Reichstagswahlen und Reichstagsmandate der Rheinprovinz 1871 bis 1918
Zu den Kapiteln
1. Einleitung
Wahlen sind Personalentscheidungen der Wählerinnen und Wähler, durch die politische Verantwortungsträger rekrutiert und legitimiert werden sollen. Mit Wahlen werden Repräsentativorgane wie der Reichstag oder Personen für ein Wahlamt bestimmt. Sie können in der Gesellschaft vorhandene Interessen und Strömungen integrieren. Durch Wahlen sollen politische Prozesse beeinflusst und Wähler für bestimmte gesellschaftliche Werte und Ziele mobilisiert werden. Wahlen sind ein entscheidendes Element der Demokratie. Die Legitimation von Wahlergebnissen wird von verschiedenen Bedingungen abhängig gemacht. Durch sie werden formale Voraussetzungen geschaffen, damit die durch Wahlen erzeugten Personal- und Sachentscheidungen von den Wählern als bindend akzeptiert werden: allgemein, gleich, unmittelbar ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern und -frauen und geheim. Für die Wahlbewerbung ist ihre Freiheit ohne Sanktionsgefahr entscheidend. Die formale Gleichheit der Chancen der Kandidaten und der Wähler ist maßgebend für die Entscheidung im Wahlgang. Dabei soll es sich möglichst um einen Wettbewerb von mindestens zwei Kandidaturen handeln, die verschiedene politische Programme anbieten. Die Wahl ist dann im Idealfall eine Personalentscheidung mit einer Präferenz für ein politisches Programm einer Partei oder einen Politikstil. Die unabhängige, ehrliche Äußerung der Präferenzen der Wahlberechtigten wird durch eine geheime Abgabe des Votums gesichert. Das Wahlsystem mit seinen Verfahrensvorschriften und Stimmenverwertungsregeln darf nicht zu einer Verzerrung des Votums der Wähler führen. Wahlen sollen schließlich nicht von früheren Entscheidungen beeinflusst werden.
Dieser Beitrag thematisiert ein herausragendes Instrument der politischen Artikulation unter einigermaßen demokratischen Bedingungen. Er kann nur einen kursorischen Überblick über die Wahlen im engeren Sinne bieten. Für den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen „Rahmen“ der Wahlen auf der Ebene des Deutschen Reichs muss auf allgemeinhistorische Literatur verwiesen werden. Ebenso wird auf detaillierte lokale Zahlenreihen über die Wahlen aus quantitativen Gründen verzichtet. Alle ihre Quellen liegen als amtliche statistische Veröffentlichungen oder als Einzelveröffentlichungen der historischen Wahlforschung gedruckt vor. Mit der gemeinsamen Betrachtung der Wahlen zu den Reichstagen von 1871 bis 1932 soll auch untersucht werden, wie stark der Einfluss regionaler Strukturmerkmale beim Wahlverhalten den Bruch eines politischen Systems überlagern können. Es wird aber an der „klassischen“ Aufteilung des Zeitraums von 1871 bis 1918 und von 1918 bis 1933 festgehalten. Dies dürfte auch den Überblick und die Verknüpfung mit der historischen Literatur erleichtern. Für die damit festgelegten beiden Hauptabschnitte gilt eine parallele Gliederungsstruktur. Zunächst wird eine einfache Einführung in das Staatsorganisationsrecht der jeweiligen Reichsverfassung geboten. Im Anschluss daran werden das Wahlrecht und die Programmatik der politischen Parteien in Grundzügen vorgestellt. Nun folgen in chronologischer Reihenfolge die Wahlen und Mandate für die Reichstage mit Angabe des Hauptthemas beziehungsweise des Hauptgrundes für das Wahlergebnis. Das reichsweite Wahlergebnis wird das Resultat in der Rheinprovinz ergänzen. In einem abschließenden Fazit werden thesenartig langfristige Trends durch strukturelle Einflussfaktoren in der Rheinprovinz aufgezeigt.
2. Der Zeitraum
Der hier betrachtete Zeitraum ist von mehreren tiefen historischen Einschnitten durchzogen. Die auffälligste Unterteilung bietet sich zwischen dem so genannten „Kaiserreich“ von 1871 bis 1918 und der „Weimarer Republik“ von 1918 bis 1933 an. Der Zusammenbruch der Monarchie und ihr Ersatz durch eine republikanische Verfassung sind augenscheinlich. Mit diesem Wechsel des politischen Systems war zugleich eine fundamentale Neugestaltung des Wahlrechts verbunden. Aber auch innerhalb dieser Zeiträume gab es historisch markante Einschnitte. Für das Kaiserreich ist es die „Bismarckzeit“ von 1871 bis 1888, in welcher der Reichskanzler und Preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck (1815-1898, Reichskanzler 1871-1890) fast uneingeschränkt von seinem Monarchen Wilhelm I. (1797-1888, Regentschaft ab 1858, als Kaiser 1871-1888) in der Lage war, Preußen und dem Deutschen Reich seinen Stempel aufzudrücken. Es war keine grenzenlose und selbstverständlich auch keine totalitäre Herrschaft, sondern sie war eingefügt in eine Verfassung. Aber am „Eisernen Kanzler“ als Hauptakteur des politischen Geschehens kam keiner vorbei. In den letzten Jahren seiner Amtszeit konnte er nicht mehr ohne weiteres der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Dynamik folgen. Insofern markiert das „Drei-Kaiser-Jahr“ 1888, in welchem binnen weniger Monate auf Wilhelm I. sein todkranker Sohn Friedrich III. (1831-1888, Regentschaft 1888) und schließlich sein Enkel Wilhelm II. (1859-1941, Regentschaft 1888-1918) im Alter von 29 Jahren als Reichsoberhaupt folgten, einen Einschnitt. Für eine kurze Übergangszeit bis 1890 stellte sich ein Ringen um die Macht zwischen dem alten Reichskanzler und dem jungen Kaiser ein. Mit der Reichstagswahl und der Entlassung Bismarcks aus den politischen Spitzenämtern des Reichs und Preußens im Jahr 1890 tritt das Deutsche Reich in einen neuen historischen Abschnitt. Durch die Begriffe „Wilhelminismus“ oder „Wilhelminische Ära“ wird das „persönliche Regiment“ für den Politikstil Wilhelms II. geprägt, der 1918 endete.
Der Bruch, der mit der Novemberrevolution in Deutschland eintrat, war zweifellos tiefgreifend. Die revolutionäre beziehungsweise vorkonstitutionelle Periode der Weimarer Republik trat mit der Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung am 19.1.1919 in die Phase der Parlamentarisierung, jedoch blieb die Republik in einer sehr labilen Lage. In der mittleren Phase von der Währungsreform ab stabilisierte sich die Republik scheinbar. Die erste Volkswahl des Reichspräsidenten im Jahr 1925 in zwei Wahlgängen brachte allerdings mit dem ehemaligen kaiserlichen Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg (1847-1934) einen Protagonisten des alten Systems an die Spitze der Republik. Mit dem Auseinanderbrechen der „Großen Koalition“ unter dem SPD-Reichskanzler Hermann Müller (1876-1931, Amtszeiten 1920, 1928-1930) im Jahr 1930 endete die letzte Reichsregierung, die sich auf eine Mehrheit im Reichstag stützen konnte. Nun trat die Republik in eine anhaltende Staatskrise, die 1933 in die Hitler-Diktatur mündete. Es gab nur noch „Präsidialkabinette“, die sich ausschließlich auf das Vertrauen des Reichspräsidenten stützen konnten. Die schweren Folgeerscheinungen der Weltwirtschaftskrise ab 1929 beschleunigten die Erosion der ersten deutschen Republik. Das Jahr 1932 mit seiner wirtschaftlichen und sozialen Depression und seinen vier reichsweiten Wahlgängen wurde zum „Katastrophenjahr“ der Republik. Mit ihr endeten auch die freien und fairen Wahlen zum Reichstag.
3. Das Kaiserreich von 1871 bis 1912
3.1 Rechtliche Grundlagen
Die Reichsverfassung
Nach dem Sieg im Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 war Bismarck daran interessiert, rasch den Norddeutschen Bund um die süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Württemberg und Großherzogtum Hessen als „kleindeutsche Lösung“ ohne Österreich zu erweitern. Das neue Reich in Mitteleuropa bestand aus 25 deutschen Bundesstaaten und dem „Reichsland Elsass-Lothringen“.
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.4.1871 war im Prinzip eine Übernahme der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1.7.1867, der unter der Hegemonialmacht Preußen gestanden hatte. Für die Süddeutschen wurden ein paar verfassungsrechtliche Marginalien eingefügt. An der Spitze des Reichs stand als „Deutscher Kaiser“ der König von Preußen. Er vertrat das Reich völkerrechtlich. Der Kaiser konnte mit Zustimmung des „Bundesrates“ Krieg erklären und Frieden schließen. Im Militärwesen besaß der Kaiser eine ausgeprägte Machtfülle. Es entstand eine Art „militärischer Nebenregierung“. Dem Kaiser stand das Recht zu, ohne ein Mitwirkungsrecht Dritter jederzeit den Reichskanzler zu ernennen und zu entlassen. Der Reichskanzler besaß als Vorsitzender des „Bundesrates“ eine starke Stellung in der Exekutive. Seine Gestaltungsmacht hing ausschließlich vom persönlichen Vertrauen des Kaisers ab. Ministerien des Reichs waren nicht vorgesehen. Anfänglich übernahm das Reichskanzleramt die organisatorischen Aufgaben der Reichsexekutive. Im Laufe der Jahre entstanden dann fachlich differenzierte „Reichsämter“. Allerdings gab es eine enge personelle Verflechtung zwischen den Behörden des Reichs und Preußens, die sich auch in der langjährigen Personalunion des Amtes des Reichskanzlers mit dem des Preußischen Ministerpräsidenten an der Spitze ausdrückte. Da das „Deutsche Reich“ ein Fürstenbund war, stand die formale Souveränität weiterhin den Bundesgliedern, das heißt den regierenden Monarchen und Senaten der freien Hansestädte zu. Dieser Fürstenbund hatte im „Bundesrat“ sein gemeinsames Reichsorgan. Zwar hatte Preußen nicht die Mehrheit der Stimmen, konnte sich aber faktisch seine Hegemonie sichern. Der Bundesrat übernahm in der Gesetzgebung des Reichs eine zentrale Rolle. Außerdem war der Bundesrat für die Ausführungsbestimmungen der Verwaltungen verantwortlich. In der Öffentlichkeit wurde der Bundesrat kaum wahrgenommen. Gegen die Richtungsentscheidungen des Kaisers und des Reichskanzlers gab es kaum wirksame Opposition. Der Reichstag als „Volksvertretung“ und „Zweite Kammer“ in der Gesetzgebung besaß nur eingeschränkte Rechte im Vergleich zur parlamentarischen Demokratie. Er konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers jederzeit für Neuwahlen aufgelöst werden, ohne dass es einer qualifizierten Begründung bedurfte. Gesetzentwürfe konnten vom Bundesrat in den Reichstag eingebracht werden oder aus dem Reichstag selbst kommen. Gesetze konnten aber nur in Kraft treten, wenn der Bundesrat und der Reichstag jeweils Mehrheitsbeschlüsse gefasst hatten. Damit waren Initiativen des Reichstages enge Grenzen und nur mit dem Willen der Regierungen der Bundesstaaten möglich. Das Recht für den Reichshaushalt war die wichtigste Kompetenz des Reichstags. Da dieses Recht für den Militäretat eingeschränkt war, dieser aber das bei weitem größte Ausgabenvolumen hatte, war auch hier die Zuständigkeit der Volksvertretung beschnitten, zumal die Militärausgaben für längere Zeiträume („Septennate“) als der Jahreshaushaltsplan beschlossen wurden. Auch auf die Außenpolitik, ein Schwerpunkt im Zuständigkeitskatalog des Reichs, hatte der Reichstag nach dieser Verfassung nur einen begrenzten Einfluss. Unter diesen verfassungsrechtlichen Bedingungen kann nur von einer „halbkonstitutionellen Monarchie“ oder von einem „extrakonstitutionellen Kern“ (Thomas Nipperdey) auf Reichsebene gesprochen werden. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Kaiserreichs gelang jedoch eine zunehmende „Parlamentarisierung“ des Reichs, ohne die Verfassungsnorm anzupassen.
Das Wahlrecht
Für das Wahlrecht zum Reichstag des Deutschen Reichs waren das Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31.5.1869 (BGBl. S. 145) und das Reglement vom 28.5.1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes maßgebend. Die Einteilung der Wahlkreise erfolgte in Preußen durch die Anlage C dieses Reglements. Von den 382 Wahlkreisen im Deutschen Reich im Jahr 1871 beziehungsweise 397 nach dem Einschluss von Elsass-Lothringen in die Reichstagswahlen ab 1874 entfielen 236 auf Preußen, darunter 35 für die Rheinprovinz (ohne den als „Hohenzollernsche Lande“ bezeichneten Regierungsbezirk Sigmaringen, der 1850 rechtlich partiell der Rheinprovinz zugeordnet worden war). Der Anteil der rheinischen Mandate entsprach mit fast 15 Prozent auch seinem Bevölkerungsanteil im Königreich Preußen. Jeder Wahlkreis umfasste 100.000 Einwohner beziehungsweise 20.000 Wahlberechtigte. Die Festlegung der Wahlkreisgrenzen erfolgte nach dem Stand der Volkszählung von 1864 anlässlich der Wahl zum Konstituierenden Norddeutschen Reichstag am 12.2.1867. Das aktive Wahlrecht besaßen alle männlichen Reichsdeutschen nach der Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einem Bundesstaat ihren Wohnsitz hatten. Für aktive Soldaten ruhte das Wahlrecht. Vom Wahlrecht ausgeschlossen waren Personen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder die aus politischen Gründen bestraft worden waren, einen Vormund brauchten, in einem Insolvenzverfahren standen oder mit öffentlichen Mitteln wegen Armut unterstützt wurden. Als Kandidaten kamen die Wahlberechtigten und Soldaten im Militärdienst in Betracht, die mindestens seit einem Jahr die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates besaßen. Die Bewerber konnten in mehreren Wahlkreisen kandidieren. Ein mehrfach Gewählter musste erklären, welches der gewonnenen Mandate er annehmen wollte. In den übrigen Wahlkreisen fanden dann Neuwahlen statt. Das Wahlverfahren für die männlichen Wahlberechtigten sollte allgemein, gleich, direkt und geheim sein. Diese Wahlgrundsätze waren durchaus nicht selbstverständlich. Die modern und demokratisch scheinenden Maßstäbe einer fairen Wahl standen zum Beispiel im Gegensatz zum Drei-Klassen-Wahlrecht für das Preußische Abgeordnetenhaus. Die Reichstagswahl war eine reine Persönlichkeitswahl nach den Grundsätzen der absoluten Mehrheitswahl in den Wahlkreisen. In den Wahlkreisen war jeweils ein Bewerber gewählt, der im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen musste. Falls dies nicht gelang, fand in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang statt. Der Kreis der Wahlberechtigten war im zweiten Wahlgang mit dem des ersten Wahlgangs identisch. Jeder Wähler hatte eine Stimme, die er in einem Wahllokal persönlich abgab („Urnenwahl“). Die Nachwahl von Ersatzabgeordneten anstelle von vorzeitig Ausgeschiedenen geschah unter den Bedingungen der Hauptwahl für den Rest der Legislaturperiode. Während des Kaiserreichs wurden die Grundzüge des Wahlrechts bis kurz vor dem Ende des Ersten Weltkrieges nicht geändert. Die Einteilung der Wahlkreise blieb unverändert, obwohl die Bevölkerung vor allem in den Industrie- und Bergbauregionen an Rhein und Ruhr stark gewachsen war. Damit ergab sich eine zunehmende Ungleichheit des Gewichts der einzelnen Wählerstimme für die Bestimmung eines Abgeordneten zugunsten ländlicher und zulasten industrialisierter Regionen der Rheinprovinz. Das Wahlrecht brachte insgesamt Vorteile für größere Parteien, deren Wähler regional konzentriert waren und eher auf dem Lande wohnten. Die Wahlperiode des Deutschen Reichstags betrug zunächst drei Jahre und wurde am 18.3.1888 auf fünf Jahre verlängert.
3.2 Die politischen Parteien
Im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelte sich das so genannte „Fünf-Parteien-System“, das typisch für das deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1912 war: Konservative (Deutschkonservative, Freikonservative als „Deutsche Reichspartei“), Politischer Katholizismus (Zentrum), Rechtsliberale („Nationalliberale“), Linksliberale („Fortschritt“ oder „Freisinnig“), sozialistische Arbeiterbewegung (SPD und ihre Vorgängerinnen). Forciert wurde die Entstehung politischer Parteien im modernen Sinne durch die Revolution im Jahr 1848, die wachsenden sozialen Spannungen durch die Industrialisierung und das Bevölkerungswachstum sowie die Einführung regelmäßiger Wahlen zu parlamentarischen Körperschaften.
Im Gebiet der Rheinprovinz erhielten folgende Parteien beziehungsweise Gruppierungen von politisch rechts nach links Mandate:
Konservative (K), Deutsch-Konservative Partei (DKP)
Auf dem rechten politischen Spektrum sammelten sich die „Konservativen“. Von ihnen wurde 1876 die DKP gegründet. Sie vertrat vor allem das traditionelle Preußentum in einem föderal-monarchisch verfassten Deutschen Reich. Die Deutsch-Konservativen lehnten den Parlamentarismus ab und wollten eine autoritäre Herrschaft. Ihre Klientel waren die Landwirtschaft und der ostelbische Großgrundbesitz. Die DKP unterhielt gute Verbindungen zu staatlichen Verwaltungsstellen und zur evangelischen Kirche in Preußen.
Deutsche Reichspartei (DRP)
Im Jahr 1867 trennte sich eine Gruppe konservativer Abgeordneter („Freikonservative“) von den so genannten „Altkonservativen“ (siehe DKP). Sie trat programmatisch als gemäßigte Rechtspartei zwischen der DKP und der rechtsliberalen NLP auf und unterstützte die Einigungs- und Wirtschaftspolitik Bismarcks. Mit der Reichsgründung 1871 nahm sie den Parteinamen an. Bei der DRP handelte es sich um eine Honoratiorenpartei einflussreicher Adeliger, Großgrundbesitzer, Diplomaten und Industrieller. Rheinische Beispiele sind die beiden Industriellen Friedrich Alfred Krupp (1854-1902, Abgeordneter des Wahlkreises Essen in der 9. Wahlperiode 1893-1898) und Carl Ferdinand Freiherr von Stumm-Halberg (1836-1901, Abgeordneter des Wahlkreises Ottweiler-St. Wendel-Meisenheim 1.-4. Wahlperiode 1871-1881 und 8.-10. Wahlperiode 1890-1901).
Liberale Reichspartei (LRP)
Die LRP wurde von gemäßigt Konservativen und eher rechts stehenden altliberalen Reichstagsabgeordneten im Jahr 1871 gegründet. Ihre Position war föderalistisch und konstitutionell. Die Partei wandte sich scharf gegen den Ultramontanismus der katholischen Kirche und engagierte sich für den Kulturkampf Bismarcks. Bereits 1874 versank sie in völlige Bedeutungslosigkeit, die Mitglieder traten zur NLP oder zu den „Freikonservativen“ über.
Deutsche Zentrumspartei (Zentrum, Z)
Eine Volkspartei im engen Sinne des Begriffs entstand ab 1870 mit dem „Zentrum“, das den politischen Katholizismus in allen Schichten und Berufsgruppen vertrat. Sein entscheidendes Bindungsmittel war die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche. Die Partei vertrat die Interessen der Landwirtschaft, des Mittelstandes und der Arbeiter. Das katholische Vereinswesen bildete die Grundlage für seine politische Stärke. Seine verfassungsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen lassen sich mit den Begriffen Bundesstaat, Subsidiarität, Selbstverwaltung und Naturrecht umschreiben. Das Zentrum engagierte sich für katholische Bekenntnisschulen und Erziehung. Es war antirevolutionär und wandte sich gegen das sozialistische Programm der Sozialdemokraten. Im „Kulturkampf“ stand das Zentrum im Rahmen der Verfassung in scharfer Gegnerschaft zum evangelisch dominierten preußischen Staat. War das Zentrum bei der ersten Reichstagswahl 1871 noch schwach organisiert, so beförderte der anschließende „Kulturkampf“ Bismarcks die Identitätsfindung und Wahlkampffähigkeit des Zentrums. Standen das Zentrum und Bismarck in den ersten Jahren des Kaiserreichs in einem großen Gegensatz, so entkrampfte sich das Verhältnis in dem Maße, wie das Zentrum eine staatstragende Rolle übernahm.
Nationalliberale Partei (NLP)
Die NLP erschloss den rechten Flügel des deutschen Liberalismus. Liberale, die Bismarcks Politik unterstützen wollten, gründeten die Partei im Jahr 1867. Programmatisch verband die NLP liberal-rechtsstaatliche Ziele wie die Vereinheitlichung des Zivilrechts durch ein Bürgerliches Gesetzbuch und den Ausbau der Selbstverwaltung mit Forderungen nach einem starken Staat und Nationalismus. Im „Kulturkampf“ gegen die katholische Kirche war sie eine der treibenden Kräfte. In der Partei traten starke Spannungen über die Zoll- und Wirtschaftspolitik und das Verhältnis zu den Sozialdemokraten anlässlich des Sozialistengesetzes auf. 1880 trennte sich der linke Flügel von der NLP. Die Partei wurde von der Industrie und von einflussreichen bürgerlichen Kreisen unterstützt. Die NLP war vor allem für Protestanten wählbar.
Die linksliberalen Parteien: Deutsche Fortschrittspartei (DFP), Deutsche Freisinnige Partei (DFrP), Freisinnige Vereinigung (FVg)
Wie die Rechtsliberalen hatten die Linksliberalen die Grundsätze des Rechtsstaats und die individuellen Freiheitsrechte im Blick. In der Wirtschaftspolitik vertraten sie die Freiheit der Marktwirtschaft. Die Linksliberalen standen im Rahmen der Verfassung und des Parlamentarismus in einer tendenziell oppositionellen Haltung zur Reichsleitung. Im Unterschied zu den „Nationalliberalen“ engagierten sie sich für eine aktive Sozialpolitik und eine weitgehende Parlamentarisierung der Monarchie. Der Linksliberalismus war von mehreren Parteispaltungen und -fusionen betroffen. 1861 hatten sich demokratische und liberale Abgeordnete des Preußischen Abgeordnetenhauses zur DFP zusammengeschlossen. Politiker des linken Flügels der NLP traten 1880 aus der Partei aus. Diese als „Sezessionisten“ bezeichnete Gruppe gründete die „Liberale Vereinigung“. Die DFP und die „Liberale Vereinigung“ fusionierten 1884 zur DFrP. Wegen des Abstimmungsverhaltens zur Regierungsvorlage für die Militärfinanzierung kam es 1893 zur Spaltung der DFrP in die gemäßigte FVg und in die schärfer oppositionelle „Freisinnige Volkspartei“. Anlässlich der Reichstagswahl 1907 verständigten sich die FVg mit der „Deutschen Volkspartei“ und der „Freisinnigen Volkspartei“ über einen gemeinsamen Wahlkampf. Die drei Parteien schlossen sich 1910 zur „Fortschrittlichen Volkspartei“ zusammen.
Sozialdemokraten (S), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Die Gründung der sozialistischen Parteien, die die Wurzeln der späteren SPD bildeten, erfolgte 1863 („Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein“ Lassalle) und 1869 („Sozialdemokratische Arbeiterpartei“ Bebel). 1875 schlossen sich die beiden Parteien der Arbeiterbewegung zur „Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands“ zusammen. Nach dem Ende des Sozialistengesetzes 1890 erfolgte die Umbenennung in die SPD.
Die sozialistische Arbeiterbewegung stand in einem fundamentalen Gegensatz zu den herrschenden politischen und wirtschaftlichen Protagonisten und der Staatsverfassung. Programmatisch gründete sie ihre Weltanschauung auf dem Marxismus. Die Sozialdemokraten forderten soziale und politische Gleichberechtigung. Sie sahen in der Revolution den adäquaten Weg zur Durchsetzung ihrer Ziele. Ihr revisionistischer Flügel unter dem Einfluss der Gewerkschaften verlangte einen Acht-Stunden-Tag, Arbeiterschutzrecht, Teilnahme an Wahlen und am Parlamentarismus. Die Sozialdemokraten standen von 1878-1890 unter Verfolgung durch das Sozialistengesetz. Die Klientel der SPD war vornehmlich die gelernte Arbeiterschaft.
Antisemiten (A)
Erst relativ spät in der Geschichte des Kaiserreichs formierten sich die Antisemiten in der Parteienlandschaft. 1878 kam es zur Gründung der „Christlichsozialen Arbeiterpartei“ (ab 1881 „Christlichsoziale Partei“). 1889 wurde die „Deutschsoziale Antisemitische Partei“ als Zusammenschluss mehrerer Splittergruppen gegründet. Die Parteien stellten sich als protestantisch dar und waren antiliberal, antikapitalistisch und antisozialistisch. Zuspruch erhielten die Antisemiten nach den Wirtschaftskrisen 1873 und in den frühen 1890er Jahren. 1890 konnte eine antisemitische Fraktion gebildet werden. Es kam zu einer Reihe von Zusammenschlüssen, Spaltungen und Umbenennungen. Unter den antisemitischen Politikern hatte der evangelische Hofprediger in Berlin, Adolf Stoecker (1835-1909), als Reichstagsabgeordneter eine prominente Stellung. Die Antisemiten gewannen vor allem auf dem Land Stimmen. Auch der städtische Mittelstand, die Kleinbauern und die Unterschicht fühlten sich angesprochen. Nach der Reichstagswahl 1903 kam es zur Bildung einer gemeinsamen Fraktion von antisemitischen Parteien unter dem Namen „Wirtschaftliche Vereinigung“.
3.3 Die Wahlen und Mandate 1871-1912 (vgl. Tabelle 1)
Wahl zum 1. Reichstag am 3.3.1871 am Beginn der „Bismarckzeit“
Für die Dauer des Deutsch-Französischen Krieges war die Legislaturperiode des Reichstages des Norddeutschen Bundes, welcher zuletzt am 31.8.1867 gewählt worden war, verlängert worden. Der Wahltermin wurde nach dem Ende des Krieges auf den 3.3.1871 festgelegt. Die Wahl zum ersten Deutschen Reichstag stand ganz im Zeichen der erfolgreichen Außen- und Deutschlandpolitik des Preußischen Ministerpräsidenten und neuen Reichskanzlers Otto von Bismarck. Die offensichtlich eindrucksvolle politische Bilanz Bismarcks stellte seine Gegner in den Schatten. Die katholische Zentrumspartei hatte sich gerade erst im Dezember 1870 als politische Kraft auf Reichsebene konstituiert. Am Vorabend des „Kulturkampfes“ war sie aber weiterhin ein ziemlich lockerer Zusammenschluss. Die politische Linke trat in zwei Lagern zur Wahl an und war kaum wahlkampffähig. Ihr internationaler politischer Ansatz passte bei diesem Wahlgang gar nicht zur nationalen Hochstimmung nach dem Sieg über den „Erbfeind“ Frankreich. Auch die Liberalen, seit 1867 in Links- und Rechtsliberale gespalten, konnten diesem Reichskanzler nichts entgegen setzen, zumal unter ihnen Uneinigkeit über das Verhältnis zu Bismarck bestand. Bismarck gelang es, die Rechtsliberalen auf seine Seite zu ziehen und zu instrumentalisieren. Für die Konservativen des „alten Preußen“ wurde das neue Reich eine Herausforderung. Ihre unbedingte Loyalität galt dem preußischen König und Staat. In den ersten Jahren des Kaiserreichs erwiesen sich die Konservativen als verlässliche Stütze Bismarcks.
Zu dieser ersten Wahl waren im Reich rund 7,7 Millionen Einwohner wahlberechtigt, das entsprach ungefähr einem Fünftel der ortsanwesenden Bevölkerung. Da nach dem Deutsch-Französischen Krieg der Friedensvertrag von Frankfurt erst im Mai 1871 abgeschlossen wurde, nahmen die Einwohner der neuen deutschen Gebiete Elsass und Lothringen nicht an dieser Wahl teil. Die Wahlbeteiligung fiel mit 51 Prozent in ganz Deutschland relativ schwach aus. In der Rheinprovinz kam es zu regional gravierenden Unterschieden. Während im Regierungsbezirk Düsseldorf über 58 Prozent zur Wahl gingen, betrug die Wahlbeteiligung im Regierungsbezirk Aachen nur 43 Prozent. Nimmt man die ortsanwesende Bevölkerung als Bezugsgröße, wird deutlich, wie klein der Anteil der Wähler wirklich war. Er lag zum Beispiel im Regierungsbezirk Aachen gerade bei knapp 9 Prozent. In den 35 Wahlkreisen der Rheinprovinz konnten 30 Abgeordnete gleich im ersten Wahlgang bestimmt werden. Durch Stichwahlen im zweiten Wahlgang wurden schließlich die übrigen Mandate für den Reichstag vergeben. Das Ergebnis war Ausdruck der nationalen Begeisterung. Es siegten die Kandidaten der Parteien, die die Reichsgründungspolitik Bismarcks unterstützten: Die Freikonservativen beziehungsweise Deutsche Reichspartei, die Liberale Reichspartei und die Nationalliberale Partei. Die Konservativen erlitten deutliche Verluste im Vergleich zum letzten Reichstag des Norddeutschen Bundes. Die stärkste politische Bewegung im Reichstag war der Liberalismus, der sich allerdings in verschiedene Gruppierungen aufteilte. Die erst kurz vor der Wahl gegründete Zentrumspartei wurde auf Anhieb zweitstärkste Partei im ersten Deutschen Reichstag. Das Zentrum erwies sich schon bei dieser Wahl als funktionierendes Sammelbecken des Katholizismus, obwohl es noch unzureichend organisiert war und es nicht für jeden Wahlkreis Kandidaten aufstellen konnte. In ländlichen Regionen des Rheinlands wie in der Nordeifel oder im Linksrheinischen gelangen dem Zentrum aus dem Stand hervorragende Ergebnisse, wo es eine katholische Mehrheit gab. Insgesamt erhielt es 23 von 35 rheinischen Wahlkreisen. Der große Erfolg des Zentrums im Rheinland führte dazu, dass seine Reichstagsfraktion stark von Rheinländern geprägt wurde. Im Vergleich dazu hatten die Sozialdemokraten große Schwierigkeiten. Die Ergebnisse blieben sehr bescheiden. Mit über 47 Prozent der Stimmen gelang ihnen im gemeinsamen Wahlkreis der bergischen Industriestädte Barmen und Elberfeld (heute Teile von Wuppertal) ein herausragendes Ergebnis. In Wahlkreisen mit einem hohen protestantischen Anteil gewannen Kandidaten von Parteien, die rechts von der Mitte standen: Wetzlar-Altenkirchen, Kreuznach-Simmern, Saarbrücken und Ottweiler-St. Wendel-Meisenheim sowie in den verstädterten Regionen des Bergischen Landes und am Niederrhein.
Die nun folgenden Auseinandersetzung Bismarcks mit der katholischen Kirche ist als „Kulturkampf" (Rudolf Virchow) in die Geschichtsbücher eingegangen. Bismarck versuchte mit Gesetzen und schikanösen Maßnahmen die katholische Kirche zurückzudrängen. Der "Kulturkampf" ließ den Gegensatz zwischen Preußen und dem rheinischen Katholizismus wieder aufbrechen. Ohne letztlich das politische Ziel zu erreichen, zog sich die Auseinandersetzung bis 1887 hin, wobei Bismarck bereits seit Ende der 1870er Jahre begann einzulenken.
Die Wahl zum 2. Reichstag am 10.1.1874 war vom Höhepunkt des „Kulturkampfes“ zwischen Bismarck und der katholischen Kirche bestimmt, vor allem im katholischen Rheinland. Die als Maßnahme des Bismarckschen "Kulturkampfes" im Mai 1873 erlassenen Gesetze hatten die katholische Kirche fast vollständig der staatlichen Reglementierung unterworfen. Am 9.3.1874 wurden die obligatorische Zivilehe und das Zivilstandsregister auch in den Teilen der Rheinprovinz eingeführt, in denen bislang der Code Napoléon nicht galt. Es kam zu massiven Auseinandersetzungen mit dem rheinischen Klerus. Stellvertretend dafür standen der Kölner Erzbischof Paulus Melchers und der Trierer Bischof Matthias Eberhard (1815-1876, Episkopat 1867-1876).
Gegenüber der ersten Reichstagswahl war die reichsweite Wahlbeteiligung gegenüber 1871 um zehn Prozentpunkte auf über 61 Prozent angestiegen, in der Rheinprovinz betrug sie zwischen 80,6 Prozent im Regierungsbezirk Koblenz und 64,2 Prozent im Regierungsbezirk Aachen. Bei dieser Wahl wurden erstmals Abgeordnete für das Reichsland Elsass-Lothringen bestimmt. Das Wahlergebnis war ein Votum der konfessionspolitischen Gegensätze in der Auseinandersetzung Bismarcks mit der katholischen Kirche. Die katholische Zentrumspartei erzielte große Gewinne. Im Rheinland konnte sie in 27 von 35 Wahlkreisen ihre Kandidaten durchsetzen. Der politische Katholizismus des Zentrums wurde zur bestimmenden Kraft in den nächsten Jahrzehnten. Auch die liberalen Parteien konnten sich verbessern, die Bismarck unterstützenden Nationalliberalen hatten im Reichstag die mit Abstand meisten Mandate inne, gewannen aber in der Rheinprovinz nur fünf Mandate. Den oppositionellen Linksliberalen gelang der Gewinn des Mandats im Wahlkreis Solingen. Die Konservativen erlitten auch bei dieser Wahl herbe Verluste. Auf dem linken Spektrum musste Bismarck ein deutliches Wachstum der beiden sozialistischen Parteien auf reichsweit insgesamt fast 7 Prozent zur Kenntnis nehmen. Im Rheinland konnte der „Allgemeine Deutsche Arbeiterverein“ (ADAV) das Mandat im Wahlkreis Elberfeld-Barmen gewinnen.
Die Wahl zum 3. Reichstag am 10.1.1877 brachte nur geringe Abweichungen gegenüber 1874. Auch die Wahlbeteiligung wich nur geringfügig von 1874 ab. Auffallend war der Rückgang der Wahlbeteiligung im Regierungsbezirk Koblenz um 7 Prozentpunkte. Die Bismarcksche Politik brachte den Nationalliberalen deutliche Verluste an Wählerstimmen und Mandaten ein, auch wenn sie weiterhin im Reichstag die mit Abstand stärkste Fraktion blieben. Im Rheinland konnte sie aber noch das Mandat im Wahlkreis Elberfeld-Barmen von den Sozialdemokraten übernehmen. Das katholische Zentrum konnte sich in etwa behaupten und behielt seine Wahlkreise. Reichsweite Wahlgewinner waren die Konservativen als Gegner der Liberalen. Die 1876 formierte DKP stand in der Nachfolge der preußischen Altkonservativen. Die Liberalen befanden sich in wachsenden Spannungen mit Bismarcks Außenwirtschaftspolitik. Bismarck war von einer Freihandels- zu einer Schutzzollpolitik übergegangen und sah sich durch das Wahlergebnis in seinem Politikwechsel bestätigt. Die „Sozialdemokratische Arbeiter-Partei Deutschlands“ (SAP) konnte Gewinne erzielen. In der Rheinprovinz verlor sie das Mandat des alten ADAV in Elberfeld-Barmen an die Nationalliberalen, gewann dafür aber erstmalig den benachbarten bergischen Wahlkreis Solingen.
Der 3. Deutsche Reichstag hatte nur eine kurze Legislaturperiode. Bismarck nahm die Attentate auf Kaiser Wilhelm I. im Mai und Juni 1878 und die Auseinandersetzungen um sein Gesetz zur Bekämpfung der sozialistischen Bewegung im liberal dominierten Reichstag zum Anlass Neuwahlen herbeizuführen.
Hauptthema des Wahlkampfs für die Wahl zum 4. Reichstag am 30.6.1878 war das geplante „Sozialistengesetz“. Da Bismarck zwei Wochen vor dem Wahltermin durch den Berliner Kongress mit den europäischen Mächten einen außenpolitischen Erfolg für Deutschland verbuchte, stiegen seine Chancen für das gewünschte Wahlergebnis. Bei dieser Reichstagswahl war die reichsweite Wahlbeteiligung wieder minimal anstiegen, im Rheinland dagegen sehr unterschiedlich stark. Am stärksten nahm sie im Regierungsbezirk Köln um 7 Prozent zu. Im Ergebnis war Bismarcks innenpolitisches Kalkül aufgegangen. Die konservativen Parteien gewannen klar. Im Rheinland konnte die freikonservative „Reichspartei“ neben dem traditionellen Mandat im Wahlkreis Ottweiler-St. Wendel-Meisenheim noch zwei neue Wahlkreise im Regierungsbezirk Düsseldorf (Lennep-Mettmann-Remscheid, Solingen) gewinnen. Die Nationalliberalen mussten spürbare Verluste hinnehmen, darunter im Rheinland zwei bergische von sechs Sitzen. Sie blieben aber reichsweit noch stärkste Fraktion knapp vor dem Zentrum als zweitstärkste Partei. Die Sozialdemokraten gewannen wieder den Wahlkreis Elberfeld-Barmen, verloren aber den benachbarten Wahlkreis Solingen. Das Zentrum blieb im Rheinland stabil bei 27 Mandaten. Der Reichstag stimmte in seiner neuen Zusammensetzung durch die Abgeordneten der Konservativen und Nationalliberalen dem „Sozialistengesetz“ zu. Die Sozialdemokraten behielten ihre Reichstagsmandate, wurden nun aber massiv rechtlich und polizeilich in ihrer Arbeit eingeschränkt. Mit den Stimmen der Konservativen und der Zentrumspartei wurden im Juli 1879 Schutzzölle für die Stützung der deutschen Wirtschaft eingeführt. Über diese Außenhandelspolitik kam es zu tiefgreifenden Auseinandersetzungen unter den Liberalen und zu Rücktritten mehrerer liberaler Minister. Der linke Flügel der NLP trennte sich von der Parteimehrheit. Es setzte nun der Verfall der politischen Macht des Liberalismus ein. Der „Kulturkampf“ zwischen Staat und katholischer Kirche ging dem Ende entgegen. Die Einweihung des vollendeten Kölner Doms am 15.10.1880 in Gegenwart von Kaiser Wilhelm I. stand im Zeichen einer Annäherung zwischen preußischem Staat und katholischer Kirche.
Die Wahl zum 5. Reichstag am 27.10.1881 wurde von der Debatte über die Finanz- und Außenwirtschaftspolitik bestimmt. Die Wahlbeteiligung ging um rund 7 Prozentpunkte stark zurück, im Rheinland war der Rückgang noch deutlich stärker. Die konservativen Parteien verloren zahlreiche Mandate. Die Nationalliberalen mussten nach der Abspaltung ihres linken Flügels einen Verlust der Zustimmung und Mandate um mehr als die Hälfte von 1878 hinnehmen. Die neue „Liberale Vereinigung“ konnte den Verlust nicht ausgleichen. Deutliche Gewinner waren die Linksliberalen der „Deutschen Fortschrittspartei“, die erstmals zweitstärkste Reichstagsfraktion wurden. Im Regierungsbezirk Düsseldorf konnten sie erstmals im Bergischen Land zwei Wahlkreise gewinnen. Die Zentrumspartei erfuhr reichsweit leichte Stimmenverluste, konnte aber durch die neue Situation bei seinen Konkurrenten die Zahl der Mandate auf ein Viertel im Reichstag erhöhen und damit dort erstmals stärkste Fraktion werden. Das rheinische Zentrum konnte seine Vormachtstellung durchweg behaupten. Den Sozialdemokraten gelang es trotz reichsweiter starker Behinderungen Mandate hinzuzugewinnen. Sie konnten den Wahlkreis Solingen zurückgewinnen, den sie bei der letzten Wahl an die DRP verloren hatten. Diesen Wahlkreis konnten sie durchgehend bis 1907 behalten. Die DKP konnte den Nationalliberalen den Wahlkreis Wetzlar-Altenkirchen abnehmen. Die Nationalliberalen übernahmen den Wahlkreis Ottweiler-St. Wendel-Meisenheim von der DRP. Die Wahl war eine Niederlage Bismarcks. Nun musste sich der Reichskanzler in den letzten Jahren seiner Amtszeit für seine Politik wechselnde Mehrheiten im Reichstag suchen.
Im Vorfeld der Wahl zum 6. Reichstag am 28.10.1884 stand die einsetzende Kolonialpolitik Deutschlands im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Die reichsweite Wahlbeteiligung nahm im Vergleich zu 1881 um 4 Prozentpunkte zu. Der zwischenzeitliche Zusammenschluss der Linksliberalen zur „Deutsch-Freisinnigen Partei“ blieb hinter dem Gesamtergebnis von 1881 der getrennt angetretenen „Liberalen Vereinigung“ und DFP zurück und stand in den städtischen Wahlkreisen zunehmend im Wettbewerb mit den Sozialdemokraten, wie zum Beispiel beim Wechsel des Wahlkreises Elberfeld-Barmen von der DFP zu den Sozialdemokraten. Die Sozialdemokraten gehörten zu den Wahlgewinnern. Sie konnten den reichsweiten Stimmenanteil von gut 6 Prozent auf 9,7 Prozent und die Zahl der Mandate von zwölf auf 24 erhöhen. Die Nationalliberalen erhielten mehr Stimmen als zuvor, waren aber weit von ihrer früheren Bedeutung entfernt.
Die DKP konnte trotz reichsweiten Stimmenverlusten die Zahl der Mandate so stark erhöhen, dass sie hinter dem Zentrum zweitstärkste Fraktion im Reichstag wurde. Die Zentrumspartei blieb knapp auf dem Niveau der vorherigen Wahl und deutlich stärkste Partei. Im Rheinland stand ihre Mandatszahl wie einzementiert.
Nach der vorzeitigen Auflösung dieses Reichstages fand die Wahl zum 7. Reichstag am 21.2.1887 statt. Anlass war die Ablehnung der so genannten „Heeresvorlage“ Bismarcks durch die Reichstagsmehrheit. Dieser Gesetzentwurf sollte das befristete Heeresgesetz von 1881 ablösen, wieder sieben Jahr gültig sein und die Sonderstellung des Militärs festschreiben. Es war geplant, die Stärke des Heeres um 10 Prozent wegen angeblich drohender Kriegsgefahr zu erhöhen. Kompromissvorschläge schlug Bismarck aus in der Hoffnung auf eine Neuwahl des Reichstags, die zugunsten einer ihm genehmen Mehrheit aus Konservativen und Nationalliberalen ausfallen könnte. Der Wahlkampf war von der Grundsatzfrage bestimmt, ob Kaiser und Reichsregierung oder der Reichstag über das Heer bestimmen sollten. Für die Wahl am 21.2.1887 hatten NLP, DKP und DRP ein Wahlbündnis geschlossen, um ihren aussichtsreichsten Bewerber zum Wahlerfolg zu verhelfen. Diese „Kartell“-Parteien unterstützten Bismarcks Kurs. Die Heeres- und Verfassungsfrage mobilisierte die Wahlberechtigten. Dieser Wahlgang zeichnete sich durch eine besonders hohe Wahlbeteiligung aus. Mit einer Steigerung um über 17 Prozentpunkte auf reichsweite 77,5 Prozent war sie so hoch wie noch nie zuvor. In der Rheinprovinz lag sie sogar noch deutlich höher. Die Mobilisierung der Wähler erreichte im Regierungsbezirk Düsseldorf mit über 87 Prozent den höchsten Wert. Dem Bismarck-„Kartell“ gelang nicht zuletzt durch geschickte Absprachen in den Wahlkreisen ein fulminanter Wahlsieg und der Gewinn einer komfortablen Mehrheit im 7. Deutschen Reichstag, den insbesondere die NLP mit einer Erhöhung ihrer Abgeordnetenzahl von 51 auf 99 erreichte. Erstmals zog ein Antisemit in den Reichstag ein. Das Zentrum verlor leicht Stimmen und blieb noch mit einem Sitz mehr als die Nationalliberalen stärkste Partei im Reichstag. Die Bismarck-Opponenten, Linksliberale und Sozialdemokraten, wurden geschwächt. Obwohl die Sozialdemokraten ihren Stimmenanteil noch leicht steigern konnten, erhielten sie durch die schärfere Konkurrenz durch das „Kartell“ und das Wahlrecht nur noch elf statt der bisherigen 24 Abgeordneten. Im Unterschied dazu gab es in der Rheinprovinz trotz des starken Anstiegs der Wahlbeteiligung keine Veränderungen bei der Mandatsverteilung gegenüber der Vorwahl. Nur wenige Wochen nach der Neuwahl stimmte am 11.3.1887 die Mehrheit des neuen Reichstags der Heeresvorlage der Reichsregierung zu und verzichtete auf den weiteren Kampf um ein vollständiges Budgetrecht. Bismarcks politische Rechnung war aufgegangen.
Wahl zum 8. Reichstag am 20.2.1890 am Beginn der „Wilhelminischen Ära“
Zieht man an dieser „Schnittstelle“ der Geschichte des Deutschen Kaiserreichs eine Zwischenbilanz und vergleicht die Lage im Jahr 1890 mit jener von 1871, so lässt sich feststellen: Deutschland hatte einen rasanten und fundamentalen Wandel in einer halben menschlichen Generation durchgemacht. Deutschland war zu einer der führenden Welthandelsnationen aufgestiegen. Unter anderem hatte sich die Eisenerzeugung in diesem Zeitraum vervierfacht. Ähnlich war die Entwicklung in der Stahlerzeugung gelaufen. Im Herbst 1886 setzte eine Phase der Hochkonjunktur von vier Jahren Dauer ein. Das Jahr 1889 wurde zu einem Boomjahr. Bis in die erste Hälfte 1890 herrschte in der Wirtschaft eine optimistische Stimmung vor, obwohl die Konjunktur an Schwung verlor. Nach der Reichstagswahl 1890 ging die Wirtschaft in eine fünfjährige Depression über. Vom bis dahin vorhandenen Wirtschaftswachstum und von der Industrialisierung Deutschlands hatten die Arbeiter wenig profitiert. Ihre schlechte Lage erzeugte Unzufriedenheit. Arbeitervereine, Gewerkschaften und die oppositionelle SPD erhielten Zulauf. Auch die Einführung einer gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung sowie Invaliditäts- und Altersversorgung durch Bismarck konnte den zunehmenden Unmut über die Ungleichheit an der Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg nicht dämpfen. Ab Ende April 1889 kam es zu einem Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet. Er begann am 25. April mit spontanen Arbeitsniederlegungen auf der Zeche Präsident in Bochum. Am 1. und 3. Mai folgten Essener Zechen, und in kürzester Zeit kam es im gesamten Ruhrgebiet zu Arbeitsniederlegungen sowie zu blutigen Zusammenstößen zwischen Streikenden, ihren Vorgesetzten und der Polizei. Die Auseinandersetzungen eskalierten, als Militär eingesetzt wurde. Der Streik blieb weitgehend erfolglos. Auf die immer mehr und offensichtlicher auftretenden sozialen Spannungen reagierte Papst Leo XIII. (1810-1903, Pontifikat 1878-1903) im Jahr 1891 mit seiner Sozial-Enzyklika „Rerum Novarum“, die vor allem für den Katholizismus im Rheinland prägend wurde.
Auch politisch stand das Reich am Scheideweg. Seit der letzten Reichstagswahl 1887 hatte sich ein zweifacher Wechsel in der Reichsspitze vollzogen. Im „Drei-Kaiser-Jahr“ 1888 war Wilhelm II. nach dem Tod seines Großvaters und seines Vaters auf dem Thron gefolgt. Der junge, sprunghafte Kaiser, dachte nicht daran, sich vom alten amtserfahrenen Bismarck regieren zu lassen wie sein Großvater, sondern wollte selbst regieren. Umgekehrt konnte sich Bismarck auch nicht vorstellen, nach einer langen Amtszeit mit außerordentlicher politischer Gestaltungsfreiheit, sich mit einer rein ausführenden Rolle zufrieden zu geben. Die Außenpolitik und der Umgang mit der Sozialdemokratie wurden zu Hauptstreitpunkten zwischen den beiden Machtpolitikern. Während sich Bismarck in der Kolonialpolitik zurückhielt und das klassische Instrumentarium der Diplomatie und der Bündnispolitik bevorzugte, ging Wilhelm II. mit seinem vielfach unbedachten imperialistischen Habitus große Risiken ein. Innenpolitisch lockerten sich mit dem jungen Kaiser Verkrampfungen des alten Kanzlers. Das Verhältnis zwischen Berlin und dem Rheinland entspannte sich. Bezüglich des Verhältnisses zur Sozialdemokratie war Wilhelm II. unbefangener als Bismarck. Kurz vor der Wahl bestand Wilhelm gegen den Widerstand Bismarcks auf dem Erlass von Vorschriften zum Arbeitsschutz. Bereits 1889 suchte sich Bismarck eine neue Mehrheit im Reichstag durch eine Annäherung an das katholische Zentrum. Für den Wechsel der politischen Konstellation eignete sich das Sozialistengesetz, welches wegen seiner Befristung bis 1890 nun zur Verlängerung anstand. Genau an der Nahtstelle zwischen der NLP, welche gegen eine Verlängerung war und der DKP, die dafür eintrat, brach das alte Bündnis auseinander.
Bei der Reichstagswahl 1890 fiel die Wahlbeteiligung nur leicht unter den Rekordwert von 1887. In den rheinischen Wahlkreisen fiel sie dagegen um bis zu 18,5 Prozentpunkte (Regierungsbezirk Aachen). Sie knüpfte damit an die durchschnittlichen Verhältnisse vor dem Rekordjahr 1887 an. Das Reichsergebnis bedeutete eine schwere Niederlage für das alte „Kartell“ der Bismarck-Unterstützer der beiden konservativen Parteien und den Nationalliberalen. Die extreme Rechte, welche sich 1889 als „Deutschsoziale Antisemitische Partei“ (DASP) formiert hatte, war nun mit fünf statt bislang einem Abgeordneten im Reichstag vertreten. Die Linksliberalen gehörten zu den großen Wahlgewinnern. Das Zentrum konnte durch die politische Konstellation und die Wahlkreiszuschnitte weitere Mandate gewinnen, obwohl sein Stimmenanteil leicht zurückgegangen war. Mit 106 von 397 Abgeordneten der stärksten Reichstagsfraktion war es nun ein politisches Schwergewicht. Durch 19,7 Prozent reichsweite Zustimmung wurden die in scharfer Opposition zu Bismarck stehenden Sozialdemokraten sogar stärkste Partei. Sie konnten die Zahl der Reichstagsmandate von elf auf 35 fast verdreifachen, die sie vor allem in Großstädten gewannen. In den industrialisierten Regionen des Bergischen Landes erreichte sie bereits hohe Stimmenanteile. Sie waren Ausdruck der Unzufriedenheit mit den politischen und sozialen Verhältnissen. Mit den Wahlkreisen Elberfeld-Barmen und Solingen gewannen sie gleich im ersten Wahlgang zwei Mandate. Für sie wirkten sich die seit Jahrzehnten unveränderten Wahlkreiszuschnitte besonders nachteilig aus. Durch den sehr unterschiedlich verteilten Bevölkerungszuwachs und Industrialisierungsprozess fielen die Wahlkreise bezüglich der Wahlberechtigten mittlerweile extrem auseinander. Die diskriminierende Auswirkung der anachronistischen Wahlkreiseinteilung für die Sozialdemokraten wird besonders deutlich, wenn man ihr Ergebnis mit dem Zentrum vergleicht. Das Zentrum erhielt für seinen ähnlich hohen Stimmenanteil von 18,6 Prozent reichsweit 106 Mandate. Im Rheinland blieb die Vorherrschaft des Zentrums erhalten und die Zahl seiner gewählten Kandidaten unverändert bei 27. Links des Rheins hielt das Zentrum alle Mandate. Es hatte eine Machtbasis in allen Schichten durch katholische Vereine, die sich unter anderem im Oktober 1890 in der Gründung des „Volksvereins für das katholische Deutschland“ mit Sitz im linksrheinischen Mönchengladbach ausdrückte. Die zweitstärkste Reichstagsfraktion blieben die Nationalliberalen. Die NLP blieb relativ stark in mehrheitlich evangelischen Gegenden. Sie gewann die Wahlkreise Wetzlar-Altenkirchen, Kreuznach-Simmern und Saarbrücken sowie Duisburg-Mülheim-Ruhrort. Die linksliberale DFrP gewann nur einen Wahlkreis. Die Antisemiten erzielten erste Erfolge wie zum Beispiel im Wahlkreis Wetzlar-Altenkirchen mit 16,6 Prozent.
Das Ergebnis kann als eine Wahlniederlage für Bismarck betrachtet werden. Bismarcks bisher unterstützende Parteien verloren massiv an Stimmenanteilen und damit das bisherige Gewicht im Reichstag. Durch den Wahlsieg gelangte das Zentrum in eine Schlüsselstellung im Reichstag. Insofern hatte Bismarcks politisches Gespür mit dem Koalitionswechsel bereits ein Jahr zuvor die richtige Schlussfolgerung gezogen. Für Bismarck persönlich war jedoch die Zeit abgelaufen. Nur vier Wochen nach der Reichstagswahl 1890 entließ Wilhelm II. den alten Reichskanzler aus dem Amt und ersetzte ihn durch Graf Leo von Caprivi (1831-1899, Amtszeit 1890-1894). Caprivi musste nun mit wechselnden Mehrheiten im Reichstag regieren. Ende September 1890 lief das Sozialistengesetz aus. Die 1888 beschlossene Verlängerung der Legislaturperiode des Reichstags von drei auf fünf Jahre wurde nicht genutzt.
Die Wahl zum 9. Reichstag am 15.6.1893 war die Konsequenz der Auflösung des Reichstags auf Verlangen des Reichskanzlers Leo von Caprivi. Die Szene vor der Reichstagsauflösung 1887 um das Budgetrecht des Parlaments im Konflikt mit der Regierung wiederholte sich jetzt. Die Heeresvorlage der Regierung, die eine Vergrößerung des Heeres auf 500.000 Mann vorsah, war an der Mehrheit von Sozialdemokraten, der meisten Abgeordneten des Zentrums und Mitgliedern der Freisinnigen Partei gescheitert. Bei der letzteren kam es aus diesem Anlass zur Spaltung.
Die Wahlbeteiligung war bei dieser Reichstagswahl mit 72 Prozent auf ähnlicher Höhe wie 1890. Die Wahl ergab einen knappen Sieg der Regierungsanhänger im Reichstag aus Konservativen und NLP. Nach dem sich die Linksliberalen aufgespalten hatten, verloren sie diese Wahl deutlich. Von ihren Stimmenverlusten profitierten die Sozialdemokraten, die NLP und kleinere Parteien. Die Sozialdemokraten erhielten mit 23,3 Prozent die meisten Stimmen im Reich. Diesem Wahlergebnis entsprach ihre Zahl von 44 Mandaten nicht. Die DKP hatte reichsweit mit 13,5 Prozent Stimmen 72 Mandate gewinnen können, das Zentrum für 19,1 Prozent der Stimmen 96 Mandate. Das Zentrum stellte die mit Abstand stärkste Fraktion im Reichstag. Danach kamen die DKP und die NLP. Auf dem rechtsextremen Spektrum konnten die Antisemiten einen deutlichen Zuwachs auf 16 Abgeordnete verbuchen. Im Rheinland brachte diese Reichstagswahl für das Zentrum vor allem den Verlust von zwei Wahlkreisen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Industrielle Friedrich Alfred Krupp konnte für die DRP den Wahlkreis Essen vom Zentrum übernehmen. Im Wahlkreis Moers-Rees gewann ein DKP-Kandidat den traditionellen Zentrumsbezirk. Die DFrP musste im Wahlkreis Lennep-Mettmann-Remscheid auf ihr einziges rheinisches Mandat zugunsten der SPD verzichten. Der neue Reichstag nahm die von der Reichsregierung gewünschte Heeresvorlage mit knapper Mehrheit an. Die Reichsleitung stützte sich im Reichstag auf das Zentrum und die „nationalen Kräfte“ der „Freisinnigen Volkspartei“. Kaiser Wilhelm II. hatte eine völlige Kehrtwende im Verhältnis zur Sozialdemokratie vollzogen und bekämpfte sie nun. Im zwischenzeitlich ernannten Reichskanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1818-1901, Amtszeit 1894-1900) sah er den Handlungsgehilfen seiner Politik. Mit der „Umsturzvorlage“ wurde nun autoritär versucht, was mit Konzilianz nicht erreicht wurde: Die Zurückdrängung der wachsenden Zustimmung zur SPD und zu den ihr nahestehenden Gewerkschaften. Im Mai 1895 lehnte eine breite Mehrheit des Reichstags die kaiserliche Vorlage ab. Die Wahlperiode war von einer Reihe von Personalkrisen in der Reichsleitung gekennzeichnet, die zu Ansehensverlusten für die Monarchie führten. 1897 erreichte die Krisensituation den Höhepunkt mit dem großen Revirement von Staatssekretären wegen der Konflikte um die Gesetzgebung für Vereine und die Marine. Wenige Monate vor der nächsten Reichstagswahl wurde das erste Flottengesetz für die Aufrüstung der Marine verabschiedet.
Auf wie wenig Ansehen bei den Wählern die Politik der Reichsleitung traf, machte die Wahl zum 10. Reichstag am 16.6.1898 deutlich. Im Vergleich zur Wahl im Jahr 1893 ging die Wahlbeteiligung im Reichsdurchschnitt um rund 4 Prozentpunkte zurück, wobei die Rückgänge unterschiedlich stark ausfielen. Die konservativen Parteien verloren die Wahl. Die DKP gewann nur 56 statt zuvor 72 Mandate, die DRP verlor sechs Abgeordnete. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wechselten die beiden Mandate der konservativen Parteien wieder zum Zentrum. Die SPD gewann nur noch einen statt bisher drei Wahlkreise. Das Zentrum konnte wieder wie zuvor 27 Abgeordnete aus dem Rheinland nach Berlin entsenden. Die Linksliberalen gewannen das bei der letzten Wahl verlorene Mandat zurück. Hinzu kam ein Fraktionsloser aus dem Wahlkreis Solingen, der sich als „liberal“ einstufte. Die Antisemiten festigten ihre Position. Das Zentrum übernahm immer mehr eine tragende Rolle für die Reichskanzler nach Bismarck und brachte mit seinen 101 von 395 Stimmen im Reichstag die Vorlagen der Regierung durch. Im Konflikt um die so genannte „Zuchthausvorlage“ im Jahr 1900 stimmte das Zentrum gemeinsam mit den Sozialdemokraten und den Liberalen gegen die Regierung, um ein Sonderstrafrecht gegen Arbeiter, Gewerkschaften und Sozialdemokraten zu verhindern. Im Juni 1900 wurde das zweite Flottengesetz verabschiedet. Die außenpolitischen Gegensätze der europäischen Mächte erhöhten die Kriegsgefahr. Durch die von Selbstbewusstsein strotzende Rhetorik der Reichsleitung geriet Deutschland immer mehr in eine Isolation.
Die reichsweite Beteiligung an der Wahl zum 11. Reichstag am 16.6.1903 lag mit 76 Prozent deutlich über der vorigen Wahl. Auch im Rheinland gab es einen starken Anstieg der Wahlbeteiligung von über 15 Prozentpunkten im Regierungsbezirk Trier. Die die Regierung des Reichskanzlers Fürst Bernhard von Bülow (1849-1929, Amtszeit 1900-1909) unterstützenden Konservativen, Nationalliberalen und das Zentrum konnten ihre Position halten. Das Zentrum gewann im Regierungsbezirk Trier sogar noch ein Mandat hinzu und stellte nun im Rheinland 28 von 35 Reichstagsabgeordneten. Wahlverlierer waren die Linksliberalen und die kleineren Parteien. Die Wahl wurde zu einem Erfolg der SPD. Im Regierungsbezirk Düsseldorf konnte sie drei bergische Wahlkreise statt bisher nur einen gewinnen. Mit reichsweit fast 32 Prozent Anteil an den Wählerstimmen lagen sie mit großem Abstand vor der zweitstärksten Partei, dem katholischen Zentrum mit fast 20 Prozent. Wegen des Wahlrechts erhielt die SPD nur gut ein Fünftel der Reichstagsmandate, das Zentrum aber rund ein Viertel. Die Sozialdemokraten standen in scharfer Opposition zur Außenpolitik der Regierung, die ihrer Meinung nach mit der allgemeinen Aufrüstung und in der Ersten Marokkokrise eine hochriskante Politik betriebe. Zusammen mit den Linksliberalen machten sich die Sozialdemokraten für innenpolitische Reformen stark. Die Kritik von Teilen des Zentrums an der deutschen Kolonialverwaltung in Afrika und die Ablehnung der Finanzierung des Kolonialkrieges gegen die einheimischen Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika durch Zentrum und Sozialdemokraten führten zu einem schweren Konflikt mit der Regierung. Reichskanzler Bernhard von Bülow ließ den Reichstag Ende 1906 auflösen.
Es kam zur vorzeitigen Wahl zum 12. Reichstag am 25.1.1907.
Der Wahlkampf wurde von der Afrikapolitik des Kaisers und des Kanzlers beherrscht. Zwischen den politischen Lagern wurden scharfe Gegensätze deutlich. Die Regierung versuchte eine neue, erweiterte Koalition der Zusammenarbeit im Reichstag zwischen Konservativen und Liberalen auf Kosten des Zentrums zu erreichen. Auf diesen neuen „Bülow-Block“ nahm sie Einfluss und vermittelte Wahlabsprachen bei Stichwahlen in den Wahlkreisen. Die so genannte „Hottentottenwahl“ trieb die reichsweite Wahlbeteiligung mit 84,7 Prozent auf einen neuen Rekord in der Geschichte des Kaiserreichs. Auch in der Rheinprovinz nahm die politische Mobilisierung ungeahnte Ausmaße an. Die Wähler unterstützten den Regierungskurs. Konservative und Liberale im „Bülow-Block“ wurden deutlich gestärkt. Im Regierungsbezirk Düsseldorf erhielten sie einen neuen Reichstagsabgeordneten. Die Wahlkoalition erreichte die Mehrheit im Reichstag. Die NLP büßte je einen Sitz in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Koblenz ein, und erstmals gewannen die Antisemiten „Christlich-Sozialen“ im Regierungsbezirk Koblenz einen Wahlkreis. Das Zentrum verlor nur leicht an Zustimmung und das Zusatzmandat der letzten Wahl in Ottweiler-St. Wendel-Meisenheim. Hingegen wurde die Wahl für die SPD ein Desaster. Sie verlor die Hälfte der Mandate, obwohl sie nur einen Stimmenanteil von nicht einmal 3 Prozentpunkten eingebüßt hatte, weil die Wahlabsprachen des „Bülow-Blocks“ von den Konservativen bis zu den Linksliberalen vielfach erfolgreich waren. Von den drei bergischen Wahlkreisen verlor sie einen an die linksliberale FVg und einen an die DRP, gewann aber erstmals den Wahlkreis Duisburg-Mülheim-Ruhrort.
Wahl zum 13. Reichstag am 12.1.1912 am Vorabend des Ersten Weltkriegs
In den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg nahmen sowohl die innen- als auch die außenpolitischen Spannungen zu. Die Steuerpolitik wurde zum Gegenstand von Interessengegensätzen zwischen der agrarischen und ländlichen Wählerklientel einerseits und dem liberalen und städtischen Bürgertum andererseits. Vor allem in der Schwerindustrie traten Konflikte zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften auf. In der historischen zweiten Hälfte des deutschen Kaiserreichs nach der Entlassung Bismarcks als Reichskanzler und der Übernahme des „persönlichen Regiments“ durch Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1890 hatten sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse weiter tiefgreifend gewandelt. Die Eisenproduktion hatte sich noch einmal beinahe vervierfacht und die Stahlerzeugung von 2,1 auf 16,4 Millionen Tonnen erhöht. Maschinenbau, chemische und Elektroindustrie erfuhren einen großen Aufschwung, die letztere wurde führend auf dem Weltmarkt. Das Wahljahr stand noch im Zeichen eines Booms der Weltwirtschaft. Die Agitation von Wirtschaftsverbänden war in der Spätphase des deutschen Kaiserreichs zum Bestandteil der politischen Wirklichkeit geworden. Der „Bund der Landwirte“ (BdL) trat sogar als politische Partei bei Wahlen an. Der auf Ausgleich bedachte Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg (1856-1921, Amtszeit 1909-1917) versuchte die Spannungen mit kleinen Änderungen die Lage zu verringern. Bei seinem Versuch, in diesem Zusammenhang das Dreiklassenwahlrecht zum preußischen Abgeordnetenhaus zugunsten des Mittelstandes abzuschwächen, stieß er auf den erbitterten Widerstand konservativer Kräfte. Bei der Reform der Verfassungsverhältnisse in Elsass-Lothringen von einem „Reichsland“ minderen Rechts zu einem regulären Bundesstaat im Deutschen Reich gelang es den Sozialdemokraten sogar, sich erstmals als Unterstützungskraft der Reichsregierung zu profilieren. Dabei entdeckten sie den Nutzen des parlamentarischen Systems für ihre Ziele. In der Außen- und Rüstungspolitik steigerten sich die nationalistischen Emotionen. Rechtsextreme und Konservative wurden zu Scharfmachern der Reichsregierung. Die Marokkokrise 1911 und die außenpolitische Isolierung Deutschlands wurden zum Druckmittel für eine Steigerung des Flottenausbaus und der Heeresvergrößerung, wofür große Summen benötigt wurden, die vom Reichstag bewilligt werden mussten. Zur Finanzierung setzte eine Mehrheit aus Mitte- und Linksparteien gegen die Regierung und Konservativen eine progressive Vermögenszuwachssteuer durch.
Das Ergebnis der letzten Wahl im Kaiserreich war ein markanter Schlusspunkt. Die Wahlbeteiligung drückte einen hohen Grad der Politisierung und Polarisierung der deutschen Gesellschaft am Vorabend des Weltkrieges aus. Lag sie reichsweit bei fast 85 Prozent, so war sie in der Rheinprovinz etwas niedriger. Es gab aber mehrere Wahlkreise im Rheinland, in denen sie sogar mehr als 90 Prozent erreichte. Die spürbare Steigerung der Wahlkreise, in denen nicht auf Anhieb ein Bewerber im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der Stimmen gewählt werden konnte, war Ausdruck von immer differenzierteren sozialen und politischen Verhältnissen im Lande. Die Antisemiten erzielten Achtungserfolge dort, wo ein Protestantismus des Pietismus und der Erweckungsbewegung einflussreich war. So gewannen sie im Wahlkreis Wetzlar-Altenkirchen in der Stichwahl zum zweiten Mal hintereinander das Reichstagsmandat.
Vom spürbaren Linksruck der Wähler vor allem in den Städten und Industriegebieten sowie einigen bisher konservativen Landkreisen profitierten die Liberalen und Sozialdemokraten. Letztere waren die eindeutigen Sieger der Wahl. Für die Stichwahlen in zweiten Wahlgängen konnte die SPD Bündnisse mit Linksliberalen eingehen und Mandate in Industrieregionen gewinnen. Im Regierungsbezirk Düsseldorf gelang es der SPD, vier statt bisher zwei Abgeordnetenmandate zu gewinnen. Ein herausragendes Ergebnis im ersten Wahlgang erzielten die Sozialdemokraten im Wahlkreis Solingen mit 55,6 Prozent. Dazu konnte die SPD neu vom Zentrum den Wahlkreis Düsseldorf übernehmen. Im Regierungsbezirk Köln gewann die SPD in der Stadt Köln den bisherigen Zentrum-Wahlkreis. Die SPD erhielt mit reichsweit 34,8 Prozent Stimmenanteil so viel Zuspruch wie noch nie. Ihr Anteil war doppelt so hoch wie der des katholischen Zentrums. Trotz des diskriminierenden Wahlrechts vergrößerte sich die sozialdemokratische Fraktion von 43 auf 110 Abgeordneten und wurde die stärkste im letzten Reichstag des Kaiserreichs. Da reichsweit sowohl die Konservativen als auch die NLP verloren, welche bisher die Regierung unterstützt hatten, war diese Reichstagswahl ein Misstrauensvotum gegen den amtierenden Reichskanzler von Bethmann Hollweg. Dieses Schlussergebnis des Kaiserreichs hatte auch die höchst ungleich wirkende Einteilung der Wahlkreise zulasten der Industrie- und Arbeiterregionen nur verzögern, aber nicht verhindern können. Mit diesen Mehrheitsverhältnissen unterhielt die Reichsregierung eine unsichere innenpolitische Machtbasis für die Zeit des Ersten Weltkrieges.
4. Fazit
Wahlsystem
Im Kaiserreich ging die absolute Mehrheitswahl von Einzelpersonen in unverbundenen Einerwahlkreisen ohne einen Ausgleich für die Unterlegenen („The winner takes all.“) von einer Persönlichkeitswahl und einer engen Bindung zwischen dem Abgeordneten und den Wahlberechtigten in einem relativ kleinen Wahlkreis aus. Die Parteizugehörigkeit sollte eher nachrangig sein. In einem gewissen Maße war dies der Fall. Im Ergebnis brachte dieses Wahlrecht Vorteile für mittlere und größere Parteien, deren Wähler regional konzentriert waren und eher auf dem Lande wohnten. Das Wahlrecht der Weimarer Republik war als Alternative zum Wahlrecht des Kaiserreichs ausgestaltet, welches man als diskriminierend erlebt hatte. Das weitgehend reine Verhältniswahlrecht in Großwahlkreisen mit gebundenen Parteilisten, einer festen Zuordnung eines Mandats für eine bestimmte Zahl von Wählern und einer zweistufigen Reststimmenverwertung in Wahlkreisverbänden und auf Reichsebene sollte jede Ungleichheit der Stimmenverwertung ausschalten. Dieses starre System der Parteienwahl beförderte eine intransparente Aufstellung von Kandidaten und einen nur lockeren persönlichen Bezug zwischen dem Abgeordneten und seinen Wahlkreis.
Parteienpräferenzen
Der Wechsel vom Mehrheits- und Persönlichkeitswahlrecht in kleinen Wahlkreisen zum Verhältnis- und Parteienwahlrecht in Großwahlkreisen modifizierte die Mandatserträge der Parteien entsprechend ihrer tatsächlichen Stimmenanteile zulasten des Zentrums und zugunsten der Links- und kleinen Parteien. Die fundamentalen Wahlpräferenzen blieben erhalten. Die Einführung des Frauenwahlrechts änderte nichts an den regionalen Präferenzen für bestimmte Parteien. Der Wechsel des politischen Systems von der Monarchie zur Republik inklusive eines gesellschaftlichen Umbruchs brachte auch keinen fundamentalen Wandel des Parteiensystems. Die Grundströmungen des „Fünf-Parteien-Systems“ seit 1848 lassen sich - bei etwas vergröberter Betrachtung - in der Weimarer Republik wiederfinden: Die Konservativen in der Gestalt der DNVP, der Rechtsliberalismus in der DVP, die Linksliberalen in der DDP, der politische Katholizismus fast unverändert im Zentrum und die sozialistische Arbeiterbewegung. Im letzten Fall spreizte sich das Spektrum in die traditionelle SPD und weitere links von ihr stehende politische Formationen auf. Der CSVD erfasste hauptsächlich eine Schnittmenge aus Anhängern, die im Kaiserreich die Partei Adolf Stoeckers oder die DNVP unterstützten. Daneben gab es eine Vielzahl von Kleinparteien, die jedoch im Rheinland keine wirkliche Rolle spielten. Allerdings kamen in den Jahren 1919/1920 an den extremen Enden mit KPD und NSDAP Parteien auf, „die als radikale politische Innovationen das bisherige Parteiensystem sprengten“ (Hans-Ulrich Wehler).
Wenn sich diese Parteien bestimmte mehrheitsfähige Milieus erschließen konnten, gelang es ihnen, das Mandat eines Wahlkreises über eine längere Zeit zu gewinnen. Zu diesen mehrheitsfähigen Milieus gehörte zuerst die Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession. Die Wahlpräferenzen des 19. Jahrhunderts laufen entlang den Konfessionsgrenzen und den Konfessionsmehrheiten in den Wahlkreisen. Es ist insbesondere das katholische Milieu, das eine konfessionelle politische Vertretung des Katholizismus im Rheinland in der Gestalt des Zentrums bevorzugte. In den 35 Reichstagswahlkreisen in der Rheinprovinz konnte das Zentrum die Mehrheit der Mandate gewinnen, wobei der regionale Schwerpunkt deutlich in den linksrheinischen Mittelgebirgen und am linken Niederrhein lag, wo die Katholiken dominierten. Unter den Bedingungen des Verhältniswahlrechts in Großwahlkreisen konnte das Zentrum in der Weimarer Republik zwar nicht mehr die absolute Mehrheit der Mandate in der Rheinprovinz erreichen, blieb aber stets mit mehr oder weniger weitem Abstand zur Konkurrenz die stärkste Partei. Das Zentrum erfüllte umfassend die Rolle einer Volkspartei mit konfessioneller Identität. Nachweisbar ist der Zusammenhang von christlicher Konfession und Wahlentscheidung auch für den Protestantismus. Hier war die Parteienbindung lockerer als in den katholischen Gegenden mit der Präferenz zum Zentrum. Dort, wo die Bevölkerungsmehrheit evangelisch war, wurden konservative und liberale Parteien bevorzugt. Im ländlichen Protestantismus hatte der politische Antisemitismus seine ersten Wahlerfolge ab der zweiten Hälfte des Kaiserreichs. Die Industrialisierung wie in der bergischen Städteagglomeration prägte eine Arbeiterschaft aus, die großenteils säkularisiert war und ihre Identität als Arbeiter zum Leitmotiv für die Wahlentscheidung machte. Sie stand in Opposition zum politischen System des Kaiserreichs und bevorzugte immer mehr die Parteien der sozialistischen Arbeiterbewegung – auch über den Wechsel des politischen Systems hinweg. In Regionen und Städten, in denen im Kaiserreich Sozialdemokraten zu Abgeordneten gewählt wurden, blieben die Linksparteien in der Weimarer Republik auffallend stark. Das galt insbesondere für die USPD beziehungsweise die KPD. Die zunehmende Ausdifferenzierung der Gesellschaft in Weltanschauungen, Bekenntnissen, Lebensstilen und Lebensbedingungen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen spiegelte sich ein gutes Stück in der Formierung immer neuer Kleinparteien wider, die im Verhältniswahlrecht der Republik eine reelle Chance hatten. Der Antisemitismus fand Eingang in bürgerliche Kreise. Der Aufstieg der NSDAP in der Staats- und Wirtschaftskrise der Republik machte erstmals eine dezidiert antisemitische Partei dort salon- und regierungsfähig, wo weder die katholische Konfession noch die Ideologie der sozialistischen Arbeiterbewegung ein geschlossenes und unhinterfragtes Welt- und Lebensbild vermittelten.
Die rheinischen Abgeordneten in größeren Reichstagsfraktionen (vgl. Tabelle rechts)
Die starken Abweichungen der Wahlergebnisse in der Rheinprovinz im Verhältnis zu jenen im gesamten Deutschen Reich führten zu auffallenden Unterschieden bei den Zusammensetzungen der Fraktionen im Reichstag. Nimmt man den Anteil der Rheinprovinz an den Wahlberechtigten im Deutschen Reich zum Maßstab für das politische Gewicht der Rheinlande in der Reichspolitik, dann wird deutlich:
Im Jahr 1871 betrug der Anteil der Rheinprovinz 9,2 Prozent, der Anteil der Rheinländer in Zentrumsfraktion erreichte aber 36,5 Prozent, dagegen in der NLP-Fraktion 4 Prozent. Nach der Volkszählung 1887 hatte die Rheinprovinz 9,5 Prozent der Bevölkerung des Deutschen Reichs, aber 27,6 der Zentrumsabgeordneten kamen aus dem Rheinland, bei der ähnlich großen NLP-Fraktion waren es nur 3 Prozent. Bei der letzten Wahl des Kaiserreichs 1912 hatte die Rheinprovinz 11 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland, in Zentrumsfraktion waren die Rheinländer mit fast 29 Prozent weit überproportional vertreten, dagegen waren die Rheinländer bei der NLP (fast 7 Prozent) und bei der SPD (4,5 Prozent) deutlich unterrepräsentiert. Diese Proportionen blieben in der Weimarer Republik weitgehend konstant.
Statistische Quellen
Statistisches Reichsamt (Hg.), Statistik des Deutschen Reichs.
Falter, Jürgen/ Lindenberger, Thomas/ Schumann, Siegfried, Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik, München 1986.
Ritter, Gerhard A., Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch. Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871-1918, München 1980.
Literatur
Büttner, Ursula, Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933. Leistung und Versagen in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, Stuttgart 2008.
Halter, Winfrid, Innenpolitik im Kaiserreich 1871-1914, 2. Auflage, Darmstadt 2006.
Kolb, Eberhard, Die Weimarer Republik, 7. erweiterte Auflage, München 2009.
Mölich, Georg/ Veltzke, Veit/ Walter, Bernd (Hg.), Rheinland, Westfalen und Preußen. Eine Beziehungsgeschichte, Münster 2011.
Nipperdey, Thomas, Deutsche Geschichte 1866-1918, Band 2, München 1992.
Ribhegge, Wilhelm, Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen 1789-1947, Münster 2008.
Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Band 3 u. 4, München 1995/ 2003.
Weiß, Lothar, Wahlen im 19. und 20. Jahrhundert (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, Karte und Beiheft V/6-8), Bonn 2006.
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Weiß, Lothar, Reichstagswahlen und Reichstagsmandate der Rheinprovinz 1871 bis 1918, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/reichstagswahlen-und-reichstagsmandate-der-rheinprovinz-1871-bis-1918/DE-2086/lido/57d12d14e7d854.99438760 (abgerufen am 03.12.2024)