Biographie Julius Dorpmüller Dorpmüller stand fast 20 Jahre an der Spitze der deutschen Reichsbahn, die seinerzeit das größe Verkehrsunternehmen der Welt war. In dieser Zeit (1926 bis 1945) führte er Eisenbahn und Eisenbahner durch schwierige Zeiten, die in der Überforderung der Ressourcen der Reichsbahn im Zweiten Weltkrieg gipfelten und endeten. Der „gelernte“ Eisenbahner Dorpmüller, heute nicht umumstritten, galt den meisten der bei der Reichsbahn Tätigen als guter Sachwalter ihrer Belange, so dass sich für ihn auch die Bezeichnung, „Hindenburg der Eisenbahn“ einbürgerte.
Biographie Adalbert Oehler Der Verwaltungsjurist Adalbert Oehler, Oberbürgermeister der Städte Krefeld und Düsseldorf zwischen 1905 und 1919, unterscheidet sich von den meisten seiner Kollegen dadurch, dass er nicht nur als Verwaltungsbeamter tätig war. Parallel zu seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst, aber auch nach seiner Pensionierung, spielte er – aus familiären Gründen – eine zentrale Rolle im letzten Lebensabschnitt von Friedrich Nietzsche (1844-1900) als dessen (Gegen-)Vormund, später in der Stiftung Nietzsche-Archiv, der er lange Zeit vorstand.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.