Zu den Kapiteln
Schon drei Wochen nach dem Tod des Erzbischofs Heinrich II. von Virneburg am 6.1.1332 ernannte Papst Johann XXII. (Pontifikat 1316-1334) am 27. Januar den Kölner Domthesaurar und Lütticher Dompropst Walram von Jülich zum neuen Kölner Erzbischof, obwohl dieser das dafür erforderliche kanonische Alter noch nicht erreicht hatte. Die Besetzung des Erzstuhls hatte sich der Papst schon zu Heinrichs Lebzeiten vorbehalten. Walram, geboren 1304, war der dritte Sohn des Grafen Gerhard V. von Jülich und von vornherein für eine kirchliche Karriere vorgesehen. Ein Studium des Kirchenrechts an den Universitäten Paris und Orléans hatte er mit dem Doktorgrad abgeschlossen und seinen standesgemäßen Lebensunterhalt mit den Einkünften einiger Pfründen bestritten, die ihm der Vater schon früh verschafft hatte. Die Politik der Jülicher zielte unverkennbar dahin, für Walram ein Bistum in der eigenen Interessen- und Wirkungssphäre, vornehmlich also Lüttich oder Köln, zu gewinnen, um das Ansehen und den Einfluss ihres Hauses zu mehren.
Unerlässliche Vorbedingung zur Erreichung dieses Ziels waren Erwerb und Erhalt des päpstlichen Wohlwollens, was für die Jülicher bedeutete, im Konflikt zwischen König/Kaiser Ludwig IV., dem Bayern (Regierungszeit 1314-1347), und dem Papsttum von der bisherigen kaiserfreundlichen Position abzurücken. Diese von Graf Gerhard V. vorsichtig eingeleitete Politik schloss sein Sohn und seit 1328 Nachfolger Wilhelm V. (1336 Markgraf, 1356 Herzog) 1332 mit dem feierlich beschworenen Übertritt vom kaiserlichen in das päpstliche Lager ab, als es galt, an der Kurie in Avignon für den Bruder das vakante Erzbistum Köln zu erringen. Einen vom französischen König unterstützten Mitbewerber, den Bischof Adolf von Lüttich aus dem Hause Mark, konnte er damit ausstechen. Der von Graf Wilhelm V. vollzogene Frontwechsel, der für diesen nur ein taktischer Schachzug war – er ist schon bald an die Seite des Kaisers zurückgeschwenkt! -, gab für Walram die Grundausrichtung seines Episkopats vor. Er blieb papsttreu, hat Ludwig IV. niemals als König anerkannt und von ihm auch nicht die Regalien empfangen. Mit dieser Haltung gab er seinen Gegnern einen Rechtsgrund, ihren gegen das Kölner Erzstift gerichteten territorialpolitischen Aktivitäten den Mantel der Königstreue umzuhängen. Er konnte sich aber auf die Rückendeckung durch seinen Bruder verlassen. Denn die Besetzung des Kölner Erzstuhls bewirkte eine Umwälzung der seit einem Jahrhundert eingefahrenen politischen Konstellationen am Niederrhein, deren Konstante der Gegensatz zwischen Kurköln und Jülich gewesen war; sie legte den Grund für eine über Jahrzehnte dauernde Friedenszeit in diesem Gebiet.
Der Verfasser von Walrams Lebensbild in der Kölner Bischofschronik bemerkt schon bei der Schilderung seiner Bischofserhebung, dass er in weltlichen Geschäften unerfahren und für deren Erledigung wenig geeignet war. So erklärt es sich, dass er in den ersten Jahren seiner Regierung ganz unter dem Einfluss seines Bruders agierte und den von diesem vorgegebenen politischen Handlungslinien folgte, die mehr an den Interessen des Hauses Jülich als des Erzbistums Köln orientiert waren. So griff er unmittelbar nach Regierungsantritt in die großen Konflikte zwischen einer an Frankreich angelehnten niederrheinisch-niederländischen Fürstenkoalition gegen das Herzogtum Brabant sowie später – unter verschobenen Interessenkonstellationen – einer um Brabant gescharten Fürstenkoalition gegen Frankreich wohl eher auf brüderliches Zureden als aus eigenem Entschluss ein; denn eigentlich gab es dabei für das Erzstift nichts zu gewinnen. Diese Auseinandersetzungen im „niederländischen“ Nordwesten des Reiches, wozu auch ein Konflikt zwischen Brabant und Lüttich um die Grafschaft Looz und umstrittene Jurisdiktionsrechte zählte, bildeten ein Vorspiel zu dem 1337 beziehungsweise 1339 ausbrechenden Hundertjährigen Krieg zwischen England und Frankreich, der sich anfangs infolge des Bündnisses zwischen Kaiser Ludwig und König Eduard III. von England (Regierungszeit 1327-1377) mit dem Streit zwischen dem Kaiser und dem auf Frankreichs Seite stehenden Papsttum verquickte. In dieser Situation, als er von beiden Seiten in bedrängender Weise umworben wurde, hat Walram eine von nun an strikt beobachtete neutrale Stellung eingenommen, aus der er sich nur zweimal herauslocken ließ, einmal 1338 als Mitglied des Rhenser Kurvereins, das andere Mal 1346, als er mit anderen Kurfürsten Karl von Mähren zum (Gegen-)König Karl IV. wählte und anschließend in Bonn krönte.
Er hatte sich seine Stimme zur Entrüstung zeitgenössischer Chronisten mit beträchtlichen Geldzahlungen abkaufen lassen, die er damals dringend brauchte, und überdies vom neuen König die Zusage eingehandelt, dass dieser nichts gegen den Markgrafen von Jülich unternehmen werde, der weiterhin zu Kaiser Ludwig hielt. Dieses brüderliche Einvernehmen im Zeichen des Jülicher Hausinteresses hatte ihn schon zuvor, 1344, bewogen, dem Markgrafen Wilhelm seine Hilfe beim geplanten Erwerb der Grafschaft Berg für dessen ältesten Sohn Gerhard zu versprechen, und es veranlasste ihn später, seinem Bruder beizuspringen, als dieser sich 1349 mit einer Rebellion seiner adligen „Untertanen“ konfrontiert sah, an der sich auch die beiden Söhne des Markgrafen, Graf Gerhard von Berg und Wilhelm, beteiligten. Er ließ sich die in Aussicht gestellte Hilfe allerdings teuer bezahlen. Das deutet an, dass die durchweg guten Beziehungen nicht gänzlich frei von Spannungen waren, die ihre Ursachen in der engen Nachbarschaft, ja Verzahnung ihrer beider Lande hatten, die zwangsläufig zu Reibereien führen musste. Ohnehin konnte sich Walram aus den Konflikten in der Region nicht so heraushalten wie aus der großen Politik. Über die Wahrung der Besitz- und Machtinteressen des Erzstifts war er – seit 1344 vertraglich – seinem Domkapitel Rechenschaft schuldig. Es wird ihm nachgerühmt, dass er das Stiftsgebiet durch den Erwerb und die Anlage von Burgen zu schützen suchte, wobei der Ausbau der Burg Lechenich (heute Erftstadt), die neben Brühl und Godesberg (heute Stadt Bonn) zu seinem bevorzugten Aufenthaltsort wurde, zu zeitweiligen Verstimmungen mit seinem Jülicher Bruder führte. Im Allgemeinen aber unterstützte ihn dieser bei den Bemühungen, das erzbischöfliche Herrschaftsgebiet am Rhein zu vergrößern, so beim Erwerb der Herrschaften Rheinbach (1343) und Oedt (1349).
Auch in Westfalen, wo die Anhänger des Kaisers, wie Walram dem Papst klagte, der Kölner Kirche besonders zusetzten, er selbst dagegen seine Herzogsrechte wieder stärker zur Geltung bringen wollte, konnte er zunächst Erfolge verbuchen. Schon 1335 gestand ihm Graf Adolf II. von der Mark das Geleitsrecht im ganzen Herzogtum Westfalen und 1339 das Einlöserecht am halben Gericht Bochum zu; 1338 erneuerte er den Landfrieden „zwischen Wupper und Weser“ des Jahres 1319, verpflichtete 1339 den Grafen von Arnsberg als kölnischen Marschall von Westfalen und errichtete 1342 die Burg Canstein als Grenzfeste gegen Waldeck.
Durch dieses machtvolle Auftreten sahen sich die Grafen von Mark, Arnsberg und Waldeck in ihrer Unabhängigkeit bedroht und verbündeten sich 1343 zur Abwehr des erzbischöflichen Drucks. Die daraufhin 1344 geschlossene Einung der kölnischen Burgmannen und Städte in Westfalen konnte aber nicht verhindern, dass die kölnischen Truppen im April 1345 bei Recklinghausen eine desaströse Niederlage erlitten. Walrams Gegenschlag wurde durch eine Intervention der Grafen von Hennegau-Holland und Kleve sowie des Herzogs von Brabant aufgehalten. In den sich anschließenden, durch die Intervenienten vermittelten Friedensschlüssen konnte die erzbischöfliche Seite ihre Positionen zwar erstaunlich gut behaupten, doch hatten die aufwändigen kriegerischen Zurüstungen die Finanzen des Erzstifts so strapaziert, dass das Domkapitel für die aufgehäuften Schulden eintreten musste und sich dafür die Mitbestimmung bei künftigen politischen Aktivitäten des Erzbischofs ausbedang.
Dieser trostlosen wirtschaftlichen Lage fühlte sich Walram schließlich nicht mehr gewachsen. Im November 1345 legte er die erzstiftische Finanzverwaltung in die Hände des auf diesem Gebiet versierten Ritters Reinhard von Schönau, im Mai 1347 ernannte er ihn zu seinem „Generalvikar in weltlichen Angelegenheiten“, übergab ihm somit die gesamte Regierung des Erzstifts und wollte nur noch bei Haupt- und Staatsaktionen gefragt werden. Was seitdem an Taten und Unterlassungen ihm noch persönlich zuzurechnen ist, muss offen bleiben.
Das gilt allerdings auch schon für die Zeit davor, wenn seinem Biographen zu glauben ist. Wie dem auch sei – jedenfalls bescherten Bündnisse und Landfriedensverträge mit den territorialen Nachbarn (1333 mit Jülich und Trier, 1334 mit Trier, 1339 mit Mainz und Trier, 1348 mit Jülich, Trier und Luxemburg) ungeachtet des Dissenses in der Reichspolitik den rheinischen Landen nach der kriegerischen Regierung des Erzbischofs Heinrich von Virneburg mehr als ein Jahrzehnt des Friedens. Besonders segensreich wirkte sich die Verbindung mit der Stadt Köln (1334) aus. Walram nutzte die Zeit zur inneren Stabilisierung seines Erzstifts. Die durchgängige Gliederung des Territoriums in Ämter während seiner Regierungszeit, die Einführung eines neuen Münzsystems und andere administrative Fortschritte dürften, wenn auch von ihm vielleicht angestoßen, in der praktischen Durchsetzung das Verdienst jener bischöflichen Ratgeber sein, die Walrams Biograph als „leichtfertige Leute“ (leves persone) kritisiert. Mit dieser abschätzigen Bezeichnung soll vermutlich Walram von der persönlichen Schuld am Ruin des Erzstifts gegen Ende seiner Regierung rein gewaschen werden.
Zwei Jahre nach der Einsetzung eines „Generalbevollmächtigten“, im Juni 1349, verließ Walram das Bistum in Richtung Paris, um seinem Land die teuren Hofhaltungskosten zu ersparen. In Paris ist er am 15.8.1349 gestorben, vielleicht an der Pest. Sein Leichnam wurde nach Köln überführt und später in dem Hochgrab beigesetzt, das ihm sein Nachfolger erbauen ließ. Kurz nach seinem Weggang begann in Stadt und Diözese Köln das große Judenpogrom, das er wahrscheinlich nicht hätte verhindern können, dem er sich aber nach Ausweis seiner judenfreundlichen Verfügungen sicherlich entgegengestellt hätte.
Seine bischöfliche Wirksamkeit hat jenseits der üblichen Routineangelegenheiten ihren Niederschlag in den zahlreichen Synodalstatuten gefunden, die er erlassen hat und die vornehmlich die Disziplinierung des Stiftsklerus sowie die Unterdrückung heterodoxer Bewegungen und häretischer Konventikel zum Gegenstand hatten. In eigener Person hat er einmal eine Visitation der Stiftskirchen innerhalb Kölns vorgenommen. Auf Bitten seines Bruders beziehungsweise seines Schwagers, des Grafen Dietrich VII./IX. von Kleve, verlegte er die Kollegiatstifte Stommeln nach Jülich und Monterberg nach Kleve. Es bleibt gleichwohl die Frage, ob er trotz seines kanonistischen Studiums als Bischof oder Metropolit eigenständiger handelte denn als Landesherr und Reichfürst. Eine persönliche Initiative muss man ihm wohl bei der Gründung der Kölner Kartause St. Barbara zuerkennen, die er – einem religiösen Zeittrend folgend – 1335 als sein Werk für die Ewigkeit stiftete.
In der zusammenfassenden Charakteristik von Walrams Episkopat verhehlt sein Biograph nicht, dass er seinem Amt nicht gewachsen und vom Einfluss seiner Ratgeber allzu abhängig war. Aber er zeichnet von seinen priesterlichen und menschlichen Eigenschaften ein helles Bild, das – wenn auch im betonten Kontrast zu dem seines Nachfolgers entworfen – das der übrigen Kölner Erzbischöfe des Spätmittelalters überstrahlt.
Quellen
Cronica presulum et archiepiscoporum Coloniensis ecclesie (Die Kölner Bischofschronik), in: Gottfried Eckertz (ed.), Fontes adhuc inediti rerum Rhenanarum. Niederrheinische Chroniken I, Köln 1864, S. 1-64, über Walram S. 39-42.
Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Band 5: 1332-1349 (Walram von Jülich), bearb. von Wilhelm Janssen, Köln/Bonn 1973.
Literatur
Friedhoff, Jens, Burg Lechenich im Kontext der spätmittelalterlichen Residenzentwicklung im Erzstift Köln, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 204 (2001), S. 125-155, bes. S. 134, 148-149.
Georgi, Wolfgang, Die Grablegen der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, in: Dombau und Theologie im mittelalterlichen Köln. FS zur 750-Jahrfeier des Kölner Doms und zum 65. Geburtstag von Joachim Kardinal Meisner, hg. von Ludger Honnefelder, Norbert Trippen und Arnold Wolff, Köln 1998, S. 231-265, hier S. 262.
Gläser, Florian, Reinhard von Schönau (um 1305-1376), in: Rheinische Lebensbilder 18, Köln 2000, S. 49-75.
Heyden, Gerhard, Walram von Jülich. Erzbischof von Köln. Reichs- und Territorialpolitik, Diss. phil. Köln 1963.
Janssen, Wilhelm, Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter (Geschichte des Erzbistums Köln 2), Band 2,1, Köln 1975, S. 227-242.
Janssen, Wilhelm, Walram von Jülich (1304-1349), in: Rheinische Lebensbilder 4 (1970), S. 37-56.
Janssen, Wilhelm, Walram von Jülich (1304-1349), in: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448, Berlin 2001, S. 279-280.
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Janssen, Wilhelm, Walram von Jülich, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/walram-von-juelich/DE-2086/lido/57c832795ad807.63073769 (abgerufen am 07.10.2024)