Thema Die Bergverwaltung in der Rheinprovinz Die staatliche Verwaltung des Berg-, Hütten- und Salinenwesens bildete in Preußen seit jeher einen eigenständigen Geschäftsbereich jenseits der allgemeinen und inneren Verwaltung, die bei den Regierungen gebündelt war. Die Rheinprovinz war angesichts ihrer bedeutenden Vorkommen an Bodenschätzen und deren Erschließung, namentlich im westlichen Ruhrgebiet, im Aachener Revier und im Saarrevier, einer der Schwerpunkte der preußischen Bergverwaltung. Das Berg-, Hütten- und Salinenwesens galt als Regal der Landeshoheit, also Eigentum- und Abbaurechte standen dem Staat als Regalinhaber zu; die Nutzung selbst konnte in der Regel gegen jährliche Konzessionsgelder an Private überlassen werden.
Thema Thomas Mann und die Rheinlande Die Rheinlande sind nicht die Region, die in Thomas Manns (1875-1955) Leben und Werk einen besonderen Platz eingenommen hat, kein Vergleich mit Lübeck, München, der Schweiz oder den Vereinigten Staaten. Auch seine Romane und Erzählungen spielen überwiegend an anderen Orten; die Rheinlande fallen, wie es Hans R. Vaget treffend formuliert, „völlig aus dem Rahmen des Thomas Mannschen Œuvres“ . Dennoch gibt es neben zahlreichen Besuchs- und Vortragsreisen zwischen 1903 und 1932 sowie 1954 einige bemerkenswerte biographische Beziehungen des Schriftstellers zum Rheinland, namentlich seine Freundschaft mit dem Germanisten und Schriftsteller Ernst Bertram (1884-1957) sowie das philosophische Ehrendoktorat der Universität Bonn.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Birkenfeld (oldenburgischer Landesteil) Das von 1817 bis 1937 zum Großherzogtum beziehungsweise Land Oldenburg gehörende Gebiet (Fürstentum/Landesteil) Birkenfeld war die einzige Exklave eines anderen Staates/Landes innerhalb der Rheinprovinz. Dessen Entstehung, Verfassung und Verwaltung sowie seine Aufhebung werden im folgenden Beitrag skizziert.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.
Thema Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918 „Ich habe den verstorbenen Bundeskanzler, der zwischen Herrenhaus und dem Bonner Bundestag so manche beratende Versammlung erlebte, einmal gefragt, welches Parlament seiner Meinung nach das höchste Niveau gehabt habe. Adenauers Antwort war überraschend: ‚Das preußische Herrenhaus‘, sagte er.“ (Golo Mann). Der folgende Beitrag möchte am Beispiel der zur Vertretung im Herrenhaus berechtigten rheinischen Städte aufzeigen, wie es zur Berufung von Vertretern der Städte in das Herrenhaus kam, wie das Verfahren von Präsentation und Berufung aussah, schließlich, welche Personen ihre Städte im Herrenhaus repräsentierten.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.
Thema Die Aufmarschtransportbewegungen des Heeres 1914 im Rheinland Der Aufmarschplan des Großen Generalstabs („Schlieffen-Plan“) sah für den Kriegsfall vor, nahezu sämtliche Landstreitkräfte Im Westen gegen Frankreich einzusetzen, für die vorgesehene Umfassung der französischen Truppen auch durch Belgien (unter Missachtung der belgischen Neutralität) und Luxemburg vorzurücken. Der Großteil der mit der Eisenbahn durchgeführten Aufmarschtransportbewegungen Richtung Westen hatte Bestimmungen in der Rheinprovinz zum Ziel, die in den folgenden Übersichten dokumentiert werden.