Thema Deutsche Dienststellen für das Saargebiet (1919–1935) Gemäß Artikel 45 bis 49 des Versailler Vertrags von 1919 sollte das Saargebiet, dessen Kohleproduktion zugleich Frankreich zufiel, für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Für die Erledigung von Saarangelegenheiten und die Verbindung zum Saargebiet, für die Übergabe des Saargebiets, für den amtlichen Verkehr mit der vom Völkerbund ernannten Internationalen Regierungskommission im Saargebiet sowie schließlich dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurden beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen und Bayern offizielle, teils auch unter anderem Namen arbeitende Dienststellen errichtet, die hier vorgestellt werden sollen.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918 „Ich habe den verstorbenen Bundeskanzler, der zwischen Herrenhaus und dem Bonner Bundestag so manche beratende Versammlung erlebte, einmal gefragt, welches Parlament seiner Meinung nach das höchste Niveau gehabt habe. Adenauers Antwort war überraschend: ‚Das preußische Herrenhaus‘, sagte er.“ (Golo Mann). Der folgende Beitrag möchte am Beispiel der zur Vertretung im Herrenhaus berechtigten rheinischen Städte aufzeigen, wie es zur Berufung von Vertretern der Städte in das Herrenhaus kam, wie das Verfahren von Präsentation und Berufung aussah, schließlich, welche Personen ihre Städte im Herrenhaus repräsentierten.
Thema Die Städteordnung für die Rheinprovinz von 1856 Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1815 fielen zahlreiche unterschiedliche Territorien in den Rheinlanden an Preußen. Die Übergangsverwaltung unter dem Generalgouverneur Johann August Sack (1764-1831) mit Sitz in Aachen behielt das tradierte gleiche Kommunalverfassungsrecht für Stadt und Land bei. Die bisherigen „Maires“ nannten sich nun „Bürgermeister“. Deren Bürgermeistereien blieben Zusammenschlüsse von mehreren Einzelgemeinden in einem Kreisverband mit ihrer gemeinsamen Verwaltung. 1816 wurden die rheinischen Gebiete von einer ordentlichen preußischen Verwaltung mit Landräten, Regierungs- und Oberpräsidenten der beiden eingerichteten Provinzen übernommen. 1822 wurden die beiden Provinzen zusammengeschlossen. Die neue Provinz hieß ab 1830 „Rheinprovinz“. Im Unterschied zur französischen Verwaltung war die neue kollegialistische Ordnung Preußens deutlich schwerfälliger.
Thema Reichstagswahlen und Reichstagsmandate der Rheinprovinz 1871 bis 1918 Wahlen sind Personalentscheidungen der Wählerinnen und Wähler, durch die politische Verantwortungsträger rekrutiert und legitimiert werden sollen. Mit Wahlen werden Repräsentativorgane wie der Reichstag oder Personen für ein Wahlamt bestimmt. Sie können in der Gesellschaft vorhandene Interessen und Strömungen integrieren. Durch Wahlen sollen politische Prozesse beeinflusst und Wähler für bestimmte gesellschaftliche Werte und Ziele mobilisiert werden. Wahlen sind ein entscheidendes Element der Demokratie. Die Legitimation von Wahlergebnissen wird von verschiedenen Bedingungen abhängig gemacht.
Thema Nachkriegsprozesse gegen Gestapo-Beamte vor dem Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Luxemburg (1949-1951) Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher waren ein transnationales Phänomen, denn in nahezu allen im Zweiten Weltkrieg beteiligten Ländern wurden solche Prozesse geführt, so auch im Großherzogtum Luxemburg. Insgesamt ermittelte die luxemburgische Staatsanwaltschaft gegen 181 Reichsdeutsche wegen Kriegsverbrechen, gegen 162 wurde in Luxemburg ein Gerichtsverfahren eröffnet. Im Laufe der Jahre wurden 44 Deutsche verurteilt, davon fünf zum Tode (drei in Abwesenheit), 15 wurden freigesprochen, und in 103 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Thema Reichstagswahlen und Reichstagsmandate der Rheinprovinz 1918 bis 1933 Wahlen sind Personalentscheidungen der Wählerinnen und Wähler, durch die politische Verantwortungsträger rekrutiert und legitimiert werden sollen. Mit Wahlen werden Repräsentativorgane wie der Reichstag oder Personen für ein Wahlamt bestimmt. Sie können in der Gesellschaft vorhandene Interessen und Strömungen integrieren. Durch Wahlen sollen politische Prozesse beeinflusst und Wähler für bestimmte gesellschaftliche Werte und Ziele mobilisiert werden. Wahlen sind ein entscheidendes Element der Demokratie.
Thema Die Anfänge der Bundesrepublik Deutschland in der provisorischen Hauptstadt Bonn 1949/1950 Am 10.5.1949 entschied sich der Parlamentarische Rat mit knapper Mehrheit für Bonn als vorläufigen Sitz des neuen westdeutschen Staates. Drei Monate später sollten die ersten Bundestagswahlen stattfinden, in der zweiten Septemberwoche die 402 frischgebackenen Parlamentarier und die Bundesratsvertreter anrücken. Bundesversammlung, Kanzlerwahl, Regierungsbildung und Arbeitsaufnahme der Ministerien waren die nächsten Schritte. Es blieben also ganze vier Monate, um in der kleinen Universitätsstadt am Rhein die Voraussetzungen zu schaffen.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.