Zu den Kapiteln
Schlagworte
Aus einer alten Beamtenfamilie stammend schuf Hermann Brassert das moderne preußische Bergrecht. In seine Zeit an der Spitze des Oberbergamts Bonn fällt die praktische Umsetzung des Regelwerks und die Ausweitung des Bezirks durch Einbeziehung nichtpreußischer Gebiete.
Hermann Friedrich Wilhelm Brassert wurde am 20.5.1820 als ältestes von zehn Kindern des damaligen Oberbergrats Johann Gustav Brassert (1790-1861) und seiner Ehefrau Henriette, geborene Kortmann (Lebensdaten unbekannt) in Dortmund geboren. In singulärer Weise hat ihn die Familientradition für sein Lebenswerk geprägt: Bereits der Großvater hatte sich durch seine Kenntnis des Bergrechts profiliert; der Vater stieg nach 34 Jahren Arbeit am Oberbergamt in Dortmund zum Berghauptmann und Leiter des Oberbergamts zu Halle auf; zwei Brüder arbeiteten ebenfalls in der Bergaufsicht. Nach dem Abitur am Stadtgymnasium in Dortmund studierte Hermann Brassert Rechtswissenschaft zuerst in Berlin, wo er noch Gelegenheit hatte, den legendären Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) zu hören und auch seinen Militärdienst leistete, dann in Heidelberg und Bonn. Am Rhein zog ihn der überaus populäre Friedrich Christoph Dahlmann in seinen Bann. Die Ernennung zum Justitiar und Stellvertreter des Direktors am Bergamt in Siegen beendete im Juli 1850, zwei Jahre nach Bestehen des Assessorexamens, diverse temporäre Verwendungen an Gerichten (Dortmund, Hamm, Rees, Essen) und ermöglichte dem jungen Bergrat zu heiraten. Anna Sophie Elise Wilmanns (1820-1883) war Tochter des Kreisgerichtsdirektors in Dortmund und ihm bereits seit der Schulzeit vertraut. Mit ihr hatte er zwei Töchter.
Auch in beruflicher Hinsicht war die Zeit in Siegen entscheidend für Brasserts Lebensweg, weckte doch das Studium des in seinem Bezirk geltenden Bergrechts wegen seiner Zersplitterung und Vielfalt sein Interesse an einer Neuordnung und Vereinheitlichung der komplexen Materie. Die Ernennung zum Oberbergrat in Bonn im April 1855 zwang ihn dazu, sich in die auf der linken Rheinseite noch gültige französische Berggesetzgebung einzuarbeiten; sie gab den Bergbautreibenden bereits sehr früh größere unternehmerische Freiheit. Spätestens mit der Publikation einer 1163 Seiten starken Zusammenstellung der in Preußen gültigen Bergordnungen galt Brassert als einer der besten Kenner des Fachgebiets. Weitere Veröffentlichungen festigten seinen Ruf, so dass ihn das preußische Handelsministerium 1861 mit der Ausarbeitung eines für den gesamten preußischen Staat geltenden Regelwerks beauftragte. Ziel war die einheitliche Kodifikation der während des Übergangs vom Direktionsprinzip zum Inspektionsprinzips vorgenommenen Novellierungen. Bereits im Juni 1862 legte Brassert seinen ersten Entwurf im Ministerium vor. Es dauerte fast drei Jahre, bis nach ausführlicher öffentlicher Diskussion und parlamentarischer Beratung das Preußische Allgemeine Berggesetz von Herrenhaus und Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Das Werk bildete die juristische Voraussetzung für einen modernen, von unnötigen staatlichen Fesseln befreiten Bergbau, wie er wiederum unerlässlich für die erfolgreiche preußische und deutsche Industrialisierung war. Zahlreichen anderen Staaten diente es als Vorbild für ihre Berggesetzgebung. In Deutschland wurde es nach mehrfachen Novellierungen erst 1980 durch das Bundesberggesetz abgelöst. Beteiligt war Brassert auch an der Ausarbeitung des bayerischen (1869) und des württembergischen (1874) Berggesetzes.
Seit Juni 1864 Geheimer Bergrat und Vortragender Rat im Berliner Handelsministerium wurde Brassert im Dezember 1864 zum Berghauptmann und Direktor des Oberbergamts Bonn ernannt. In Preußen war er damit der erste Jurist auf einem solchen Posten. Auffällig ist, wie stark sein Tun auf lange Dauer angelegt war: 27 Jahre wirkte er auf der Bonner Stelle. Eine weitere Beförderung ins Ministerium nach Berlin lehnte er, auch mit Rücksicht auf die angegriffene Gesundheit seiner Frau, ab. 43 Jahre gar, davon 30 allein, fungierte er als Herausgeber der von ihm 1860 mit begründeten “Zeitschrift für Bergrecht”. Auch 30 Jahre, von 1871 bis zu seinem Tode, gehörte er dem Bonner Stadtrat an. Das geltende Dreiklassenwahlrecht begünstigte eine solche hohe personelle Kontinuität. Sein Amtsvorgänger, Freund und Förderer Heinrich von Dechen (1800-1889) hielt mit 43 Jahren als Bonner Stadtverordneter den Rekord.
Auch im Presbyterium der evangelischen Gemeinde wirkte Brassert Jahrzehnte. Als 1869 der Bau der Kreuzkirche wegen Finanzierungsschwierigkeiten stockte, sandte man ihn, Leiter der höchsten Bonner Staatsbehörde (und bereits Träger des Roten Adlerordens 3. Klasse mit Schulterband) zusammen mit zwei Professoren nach Bad Ems, um beim König eine persönliche Spende einzuwerben. Sie wurden nicht vorgelassen. Zwei Bonner Millionäre sprangen mit 5.000 Talern ein.
Zeitgenossen bescheinigen Brassert als Leiter des Oberbergamtes Bonn unermüdliche Arbeitskraft und hohe Akzeptanz innerhalb seines expandierenden Verwaltungsbezirks. Seine erste Aufgabe war die Einführung “seines” Gesetzes in die Praxis, gefolgt von der Eingliederung der 1866 von Preußen annektierten Bergbaureviere (Nassau, Kurhessen, Meisenheim) in seinen Sprengel. Die hier gewonnenen Erfahrungen prädestinierten das Bonner Oberbergamt dazu, im von Frankreich abgetretenen Elsass-Lothringen eine Bergverwaltung aufzubauen. Auch das zugehörige Berggesetz für das Reichsland vom 16.12.1873 wurde von Brassert erarbeitet und im Bundesrat vertreten. Obwohl die Abkehr vom Direktionsprinzip den Einfluss der obersten Bergbehörden generell verringerte, vermochte Brassert dem Bonner Amt die führende Position zu erhalten, die sein Vorgänger Dechen aufgebaut hatte. Neue Arbeit schließlich brachten die Auswirkungen der in den 1880er Jahren eingeführten Sozialversicherungen auf das Knappschaftswesen mit sich. Neben der Tagesarbeit veröffentlichte der 1865 von der Bonner Universität zum Ehrendoktor der Rechte ernannte Behördenchef 1888 einen umfangreichen Kommentar zum Allgemeinen Berggesetz. 1894 folgte ein weiterer Kommentar, der die 1892 erfolgte Novellierung berücksichtigte.
Am 1.10.1892 schied der inzwischen Dreiundsiebzigjährige aus dem Amt. Neben erneuten staatlichen Ehren und Orden empfing er den Dank von Verbänden und Fachvereinen. In Bonn und im Ruhrgebiet wurden später Straßen nach ihm benannt, ebenso ein Stadtteil von Marl und die örtliche Zeche (1905-1972 in Betrieb). Vier preußische Könige haben seine Verdienste um den Staat, den Bergbau und seine Beschäftigten gewürdigt, zuletzt durch Verleihung des Titels Wirklich Geheimer Rat mit dem Prädikat “Exzellenz” zu seinem 80. Geburtstag. Zahlreiche bergbauliche und wissenschaftliche Vereine machten ihn zum Ehrenmitglied. Wiederholt sind dem unbestrittenen Fachmann auch Aufsichtsratsposten angeboten worden. Er hat sie abgelehnt, um seine Unabhängigkeit nicht zu verlieren.
Mittelpunkt des Familienlebens, der Musik- und Kunstleidenschaft und des regen gesellschaftlichen Austauschs war das in der Bonner Lennéstraße erworbene Haus. Seit 1868 gehörte Brassert dem “Bonner Freundeskränzchen” an, dessen prominente Mitglieder sich reihum versammelten; der Gastgeber war jeweils auch der Redner des Abends.
Am 16.3.1901 starb Brassert als Folge einer Rippenfellentzündung. Er wurde auf dem Alten Friedhof in Bonn beerdigt. 1921 errichteten ihn die bergbaulichen Vereine Preußens ein Denkmal in der Nähe des Oberbergamts, dessen Neubau (1903) er nicht mehr erlebt hat.
Werke, Herausgeberschaft
Berg-Ordnungen der preussischen Lande. Sammlung der in Preussen gültigen Berg-Ordnungen, nebst Ergänzungen, Erläuterungen und Ober-Tribunals-Entscheidungen, Köln 1858.
Das Bergrecht des allgemeinen preussischen Landrechts in seinen Materialien, Bonn 1861.
Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865; mit Einführungsgesetzen und Kommentar, Bonn 1888.
Literatur
Arlt, Hans, Ein Jahrhundert Preußischer Bergverwaltung in den Rheinlanden. Festschrift aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Oberbergamts zu Bonn, Berlin 1921.
Boldt, Gerhard, Hermann Brassert. Sein Leben und Wirken, in: Zeitschrift für Bergrecht 106 (1965), S. 42-53.
Boldt, Gerhard, Hermann Brassert, in: Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsbiographien 9, Münster 1967, S. 39-56.
Serlo, Walter, Bergmannsfamilien in Rheinland und Westfalen, Münster 1936 (Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsbiographien 3), S. 181-184.
Unverferth, Gabriele, Brassert, Hermann Friedrich Wilhelm (Berghauptmann), in: Bohrmann, Hans (Hg.), Biographien bedeutender Dortmunder, Band 1, Dortmund 1994, S. 16-19.
Online
Informationen auf der Seite der Vereinigung der Freunde von Kunst und Kultur im Bergbau e.V., Bochum. [Online]
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Vogt, Helmut, Hermann Friedrich Wilhelm Brassert, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/hermann-friedrich-wilhelm-brassert-/DE-2086/lido/57c5873cb097b1.29609722 (abgerufen am 07.12.2024)