1918 bis 1933 - Die Weimarer Republik
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1. Novemberrevolution und Besatzungszeit
1.1 Der staatliche Umbruch im November 1918
Anfang November 1918 stand das deutsche Kaiserreich sowohl militärisch als auch politisch vor dem Zusammenbruch. Bereits vor der Ausrufung der Republik in Berlin durch Philipp Scheidemann (1865-1939, „Reichsministerpräsident" Februar – Juni 1919) am 9.11.1918 und dem Waffenstillstand zwei Tage später hatte sich Anfang November 1918 von Kiel aus im Rahmen eines Matrosenaufstandes eine revolutionäre Bewegung ausgebreitet, die in kurzer Zeit das gesamte Reich erfasste. Sämtliche Dynastien mussten abdanken, die Monarchie als Staatsform hatte in Deutschland keine Zukunft mehr.
Von den revolutionären Ereignissen in Kiel inspiriert, kam es unter Beteiligung von aus Norddeutschland angereisten Matrosen ab dem 8./9.11.1918 – zum Teil bereits etwas eher – in allen Teilen der Rheinprovinz zur Bildung von Räten unterschiedlicher Ausprägung und Zusammensetzung. Meist geschah dies in Form von Arbeiter- und Soldatenräten, mitunter auch in Form von Bauernräten. Einige ländliche Gebiete, wie etwa die Eifel, blieben von den Geschehnissen allerdings weitgehend unberührt. Zu den Zielen der Initiatoren zählten zunächst einschneidende Veränderungen auf den Gebieten der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Den Sozialdemokraten schwebte kein gewaltsamer Umsturz, sondern eine friedliche Umwandlung der bis dahin herrschenden politischen Verhältnisse unter Wahrung der öffentlichen Ordnung vor. Im Gegensatz zu den Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD), die eine Räterepublik favorisierten, trat die Mehrheitssozialdemokratie für die parlamentarische Republik ein.
In den meisten rheinischen Arbeiter- und Soldatenräten gaben gemäßigte Mehrheitssozialdemokraten, Zentrumssympathisanten und Gewerkschafter den Ton an. Dies war etwa im Ruhrgebiet oder in Köln der Fall. Zum Teil engagierten sich Zentrumspolitiker und andere Bürgerliche gezielt in den vor Ort gebildeten Räten, um die Entwicklung zu kanalisieren. In Köln verhinderte das besonnene Verhalten des Oberbürgermeisters Konrad Adenauer (Zentrum) sowie des späteren Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten in der Kölner Stadtverordnetenversammlung, Wilhelm Sollmann, eine Radikalisierung und Eskalation der Revolution.
In Duisburg und im bergisch-märkischen Raum saßen dahingegen auch zahlreiche Unabhängige Sozialdemokraten in den Räten. In Düsseldorf, Hamborn (1929 Duisburg-Hamborn) und Mülheim an der Ruhr stellten USPD, Spartakus und Syndikalisten – also Vertreter der radikalen Linken – die Mehrheit. Die zum Teil erhobene Forderung nach einer Räterepublik konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Auch blieben in der Regel die alten kommunalen Verwaltungsstrukturen intakt, erfolgte kein konsequent vollzogener personeller Wechsel. Hinzu kam, dass die Räte meistens keine Regierungs- oder Verwaltungstätigkeiten ausübten, sondern sich auf eine Kontrollfunktion beschränkten. In der Folge waren sie bereits im Frühjahr 1919 de facto bedeutungslos geworden. Als nach den Kommunalwahlen vom 2.3.1919 vielen Räten die Finanzmittel entzogen wurden und die Nationalversammlung im August 1919 die Weimarer Reichsverfassung verabschiedete, vollzog sich der endgültige Niedergang der Räte als Instrumente der politischen Partizipation.
1.2 Waffenstillstand und Versailler Friedensvertrag
Das am 11.11.1918 geschlossene Waffenstillstandsabkommen sah vor, dass das linksrheinische Reichsgebiet inklusive eines 10 km breiten Gebietsstreifens auf dem rechten Rheinufer durch das deutsche Militär geräumt und anschließend entmilitarisiert werden sollte. Zudem sollten das linksrheinische deutsche Territorium durch die Ententemächte England und Frankreich besetzt sowie ausgedehnte Brückenköpfe mit einem Radius von 30 Kilometern gegenüber den Städten Köln, Koblenz und Mainz eingerichtet werden. Am 28.6.1919 wurde der Friedensvertrag zu Versailles unterzeichnet. Mit Inkrafttreten des Vertrages erfuhr die entmilitarisierte Zone rechts des Rheins eine Ausdehnung auf 50 Kilometer. Nicht allein die von der deutschen Öffentlichkeit als drakonisch empfundenen Bedingungen des Versailler Vertragswerkes (umfangreiche Gebietsverluste, 100.000-Mann-Heer, vertragliche Festlegung der alleinigen Kriegsschuld Deutschlands) waren es, welche die junge Republik belasteten, sondern mehr noch die Umstände der Verhandlungen – keine mündlichen Konsultationen bezüglich des Vertragstextes; die deutsche Delegation durfte sich lediglich schriftlich äußern und hatte ihre Stellungnahmen innerhalb von 14 Tagen abzugeben – sowie besonders der Unterzeichnung: Der Ort Versailles als „Retourkutsche" zur Reichsgründung ebendort im Jahr 1871, der Verweis der deutschen Delegation auf den Lieferanteneingang und schließlich, als grundlegende inhaltliche Bestimmung, der Artikel 231, welcher Deutschland die Alleinschuld am Weltkrieg zuschrieb.
Für das Rheinland enthielt der Vertrag weitere Bestimmungen, die als Härte empfunden wurden, zum Beispiel das Recht der Alliierten auf Betriebsteile der deutschen Binnen- und insbesondere der deutschen Rheinschifffahrt. Dies hatte zur Folge, dass rheinische Personenschifffahrtsunternehmen wie die „Köln-Düsseldorfer" einen Teil ihrer Flotte an Frankreich abgeben mussten.
Die Reparationsverpflichtungen hatten für die Rheinprovinz weitreichende Folgen und lasteten auf dem Rheinland als einer hoch industrialisierten Region des Reiches besonders schwer. Eine Verschärfung erfuhr die Situation zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung durch die militärische Besatzung, obwohl deren tatsächliche materielle Folgen noch nicht hinreichend untersucht sind.
Ferner musste die Rheinprovinz eine Beschneidung ihres Territoriums hinnehmen: Das Gebiet um die südwestlich von Aachen gelegenen Kleinstädte Eupen und Malmédy fiel an Belgien, und auch das Saargebiet, das einen neutralen Sonderstatus unter Verwaltung des neu geschaffenen Völkerbundes und französischer Besatzung erhielt, ging der Rheinprovinz dauerhaft verloren.
1.3 Rheinland-Besetzung und Sonderstatus
Anfang Dezember 1918 begann die Besetzung des linksrheinischen Gebietes durch die Truppenverbände der Ententemächte. Die Besetzung beruhte zunächst auf dem Kriegsrecht, bevor sie im mit dem Versailler Friedensvertrag verbundenen Rheinlandabkommen vom 28.6.1919 eine völkerrechtliche Basis erhielt. Beide Vertragswerke traten am 10.1.1920 in Kraft. Das Rheinlandabkommen sah für das besetzte Gebiet sowohl unterschiedliche Besatzungsfristen als auch verschiedene Besatzungszonen vor: eine Kölner Zone (Belgier und Briten), eine Koblenzer Zone (Amerikaner und Franzosen) sowie eine Mainzer Zone (Franzosen). Zunächst war eine Besatzungszeit von 15 Jahren vorgesehen, wobei die Räumung etappenweise erfolgen sollte. So war etwa für die „Koblenzer Zone" eine Räumung nach zehn Jahren vorgesehen. Voraussetzung für eine Räumung des besetzten Gebietes war allerdings die Erfüllung sämtlicher Vertragsbestimmungen.
Wie gestaltete sich nun die Einteilung der Besatzungszonen? Die Franzosen erhielten das südliche Gebiet bis vor die Stadt Koblenz zugewiesen. Die Amerikaner besetzten das Gebiet bis südlich von Bonn, die Engländer das Gebiet um Köln, die Belgier schließlich den nördlichen Niederrhein und den Raum Aachen. Die rechtsrheinischen Brückenköpfe blieben bestehen. Zudem unterstanden nun alle Verkehrswege des besetzten Gebietes einschließlich des Rheins der uneingeschränkten Befehlsgewalt des Höchstkommandierenden der Alliierten.
Die Spitze der Besatzungsverwaltung bildete kein Militärbefehlshaber, sondern eine als oberste alliierte Instanz eingerichtete Zivilbehörde, die „Hohe Interalliierte Kommission für die Rheinlande" (HCITR = Haute Commission Interalliée des Territoires Rhénans). Der Aufsicht dieser so genannten „Interalliierten Rheinlandkommission" („Irko"), die im Alltagssprachgebrauch häufig einfach „Rheinlandkommission" genannt wurde und ihren Sitz in Koblenz hatte, war auch die deutsche Verwaltung im besetzten Gebiet unterstellt. Ihre Kontrollfunktion nahm sie in Form von Bezirks- und Kreisdelegierten wahr.
Der Rheinlandkommission kam eine durch das Rheinlandabkommen zwar schriftlich geregelte, jedoch schwammig formulierte und nicht klar abzugrenzende Gesetzgebungskompetenz zum Schutz und für die Bedürfnisse der Besatzungstruppen zu, was in der Praxis auf deutscher Seite oftmals zu Unmut führte. Als Präsident der Kommission, der jeweils ein Vertreter Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens sowie der Vereinigten Staaten angehörte, fungierte der französische Spitzenbeamte Paul Tirard. Dieser machte von seinen Kompetenzen großzügig Gebrauch. Da der Kommission auch ein Approbationsrecht für Reichsgesetze und Erlasse oberster Reichs- und Landesbehörden zustand, konnte die Rheinlandkommission de facto als oberste öffentliche Autorität im linksrheinischen Deutschland gelten. Für Bevölkerung, Politik, Verwaltung und Wirtschaft war es in den Folgejahren von nicht geringer Bedeutung, ob man sich im besetzten oder unbesetzten Teil der Rheinprovinz befand. Politische Äußerungen und „Agitation", die im unbesetzten Gebiet über die Parteigrenzen hinweg allgemeine Zustimmung gefunden hätten, konnten im besetzten Gebiet kurzerhand zur Ausweisung führen.
Nachdem das Deutsche Reich mit den Reparationszahlungen in Rückstand geraten war, wurde im Frühjahr 1921 die Besetzung auf die rechtsrheinischen Städte Düsseldorf, Duisburg und Hamborn – das so genannte „Sanktionsgebiet" – ausgedehnt. Vorübergehend wurde das gesamte besetzte Gebiet vom übrigen Deutschland durch eine Zollgrenze abgetrennt. Erneut zur Anwendung kam das Druckmittel der militärischen Besetzung dann im Januar 1923, als Franzosen und Belgier auf erneute Rückstände bei den Reparationsleistungen, die in der schwierigen Wirtschaftslage des Reiches begründet lagen, mit der Besetzung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes reagierten, um sich dort – wie sich der mehrmalige französische Ministerpräsident Raymond Poincaré (1860-1934, Ministerpräsident 1912-1913, 1922-1924 und 1926-1929, Präsident 1913-1920) ausdrückte – „produktive Pfänder" zu sichern, die ebenso unverzügliche wie ungeschmälerte Zahlungen gewährleisten sollten. Die Reichsregierung antwortete auf dieses Vorgehen mit dem Appell zum „passiven Widerstand", der den Abbruch jeglicher Kooperation mit den alliierten Besatzungsmächten sowohl im „Einbruchsgebiet" als auch im „altbesetzten" Gebiet zur Folge haben sollte. Die Besatzungsmächte reagierten ihrerseits mit Zwangsmaßnahmen und der Ausweisung missliebiger, widerständiger Personen – oftmals mitsamt ihren Familien – in das unbesetzte Gebiet.
2. Zeit der Krise und Instabilität
2.1 Überlegungen zu einer staatlichen Neugliederung (Reichsreform)
Bereits unmittelbar nach dem Ende des Kaiserreichs und der Abdankung der in den deutschen Einzelstaaten herrschenden Dynastien wurden verschiedene Überlegungen bezüglich einer Neugliederung des Deutschen Reiches laut. Viele dieser Pläne zielten angesichts der unruhigen und ungewissen Lage nach Kriegsende auf eine Stärkung der Zentralgewalt zu Lasten der bisherigen Einzelstaaten ab, was den Widerstand der betroffenen Staaten sowie der föderalistisch gesinnten Kräfte hervorrief.
Als einer der Ersten hatte Wilhelm Solf (1862-1936), seit Oktober 1918 Staatssekretär im Auswärtigen Amt, dem Vorsitzenden des Rates der Volksbeauftragten, Friedrich Ebert (1871-1925), am 17.11.1918 eine Neugliederung des Reiches vorgeschlagen, die faktisch auf eine Verselbständigung der preußischen Provinzen bei gleichzeitiger Entmachtung des preußischen Zentralstaates hinausgelaufen wäre. Der bedeutendste Vertreter der Neugliederungsvorstellungen war jedoch der linksliberale Staatsrechtler Hugo Preuß (1860-1925). Dessen Überlegungen sahen eine Zerlegung Preußens und die Einteilung des Reiches in 16 Einzelstaaten vor.
Im Allgemeinen orientierten sich die meisten Reformvorschläge an den Erfordernissen von Wirtschaft und Verkehr, während verwaltungstechnischen Aspekten eher eine untergeordnete Bedeutung zukam. Für das Rheinland sah die Mehrzahl der Vorschläge die Schaffung einer oder gar mehrerer rheinischer Gliedeinheiten vor. Einige Modelle favorisierten die Teilung der Rheinprovinz, während andere Vorschläge deren Erweiterung um Westfalen, die Pfalz oder andere benachbarte Gebiete empfahlen. Doch selbst die viel versprechenden Ansätze der 1928 in der Angelegenheit der Reichsreform zusammengetretenen Konferenz der zuständigen Landesminister sowie des etwa zeitgleich ins Leben gerufenen „Bundes der Erneuerung des Reiches" unter Vorsitz des ehemaligen Reichskanzlers Hans Luther scheiterten an den Widerständen von Parteien und Ländern.
Die Landtagsfraktionen der im Preußischen Landtag vertretenen Parteien waren tendenziell eher Gegner einer umfassenden Reichsreform, während dieselben Parteien auf Reichs- und Provinzialebene nicht selten für eine solche Reform eintraten. Grundsätzlich jedoch tendierten Sozialdemokratie und Liberale zu einer einheitsstaatlichen Lösung, während Konservative und Zentrumspartei mehrheitlich föderalistischen Neugliederungsmodellen den Vorzug gaben.
2.2 Rheinstaatbestrebungen
Mit dem Ende der Herrschaft der deutschen Dynastien und der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann traten Bestrebungen hervor, die auf eine Loslösung des Rheinlandes von Preußen abzielten. Zum Teil wurde sogar die Trennung des projektierten Rheinstaates vom Deutschen Reich erwogen. Viele Befürworter eines rheinischen Bundesstaates gingen von der Existenz eines „rheinischen Stammes" aus und forderten für diesen das Recht der Selbstbestimmung. Besonderen Anklang fand der Rheinstaatgedanke in ländlichen, mehrheitlich katholischen Gebieten, insbesondere in der südlichen Rheinprovinz, doch auch am ähnlich strukturierten linksrheinischen Niederrhein.
Ihre Kulminationspunkte hatten die Bestrebungen in zwei Versuchen, eine „Rheinische Republik" auszurufen: Am 1.6.1919 scheiterte der ehemalige preußische Staatsanwalt Hans Adam Dorten (1880-1963) mit seinem Unterfangen, von Wiesbaden aus einen dem Deutschen Reich angehörenden rheinischen Bundesstaat zu proklamieren, dessen Regierungssitz zunächst Koblenz hätte werden sollen.
Im Herbst 1923 versuchten verschiedene separatistische Gruppierungen von Aachen ausgehend, gewaltsam eine vom übrigen Deutschland getrennte „Rheinische Republik" herbeizuführen. Beide Unternehmungen scheiterten nach kurzfristigen, räumlich begrenzten Erfolgen an der mangelnden Unterstützung seitens der Bevölkerung, der trotz gewisser Sympathien insgesamt zurückhaltenden Position der Besatzungsmächte Belgien und Frankreich sowie der personell und finanziell mangelhaften Ausstattung der Separatisten, die im Grunde nirgendwo die Verwaltung dauerhaft aufrecht zu erhalten vermochten.
2.3 Kapp-Lüttwitz-Putsch und Ruhrkrieg
Als am 13.3.1920 der auf der äußersten Rechten des politischen Spektrums stehende ostpreußische Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp (1858-1922) gemeinsam mit dem Reichswehrgeneral Walter Freiherr von Lüttwitz (1859-1942) in Berlin den auf Freikorps (paramilitärische Einheiten) und illoyale Teile der Reichswehr gestützten „Kapp-Lüttwitz-Putsch" inszenierte, und sich die auf die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, DDP, Zentrum) gestützte Regierung gezwungen sah, Berlin vorübergehend den Putschisten zu überlassen, reagierten große Teile der Arbeiterschaft im rheinisch-westfälischen Industrierevier ebenso spontan wie energisch: Binnen kurzer Zeit entstand eine regelrechte Aufstandsbewegung, und in vielen Standorten bildeten sich Einheiten einer „Roten Ruhrarmee", die von der radikalen Linken (USPD, KPD, Syndikalisten, unabhängige Linke) dominiert wurde. Diese „Rote Ruhrarmee" operierte sowohl im rheinischen als auch im westfälischen Teil des Industriereviers. Insbesondere von Münster aus stießen Freikorps und Reichswehreinheiten zu deren Bekämpfung in das Industriegebiet vor.
Nach anfänglichen Erfolgen im östlichen und mittleren Ruhrgebiet gelangen den Aufständischen auch im Westen Erfolge: Essen wurde am 19. März eingenommen und in den Folgetagen mussten sich – unter heftigen Kämpfen bei Duisburg – zwei Reichswehrregimenter sowie das „Freikorps Schulz" von Mülheim und Düsseldorf nach Wesel zurückziehen. Letztlich scheiterte die Aufstandsbewegung nach knapp vier Wochen Dauer an der konzeptionellen Uneinigkeit in den eigenen Reihen sowie an der Übermacht der Regierungsseite, die den Aufständischen mit zum Teil brachialer Gewalt begegnete. Als Bilanz waren über 1.250 Tote zu beklagen, etwa Vierfünftel davon auf Seiten der „Ruhrarmee".
2.4 Das Krisenjahr 1923
Das Jahr 1923 stellte für das Deutsche Reich, vor allem jedoch für das besetzte Gebiet der Rheinprovinz, eine existentielle Herausforderung dar, die durchaus ein Scheitern der jungen Republik hätte zur Folge haben können. Nachdem die Reparationskommission gegen die Stimme Englands zu der Auffassung gelangt war, dass Deutschland vorsätzlich hinter dem Soll an Kohlelieferungen zurückgeblieben sei, marschierten im Januar französische und belgische Truppen in Essen und von dort aus in das gesamte Industrierevier an der Ruhr ein. Reichskanzler Wilhelm Cuno (1876-1933, Reichskanzler 1922-1923) verkündete den „passiven Widerstand": Eisenbahner legten ihre Arbeit auf den von den Franzosen besetzten Bahnlinien nieder, die Förderung in den Zechen ruhte, die Gewerkschaften unterstützten die Verweigerungshaltung. Allerdings beflügelten die Kosten dieses „Ruhrkampfes" die zu diesem Zeitpunkt ohnehin im Steigen begriffene Inflation, was die instabile Gesamtsituation weiter verschärfte. Schließlich musste Cuno zurücktreten und sein Nachfolger Gustav Stresemann (1878-1929, Reichskanzler 1923) beendete den passiven Widerstand Ende September 1923.
Frankreich war jedoch nicht zu Kompromissen bereit und übernahm durch die so genannten „Micumverträge" zwischen der „Mission interalliée de Contrôle des Usines et des Mines" und der rheinisch-westfälischen Industrie die wirtschaftliche Kontrolle im Besetzungsgebiet. Die wichtigste inhaltliche Bestimmung war die Übernahme von Reparationsleistungen seitens der Unternehmen, was einen Aufschwung der rheinisch-westfälischen Wirtschaft ermöglichen sollte.
Im Rheinland hatte sich unterdessen die Befürchtung verbreitet, dass die Reichsregierung das besetzte Gebiet sich selbst überlassen und alle Transferleistungen einstellen könne. Dieser von einigen Politikern tatsächlich in Erwägung gezogenen „Versackungspolitik" schob Reichskanzler Stresemann jedoch einen Riegel vor. Währenddessen strebte die galoppierende Inflation ihrem Höhepunkt entgegen, und separatistische Gruppierungen schritten im Oktober 1923 zur Tat. Die rheinischen Honoratioren sahen sich ebenfalls zum Handeln veranlasst. Den unter anderem vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Köln Louis Hagen unterstützten Versuchen zur Einführung einer rheinischen Währung wurde durch die erfolgreiche Währungsreform der Reichsregierung im November 1923 ein Ende bereitet.
Mit dem Hitler-Ludendorff-Putsch am 8./ 9. November war nochmals vom Süden des Reiches her die Zukunft des Gesamtstaates vorübergehend infrage gestellt worden. Ein dem Reichskanzler am 15. November von Konrad Adenauer in Koblenz präsentiertes Modell eines Rheinstaates, dessen Schaffung Frankreich besänftigen sollte, wurde von Stresemann entschieden verworfen. Da sich auch die französische Seite unter Ministerpräsident Poincaré abwartend verhielt, verlief auch dieses Projekt im Sande.
Als sich Anfang 1924 die Lage in der Rheinprovinz wieder etwas beruhigt hatte, blickten deren Bewohner auf ein bewegtes Jahr zurück: Vor allem der „Ruhrkampf" hatte die internationalen Beziehungen nochmals erheblich belastet. Mit Ende des Jahres 1923 war jedoch das Jahr der größten Unsicherheit und Belastung für die Rheinprovinz verstrichen, ohne dass ein völliger Zusammenbruch der politischen und ökonomischen Strukturen erfolgt war. Der Erste Weltkrieg hatte hinsichtlich der beteiligten Staaten Belgien, Frankreich und Deutschland erst jetzt sein endgültiges Ende gefunden.
3. Das Ende der Besetzung
3.1 Die Räumung des besetzten Gebietes
Das Jahr 1924 brachte eine grundlegende politische Neuorientierung: Die auf den Bestimmungen des Versailler Vertrages basierende Reparationskommission, die für die Festlegung der Höhe der Reparationen zuständig war, hatte Ende November 1923 eine internationale Sachverständigenkommission unter Leitung des amerikanischen Vertreters Charles Dawes (1865-1951) einberufen. Diese erarbeitete Vorschläge zur wirtschaftlichen Stabilisierung Deutschlands, worin man die Voraussetzung für weitere Reparationszahlungen seitens des Deutschen Reiches sah. Der so genannte „Dawes-Plan" diente einer im August 1924 nach London einberufenen Konferenz als Grundlage, was nicht zuletzt darin begründet lag, dass nun erstmals Zahlen vorlagen, die als realistisch betrachtet werden konnten. Unter Beteiligung von deutschen Regierungsmitgliedern fand man eine Regelung zur Festlegung künftiger Reparationszahlungen. Mit der Regelung der Reparationsfrage verbunden waren terminliche Vereinbarungen zur etappenweise zu vollziehenden Räumung des besetzten Gebietes durch die alliierten Truppen.
Im Anschluss an die Londoner Konferenz wurden im so genannten „Koblenzer Abkommen" vom 21. und 28.10.1924 Erleichterungen bezüglich der Besatzungslasten vereinbart. Ihren Abschluss fand die Entspannung zwischen den Kriegsgegnern im Westen durch den Vertrag von Locarno (16.10.1925). Das Vertragswerk war ohne Zwang zustande gekommen und schrieb die entmilitarisierte Zone fest. Für den Fall einer Verletzung der Entmilitarisierung des Rheinlandes waren Sanktionen vorgesehen. Die Feststellung einer solchen Verletzung wurde in die Hände des Völkerbundes gelegt.
Infolge der Londoner Vereinbarungen wurde noch im gleichen Jahr das 1923 besetzte rechtsrheinische Gebiet zwischen den Brückenköpfen geräumt. Bis zum August 1925 wurden das Ruhrgebiet und die Sanktionsstädte Düsseldorf, Duisburg und Hamborn geräumt; die letzten Truppen der französischen beziehungsweise belgischen Besatzungsmacht verließen die „Kölner Zone" am 31.1.1926; im September 1929 zogen sich die Besatzungstruppen aus der „Koblenzer Zone" zurück, bevor im Juni 1930 – und damit fünf Jahre früher als ursprünglich vorgesehen – die „Mainzer Zone" geräumt wurde.
Aus Anlass der fortschreitenden Räumung des besetzten Territoriums hielt Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847-1934, Reichspräsident 1925-1934) am 21.3.1926 in Köln eine Rundfunkansprache. Als im Juni 1930 die Besatzungszeit vorzeitig endete, wurde dies mit zahlreichen Festveranstaltungen begangen. Nachdem bereits am 30. Juni eine Feier in Trier veranstaltet worden war, nahm an der Feier in Koblenz am 22.7.1930 der Reichspräsident persönlich teil.
Recht schnell jedoch wurde die Rheinlandbesetzung vom beherrschenden Alltagsthema zu einem der Vergangenheit zugeordneten, historischen Phänomen. Nun wurden andere Ziele ins Auge gefasst. Zu ihnen zählte die Aufweichung der Entmilitarisierung beziehungsweise – mit deutlicheren Worten – die Wiederaufrüstung, wie sie etwa der deutschnational ausgerichtete „Stahlhelm-Bund der Frontsoldaten" auf seinem „Reichsfrontsoldatentag" im Oktober 1930 in Koblenz forderte.
3.2 Rheinlandfeiern (Jahrtausendfeier) 1925/1926
In Erinnerung an die nach der Eroberung durch König Heinrich I. im Jahr 925 erfolgte Eingliederung des zuvor westfränkischen Lotharingiens in das ostfränkische Reich wurden 1925 zahlreiche aufwendige Feierlichkeiten „zur tausendjährigen Zugehörigkeit der Rheinlande zum Deutschen Reich" begangen. Der Bezug zur politischen Gegenwart beziehungsweise die politische Zielvorgabe der Feierlichkeiten war kaum zu übersehen. An den Kosten der Jahrtausendfeiern beteiligten sich Reichsregierung, preußische Staatsregierung und Provinzialverwaltung mit jeweils 400.000 Reichsmark. Die Initiative der Feierlichkeiten war allerdings von den im Rheinischen Provinziallandtag vertretenen Kommunen der Rheinprovinz ausgegangen. Einen Schwerpunkt der Feiern bildeten die rheinischen Metropolen Düsseldorf, Köln und Koblenz. Doch auch die preußische Staatsregierung nutzte die Gelegenheit zur Selbstdarstellung und förderte intensiv die Verbreitung von Jubiläumsschriften sowie einer zentralen Festschrift. Wenn es in der preußischen Hauptstadt Berlin anlässlich des „Rheinland-Jubiläums" ebenfalls Feierlichkeiten und einen Festakt gab, so war dies ein deutliches Zeichen dafür, dass die preußische Regierung nicht gewillt war, den territorialen Anspruch auf die Rheinprovinz aufzugeben.
4. Die politische und parteipolitische Entwicklung
Bezüglich des Wahlverhaltens der Bevölkerung beziehungsweise der Wahlergebnisse für die einzelnen Parteien gilt es in der Rheinprovinz im Vergleich mit dem Reichsdurchschnitt einige Besonderheiten zu beachten: Die (Mehrheits-) Sozialdemokraten schnitten bei Wahlen schlechter ab und mussten mit der radikalen Linken – zunächst mit der USPD, dann zunehmend mit der KPD – um die dominierende Rolle innerhalb der Arbeiterschaft konkurrieren. Selbst im Ruhrgebiet drohte die SPD ins Hintertreffen zu geraten. Insgesamt entfielen bei den Wahlen in der Weimarer Republik zusammengenommen stets etwa 30 Prozent auf das Lager der Linksparteien.
Das Zentrum konnte sich insbesondere in ländlichen Gebieten mit katholischer Bevölkerungsmehrheit behaupten, während in den Städten der Stimmenanteil langsam, aber kontinuierlich sank. So erreichte die Zentrumspartei noch im November 1932 in etlichen katholisch geprägten Kreisen die absolute Mehrheit, in weiteren Kreisen die relative Mehrheit. Die NSDAP konnte jedoch auch in der Rheinprovinz das nichtkatholische Bürgertum an sich ziehen. Mitunter – etwa in Koblenz, dem Sitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz – musste die Zentrumspartei gegen Ende der Weimarer Republik die NSDAP an sich vorbeiziehen lassen. Doch blieben die Nationalsozialisten auch im Rheinland in katholisch geprägten Gebieten schwächer als im mehrheitlich protestantischen Terrain. Auf die gesamte Rheinprovinz bezogen waren die Nationalsozialisten weit von ihrem Ergebnis auf Reichsebene entfernt, was nicht zuletzt an der recht starken Wählerbindung des Zentrums und der Linksparteien lag. Für die Zeit der Weimarer Republik lässt sich feststellen: Nationalsozialisten und Deutschnationale Volkspartei (DNVP) waren in der Rheinprovinz im Vergleich zum Reichsdurchschnitt unterrepräsentiert.
So gab es auch bei der Reichspräsidentenwahl im Jahr 1925 im Rheinland – im Gegensatz zu den Resultaten auf Reichsebene – einen klaren Sieger: Den aus Köln stammenden Zentrumspolitiker und früheren Reichskanzler Wilhelm Marx, der im zweiten Wahlgang von den Parteien der „Weimarer Koalition" (SPD, DDP, Zentrum) unterstützt worden war. Sein Konkurrent, der von den Parteien der bürgerlichen Rechten nominierte Generalfeldmarschall des Ersten Weltkrieges, Paul von Hindenburg (1847-1934), konnte lediglich in einigen mehrheitlich evangelischen Kreisen im Süden und Osten der Rheinprovinz die Stimmenmehrheit auf sich vereinigen.
5. Die wirtschaftliche Entwicklung
Das Kriegsende und die Friedensverträge bedeuteten für die rheinische Wirtschaft eine Zäsur mit für einige Branchen gravierenden Folgen. Die Hafenverwaltung der Stadt Köln führte beispielsweise den bedeutenden Rückgang des Ziegelexportes über den Umschlagplatz Köln auf nur noch ein Zehntel der Vorkriegsmenge in wesentlichem Maße auf den Fortfall der Nachfrage nach Dachziegeln in den ehemaligen deutschen Kolonien zurück. Doch selbst die ungünstigen Umstände der Nachkriegsjahre konnten die Entwicklung der rheinischen Wirtschaft, die gerade in der nördlichen Rheinprovinz eng mit der Industrie des westfälischen Teils des Ruhrgebiets verbunden war, auf Dauer nicht bremsen. Im Gegenteil: Einige Wirtschaftszweige profitierten von den herrschenden Verhältnissen. Die inflationäre Entwicklung der Jahre 1919 bis 1923 nutzte beispielsweise die auf Exporte angewiesene Schwerindustrie, die für die wirtschaftliche Lage des Rheinlandes eine „Schlüsselfunktion" inne hatte und sich bei schwacher einheimischer Währung gut auf dem Weltmarkt positionieren konnte. Erst die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise ließen seit 1929 die wirtschaftliche und soziale Not sowie die Zahl der Erwerbslosen dramatisch ansteigen.
Spezifisch für die rheinische Wirtschaft war dabei eine gewisse zeitliche Verschiebung des Eintritts der Folgen der Weltwirtschaftskrise: Zwar kehrte sich im ersten Jahr der Krise der bis 1929 auch in der Rheinprovinz nach oben weisende Trend um, den Tiefpunkt erreichte die wirtschaftliche Entwicklung jedoch erst im Jahr 1931. Diese „Phasenverschiebung" lässt sich besonders gut an Schwerindustrie und Bergbau ablesen.
Im Verlauf der 1920er Jahre kam es im Rheinland auf den Sektoren des Bergbaus und der Industrie, insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie, zu einem Konzentrations- und Rationalisierungsprozess sowie zu einer fortgesetzten Schwerpunktverlagerung in Richtung Rhein-Ruhr-Achse. Während das Stinnes-Projekt, die 1920 gegründete Siemens-Rheinelbe-Schuckert-Union, nach dem Tod von Hugo Stinnes 1924 rasch wieder zerfiel, waren die horizontalen Konzernzusammenschlüsse zum Aufbau marktbeherrschender Positionen („Trustbildungen") für das Rheinland von nachhaltiger Bedeutung. Zudem gab es eine Tendenz vom „reinen" zum „gemischten" Werk, die für das rheinisch-westfälische Industriegebiet charakteristisch war: Verschiedene Betriebe wurden aus technischen wie aus wirtschaftlichen Gründen zu einer Einheit zusammengeführt: Die Zeche verband sich mit dem Hochofen, dieser mit dem Stahlwerk, welches wiederum mit dem Walzwerk verschmolz. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang die „Vereinigte Stahlwerke AG" von 1926, die sich nach einigen Fusionen als weltweit größter Konzern überhaupt bezeichnen konnte. Der Konzern hielt Dank seiner konsequenten Rationalisierungspolitik einen Anteil von 40 Prozent der deutschen Stahl-, 20 Prozent der deutschen Eisen- sowie 20 Prozent der deutschen Steinkohlenproduktion. Die Rationalisierung und Konzentrierung in Form von Großunternehmen – der so genannte „Taylorismus" – führte einerseits zu einer Steigerung der Produktion, andererseits zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Bis zum Beginn der Weltwirtschaftskrise nahmen Bergbau und – in etwas abgeschwächter Form – verarbeitende sowie Eisenindustrie zunächst noch eine ausgeprägte Aufwärtsentwicklung. Der Tiefpunkt war im Jahr 1932 erreicht, als sich die Krise bei Konsumgüterindustrie und Handel bereits wieder abschwächte. Dieses Phänomen stand in Zusammenhang mit der Marktmacht, welche der rheinischen Stahlindustrie und den Kohlesyndikaten an Rhein und Ruhr zukam. Je länger die Krise andauerte, um so weniger konnte die Marktmacht den allgemeinen Abwärtstrend egalisieren. Bis zum Jahreswechsel 1932/ 1933 deuteten die Zeichen dann auch bei diesen bedeutenden Exponenten der rheinischen Wirtschaft wieder auf eine Erholung hin, also noch bevor die Nationalsozialisten Einfluss auf die Entwicklung nehmen konnten. Ein Sinnbild für den durch die Wirtschaftskrise bedingten Konzentrationsprozess war die Fusion der in Deutz beziehungsweise Kalk ansässigen Unternehmungen „Gasmotoren-Fabrik Deutz AG" und der Maschinenbauanstalt „Humboldt AG" zur „Humboldt-Deutzmotoren AG" im Jahr 1930.
Schwerpunkte der gerade im nördlichen Rheinland traditionsreichen Textilindustrie waren Mönchengladbach, Krefeld und im Rechtsrheinischen das Wuppertal, insbesondere Elberfeld. Die chemische Industrie konzentrierte sich in Knapsack, wo während des Krieges die Farbwerke Hoechst durch Aktienerwerb Fuß gefasst hatten. Weitere bedeutende Standorte waren Kalk, Nippes und Wesseling.
Ein aufstrebender Sektor auf dem Markt der Energiewirtschaft war der Braunkohlenabbau, den im Rheinland (Köln) das 1919 gegründete „Rheinische Braunkohlensyndikat" regelte.
In Köln siedelten sich 1925 auch die Fordwerke an. Ab 1931 wurden dort Lastwagen gefertigt, und in den Folgejahren entwickelten sich die Kölner Fordwerke zum größten Kraftwagenproduzenten im Deutschen Reich.
Ein wichtiges verkehrspolitisches Projekt war der Ausbau der Rheinuferstraßen als Hauptdurchgangsstraßen für den Fernverkehr in Anbindung an die damals im Bau befindliche Kraftwagenstraße Industriegebiet – Düsseldorf – Köln – Bonn. Nach einer eingehenden Untersuchung linksrheinischer und rechtsrheinischer Varianten betrachtete man den Ausbau der linksrheinischen Uferstraße zur Hauptdurchgangsstraße als zweckmäßiger. Hierfür wurden neben verkehrs- und bautechnischen Gründen auch wirtschaftliche und siedlungstechnische Überlegungen angeführt.
Die Landwirtschaft hatte in der Rheinprovinz im Gegensatz zu Kohlenabbau und Stahlindustrie mit einem kontinuierlichen Rückgang zu kämpfen. Der Anteil der hauptberuflich in der Landwirtschaft beschäftigten Bevölkerung ging trotz des allgemeinen Bevölkerungswachstums in der Rheinprovinz weiter zurück, im Regierungsbezirk Düsseldorf fiel er fast unter zehn Prozent. Viele Kleinbetriebe stellten auf Gemüseanbau um, während man sich anderorts – insbesondere im fruchtbaren Vorgebirge sowie im Koblenz-Neuwieder Becken – auf den Garten- und Obstbau konzentrierte.
Der Fremdenverkehr spielte im Rheintal schon damals eine herausragende Rolle. Wie der Landeshauptmann der Rheinprovinz, Johannes Horion, im Jahr 1930 betonte, war insbesondere das Rheintal zwischen Koblenz und Bingen das älteste Fremdenverkehrsgebiet Deutschlands und sah sich Anfang der 1930er Jahre im Gegensatz zu anderen Wirtschafts- und Erwerbszweigen in einem stetigen Aufschwung begriffen. Während das ungleich größere Köln 3.700 Hotelbetten zählte, existierten in Koblenz um 1930 etwa 1.600 Fremdenbetten. Im Jahr der Rheinausstellung, 1927, verbuchte allein die Stadt Koblenz 185.000 Übernachtungen.
Dem Erhalt von Natur und Umwelt wurde ebenfalls Bedeutung beigemessen. Im Siebengebirge und am Laacher See wurden Naturschutzgebiete eingerichtet, ebenso bei der Erpeler Ley und beim Bausenberg in der Voreifel. Die Erhaltung des Rheintales, das heute zwischen Koblenz und Bingen das Welterbe-Prädikat der Unesco trägt, wurde 1930 als „die zur Zeit wichtigste und dringendste Frage des gesamten preußischen Natur- und Landschaftsschutzes" betrachtet.
Wenn Köln heute als eine der wichtigsten Medienstädte Deutschlands gilt, so wurden die Grundlagen hierfür in der Weimarer Republik geschaffen. 1928 fand in den vier Jahre zuvor fertig gestellten Kölner Messehallen eine Ausstellung für Zeitungswesen und Kommunikationstechnik, die so genannte „Pressa", statt, die mit neun Millionen Besuchern alle Erwartungen übertraf. In der Folgezeit zählte Köln international zu den bedeutendsten Messestädten. Für das wirtschaftliche Leben Kölns und des Rheinlandes überhaupt gingen hiervon maßgebliche Impulse aus.
6. Kultur und Gesellschaft
6.1 Die Entwicklung auf religiösem Gebiet
Die Rheinprovinz der Weimarer Republik wies – wie bereits im 19. Jahrhundert – eine deutliche katholische Bevölkerungsmehrheit auf: Im südlichen Teil der Rheinprovinz waren lediglich die Landkreise Kreuznach, Meisenheim am Glan, Simmern und St. Wendel-Baumholder mehrheitlich evangelisch. Im nördlichen Rheinland gab es nur auf der rechten Rheinseite Kreise mit evangelischen Bevölkerungsmehrheiten. Diese Mehrheiten waren dann allerdings häufig recht deutlich. Der Wuppertaler Protestantismus mit seinen vielen Schattierungen – unter anderem auch Freikirchen und Pietisten – strahlte weit über die Rheinprovinz in das evangelische Deutschland aus.
Sowohl für die katholische wie auch für die evangelische Kirche waren die Umwälzungen im November 1918 – nicht zuletzt der Sturz der Hohenzollern-Dynastie – ein einschneidendes, für viele sogar traumatisches Ereignis. Dies galt in besonderem Maße für die evangelische Kirche, da nach 1918 die oberste Jurisdiktionsgewalt des evangelischen Landesherrn zur Leitung der Kirche (das so genannte „landesherrliche Kirchenregiment" oder „Summepiskopat"), im Fall der evangelischen Kirche in der Rheinprovinz also des preußischen Königs, entfiel. Noch bis gegen Kriegsende hatten die Kirchen – zumindest die Kirchenspitzen – treu zu Monarchie und deutscher Kriegsführung gestanden. Mit dem Ende von Dynastie und Monarchie sahen sie sich einer ungewissen Zukunft ausgesetzt.
Wie die meisten protestantischen Pastoren war auf katholischer Seite der Kölner Erzbischof Felix Kardinal von Hartmann ein entschiedener Anhänger der Monarchie. Dessen unbeschadet fanden viele katholische Geistliche über ihre politische Betätigung in der Zentrumspartei zu einer Position der konstruktiven Mitarbeit im neuen Staatswesen. Sie zählten somit zu den Stützen der neuen republikanischen Staatsform. Dagegen betätigten sich viele der evangelischen Geistlichen im Sinne der Republikgegner. Beliebtes parteipolitisches Forum war hier die rückwärtsgewandte, monarchistisch und antirepublikanisch ausgerichtete Deutschnationale Volkspartei (DNVP). Denn während das synodale Element der rheinischen evangelischen Kirche aus der Revolution im November 1918 gestärkt hervorging, fiel es einem Großteil von Amtsträgern und Gemeindemitgliedern schwer, sich mit der neuen Situation, mit Republik und parlamentarischer Demokratie, abzufinden. Wie in der katholischen Kirche saß die Angst vor „bolschewistischen" beziehungsweise spartakistischen Zuständen tief. Hinzu kam die Sorge um den Verbleib des Rheinlandes bei Preußen, da man befürchtete, mit der Abtrennung des Rheinlandes vom preußischen Staat unweigerlich in eine Diasporasituation zu geraten.
Bezüglich der verfassungsmäßigen beziehungsweise rechtlichen Organisation des Schulwesens konnten die Kirchen nach anfänglichen Kontroversen einen Erfolg verbuchen. Das konfessionelle Schulwesen blieb erhalten, wenn auch nicht als Regelschule, so doch als zulässige Alternative, als „Antragsschule". Dieser Umstand hatte allerdings für das Rheinland, wo die Kirchen ihre starke Stellung weitgehend behaupten konnten, zur Folge, dass die Konfessionsschule de facto die Regelschule blieb.
Ein einschneidendes Ereignis für die katholische Kirche war die Einigung von preußischem Staat und Heiligem Stuhl in Form des Preußischen Konkordates vom 14.6.1929. Die kirchliche Organisationsstruktur im Rheinland erfuhr in der (Wieder)Gründung des Bistums Aachen eine bedeutende Veränderung, denn immerhin umfasste das neue Bistum den gesamten Regierungsbezirk Aachen sowie die Kreise Mönchengladbach, Rheydt, Krefeld (Land und Stadt) und Kempen. Der Kirchenprovinz Köln gehörten nun außer dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Aachen, Münster und Trier auch die Diözesen Limburg und Osnabrück an.
Zu einer geistlichen Erneuerung kam es nach dem Krieg in Form der liturgischen Bewegung, die zwar in der Benediktinerabtei Maria Laach unter Abt Ildefons Herwegen ihr geistiges Zentrum hatte, die jedoch in besonderem Maße die Laien erfasste und das Gemeindeleben nachhaltig beeinflusste. Die vermutlich bedeutendste theoretische Grundlage lieferte der an der katholisch-theologischen Fakultät zu Bonn habilitierte Privatdozent Romano Guardini (1885-1968) mit seiner 1922 erschienenen Schrift „Vom Sinn der Kirche". Eine Aussage dieser Schrift besaß, ebenso kurz wie prägnant, gleichsam programmatischen Charakter: „Die Kirche erwacht in den Seelen".
6.2 Die kulturelle Entwicklung
Entgegen allen Widrigkeiten waren im Rheinland insbesondere die 1920er Jahre von einem pulsierenden kulturellen und künstlerischen Leben geprägt. Es setzten sich nun Erscheinungen fort, die bereits vor dem Krieg als Innovationen Gestalt angenommen hatten. Hierzu zählten die „nichtakademische" Malerei und Plastik, vertreten von Künstlern wie Paul Klee (1879-1940), Ewald Mataré, Heinrich Campendonk, Heinrich Nauen und andere.
Mit Otto Dix (1891-1969), Otto Freundlich (1878-1843) und Gert Heinrich Wollheim (1894-1974) konstituierte sich ein rheinisches kulturelles Leben, von dem Impulse ausgingen. Herausragende Bedeutung kam den bildkünstlerischen Arbeiten der Düsseldorfer und Kölner Malerszene zu. Ein viel beachtetes Ereignis war die im Düsseldorfer Kaufhaus Tietz gezeigte „Internationale Kunstausstellung Düsseldorf 1922". Gleichzeitig forderte ebendort der Kongress der „Union fortschrittlicher internationaler Künstler" zu einer Sammlung der europäischen Elite auf.
Viele Protagonisten der literarischen und darstellenden Künste schöpften ihre Motive und ihre Schaffenskraft aus dem Spannungsfeld von Apokalypse – dem gerade überstandenen Krieg – und Utopie – dem Abbau des Trennenden und die Suche nach dem Völkerverbindenden. Die Überwindung der Feindschaft mit Frankreich – dem „Erbfeind" – spielte dabei eine bedeutende Rolle. Die damit verbundenen Hoffnungen spiegeln sich etwa in den Werken des Kölner Malers und Bildhauers Max Ernst, einem Vertreter des Expressionismus, sowie des mit diesem befreundeten französischen Schriftstellers Paul Éluard (1895-1952) wider. Rheinische Schriftsteller fanden ihr Forum im „Strom-Kreis" sowie im „Jungen Rheinland".
Köln ist nicht nur die Geburtsstadt Jacques Offenbachs und Max Bruchs, sondern überhaupt eine der bedeutendsten Musikmetropolen Deutschlands. Die Weichen hierfür wurden in der Weimarer Zeit gestellt. Die 1925/ 1926 in Köln gegründete staatlich-städtische Hochschule für Musik ging aus dem bereits 1860 entstandenen städtischen Konservatorium für Musik hervor und wurde sehr bald zu einer der größten und renommiertesten Musikhochschulen Europas. Das bereits im 19. Jahrhundert von Kölner Bürgern gegründete städtische Gürzenich-Orchester, das viele Musikstücke namhafter Komponisten uraufführte, war ebenfalls eine Bereicherung für das rheinische Musikleben während der Weimarer Republik.
Auch auf dem Gebiet der Architektur gab es im Rheinland bahnbrechende Entwicklungen. Als Reaktion auf die Ermordung des bayerischen Revolutionärs Gustav Landauer (1870-1919) im Mai 1919 in München entstand in Düsseldorf-Eller die utopische Siedlungsgemeinschaft „Freie Erde". 1924 wurde in Düsseldorf das erste Hochhaus Deutschlands errichtet, das heutige Wilhelm-Marx-Haus. Die Düsseldorfer Gesolei-Ausstellung („Große Ausstellung Düsseldorf 1926 für Gesundheitspflege, soziale Fürsorge und Leibesübungen") 1926 veranschaulichte die zweckorientierte Industriebauweise eindrucksvoll. Im Bereich des Sakralbaus schlug sich die moderne Architektur ebenfalls nieder, so beispielsweise in den katholischen Kirchenneubauten Dominikus Böhms.
Eine herausragende kulturpolitische Maßnahme der Weimarer Zeit war die 1919 erfolgte Wiedergründung der – nach Bonn – zweiten rheinischen Universität in Köln. Die Initiative hierzu ist auf die Stadt Köln, insbesondere ihren damaligen Oberbürgermeister Konrad Adenauer, zurückzuführen. 1929 erfolgte die Grundsteinlegung zum Kölner Universitätsneubau, in den Elemente der Bauhausarchitektur mit einflossen. Für die gesamte Dauer der Weimarer Republik lag die Trägerschaft der Universität in Händen der Stadt Köln. Epoche machend war darüber hinaus die Gründung der Pädagogischen Akademie zu Bonn im Jahr 1926. Da diese Hochschule katholisch war und die Pädagogischen Hochschulen die Volksschullehrerausbildung besorgten, blieb auch auf diesem Weg eine konfessionelle Prägung des Schulwesens gewährleistet.
Ein weiterer Impuls, der von Köln ausging, war die Fortentwicklung des Rundfunks, der seit Mitte der 1920er Jahre einen rasanten Aufschwung nahm. Nachdem die 1924 in Münster gegründete „Westdeutsche Funkstunde AG" (WEFAG) im Januar 1926 ihren Sitz nach Köln verlegt und sich in „Westdeutscher Rundfunk AG" (WERAG) umbenannt hatte, wurde der Sender unter seinem neuen Intendanten Ernst Hardt zu einem Garanten für ein niveauvolles, vor allem die Sparten Kultur und Bildung berücksichtigendes Programm.
Erwähnung finden soll schließlich eine Erscheinung auf dem kulturellen Parkett, die hauptsächlich politischen Beweggründen geschuldet war: die französische Kulturpolitik im Rheinland. Die französische Besatzungsverwaltung unter Tirard versuchte, die rheinische Bevölkerung davon zu überzeugen, dass ihre kulturellen Wurzeln im romanischen – oder besser: im französischen Raum – zu suchen seien. Franzosen und Rheinländer seien somit als „Brüdervölker" mit gemeinsamer kultureller Herkunft zu betrachten. Um das Ansehen Frankreichs bei der rheinischen Bevölkerung zu heben und die Anlehnung oder sogar Angliederung des (linksrheinischen) Rheinlandes an Frankreich attraktiv erscheinen zu lassen, initiierte Tirard eine Politik der „friedlichen Durchdringung" („pénétration pacifique"). Beispielgebend war neben einem vielfältigen Angebot an kostenlosen Sprachkursen, Theateraufführungen, Vorträgen, Konzerten und Ausstellungen die französische Kunstausstellung in Wiesbaden im Sommer 1921. Die beiden Präsentationen im Biebricher Schloss und im Paulinenschlösschen führten dem Besucher unter anderem französische Malerei und Plastik vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart vor Augen. In der hüben wie drüben national aufgeladenen Atmosphäre sollte den Plänen Tirards jedoch kein Erfolg beschieden sein.
Literatur
Abelshauser, Werner/Himmelmann, Ralf (Hg.), Revolution in Rheinland und Westfalen. Quellen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Politik 1918-1923, Essen 1988.
Biewer, Ludwig, Reichsreformbestrebungen in der Weimarer Republik. Fragen zur Funktionalreform und zur Neugliederung im Südwesten des Deutschen Reiches, Frankfurt a.M./Bern/Cirencester 1979.
Bockermann, Dirk, „Wir haben in der Kirche keine Revolution erlebt". Der kirchliche Protestantismus in Rheinland und Westfalen 1918/1919, Köln 1998.
Cepl-Kaufmann, Gertrude/Krumeich, Gerd/Sommers, Ulla (Hg.), Krieg und Utopie. Kunst, Literatur und Politik im Rheinland nach dem Ersten Weltkrieg, Essen 2006.
Düwell, Kurt, Das Schul- und Hochschulwesen der Rheinlande. Wissenschaft und Bildung seit 1815, in: Franz Petri/Droege, Georg (Hg.), Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band 3: Wirtschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert, 3. Auflage, Düsseldorf 1980, S. 465-552.
Conrad, Joachim u.a. (Hg.), Evangelisch am Rhein. Werden und Wesen einer Landeskirche, Düsseldorf 2007.
Faber, Karl Georg, Die südlichen Rheinlande von 1816 bis 1956, in: Franz Petri/Droege, Georg (Hg.), Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band 2: Neuzeit, 2. Auflage, Düsseldorf 1980, S. 367-474.
Faust, Anselm (Red.), Nordrhein-Westfalen. Landesgeschichte im Lexikon, Düsseldorf 1993.
Frielingsdorf, Volker, Konrad Adenauers Wirtschaftspolitik als Kölner Oberbürgermeister (1917-1933), Basel 2002.
Goebel, Klaus, Evangelische Kirchengeschichte seit 1815, in: Franz Petri/Droege, Georg (Hg.), Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band 3: Wirtschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert, 3. Auflage, Düsseldorf 1980, S. 413-464.
Hegel, Eduard, Die katholische Kirche in den Rheinlanden 1815–1945, in: Franz Petri/Droege, Georg (Hg.), Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band 3: Wirtschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert, 3. Auflage, Düsseldorf 1980, S. 329-412.
Hegel, Eduard, Das Erzbistum Köln zwischen der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des 20. Jahrhunderts. 1815-1962, Köln 1987.
Hildebrand, Klaus, Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler 1871-1945, 2. Auflage, Stuttgart 1996.
Janssen, Wilhelm, Kleine rheinische Geschichte, Düsseldorf 1997.
Kolb, Eberhard, Die Weimarer Republik, 6. überarbeitete und erweiterte Auflage, München 2002.
Krumeich, Gerd/Schröder, Joachim (Hg.), Der Schatten des Weltkriegs: Die Ruhrbesetzung 1923, Essen 2004.
Lademacher, Horst, Die nördlichen Rheinlande von der Rheinprovinz bis zur Bildung des Landschaftsverbandes Rheinland (1815-1953), in: Petri, Franz/Droege, Georg (Hg.), Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band 2: Neuzeit, 3. Auflage, Düsseldorf 1980, S. 475-866.
Neidiger, Bernhard (Hg.), „Von Köln aus kann der Sozialismus nicht proklamiert werden!". Der Kölner Arbeiter- und Soldatenrat im November/Dezember 1918. Darstellung und Edition neu aufgefundener Quellen, Köln 1985.
Schlemmer, Martin, „Los von Berlin". Die Rheinstaatbestrebungen nach dem Ersten Weltkrieg, Köln/Weimar/Wien 2007.
Schulte, Aloys (Hg.), Tausend Jahre deutscher Geschichte und deutscher Kultur am Rhein, Düsseldorf 1925.
Steegmans, Christoph, Die „Rheinlandbesetzung" 1918-1930 im wirtschaftlichen und sozialen Überblick, in: Dieter Breuer, Dieter/Cepl-Kaufmann, Gertrude (Hg.), „Deutscher Rhein – fremder Rosse Tränke?". Symbolische Kämpfe um das Rheinland nach dem Ersten Weltkrieg, Essen 2005, S. 13-56.
Wein, Franziska, Deutschlands Strom – Frankreichs Grenze. Geschichte und Propaganda am Rhein 1919-1930, Essen 1992.
Weiß, Lothar (Bearb.), Reichstagswahlen 1920 und November 1932, Reichspräsidentenwahl 1925 (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, Karte V.7/Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, XII. Abteilung 1a Neue Folge, 9. Lieferung), Bonn 2006.
Weiß, Lothar (Bearb.), Religions- und Konfessionsgemeinschaften seit 1871 (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, Karte VIII.1), Bonn 2007.
Online
Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik online (Edition Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik online des Bundesarchivs und der Historischen Kommission München). [Online]
Das Rheinland in der Weimarer Republik (Information auf der Website der Ausstellung WirRheinländer des LVR-Freilichtmuseum Kommern Rheinisches Landesmuseum für Volkskunde). [Online]
Deutsches Reich: Weimarer Republik (1918-1933) (Information über Bestände des Bundesarchivs). [Online]
Kunst (Weimarer Republik) (Onlineangebot des Historischen Lexikon Bayerns). [Online]
Weimarer Republik (1918-1933) (Information auf der website des Deutschen Bundestages, mit weiterführenden Angeboten zum Thema). [Online]
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Schlemmer, Martin, 1918 bis 1933 - Die Weimarer Republik, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Epochen/1918-bis-1933---die-weimarer-republik/DE-2086/lido/57a2eb9022faf6.52757806 (abgerufen am 07.09.2024)