Biographie Franz Eichmann Der Jurist Franz Eichmann war ein preußischer Spitzenbeamter, der 1838 und 1839 Vertreter Preußens beim Deutschen Zollverein, kurzzeitig September bis November 1848 Staatsminister war und sich vor allem mehr als zwei Jahrzehnte als Oberpräsident bewährte, zunächst in der Rheinprovinz und dann in der Provinz Preußen.
Biographie Rudolf von Auerswald Der Anhänger „des von Kant und Adam Smith geprägten ostpreußischen Liberalismus“ (Gollwitzer) war ein preußischer Spitzenbeamter, der hohe Verwaltungsämter vom Landrat und Regierungspräsidenten bis hin zum und Oberpräsidenten inne hatte und dazwischen im politisch bewegten Jahr 1848 kurzzeitig Minister beziehungsweise preußischer Ministerpräsident war.
Biographie Eduard von Moeller Eduard von Moeller war ein preußischer Spitzenbeamter, der hohe Verwaltungsämtern als Regierungspräsident und vor allem als Oberpräsident zwei in dem 1866 an Preußen gekommenen Hessen-Nassau und ab 1871 der Reichslande Elsass-Lothringen. Er bewährte sich auch in diesem Amt - einem der schwierigsten Ämter, die das Deutsche Reich seinerzeit zu vergeben hatte.
Biographie Hans Freiherr von Berlepsch Der Jurist Hans Freiherr von Berlepsch war ein preußischer Spitzenbeamter, zeitweilig Minister im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, kurzzeitig Oberpräsident der Rheinprovinz und schließlich preußischer Minister für Handel und Gewerbe. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit als preußischer Minister stand vor allem die Arbeiterschutzgesetzgebung der frühen 1890er Jahre. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt blieb von Berlepsch der Sozialpolitik verbunden.
Biographie Karl Freiherr von Ingersleben Karl Freiherr von Ingersleben schlug zunächst eine militärische Laufbahn ein und trat dann in den preußischen Staatsdienst ein. Als Kriegs- und Domänenrat in Stettin erwarb er sich große Verdienste um die Aufhebung der Leibeigenschaft auf den pommerschen Domänen, wurde erster Oberpräsident der Provinz Pommern und wechselte 1816 als Oberpräsident an den Rhein.
Biographie Eduard von Schaper Eduard von Schaper war ein preußischer Spitzenbeamter, der verschiedene Positionen und Stationen in altpreußischen Provinzen durchlief, bis er schließlich zwischen 1839 und 1846 in den Westprovinzen höchste Ämter als Regierungspräsident in Trier, als Oberpräsident der Rheinprovinz wie der Provinz Westfalen erreichte und seine Karriere 1846-1849 als Generalpostmeister beendete.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Biographie Rudolf von Groote Rudolf von Groote war ein preußischer Verwaltungsbeamter, der fast 30 Jahre als Landrat in Rheinbach wirkte, zugleich zehn Jahre Vorsitzender der Landwirtschaftskammer der Rheinprovinz war und seine berufliche Laufbahn als Oberpräsident der Rheinprovinz beschloss.
Biographie Clemens Freiherr von Schorlemer Die klassische Laufbahn des preußischen Verwaltungsbeamten absolvierte Clemens Freiherr von Schorlemer von der Pike bis zu einer der höchsten Stelle der preußischen Beamtenhierarchie, dem Oberpräsidenten.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.