmut Fischers, Heinrich Linns oder Manfred van Reys in den 1970er und 1980er Jahren sind bis in die letzten Jahre hinein Publikationen erschienen, die die Geschichte der jüdischen Gemeinden rekonstruieren, die noch erhaltenen Grabstätten dokumentieren und die antisemitische Ausgrenzung vor Ort nachzeichnen, kulminierend in der Schoah. Aufgrund der Initiative des Kreisarchivs und des Engagements geschichtsinteressierter Bürgerinnen und Bürger – beispielhaft zu besichtigen in der Gedenkstätte „Landjuden“ an der Sieg – ist dieses zentrale Kapitel nationalsozialistischer Herrschaft intensiv erforscht.
Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Biographie Peter Hermes Die Biographie des einzigen überlebenden Sohnes von Andreas Hermes zeigt nicht nur dessen enge Verwobenheit mit dem politischen Schicksal des Vaters, sondern darin auch die Abgründe der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Familiär tief geprägt von den Exzessen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, den Fronterlebnissen während des Zweiten Weltkrieges mit anschließender fünfjähriger russischer Lagerhaft gehört der Lebensweg des überzeugten Christen Peter Hermes schließlich zu den eindrucksvollsten Diplomatenkarrieren in der Bonner Republik.
Biographie Hermann Freiherr von Lüninck Hermann Joseph Antonius Maria Freiherr von Lüninck wurde am 3.5.1893 auf Haus Ostwig (heute Gemeinde Bestwig) im ehemaligen Kreis Meschede geboren. Seine Eltern waren der Rittergutsbesitzer Karl Freiherr von Lüninck (1856–1921) und Anna-Maria, geborene von Mallinckrodt (1869–1957). Die Familie war katholisch. Hermann heiratete 1925 in Lüdinghausen Bertha Gräfin von Westerholt zu Gysenberg (1897–1945). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Die beruflichen Wege Hermanns und seines älteren Bruders Ferdinand (1888–1944) weisen teils verblüffende Parallelen auf: Beide waren in der Weimarer Zeit hohe Funktionäre landwirtschaftlicher Organisationen, beide wurden im Frühjahr 1933 zu Oberpräsidenten ernannt, beide waren 1944 im Widerstand.
Thema Deutsche Dienststellen für das Saargebiet (1919–1935) Gemäß Artikel 45 bis 49 des Versailler Vertrags von 1919 sollte das Saargebiet, dessen Kohleproduktion zugleich Frankreich zufiel, für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Für die Erledigung von Saarangelegenheiten und die Verbindung zum Saargebiet, für die Übergabe des Saargebiets, für den amtlichen Verkehr mit der vom Völkerbund ernannten Internationalen Regierungskommission im Saargebiet sowie schließlich dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurden beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen und Bayern offizielle, teils auch unter anderem Namen arbeitende Dienststellen errichtet, die hier vorgestellt werden sollen.
Biographie Otto Bräutigam Der Jurist und Diplomat Otto Bräutigam war während der Weimarer Republik und des „Dritten Reiches“ leitender Ministerialbeamter im Auswärtigen Amt (AA) wie im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RmfdbO) unter Alfred Rosenberg (1893-1946). Als ausgewiesener Sowjetunionexperte war er in den Völkermord an den europäischen Juden und die deutsche Besatzungspolitik Osteuropas involviert. In der jungen Bundesrepublik gelang Bräutigam eine zweite Karriere im Auswärtigen Dienst, in dem er rasch bis zum Ministerialdirigenten und Leiter der Ostabteilung des neuen AA aufstieg. Er gilt wegen seiner Verstrickung in nationalsozialistische Verbrechen als eine der umstrittensten Gestalten des alten und neuen Auswärtigen Amtes.
Thema Nachkriegsprozesse gegen Gestapo-Beamte vor dem Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Luxemburg (1949-1951) Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher waren ein transnationales Phänomen, denn in nahezu allen im Zweiten Weltkrieg beteiligten Ländern wurden solche Prozesse geführt, so auch im Großherzogtum Luxemburg. Insgesamt ermittelte die luxemburgische Staatsanwaltschaft gegen 181 Reichsdeutsche wegen Kriegsverbrechen, gegen 162 wurde in Luxemburg ein Gerichtsverfahren eröffnet. Im Laufe der Jahre wurden 44 Deutsche verurteilt, davon fünf zum Tode (drei in Abwesenheit), 15 wurden freigesprochen, und in 103 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.