Zeittafel 1953

12.5.1953

Gesetz zur Errichtung der Landschaftsverbände

Die zum Land Nordrhein-Westfalen gehörenden Kreise und kreisfreien Städte der früheren Rheinprovinz bildeten den Landschaftsverband Rheinland (LVR), die  Kreise und kreisfreien Städte der früheren Provinz Westfalen und des Landes Lippe den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (§ 1 der Landschaftsverbandsordnung). Das Gesetz trat zum 1.10.1953 in Kraft. Der LVR bezog 1959 das neu errichtete Landeshaus in Köln am Deutzer Rheinufer.

13.4.1949-1.8.1963

Gebietsteile in Elten, Suderwick, Bildchen, Losheim und im so genannten Selfkant stehen unter belgischer beziehungsweise niederländischer Auftragsverwaltung

Aufgrund eines 1956 abgeschlossenen Grenzberichtigungsabkommens mit Belgien kamen die Gebiete Bildchen und Losheim 1958 zurück an die Bundesrepublik Deutschland, die von den Niederlanden verwalteten Gebiete zum 1.8.1963.