Die Firma Klosterfrau in Köln und die Geschichte ihrer Gründerin Maria Clementine Martin (1775-1843)
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1. Einleitung
Über die Gründerin des Kölner Arzneimittelherstellers, der heute als Kloster-Frau Healthcare Group firmiert, gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, doch erst 2015 ist die erste umfassende und auf neuen Quellenstudien basierende Arbeit über deren Leben erschienen.[1] Es überrascht daher nicht, dass das bisher über Maria Clementine Martin Geschriebene, ausgenommen die Beiträge von Rosenbohm und Witting,[2] mehr auf Legenden und romanhaften Darstellungen als auf nachweisbaren Tatsachen beruht. Die neuen Erkenntnisse werden hier zusammenfassend vorgestellt.
2. Die Familie Martin und ihre Aufenthalte in Brüssel und Jever (1775-1792)
Die Klosterfrau, wie man Maria Clementine Martin selbst noch in der Zeit nannte, als sie längst Unternehmerin war, wurde am 5.5.1775 als Tochter des Königlich-Kaiserlichen Offiziers Johann Heinrich Martin (1739-1819) und seiner Ehefrau Christine von Mergenthal (1739-1812) in Brüssel geboren und auf den Namen Wilhelmine getauft.[3] Wie lange die Familie Martin in Brüssel lebte, ist nicht bekannt, wohl aber, dass Johann Heinrich Martin im Anschluss an seinen Aufenthalt in Brüssel spätestens um 1778 in die Dienste des Fürsten Friedrich August von Anhalt-Zerbst (Regierungszeit 1734-1793) trat und seine Familie ihm nach Zerbst folgte. Das geht aus einem Schreiben Johann Heinrichs vom 10.2.1778 an den Fürsten hervor, worin er um Versorgung seiner Frau und seiner Kinder bat, ferner aus einem Brief seiner Frau Christine an das Fürstenhaus vom 24.9.1778. Darin klagt sie über die bittere Not, in der sich die Familie befände.[4] Den Briefen ist zu entnehmen, dass die Familie mehrere Kinder hatte und Johann Heinrich Martin den Truppen angehörte, die für die englische Krone im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg kämpften.[5] Von diesem Abenteuer kam er 1782 heil zurück und ließ sich mit seiner Familie in der zum Fürstentum Anhalt-Zerbst gehörenden Garnisonsstadt Jever nieder.[6]
Hier zählte die Familie Martin zunächst zur gesellschaftlichen Oberschicht, wofür mehrfach übernommene Verpflichtungen als Taufpaten und Trauzeugen bei hochrangigen Offizieren und deren Familienangehörigen sprechen.[7] Aber schon bald plagten die Martins finanzielle Sorgen, obwohl Leutnant Martin 1783 zum Capitaine befördert worden war. So mussten sich hochgestellte Persönlichkeiten für ihn verwenden, damit er überhaupt dienstverpflichtet bleiben konnte.[8]
Offensichtlich hielten die finanziellen Sorgen der Familie Martin über all die Jahre, die sie in Jever verbrachte, an, wie anders sollte sonst die Bewerbung Johann Heinrichs um die Stelle des Inselvogts auf Wangerooge zu verstehen sein, die er, schon 56 Jahre alt, 1796 an die Landesfürstin Friderica Augusta zu Anhalt-Zerbst (1793-1827 Regentin der Herrschaft Jever), richtete,[9] der aber der Erfolg versagt blieb. Trotz oder gerade wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation blieben die Eheleute Martin bis zu ihrem Tod in Jever wohnen. Christine Martin starb 1812 mit 73 Jahren,[10] Johann Heinrich 80-jährig 1819.[11]
In Jever gehörte die Familie Martin zur katholischen Gemeinde, die der Franziskanerpater Meinardus Molan 1779 auf Weisung des Fürsten Friedrich August gegründet hatte. Nach Molans Tod 1782 setzte P. Chrysologus Koppers, der sich bis zum Jahr 1791 in Jever aufhielt, die seelsorgerische Arbeit fort.[12] Die damals 7-jährige Wilhelmine könnte hier den entscheidenden Impuls für ihren späteren Klostereintritt erhalten haben.
3. Maria Clementine Martin im Kloster und die Folgen der Säkularisation (1792-1815)
Mit 16 Jahren trat Wilhelmine Martin 1792 in den Coesfelder Konvent der Annuntiatinnen, dem 1500 (päpstliche Bestätigung 1501) von Johanna von Valois (1464-1505) gegründeten Marienorden, ein und nahm den geistlichen Namen Maria Clementine an, den sie zeitlebens beibehielt.[13] Im Kloster St. Anna verbrachte Schwester Maria Clementine elf Jahre, ehe sie mit ihren Mitschwestern im Jahr 1803 nach Glane (heute Niederlande, in der Nähe von Gronau in NRW) in das Tertiarinnen-Kloster Marienflucht umziehen musste, weil der Fürst zu Salm-Grumbach das Coesfelder Kloster für den Bau einer Residenz beanspruchte, die aber nie errichtet wurde.[14] Maria Clementine Martin und ihre Mitschwestern blieben im Glaner Kloster bis zu dessen Auflösung im Zuge der Säkularisation im Jahre 1811. Anschließend begab sich Maria Clementine auf behördliche Anweisung an ihren Geburtsort Brüssel, ließ sich aber schon bald - der genaue Zeitpunkt ist unbekannt - in der kleinen Stadt Tirlemont nahe Brüssel nieder.[15]
Von dort stammt ihr undatiertes Schreiben an die Fürstin Friederike zu Salm, Rheingräfin zu Coesfeld (1767-1849), in dem sie an die überfällige Zahlung der ihr als "säkularisierter" Nonne zustehenden Rente erinnert. Sie erwähnte dabei, dass ein Pater mit Namen Sintaxius für sie sorge.[16] Ob die ehemalige Ordensschwester und der Pater in Tirlemont zusammenlebten oder sie durch ihn nur gelegentliche Hilfe erhielt, ist nicht bekannt. Das gilt auch für ihre weiteren Lebensumstände. So bleiben die Jahre von 1811 bis 1815 im Dunkeln und erst nach der Schlacht bei Waterloo vom 18.6.1815 taucht ihr Name im Zusammenhang mit der Versorgung verwundeter preußischer Soldaten wieder auf.
In einem Gesuch an den preußischen König vom 9.7.1821 schrieb Maria Clementine, sie habe sich in den Lazaretten der tapferen Preußen angenommen, was sowohl der Bürgermeister von Tirlemont als auch der preußische Generalfeldmarschall Blücher (1742-1819) bestätigten.[17] Für ihre besonderen Verdienste um die Versorgung in Waterloo verwundeter preußischer Soldaten zeichnete König Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840) die ehemalige Nonne mit einer Leibrente von jährlich 160 Talern aus.
Von diesem besonderen Ereignis einmal abgesehen, ist über Maria Clementine Martin erneut mehrere Jahre lang nichts zu erfahren. Erst aus dem eben erwähnten Gesuch von 1821 ist zu erfahren, dass sie nach Westfalen zurückgekehrt war und sich in der Stadt Münster niedergelassen hatte. Wenn sie ab etwa 1826 behauptete, sie habe sich acht Jahre im Kloster der Karmelitinnen in Brüssel aufgehalten,[18] fehlen dafür jegliche Beweise, denn eine Klosterangehörige ihres Namens ist im Brüsseler Karmel nicht verzeichnet.[19]
4. Aufenthalt in Münster (1815/1821-1824)
Obwohl der Aufenthalt von Maria Clementine Martin in Münster erst ab 1821 mit den Adressen Domlayschaft 30 beziehungsweise 20 bestätigt ist, dürfte sie wohl schon früher nach Westfalen zurückgekehrt sein. So erwähnte sie in dem genannten Gesuch vom 9.7.1821 an König Friedrich Wilhelm III., sie habe sich, um in den Genuss ihrer Leibrente zu gelangen, im Königreich Preußen niedergelassen: Nach glücklich wiederhergestelltem Frieden wurde mir aufgegeben, in Euren Königlichen Staaten mich zur Beziehung meiner Pension niederzulassen. Das kann nur bedeuten, dass sich Maria Clementine Martin, um möglichst rasch an ihre Pension zu kommen, bereits ab 1815/1816 nicht mehr in fremden Landen aufgehalten haben wird, sondern im nunmehr preußischen Westfalen.
Das Jahr 1821 sollte für die durch die politischen und gesellschaftlichen Zeitumstände auf sich gestellte ehemalige Ordensfrau von besonderer Bedeutung werden, denn im Sommer des Jahres sah sie sich einem Verfahren wegen Quacksalberei ausgesetzt, das die Münsteraner Ärzte und Wundärzte gegen sie angestrengt hatten. Vor allem wandte sich die Ärzteschaft gegen Heilbehandlungen, welche die in der Medizinkunde nicht ausgebildete Martin an "Fistel- und Krebsschäden" erkrankten Patienten vornahm. Sie wandte sich deshalb an den König und suchte um Niederschlagung der gegen sie eingeleiteten fiskalischen Untersuchung nach und bat um Erlaubnis, Fistel- und Krebsschäden behandeln zu dürfen.[20] Zu ihrer Verteidigung trug sie vor: Bald, wandten sich unglücklich, mit Fistel- und Krebs-Schäden behaftete Personen, denen es bekannt war, daß ich mit vielem Glück manche Leidende zu Coesfeld, 7 Stunden von Münster entfernt, geholfen hatte, zu mir, und sprachen meine Hülfe an. Unbekannt mit dem Gesetze, welches das Verboth enthält, daß keiner ohne vorherige Erlaubniß des Staats aus der Kur der Wunden ein Gewerbe machen dürfe, leistete ich manchen am Fistel- und Krebs-Schaden hart danieder liegenden Patienten, an deren Aufkommen schon mehrere hiesige Wundärzte gezweifelt hatten, den thätigsten Beystand und war durch meine erworbenen Kenntnisse, und mit Beyhülfe der Arcani so glücklich, beynahe alle Patienten, die ich, laborirend an den gedachten Krankheiten behandelte, die so lange entbehrte Gesundheit wieder zu verschaffen. Da dieser Umstand natürlich bewürkte, daß die vielen glücklich vollendeten Kuren ruchbar wurden; so wurde dadurch der Neid verschiedener hiesigen Chirurgen erweckt, und ich wurde beym Inquisitoriat zu Münster denunciirt, nicht allein ohne Erlaubniß practisirt, sondern auch die Behandlung der Patienten aus bloßer Gewinnsucht getrieben, ja sogar mit innerlichen Kuren mich abgegeben zu haben.
Angesichts drohender Bestrafung führte sie aus: Allein da einmal das mir vorgezeigte Gesetz eine Strafe auf die Kur äuserlicher Krankheiten ohne Erlaubniß des Stats setzt; so muß ich befürchten, daß ich in solche genommen werde, und weil ich als armes Nönnchen, welches von einer geringen Pension leben muß, keine Geldstrafe zu zahlen vermögend bin, mit Gefängnißstrafe, als Lohn für meine wohlthätigen Handlungen an leidende Personen, belegt werde. Diese schreckliche Lage, worin ich so gantz unverschuldet gerathen bin, und die mir alle meine Ruhe beraubt, treibt mich an, mich Euer Königlichen Majestät zu Füßen zu werfen, und Allerhöchst Sie mit der allerunterthänigsten Bitte zu behelligen: das Verfahren allergnädigst niederzuschlagen. Sie musste einräumen, lediglich über praktische Kenntnisse auf dem Behandlungsgebiet zu verfügen und erklärte: […] einer ordentlichen Prüfung kann ich mich aber aus den Gründen leider nicht unterwerfen, weil ich die Wundarzneykunst nie theoretisch erlernt habe, sondern bey Behandlung meiner Patienten blos das Arcanum angewendet habe, wenn sich bey genauer Untersuchung der Krankheit fand, daß die Kriterien zu der Anwendung vorhanden waren, die ich durch eine langjährige Erfahrung leicht wahrzunehmen im Stande bin. Was ihre praktische Kenntnis über das "Arcanum" angeht, will Maria Clementine Martin diese im Kloster St. Anna in Coesfeld erlangt haben, wo man, so behauptete sie, über das entsprechende Wissen verfügt habe.
Wie schon ihre Behauptungen über ihren angeblichen Aufenthalt im Karmelitinnen-Kloster in Brüssel auf Skepsis stoßen, ist auch den Ausführungen zum "Arcanum" bezüglich des Krebsmittels mit großer Zurückhaltung zu begegnen, denn auch dafür gibt es keine Beweise. Die ausführliche Klosterchronik von St. Anna berichtet darüber nichts, auch dem Artikel über das Coesfelder Annuntiatinnenkloster im „Westfälischen Klosterbuch“ ist nicht zu entnehmen, dass das Kloster über ein derartiges Mittel verfügt hat.[21]
Das Immediatgesuch der beschuldigten Martin hatte keinen Erfolg. Die preußischen Beamten stellten weder das gegen sie wegen Quacksalberei eröffnete Verbotsverfahren ein, geschweige denn, dass sie ihr gestatteten, ihre Tätigkeit fortzusetzen:[22] Da die von Ihnen in Antrag gebrachte Niederschlagung der gegen Sie eingeleiteten Untersuchung, nur von des Königs-Majestät Allerhöchstselbst verfügt werden kann, Ihr Immediat-Gesuch vom 9ten v. M, dessen Anlagen hierbei zurückerfolgen, aber ohne weitere Bestimmung von Sr. Majestät dem Könige zur verfassungsmäßigen Verfügung an das Ministerium emittirt worden ist, so ist eben dadurch Ihr gedachter Antrag von Sr. Majestät zurückgewiesen. Weiter wurde ihr mitgeteilt, daß das gleichzeitig nachgesuchte Privilegium zur Heilung von Krebs und Fistel-Schäden Ihnen, als den bestehenden Medicinal-Gesetzen entgegen, nicht ertheilt werden kann. Trotz des „Praxisverbots" blieb Maria Clementine Martin weitere vier Jahre in Münster, wobei nicht bekannt ist, ob sie ausschließlich von ihrer Pension lebte oder aus anderweitiger Tätigkeit zusätzliche Einkünfte erzielte, ehe sie 1825 nach Köln umzog.
5. Umzug in die Rheinprovinz und die Zeit in Köln (1825-1843)
5.1 Die Unternehmensgründung
Die Vermutung liegt nahe, dass der Ortswechsel im Zusammenhang steht mit der Berufung von Graf Ferdinand August von Spiegel zum Erzbischof von Köln (Episkopat 1825-1835), der zu dieser Zeit von Münster nach Köln wechselte. Dafür spricht, dass Maria Clementine Martin in Münster in Häusern des Domkapitels gewohnt und sie in Kontakt zu dem Domdechanten Spiegel gestanden hatte. Über ihn schrieb sie 1829, in Köln wiederum in einem Haus des Domkapitels wohnend, sie stände unter seinem ausdrücklichen Schutz.[23]
Kaum in Köln angekommen, überraschte die mittlerweile 50-Jährige mit einer Anzeige in der Kölnischen Zeitung vom 6.11.1825, in der sie für ein von ihr hergestelltes Eau de Cologne warb, das im Haus des Domvikars Gumpertz, Auf der Litsch 1, für 6 Sgr. 3 Pf. die Große Flasche zu haben sei. Zur Eau de Cologne-Rezeptur gab sie an, diese durch Vermittlung guter Menschen erhalten zu haben. Ab Herbst 1826 nahm die ehemalige Klosterfrau dann die Produktion eines echten Karmelitergeistes auf.[24] Dabei fällt auf, dass bis dahin nie die Rede davon war, sie verfüge über die Kenntnisse zur Herstellung eines Karmelitergeistes. Entsprechende Aussagen machte Maria Clementine Martin erst ab 1826, also dem Zeitpunkt der Firmengründung. Da waren Melissengeist-Rezepturen und -Produktionsverfahren längst bekannt, so dass die Herstellung eines solchen Elixiers nichts Besonderes war. Hier ist vor allem an das Olitätenwesen im Thüringer Wald vom 17. bis zum 19. Jahrhundert zu erinnern.[25] Es kann also davon ausgegangen werden, dass es der Unternehmerin Martin nicht schwer gefallen sein dürfte, ihr Eau de Cologne und ihren Melissengeist herzustellen - und das ohne jede Vorkenntnisse.
Soweit sie in der Folgezeit immer wieder erklärte, sie habe bereits in ihrer Zeit im Kloster St. Anna in Coesfeld und später im Kloster der Karmelitinnen in Brüssel die Kunst der Herstellung des Karmelitergeistes erlernt, handelt es sich - worauf nicht oft genug hingewiesen werden kann - um unbewiesene Behauptungen. Der Melissengeist war nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen ein Kosmetikum und galt als Parfümwaare, womit jede Anpreisung des Karmeliter- oder Melissengeistes - synonym verwandte Produktbezeichnungen - einem gesetzlichen Verbot unterlag, wenn das Wasser als Arznei oder Geheimmittel angeboten wurde. Herstellung und Verkauf von Arzneien waren allein Apothekern vorbehalten.
Nach dem Tod des Domvikars Johannes Gumpertz (geboren 1739) 1827 im Alter von 87 Jahren zog Maria Clementine Martin von der Litsch 1 in das Haus Domhof 19, das ebenfalls dem Kölner Domkapitel gehörte. Sie mietete die Immobilie zunächst für jährlich 60 Taler Preußisch courant. Hier wohnte sie und von hier aus führte sie ihre Geschäfte, die sich so vorteilhaft entwickelten.[26] So war sie nach Witting Mitte der 1830er Jahre in der Lage, das Haus käuflich zu erwerben.[27] Wenige Jahre zuvor, 1829, hatte die Unternehmerin den 14-jährigen Peter Schaeben (1815-1885), Sohn einer vielköpfigen Familie aus dem Kölner Viertel Unter Krahnenbäumen, bei sich aufgenommen. Er sollte ihr Nachfolger werden.
5.2 Privileg der Wappenführung und Hinterlegung der Fabrikzeichen beim Rat der Gewerbeverständigen (1829/1831)
Um ihren unternehmerischen Erfolg zusätzlich abzusichern, unternahm Maria Clementine Martin mehrere Schritte. So bat sie zunächst König Friedrich Wilhelm III. mit Schreiben vom 7.11.1829 um die Erlaubnis, ihre Waren mit dem Preußen-Adler ausstatten zu dürfen:[28] Ew. Majestät sind ein so gütiger liebreicher Vater der vielen Millionen Menschen, welche Allerhöchstdieselben als ihren König und Herrn verehren zu können für das höchste Glück ihres Lebens halten, daß der blendende Glanz des Thrones gleich geworden ist, dem Lichte der göttlichen Vorsehung, welches selbst den Niedrigsten aus dem Staube aufrichtet und erquickt, wenn er vertrauensvoll seinen Blick dahin hebt.
So darf denn auch eine arme Klosterfrau, deren geringer Verdienste um die Pflege der verwundeten vaterländischen Krieger nach der Schlacht von Waterloo im Jahr 1816 durch die Bewilligung einer jährlichen Pension von 160 Thaler mit Königlicher Großmuth anzuerkennen geruhten, es wagen, Allerhöchstdieselben ein Gesuch demüthigst vorzutragen, in deßen Gewährung sie den schönsten Lohn ihrer täglichen inbrünstigen Gebethe für das Wohl Euer Majestät und Ihres ganzen Hauses für die kurze Zeit bis zur Vollendung ihrer irdischen Laufbahn sehen würde.
An den Klöstern zu Coesfeld und Brüssel erlernte ich die Kunst das ächte Karmeliter oder Melißenwaßer zu verfertigen, und später erhielt ich durch die Vermittlung guter Menschen, ein Recept zur Bereitung des besten Kölnischen Waßers (Eau de Cologne). Sie schloss mit den Worten: Ew. Majestät wage ich von beiden eine kleine Probe allerunterthänigst zu Füßen zu legen. Möchten dieselben mit allerhöchster Huld und Gnade aufgenommen und mit die allerhöchste Erlaubnis zu Theil werden, meine Fabrikate mit dem Preußischen Adler zieren zu dürfen. Es würde mir dann für den Rest meiner irdischen Laufbahn kein Wunsch mehr übrigbleiben. In höchster Verehrung ersterbe ich als Ew. Majestät allerunterthänigste treugehorsamste Magd. gez. Maria Clementine Martin Am Dom No. 19.
Sie hatte Erfolg - mit Kabinettsordre vom 28.11.1829 erhielt sie die Erlaubnis, ihre Produkte mit dem Preußenadler zu zieren.[29] Mit ihrem Gesuch folgte die Unternehmerin den Beispielen der Kölnisch-Wasser-Hersteller Johann Anton Farina, Carl Zanoli und Joseph Luzzani, die schon Jahre zuvor ein solches Privileg erhalten hatten. Es bedurfte also nur eines kleinen Schrittes zum Erfolg, nämlich dem, es den Konkurrenten gleich zu tun. In einem nächsten Schritt, den die Kauffrau Martin 1831 vornahm, hinterlegte sie ihre Fabrikzeichen, zu denen das Preußen-Wappen und das Ordenszeichen der Karmeliter gehörten - bemerkenswerterweise ganz und gar keine Fabrikzeichen, die als originär bezeichnet werden können - beim Rat der Gewerbeverständigen in Köln.[30]
Bei der Anmeldung des Ordenszeichens der Karmeliter springt allerdings eine Besonderheit ins Auge. Unterstellt, das von Maria Clementine Martin beim Rat der Gewerbeverständigen hinterlegte Ordenszeichen entsprach dem auf ihren Waren und Gebrauchszetteln angebrachten Signum, woran kein Zweifel bestehen dürfte, dann wich dieses markant von dem Originalwappen der Karmeliten ab. Dieses enthält drei auffällige Sternsymbole, zwei Sterne sind links und rechts neben dem zu einem Kreuz stilisierten Berg Karmel angeordnet, der dritte Stern befindet sich im unteren Teil des Wappens. Demgegenüber weist das von der Unternehmerin Martin benutzte Zeichen lediglich zwei Sterne auf, die links und rechts des Kreuzsymbols abgebildet sind, der dritte Stern fehlt.[31] Der Schluss liegt nahe, dass die ehemalige Annuntiatin Maria Clementine Martin das Originalwappen der Karmeliten nicht wirklich kannte - ein weiteres Indiz dafür, dass sie diesem Orden nie angehört hat. Es dürfte keine Karmelitin oder keinen Karmeliten geben, die oder der die Symbolik des Ordenszeichens nicht verinnerlicht hätte, womit eine fehlerhafte Wiedergabe des Originalwappens durch ein Mitglied des Ordens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausscheiden dürfte.
Beim Rat der Gewerbeverständigen handelte es sich um eine auf die französische Zeit zurückgehende Institution, aus der sich die Gewerbegerichte entwickelten. Zu deren Aufgaben gehörte die Registrierung von Fabrikzeichen, worin der Beginn eines Markenschutzes gesehen werden kann.[32] Allerdings resultierte Maria Clementine Martins geschäftlicher Erfolg weniger aus der Hinterlegung ihrer Markenzeichen, zumal die Schutzfunktion noch nicht sehr ausgeprägt war, als vielmehr daraus, dass sie ihren Melissengeist weitgehend konkurrenzlos anbieten konnte, während unter den Kölnisch-Wasser-Produzenten eine heftige Konkurrenz bestand.[33]
5.3 Der Streit mit der Konkurrentin Therese Sturm (1834-1839)
Die wenigen Betriebe, die sich ab 1826 auf dem Gebiet der Melissengeist-Produktion versuchten, zogen sich - mit einer Ausnahme - nach den von der Konkurrentin Martin bei den Kölner Behörden gegen sie eingeleiteten Verbotsverfahren wegen unzulässigen Verkaufs von Geheimmitteln vom Markt zurück, so dass Mitte der 1830er Jahre in Köln neben der Firma von Maria Clementine Martin nur noch eine Gewerbetreibende namens Therese Sturm existierte, die den aus dem Königreich Bayern importierten Regensburger Karmelitengeist verkaufte.
Therese Sturm war ursprünglich als Haushälterin für den ehemaligen Prokurator des Kölner Karmeliterordens tätig, der sich, nach Aufhebung des Klosters im Dau, im Jahre 1802 am Waidmarkt 1 niedergelassen hatte und unter seinem bürgerlichen Namen Johann Schmitz von seinen ehemaligen Ordensbrüdern aus Bayern den Regensburger Karmelitengeist bezog und in Köln verkaufte. Bevor er 1834 verstarb, hatte er durch vertragliche Vereinbarung mit den Verantwortlichen in Regensburg die Weiterbelieferung an Therese Sturm gesichert.
Kaum war der ehemalige Karmelitermönch verstorben, wiegelte die Unternehmerin Martin die Behörden in Köln gegen Therese Sturm auf und veranlasste sie, massiv gegen ihre Konkurrentin vorzugehen, so dass diese sich mehreren Verfahren wegen illegalen Verkaufs von Geheimmitteln ausgesetzt sah. Mit welcher Heftigkeit die Ex-Nonne Martin gegen Therese Sturm vorging, wird aus den Akten der Regierung Köln deutlich, vor allem aus einer umfangreichen Stellungnahme, mit der sich Peter Pannes, der Neffe der Therese Sturm, am 10.10.1834 an die Behörde wandte und in der er sich vehement gegen die gegen seine Tante erhobenen Beschuldigungen zur Wehr setzte.[34]
Pannes leitete seine Stellungnahme mit der Bemerkung ein, man wolle ihm nicht verargen, wenn er mit Indignation gegen die Verfolgungssucht einer Klostergeistlichen erfüllt – welche leider schon zu lange im Gewande der Scheinheiligkeit, Armuth bei nicht unbedeutendem Reichthum heuchelnd, unverdinte Gunst und Mitleid vielseitig sich erschlichen hat – mich einer meiner von ihr verfolgten Verwandten mit der ganzen Wärme annehme, die mir die hülflose Lage der Letzteren, und die Gefühle der Freundschaft, welche ich für sie hege, einflößen. Die Regierung sei von einer Person, zu deren geistlichen Berufspflichten christliche Duldung und die Ausübung der Menschen und Nächstenliebe gehört, schon zu sehr mit Klagen gegen eine gewiße Therese Sturm, eine 60 jährige altersschwache Person, welche ich, ihrer Tugenden wegen, meine Tante zu nennen mich nicht schäme, behelligt worden, als daß Hochdieselbe in dem Bilde, welches ich Eingangs dieser von einer gleißerrischen gewinnsüchtigen Dienerin des Herrn entworfen habe, nicht die Klosterfrau Martin erkennen sollte.
Seine tiefsitzende Abneigung nicht zurückhaltend, fuhr er fort: Ich müßte über meine Theilnahme an dieser Weibersache, und über den Unwillen, der mich jedesmal ergreift, wenn ich über das Treiben dieser sogenannten Klosterfrau nachdenke, erröthen, wenn dieser Unwille in der hiesigen Stadt nicht allgemein getheilt würde, und wenn nicht für die Therese Sturm eine allgemeine Sympathie, wie sie sich zu Gunsten der Unterdrückten gewöhnlich ausspricht, überall rege geworden wäre, seitdem die Lieblosigkeit kund geworden ist, mit der diese von ihrer frommen Mitschwester verfolgt wird. […] Es kann beinahe Nichts dem Eifer gleichen, mit welchem diese, allen ihren Mitmenschen wohlwollende Nonne auf ihre schutz und hülflose Mitschwester (Ther. Sturm) Jagd macht, indem sie derselben den unbedeutenden, zu ihrem nothdürftigsten Lebensunterhalte erforderlichen Erwerb, den ihr der Debit von Carmeliter Geist gibt, zu entziehen sucht.
Nicht allein, daß sie zu verschiedenen malen eine Königliche Hochlöbliche Regierung aufgefordert hat, die p. Sturm wegen dieses Debits vor Gericht stellen zu laßen, sondern sie hat auch zu diesem Ende den Herrn Polizey Direktor, sämmtliche Polizey Commissaire, so wie alle übrigen weltlichen und geistlichen Behörden schon in Bewegung zu setzen gesucht.
Um den Thatbestand, daß die p. Sturm wirklich Carmeliter Geist verkaufe, constatiren zu können, hat sie allerley Schleichwege eingeschlagen, […] um ein Fläschchen von demselben zu kaufen.
Meine arme, in den Welthändeln unerfahrene Tante auf diese Weise von allen Seiten beunruhigt und geängstigt, ist dadurch, so wie durch mehrere zweifelsohne durch die Frau Martin angestifteten, an sie ergangenen Drohungen mit Körperhaft, auf das Krankenlager geworfen worden, und jetzt halte ich es für Pflicht der ohne mich Schutzlosen und mit seltner Erbitterung Verfolgten nach Kräften beyzustehen, indem ich dabey um die vielvermögende Unterstützung Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung bitte.
Daß die besagte Therese Sturm Nichts durch die Gesetze verpöntes begeht, wenn sie Carmeliter Geist, welcher von der Königlich Bayerischen Karmeliter Geist Fabrik in Regensburg fabrizirt wird, verdebitirt, und daß die Frau Martin die Firma dieser mehr wie hundertjährigen Fabrik sich angeeignet hat, um ein unächtes Fabrikat für ein ächtes in’s Publikum zu bringen, dieses zu beweisen ist, die Aufgabe, welche ich mir hiermit vorgesteckt habe.
Es folgen umfangreiche Ausführungen zur Entstehungsgeschichte des Karmelitergeistes, besonders des im Kloster St. Joseph in Regensburg hergestellten Wassers. Pannes folgerte schließlich: Aus dieser Auseinandersetzung geht nunmehr hervor, daß a) das Kloster der Carmeliten zu Regensburg die Erfinderin und die Depositorin des ächten Carmeliter Geistes ist, daß b) der Klosterfrau Martin es nur mittelst einer tadelnswerthen Täuschung gelungen seyn kann, glauben zu machen, als wenn auch sie das Geheimniß der Fabrikation besitze, und daß Karmeliter Geist in einem Nonnenkloster, wovon sie allenfalls ein Mitglied gewesen seyn mag, fabrizirt worden sey, daß c) der Exkarmelit Joh. Schmitz nach Auflösung des hiesigen Karmeliter Klosters länger wie 30 Jahre, als Privatmann, Karmeliter Melissen Geist mit Vorwißen der Regierung verdebitirt hat und daß derselbe endlich d) diesen Debit mit Zustimmung des Vorstandes des Karmeliter Geist Fabrik in Regensburg testamentarisch vermacht hat, an die nochmals genannte Therese Sturm. Er schloss in der Erwartung: Zu der Gerechtigkeitsliebe Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung hege ich daher auch das Vertrauen, daß meine Tante die Jungfer Therese Sturm in ihren wohl erworbenen Rechten geschützt werden wird, als warum ich gehorsamst bitte, indem ich mit der höchsten Achtung verharre […].
Damit nicht genug: Bei der von der Martin gegen Therese Sturm geführten Auseinandersetzung spielten die von dieser dem Regensburger Karmelitengeist beigelegten Gebrauchszettel eine entscheidende Rolle. Die inkriminierten Beipackzettel enthielten, nicht anders als die heutigen Patienteninformationen, Angaben über die Wirkungsweise des extraordinären Schlagwassers, wie der Karmelitergeist auch genannt wurde. Da jedoch die Inhaltsstoffe nicht angezeigt wurden, wertete man das Wasser rechtlich als Geheimmittel, weshalb dessen Verkauf verboten war. Fügte man dem Melissengeist indes keine Gebrauchszettel bei, war sein Verkauf als kosmetisches Präparat zugelassen - eine heute kaum verständliche Wertung. Nun mag man annehmen, dass es doch das gute Recht der ehemaligen Ordensfrau Martin gewesen wäre, die Medizinalpolizei darauf aufmerksam zu machen, dass die Konkurrentin Sturm sich bei dem Verkauf des Regensburger Karmelitengeistes der Beifügung verbotener Gebrauchszettel bediente, aber weit gefehlt. Therese Sturm konnte den Nachweis führen, dass die Martin, dem erwähnten Verbot zuwider ihrem Melissengeist ebenfalls Gebrauchszettel beilegte, in denen sie diesen als Arznei anpries, wobei erschwerend hinzu kam, dass sie dabei Gebrauchsbeschreibungen verwandte, die eine sklavische Nachahmung der Zettel waren, die dem Regensburger Karmelitengeist beigegeben wurden. Das geht jedenfalls aus einem weiteren Schreiben des für Frau Sturm handelnden Neffen Peter Pannes hervor, worin er am 4.11.1834 wiederum schwere Vorwürfe gegen die ehemalige Nonne erhob und die Medizinalbehörde insbesonders auf die Gebrauchszettel hinwies, die diese zusammen mit ihrem Karmelitergeist ausgab.[35] Ein Exemplar hatte Peter Pannes den Beamten bereits mit seiner ersten Eingabe vorgelegt, ohne dass sich daraus Folgen für die Kauffrau Martin ergeben hatten.
Pannes schrieb, dass die Klosterfrau Martin zu den vielen von ihr angewandten mitunter nicht sehr löblicher [!] Mittel, um zu dem Monopol des Debits des Karmeliter Geistes zu gelangen, sich auch noch falscher Gebrauchszettel bedint haben, indem derjenige, welchen ich mit dem bei ihr gekauften Fläschchen Carmeliter Geist mit meiner gehorsamsten Eingabe vom 10. Mts, eingesandt habe, nicht einer der unter dem 4 Oktober 1826 von Hochderselben genehmigten, sondern ein wörtlicher Abdruck der Gebrauchszettel der alleinigen Besitzerin des Geheimnißes der Carmeliter Geist Fabrikation – der Königl[ich] Bayerischen Carmeliter Geist Fabrik in Regensburg zu seyn schein[t].
Auf diese Weise führte der Zufall Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung ein[en] neuen Beweis von der Ränkesucht dieser Dame zu; gleichfalls, als wenn selbst die Versuchung des bösen Spiels müde gewesen wäre, mit dem die Scheinheilige das Publikum, und sogar die Obrigkeit, von der sie Gunstbezeugungen und Wohlthaten in reichlichem Maaße erfahren hat, so lange schon geäffet hat. [...]
Die Gerechtigkeitsliebe Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung wird es aber nicht dulden, daß der altersschwachen Therese Sturm an den Marken ihrer Tage noch ausnahmsweise die Bitterkeiten einer gerichtlichen Verfolgung bereitet werden, deren Ausgang, wie er auch ausfallen mögte, leicht ihr Lebens Ende herbeiführen könnte.
Diese Stellungnahme ist von besonderer Brisanz, macht sie doch deutlich, mit welchen Mitteln die Unternehmerin Martin zu Werke ging. Während sie Therese Sturm wegen verbotswidriger Benutzung ihrer Gebrauchszettel polizeilich und gerichtlich verfolgen ließ, bediente sie sich selbst genau solcher Beipackzettel.[36] Zu Recht bemerkte daher Peter Pannes, dass die Fabrikantin Martin damit die Obrigkeit schwer getäuscht habe. Er lag auch richtig mit der Annahme, dass sie durch Benutzung nahezu identischer Gebrauchszettel, wie sie für den Regensburger Karmelitengeist ausgegeben wurden, ihre Verbindung zum Karmeliterorden und dem von diesem seit Jahrhunderten hergestellten Destillat insinuierte. Dieser Hinweis führte tatsächlich zu einer Ermittlung der Behörden gegen Maria Clementine Martin.[37]
Im Vernehmungsprotokoll vom 5.11.1834, das die Martin mit ihrer Unterschrift bestätigte, hielt der die „Verhandlung“ führende Kommissar fest: Infolge eines Rescripti der Königl[ichen] Hochlöblichen Regierung vom 28. d. M. erörterte ich derselben, daß sie dem von ihr feilgebotenen Melissengeist keinen anderen als den unterm 4. October 1826 von Seiten Königl[ich] Hochlöblichen Regierung genehmigten Gebrauchzettel, am wenigsten aber den vom sogenannten „vollkommenen Bericht vom Gebrauch und den Tugenden des goldenen Karmelitergeistes pp“ beifügen dürfe, widrigenfalls ihr Vorrath von diesem Präparat confiscirt und die gerichtliche Untersuchung gegen sie eingeleitet werden würde.[38]
Damit beließ es die Polizeibehörde lediglich bei der Androhung, im Falle der Zuwiderhandlung deren Vorrat an Melissengeist zu konfiszieren und gegen sie gerichtlich vorzugehen, ahndete dagegen den Gesetzesverstoß, der durch die Vorlage der von ihr ausgegebenen Gebrauchszettel nachgewiesen war, nicht.
Die Stellungnahme des Verwandten von Therese Sturm liest sich wie eine einzige Anklage gegen die Unternehmerin Martin, jedoch enthält sie trotz ihrer teilweisen Polemik zum einen aufschlussreiche Hinweise zum Geschäftsgebaren der ehemaligen Ordensfrau und zum anderen, was die Ausführungen zur Geschichte des Karmelitengeistes angeht, erhebliche Zweifel an deren Behauptungen, sie sei bereits in ihrer Klosterzeit mit der Herstellung des Karmelitergeistes befasst gewesen und damit wahre Besitzerin des Geheimnisses seiner Verfertigung.
Hierher gehört auch, dass der ehemalige Prokurator des Kölner Karmelitenklosters, Johann Schmitz, bis zu seinem Tode im Jahr 1834 über 30 Jahre lang den Regensburger Karmelitengeist bezogen und diesen im Rheinland, speziell in Köln, verkauft und mit dem Vorstand der Regensburger Geistfabrik vertraglich vereinbart hatte, nach seinem Tod das Verkaufsrecht an dem Kräuterdestillat seiner Haushälterin Therese Sturm zu übertragen. Von Bedeutung ist schließlich Peter Pannes‘ Stellungnahme zur Erfindung des Karmelitengeistes im Regensburger Kloster St. Joseph und im Kontext dazu seine Behauptung, der Klosterfrau Martin könne es nur mittelst einer tadelnswerthen Täuschung gelungen seyn, glauben zu machen, als wenn auch sie das Geheimniß der Fabrikation besitze, und daß der Karmeliter Geist in einem Nonnenkloster, wovon sie allenfalls ein Mitglied gewesen seyn mag, fabrizirt worden sey.[39]
Trotz der Schwere dieses Vorwurfs kann diese Aussage nicht als bloße Polemik abgetan werden, wenngleich Peter Pannes den Beweis dafür, welche Täuschung Maria Clementine Martin bei Einholung der Verkaufsgenehmigung für ihren Karmelitergeist gegenüber den Behörden begangen haben soll, letztlich schuldig blieb. Die Ausführungen von Pannes bestätigen auf jeden Fall die bereits erwähnten Zweifel, dass Maria Clementine Martin jemals in ihrer Klosterzeit das Arkanum zur Zubereitung des Karmelitengeistes übertragen worden ist und sie gar das Destillat als Ordensfrau verfertigt hat, zumindest fehlen nach Auswertung der Quellen jegliche Beweise dafür, dass sie im Annuntiatenkloster in Coesfeld oder im Karmel in Brüssel die Kunst der Verfertigung des Karmelitengeistes erlangte, ganz abgesehen davon, dass ihr Aufenthalt im Kloster in Brüssel nicht erwiesen ist. Darüber hinaus steht in jedem Falle fest, dass dort zu keinem Zeitpunkt ein Karmelitengeist hergestellt worden ist.
Noch während die Auseinandersetzungen mit Therese Sturm andauerten, trat Maria Clementine Martin im Februar 1835 mit der Bitte an Friedrich Wilhelm III. heran, ihr das Alleinvertriebsrecht für ihren Melissengeist einzuräumen, um damit selbst diese geringe Konkurrenz, die ja nur noch in der Person von Therese Sturm bestand, vom Markt auszuschließen. Allerdings hatte die "Klosterfrau" damit keinen Erfolg. Nicht zuletzt unter Berufung auf die eingeführte Gewerbefreiheit lehnte das zuständige Ministerium am 2.5.1835 das Gesuch ab. Ebenso abschlägig beschieden die Behörden auch den weiteren Antrag der Martin, ihren Melissengeist als Arznei anzuerkennen.[40]
Therese Sturm schließlich erreichte nach mehr als fünf Jahren Auseinandersetzungen mit den preußischen Behörden und der Konkurrentin Martin die Aufhebung des gegen sie verhängten Verkaufsverbots für den Regensburger Karmelitengeist. Die Freude über den Erfolg, der ihr im Juni des Jahres 1839 bekannt gemacht wurde,[41] dürfte sich in Grenzen gehalten haben. Aufgrund der gegen sie ergangenen Verbote hatte sie viele Jahre ohne jede Einnahme dagestanden, während die Martin unterdessen ohne jede Konkurrenz erfolgreich ihr Geschäft hatte ausbauen können.
5.4 Maria Clementine Martin und die ultramontane Bewegung (1837-1843)
Die für Maria Clementine Martin nachteiligen Entscheidungen wirkten sich jedoch, da sie mangels ernsthafter Konkurrenz de facto ein Verkaufsmonopol besaß, nicht auf den Erfolg ihres Unternehmens aus. So war - wie erwähnt - das "arme Nönnchen" bereits Mitte der 1830er Jahre in der Lage, das von ihr um 1827 gemietete Haus Domhof 19 zu Eigentum zu erwerben. Die abschlägigen Bescheide von 1835 blieben allerdings insoweit nicht wirkungslos, als sie fortan keine Anzeigen gegen etwaige Mitbewerber mehr erstattete. Überhaupt dauerte es mehrere Jahre, bis die "Klosterfrau" wieder von sich reden machte.
Während der Jahre nach ihrer Übersiedlung nach Köln durfte man annehmen, Maria Clementine Martin habe die Kirchenpolitik des Kölner Erzbischofs Graf Spiegel gefallen und diesen nicht allein wegen der ihr gewährten Protektion in höchsten Tönen gelobt. Nach dessen Tod im Jahr 1835 zeigte sie sich als große Verehrerin seines Nachfolgers Clemens August von Droste zu Vischering und darüber hinaus als glühende Kämpferin für die katholische Sache. Das jedenfalls ist in Briefen, die sie im November 1837 und Januar 1838 an Joseph Görres schrieb, nachzulesen.[42] Diese Haltung blieb der preußischen Regierung offensichtlich nicht verborgen, denn sie wurde verdächtigt, allen voran von dem Kölner Polizeidirektor Arnold Matthias Heister (Amtszeit 1833-1846), Verfasserin von Schmähschriften gegen den Staat, aber auch gegen das Kölner Domkapitel zu sein, ohne dass man ihr das nachzuweisen konnte.[43] So heißt es in einem anonym der Allgemeinen Preußischen Staatszeitung zugegangenen Pamphlet:[44] Ha bald beginnt der Kampf für die Katholische Religion. Hurrah gegen die preussischen Hunde so lautet die Losung der Rheinländer.[...] Auf ihr Katholischen aller Länder, vor dem Glauben verschwindet aller Völker-Unterschied; bewaffnet euch gegen die russisch- preußischen Knuten und Kamaschen-Herrschaft, gegen diesen scheußlichen Militär und Beamtendespotismus, der kein Versprechen mehr hält, keiner Humanität und Gerechtigkeit mehr zu bedürfen glaubt, nur stolz auf seine Flinten und Kanonen ist […].
In Kenntnis ihrer Briefe an Joseph Görres dürfte kein Zweifel bestehen, dass der seitens der preußischen Regierung gegen die Martin geäußerte Verdacht nur zu berechtigt war. Damit wandelt sich auch das Bild der ehemaligen Ordensschwester nachhaltig. Kannte man diese aufgrund ihrer zahlreichen Schreiben an höchste preußische Regierungsstellen, ja sogar an den Monarchen selbst, bis dahin nur als eine königstreue Untertanin, erlebte man sie nun als das genaue Gegenteil - und als jemanden, der sich allein zur Erreichung seiner Ziele schmeichlerisch verhalten, und der sich ganz und gar verstellt hatte. Obwohl sie ihren Geschäftserfolg zu einem großen Teil der Protektion des preußischen Staates verdankte, was nicht nur das Privileg der Wappenführung betraf, sondern auch die jahrelange Schonung, die sie von der Kölner Bezirksregierung bei der Ausübung ihres Geschäftes erfuhr, zeigte sich die Protegierte nun alles andere als dankbar und zog ohne jede Zurückhaltung gegen den Staat und seine Repräsentanten zu Felde. Im Übrigen ist nicht bekannt, ob Joseph Görres seiner "Verehrerin" je geantwortet hat - es darf bezweifelt werden.
Maria Clementine Martin starb am 9.8.1843 als wohlhabende Frau. Sie wurde in unmittelbarer Nähe der Kapelle auf dem Kölner Friedhof Melaten beigesetzt, wo ihr Grab bis heute erhalten ist.
5.5 Die Fortführung der Firma nach 1843 und ein überraschendes Bekenntnis des Nachfolgers
Wenige Monate vor ihrem Tod hatte Maria Clementine Martin ihren Gehilfen Peter Gustav Schaeben testamentarisch zu ihrem Universalerben bestimmt. Dieser führte das Unternehmen unter der von der Erblasserin vorgegebenen Firma Maria Clementine Martin Kloster fort. In seine Zeit fallen die zahlreichen Auszeichnungen, die das Unternehmen für seine Produkte auf mehreren Weltausstellungen erhielt.
Peter Gustav Schaeben gelang es, wenn auch erst 20 Jahre nach Firmengründung durch seine Vorgängerin, dem Melissengeist im Jahr 1845 die Anerkennung als Arznei zu verschaffen.[45] Dass sich seine ehemalige Prinzipalin in raffiniertester Weise zu helfen gewusst hatte, indem sie dem gesetzlichen Verbot zuwider ihrem Melissengeist Gebrauchszettel beigelegt hatte, in denen sie ihr Mittel sehr wohl als Arznei ausgewiesen hatte, ist bereits dargestellt worden, nicht dagegen, wie subtil die "Klosterfrau" dabei zu Werke gegangen war. Das wurde erst durch ihren Nachfolger Schaeben bekannt, als dieser in einer Eingabe an den preußischen Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten Friedrich Eichhorn (1779-1856, Minister 1840-1848) vom 26.8.1845 offenbarte, die selige Klosterfrau habe stets die verbotenen Gebrauchszettel in die ihr von der Zensur ausdrücklich gestatteten eingewickelt.[46] Da liegt es nicht fern anzunehmen, dass den preußischen Beamten die von der "Jungfer" Martin geübte Praxis durchaus bekannt gewesen sein dürfte, womit sich bestätigt, wie recht Therese Sturm mit ihren Hinweisen hatte, die Martin habe die preußische Regierung in Köln jahrelang geäffet und sei nur durch tadelnswerte Täuschung zu der ihr durch die preußischen Behörden gewährten unverdiente[n] Gunst gelangt.[47]
Der weitere Erfolg, den die Firma Maria Clementine Martin Klosterfrau nahm, ist allein Peter Gustav Schaeben zu verdanken, der das Unternehmen von 1843 bis zu seinem Tod im Jahr 1885, also über mehr als 40 Jahre als Alleininhaber führte.[48]
Anmerkungen
Abkürzungen mehrfach zitierter Archive:
AAW = LWL-Archivamt für Westfalen
ELKiO = Ev.-luth. Kirche in Oldenburg
GStA PK = Geheimes Staatsarchiv Stiftung Preußischer Kulturbesitz
AEK = Historisches Archiv des Erzbistums Köln
LAV NRW R = Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland
LAV NRW W = Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
LHASA DE = Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abt. Dessau, Dessau-Roßlau.
OAV Dep. PfA = Offizialatsarchiv Vechta, Depositium Pfarrarchiv
StAOL= Niedersächsisches Staatsarchiv, Standort Oldenburg
Literatur
Kursiv = Kurzzitierweise
Heckelmann, Helmut, Maria Clementine Martin (1775-1843). Ordensfrau, „Quacksalberin“, Unternehmerin. Eine rechtshistorische Untersuchung aus neuen Quellen, Münster 2015.
Herres, Jürgen, Köln in preußischer Zeit 1815-1871, Köln 2012.
Potthoff, Marie-Theres, [Artikel] Coesfeld–Annunziatinnen, in: Hengst, Karl (Hg.), Westfälisches Klosterbuch. Lexikon der vor 1815 errichteten Stifte und Klöster von ihrer Gründung bis zur Aufhebung, Teil 1, Münster 1992, S. 199. _ _ Rosenbohm, Ernst, Kölnisch Wasser. Ein Beitrag zur europäischen Kulturgeschichte, Berlin [u.a.] 1951.
Witting, Petra, Die Klosterfrau Maria Clementine Martin, Köln, in: Symposion über Unternehmerinnen. Referate eines Symposions an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen im November 1988, hg. v. Francesca Schinzinger u. Angelika Müller-Thomas in Verbindung mit der Industrie- und Handelskammer zu Aachen, Aachen 1988, S. 101-112.
- 1: Heckelmann, Maria Clementine Martin.
- 2: Rosenbohm, Kölnisch Wasser; Witting, Klosterfrau.
- 3: LAV NRW R Zivilstandsregister Köln, Sterbefälle 1843; LAV NRW W Kaiserreich Frankreich, Gruppe C 1 Nr. 67, Nr.47; AAW Fürstliches Archiv Coesfeld, Nachlass Riese, Nr. 101, IV. VIII; 8.
- 4: LHASA DE, Z 88, F 134, Nr. 11.
- 5: Lübbing, Hermann, Deutsche Soldaten unter anhalt-zerbstischer Fahne im englischen Solde, in: Oldenburgisches Jahrbuch 1940/41, S. 82-101, hier S. 83; Riemann, Friedrich Wilhelm, Geschichte des Jeverlands, Band 3, Jever 1931, S. 328-369, hier S. 329.
- 6: Zum Kontakt des Vaters Martin zum Fürstenhaus Anhalt-Zerbst vgl. Heckelmann, Maria Clementine Martin, S. 14-15.
- 7: OAV Dep. PfA St. Marien Jever, Kirchenbuch Nr. 1, S. 3-4, 7, 21, 23.
- 8: StAOL Bestand 90-7 Nr. 770, S. 2, 4V.
- 9: StAOL Bestand 90-7 Nr. 770, S. 18.
- 10: ELKiO Pfarrarchiv Jever (unverz.), Militärkirchenbuch, S. 103.
- 11: OVA Dep. PfA St. Marien Jever, Kirchenbuch Nr. 1, S. 125; ELKiO PfA Jever, Militärkirchenbuch, S. 222.
- 12: Die Katholische Kirchengemeinde im Oldenburger Land. Ein Handbuch, hg. v. Willi Baumann u. Peter Sieve, Vechta 1995, S. 511-513.
- 13: LAV NRW R Zivilstandsregister Köln Sterbefälle 1843.
- 14: Potthoff, Coesfeld–Annunziatinnen.
- 15: GStA PK I. HA Rep. 76 VIII A Nr. 2162 fol. 51r/v.
- 16: AAW Fürstliches Archiv Coesfeld, Nachlass Riese Nr. 100.
- 17: GStA PK I. HA Rep. 76 VIII A Nr. 2162 fol. 50r-57r.
- 18: LAV NRW R BR 9 Nr. 1315 fol. 27r.
- 19: Korrespondenz des Verfassers mit dem Archiv Tienen.
- 20: GStA PK I. HA Rep. 76 VIII A Nr. 2162 fol. 52r-57r; vgl. auch Landgraf, Susanne, Erfindungsgeist, Gewerbefreiheit und Pharmazie, Reformen im Bereich des Arzneimittelwesens am Beispiel der ehemaligen Rheinprovinz (191-1875), Stuttgart 2013, S. 205, 208-209.
- 21: Vgl. Potthoff, Coesfeld–Annunziatinnen.
- 22: GStA PK I. HA Rep. 76 VIII A Nr. 2162 fol. 55r-56r, 58r. Vgl. auch Landgraf, Susanne, Erfindungsgeist, Gewerbefreiheit und Pharmazie. Reformen im Bereich des Arzneimittelwesens am Beispiel der ehemaligen Rheinprovinz (1791-1875), Stuttgart 2013, S. 205, 208-209.
- 23: GStA PK I. HA Rep. 89 Nr. 27765 S. 37R.
- 24: GStA PK I. HA Rep. 89 Nr. 27765 S. 37R. Vgl. Heckelmann, Maria Clementine Martin, S. 79-80. Zu Gumpertz vgl. Heckelmann, Maria Clementine Martin, S. 75.
- 25: Vgl. Bernschneider-Reif, Sabine, Laboranten, Destillatores, Balsamträger: Das laienpharmazeutische Olitätenwesen im Thüringer Wald vom 17. bis zum 19. Jahrhundert, Frankfurt a. M. 2001.
- 26: AEK Metropolitan-Kapitel I 1487, Vermietung des Hauses Domhofsgasse 19 an Clementine Martin.
- 27: Witting, Klosterfrau, S. 107.
- 28: Abgedruckt bei Heckelmann, Maria Clementine Martin, S. 95.
- 29: GStA PK I. HA Rep. 89 Nr. 28068, Bl.34r.
- 30: Vgl. Heckelmann, Maria Clementine Martin, S. 299-302, 307.
- 31: Abb. bei Heckelmann, Maria Clementine Martin, S. 302-303, 308, 311, 317, 319.
- 32: Vgl. Dahmen, Heinrich, Zum 100 jährigen Bestehen des Königlichen Gewerbegerichts Cöln 1811-1911, Köln 1911, S. 5, 12.
- 33: Vgl. Rosenbohm, Kölnisch Wasser, S. 542; Becker-Jákli, Barbara (Hg.), Köln um 1825 – ein Arzt sieht seine Stadt, Die medizinische Topographie der Stadt Köln von Dr. Bernard Elkendorf, Köln 1999, S. 45.
- 34: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 130r/v u.ö.
- 35: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 139r/v.
- 36: Vgl. Heckelmann, Maria Clementine Martin, S. 302-306.
- 37: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 146r.
- 38: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 142r/v.
- 39: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 137v.
- 40: GStA PK, I. HA Rep. 89 Nr. 27765 fol. 37r-38v, 35r, 36r/v, 44r-45r.
- 41: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 179r.
- 42: Görres, Joseph, Gesammelte Schriften, Band 1: Briefe der Münchner Zeit, hg. v. Monika Fink-Lang, Paderborn [u.a.] 2009, S. XC, 533, 539.
- 43: GStA PK I. HA Rep. 77 Tit. 2 Sec. Lit. K Nr. 15 fol. 40r-41v,43r-45r, 48r-51r, 52r; zum Vorgang vgl. Herres, Köln, S. 154-155.
- 44: GStA PK I. HA Rep. 77 Tit. 2 Sec. Lit. K Nr. 15 fol. 43r-44v.
- 45: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 230r-232r.
- 46: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 234r-235r.
- 47: LAV NRW R BR 0009 Nr. 1315 fol. 139r-140, 135v-138v.
- 48: Hünemeyer, Heiko (Hg.), 75 Jahre Haus Schaeben.
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Heckelmann, Helmut, Die Firma Klosterfrau in Köln und die Geschichte ihrer Gründerin Maria Clementine Martin (1775-1843), in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-firma-klosterfrau-in-koeln-und-die-geschichte-ihrer-gruenderin-maria-clementine-martin-1775-1843/DE-2086/lido/5b0d32fe06f458.29243766 (abgerufen am 14.12.2024)