Eine Rheinprovinz, zwei Länder und die Frage der Länderneugliederung nach 1945
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1. Entscheidung in London
Während noch die US-Truppen unaufhaltsam Richtung Rhein vormarschierten und eine linksrheinische Stadt nach der anderen befreiten, fiel im Februar 1945 im Londoner Foreign Office eine folgenreiche Entscheidung: Frankreich müsse unter allen Umständen ein Mitspracherecht im Ruhrgebiet vorenthalten werden, gleichzeitig aber müsse man den Forderungen der Franzosen nach einer eigenen Besatzungszone Rechnung tragen.[1] Die Lösung liege also folgerichtig in der Teilung der Rheinprovinz. Der nördliche Teil, die Regierungsbezirke Köln, Aachen und Düsseldorf sollten fortan zur britischen Zone gehören, der südliche Teil, die Regierungsbezirke Koblenz und Trier, die französische Besatzungszone bilden.[2] Der Vingstbach wurde nach 2.000 Jahren wieder zum Grenzfluss.
Alliierte Interessen bestimmten diese Entscheidung, nicht die Bedürfnisse und Wünsche der deutschen Bevölkerung vor Ort. Die Teilung der Rheinprovinz sei, so der britische Oberst Barraclough auf Nachfrage, „one of the inevitable results of the defeat of Germany“ [3], die hingenommen werden müsse. Diese vermeintlich harte Haltung kann und darf nicht verwundern, schließlich hatte Deutschland erst wenige Jahre zuvor die Welt mit einem verheerenden Vernichtungskrieg überzogen und Millionen Menschen Leid, Tod und Zerstörung gebracht. Doch es waren nicht einfach kleinliche Rachegelüste, die letztlich zu dieser Entscheidung führten. Großbritannien strebte nach einer stabilen und langfristigen Friedensordnung in Europa und war weitsichtig genug zu erkennen, dass diese nur gemeinsam mit Frankreich erreicht werden könnte. Daher war London zunächst viel geneigter als Washington, die Wünsche und Forderungen Frankreichs anzuerkennen und zu unterstützen. Die französische Forderung nach einer eigenen Besatzungszone stieß in London auf Verständnis, während es Washington und Moskau zunächst rundweg ablehnten. Doch die Großzügigkeit und das Entgegenkommen der Briten fand stets ein jähes Ende, wenn es um das Ruhrgebiet ging. Von Anfang an stand das Ruhrgebiet im Fokus der britischen Aufmerksamkeit. Großbritannien wünschte die alleinige Bestimmungsgewalt über diesen Kernraum deutscher Wirtschaftskraft und war nicht bereit, die Verfügungsgewalt mit irgendjemandem zu teilen. Die Ressourcen der Ruhr sollten ausschließlich Großbritannien zur Verfügung stehen, da mochte Charles de Gaulle (1890-1970) fordern, was immer er wollte.
Und die Begehrlichkeiten Frankreichs Richtung Ruhrgebiet waren groß und führten immer wieder zu erheblichen Missstimmungen zwischen Paris und London. Dabei ging es Frankreich vor allem um eines: die Wiederherstellung seiner „grandeur“ nach der als überaus schmachvoll und demütigend empfundenen Niederlage gegen die Wehrmacht und die anschließende Besatzung. Frankreich sehnte sich nach einem gleichberechtigten Platz am Tisch der Siegermächte, einem Dialog auf Augenhöhe. Dafür war es bereit, sogar auf den Zugang zum Ruhrgebiet zu verzichten.
Die Teilung der Rheinprovinz war nichts anderes als ein politischer Kompromiss zwischen London und Paris. Moskau und Washington hielten sich in der Diskussion auffallend zurück, und doch waren es die Amerikaner, die zunächst das Geschehen im Rheinland bestimmten, was der Tatsache geschuldet ist, dass sie die ersten alliierten Truppen vor Ort stellten, da Briten und Franzosen noch nicht vorbereitet waren, ihre Zonen zu übernehmen.
2. Amerikaner am Rhein
Kaum waren die Kriegshandlungen beendet, gingen die US-Truppen zur Verwaltung der soeben eroberten Bereiche über. Doch rasch zeigte sich: So richtig darauf vorbereitet waren sie auch nicht. Stets war die Einsetzung von politisch unbelasteten Spitzenbeamten der erste Schritt, gefolgt von der sukzessiven Wiederherstellung der Verwaltungsstrukturen, um die Versorgung der notleidenden Bevölkerung mit dem Nötigsten zu gewährleisten. Doch nicht überall vollzog sich der Wiederaufbau gleich zügig: In Trier war mit Wilhelm Steinlein (1901-1974) am 20.3.1945 der Posten des Regierungspräsidenten besetzt worden, den dieser bis 1958 innehatte, während in Koblenz erst mit dem vierten Amtsinhaber Wilhelm Boden (1890-1961) ab Juni 1945 ein planvoller Wiederaufbau beginnen konnte.[4]
Schnell wuchs jedoch die Erkenntnis, dass kleinteilige regionale Einheiten die schwerwiegenden Versorgungsprobleme nicht würden lösen können. Zentrale Verwaltungseinrichtungen sollten eine bessere Koordination ebenso gewährleisten, wie den Personalbedarf der amerikanischen Besatzungsmacht begrenzen. Am 30.4.1945 schufen die Amerikaner daher den „Militärdistrikt Rheinprovinz“, an dessen Spitze sie Dr. Hans Fuchs beriefen, den ehemaligen und 1933 aus dem Amt entfernten Oberpräsidenten der Rheinprovinz, der seit dem 1.4.1945 als Regierungspräsident in Koblenz tätig war. Seine Zuständigkeit sollte sich nicht nur auf die Rheinprovinz erstrecken, sondern auch auf Rheinpfalz, Rheinhessen und das Saarland. Parallel und in Konkurrenz dazu bildeten die Amerikaner jedoch eine weitere Verwaltungseinheit unter der Leitung von Hermann Heimerich (1885-1963), den „Militärregierungsbezirk Westmark-Südhessen“, der zudem am 25.5.1945 um die Regierungsbezirke Koblenz und Trier erweitert und in „Mittelrhein-Saar“ umbenannt wurde.
Damit war die Verwirrung in Koblenz und Trier perfekt. Schuldete man nun dem „Militärdistrikt Rheinprovinz“ Gefolgschaft oder „Mittelrhein-Saar“? Fuchs oder Heimerich? In Trier entschied man sich schnell für die alte Verbundenheit mit der Rheinprovinz und begann, gemeinsam mit Fuchs Pläne zum Verwaltungsausbau zu schmieden.[5] Doch nicht nur die deutschen Behörden waren verwirrt, auch die Amerikaner selbst schienen verunsichert. Man wisse ja noch nicht einmal, ob und wann die Franzosen ihre Zone eigentlich übernehmen wollten, klagte ein amerikanischer Verbindungsoffizier gegenüber dem britischen Oberst John Barraclough (1918-2008), man sei nur sicher, dass keine amerikanische Einheit jetzt auch noch in Köln, Aachen oder Düsseldorf Kontrollfunktionen übernehmen werde, und er schloss mit seinem Bedauern für Fuchs, der es in Kürze mit gleich zwei Besatzungsmächten in seinem Territorium zu tun bekäme.[6]
Derweil beschloss Steinlein in Trier, nicht länger zu warten und stattdessen Fakten zu schaffen. „Die bisherige Rheinprovinz, welche aus den fünf Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf, Köln, Koblenz und Trier gebildet wurde, ist um drei weitere Regierungsbezirke, nämlich Saarbrücken, Mainz und Ludwigshafen erweitert und in zwei Teile geteilt worden, welche den Besatzungszonen der beiden amerikanischen Armeekorps, nämlich des 22. und des 23. Armeekorps, entsprechen. Beide werden jedoch unter Oberpräsident Fuchs zusammengefasst, so dass er als höchste Instanz für das Rheinland, Saargebiet und Rheinpfalz anzusehen ist.“[7]
Und auch Hans Fuchs bewahrte sich nach außen den Glauben an seine fortdauernde Zuständigkeit für die gesamte Region. Selbst nachdem die Briten am 20.6.1945 bei der Übernahme ihrer Zone seine Behörde in „Oberpräsidium der Nord-Rheinprovinz“ umbenannt und damit eine Beschränkung seiner Zuständigkeit angedeutet hatten, informierte Fuchs seine Abteilungsleiter noch über die Notwendigkeit des Fortbestands der engen Arbeitsbeziehungen zu den Kolleginnen und Kollegen der Süd-Rheinprovinz und von seiner Absicht, Dienstreisen dorthin in großzügigem Maße zu bewilligen.[8]
Doch offenkundig war Fuchs zu diesem Zeitpunkt bereits klar, dass die Teilung der Rheinprovinz durch eine Besatzungszonengrenze mehr war als eine Linie auf einer Karte. Er ahnte wohl schon, dass diese Besatzungszonengrenze eine undurchlässige Grenze bilden würde, die jeglichen Personen- und Warenverkehr, Austausch und Kommunikation unterbinden und die französische Zone hermetisch nach außen abriegeln würde. Nur in diesem Geist ist sein leidenschaftliches Plädoyer für den Erhalt der Rheinprovinz und die Rücknahme der Teilung zu verstehen, das er am 28.6.1945 in Form eines Memorandums der britischen Militärregierung vorlegte.
„130 Jahre engster Verwaltungsgemeinschaft haben die fünf rheinischen Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Aachen, Koblenz und Trier zu einem einheitlichen Ganzen verschmolzen, dessen Zerreißung schon in normalen Friedenszeiten die Lebensfähigkeit der einzelnen Teile schwer gefährdet haben würde. Ein wesentlicher Grund für die wirtschaftliche Blüte des Rheinlands lag von jeher in dem gesunden wirtschaftlichen Austausch zwischen dem überwiegend industriellen Nordteil und dem vorherrschend landwirtschaftlichen Südteil der Provinz. Nach den im Laufe des Krieges erfolgten Zerstörungen in den Industriebezirken der nördlichen Bezirke Düsseldorf, Köln und Aachen sind diese, unter den heutigen Umständen auf längere Zeit auf sich alleine gestellt, tatsächlich lebensunfähig.“
Wohlgemerkt: Köln, Aachen und Düsseldorf überleben nicht ohne Koblenz und Trier – und nicht umgekehrt! Sorgfältig ausgewählte Karten mit Diagrammen untermauern diese heute befremdlich anmutende These. Dabei zielte Fuchs natürlich ganz auf die Versorgung ab, die nicht mehr gewährleistet sei, wenn die landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Südens nicht mehr dem Norden zur Verfügung stünden. Unruhen drohten, das nackte Chaos: „Wenn schon dem arbeitsfähigen Teil der jetzt im rheinischen Industriegebiet noch bzw. wieder zusammengeballten Bevölkerung keine ausreichenden Lebensmöglichkeiten gegeben werden kann, so bilden die hier ansässigen Massen der Kriegsinvaliden und anderer ganz oder teilweise Arbeitsunfähiger eine besonders große soziale und politische Gefahr.“ Sein flammender Appell endet mit den Worten: „Die Rheinprovinz im Ganzen könnte sich trotz der furchtbaren Verheerungen, die das Kriegsgeschehen gerade hier hinterlassen hat, wieder zu erträglichen Lebensmöglichkeiten durcharbeiten, ihre endgültige Zerschlagung bedeutet für die Teilgebiete Siechtum und Tod.“[9]
Doch alle diese Bemühungen waren umsonst: London und Paris hatten sich anders entschieden. Am 10.7.1945 übernahmen die Franzosen nach einigen Verzögerungen ihre Besatzungszone und unterbanden sofort jeglichen freien Personen- und Warenverkehr. Nun schien kein Weg mehr zurück zu führen zu den althergebrachten Verwaltungseinheiten.
3. Neubeginn mit neuen Ländern
Doch wie sollte es nun, da die Zonengrenzen festgelegt und die Besatzungszeit begonnen hatte, weitergehen? Die deutsche Seite zeigte sich tief enttäuscht von der Teilung der Rheinprovinz und klagte beiderseits der Zonengrenze, ohne jedoch wirklich Gehör zu finden. Derweil stritten sich London und Paris erbittert über die politische Zukunft des Rheinlands. „Rhenania“, ein von Deutschland getrennter eigenständiger Staat bestehend aus Westfalen, dem Rheinland und dem Saargebiet drohte die Alliierten zu spalten. Für Frankreich war nur ein solcher eigenständiger Staat eine wirksame Garantie vor neuerlicher deutscher Aggression, während Großbritannien in der internationalen Aufsicht über diese Region das Einfallstor für die „Russen am Rhein“ sah, was unter allen Umständen zu verhindern war. Denn viel mehr noch als man französischen Einfluss an der Ruhr fürchtete, war den Briten daran gelegen, der Sowjetunion den Zugang zu den Ressourcen der Ruhr zu versperren und deren Einfluss auf die westlichen Besatzungszonen so gering wie irgend möglich zu halten.
Nach langen internen Debatten im Foreign Office zeichnete sich ab Ende 1945 ab, dass mehrheitlich sowohl eine Abspaltung des Ruhrgebiets und der linksrheinischen Territorien von Rest-Deutschland als auch eine internationale Kontrolle der Ruhr als viel zu gefährlich eingestuft wurden und die Gefahr einer kommunistischen Einflussnahme in ganz Deutschland heraufbeschworen. Sowohl die britische Kontrollkommission als auch die Deutschlandabteilung des Foreign Office erkannten im Winter 1945/1946, dass wohl nur die Bildung eines Landes innerhalb der britischen Zone nach dem Vorbild der amerikanischen Ländergründungen in der amerikanischen Zone dauerhaft die Russen vom Rhein fernhalten und damit den kommunistischen Einfluss auf Osteuropa und die sowjetische Besatzungszone beschränken würde. Doch wie sollte ein solches Land aussehen? Das Ruhrgebiet als eigenes Land? Diese Lösung wurde rasch als zu unausgewogen und zu kleinteilig verworfen. Eine große Lösung bestehend aus Rheinland und Westfalen und Teilen Hannovers, Lippe, Braunschweigs – kurzerhand die ganze britische Zone mit Ausnahme des äußersten Nordens? Auch diese Variante musste verworfen werden. Am 21.6.1946 fiel nach langen Debatten in London die Entscheidung zur Bildung eines Landes bestehend aus der Nord-Rheinprovinz und Westfalen.
Die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen war ganz allein eine britische Entscheidung, erwachsen aus der Auseinandersetzung mit Frankreich über die Zukunft des Ruhrgebiets und des Rheinlands insgesamt, beeinflusst von dem Vorbild der Ländergründungen in der amerikanischen Besatzungszone, durchgeführt mit dem Ziel, den kommunistischen Einfluss einzuschränken. Dennoch greift es zu kurz, eine deutsche Einflussnahme gänzlich auszuschließen. Tatsächlich haben sich zahlreiche deutsche Politiker, allen voran der Amtsnachfolger von Fuchs als Oberpräsident der Rheinprovinz, Robert Lehr, immer wieder in Stellungnahmen und Memoranden mit der zukünftigen Gliederung der Region befasst, wie die große Menge solcher Papiere in den Unterlagen der Kontrollkommission belegt. Zumindest auf deren nicht ganz unbedeutendes Votum dürfen sie direkten Einfluss gehabt haben. Ebenso unbestreitbar ist jedoch die Tatsache, dass letztlich die Entscheidung in London ganz ohne deutsche Beteiligung fiel.
Dabei gefiel der überwiegenden Mehrheit der deutschen Politiker die Vereinigung von Rheinland und Westfalen, wobei der Provinz Westfalen die undankbare Rolle der Kompensation für die verlorene Süd-Rheinprovinz zukam. Zwar wurden Männer wie Lehr, Landesrat Dr. Wilhelm Kitz (1890-1956) oder Bruno Kuske nicht müde, in ihren Ausführungen immer wieder die Eingliederung auch der südlichen Rheinprovinz zu fordern und eine Rücknahme der Teilung anzumahnen, doch trotz allem Einsatz für die Wiedervereinigung der Rheinprovinz war auch ihnen der Verbleib der Region in der Zugehörigkeit zu Deutschland wichtiger. Und natürlich die Vereinigung mit einer agrarisch ausgerichteten Provinz zum Zwecke der Stabilitätsförderung des neuen Gebildes. Der Verlust der Süd-Rheinprovinz war bedauerlich und ein möglichst schnell zu behebender Fehler, aber nicht so gravierend, dass er diese Zukunftsperspektive der Region gefährden sollte.[10]
Wie bewusst sich die deutsche Seite der emotionalen Implikationen dieser Angelegenheit jedoch war, zeigt die durchaus leidenschaftlich geführte Diskussion um den Namen des neuen Landes. „Land Rheinland“ oder „Land Nord-Rheinland“ oder doch „Land Niederrhein“? Am Ende obsiegte der Vorschlag Konrad Adenauers, als ersten Vorschlag „Land Rheinland“ einzubringen, erst danach sei die Variante „Land Nord-Rheinland“ und als letzte Möglichkeit „Land Niederrhein“ vorzuschlagen. „Land Rheinland“ dokumentierte den Wunsch nach Zusammengehörigkeit des ganzen Rheinlands, einschließlich der südlichen Provinzteile, „Land Nord-Rheinland“ wurde als Manifestation der Teilung angesehen.[11] Wenig überraschend erklärte die britische Militärregierung jedoch „Land Rheinland“ unverzüglich für „ruled out of court“, so dass Lehr schweren Herzens „Land Nord-Rheinland“ zustimmen musste.[12]
So lässt sich die mehrheitliche deutsche Haltung zur Gründung des Landes Nordrhein-Westfalens am treffendsten mit den Worten Konrad Adenauers umschreiben, der auf einer Rede vor dem Landesvorstand der CDU in Köln am 24.7.1946 wie folgt umriss: „Eins müssen wir in diesem Augenblick verlangen, wo feststeht, dass das Land Nordrhein-Westfalen gebildet wird – und ich hoffe, dass Sie dem zustimmen -, dass wir einen entsprechenden Beschluss veröffentlichen, und zwar das Verlangen, dass die Süd-Rheinprovinz wieder zu uns kommt. Die Bezirke Koblenz und Trier sind kulturell, traditionell, wirtschaftlich, menschlich so fest mit uns verbunden, dass wir unter allen Umständen in diesem Augenblick erklären müssen: Wir erblicken in der Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht die Entwicklung als abgeschlossen, sondern wir müssen darauf bestehen, dass die Süd-Rheinprovinz wieder hinzukommt.“ Wann auch immer.[13]
Während die Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen also letztlich konsensfähig war, hatte es die südliche Rheinprovinz unter französischer Besatzung deutlich schwerer. Frankreich hatte seine Zone am 10.7.1945 übernommen und sich zugleich daran gemacht, die noch von den Amerikanern aufgebauten Strukturen abzulösen. Hier gestaltete sich die Ausgangssituation jedoch weitaus schwieriger. Tatsächlich bestand der Nordteil der französischen Zone, das spätere Land Rheinland-Pfalz, aus einem Flickenteppich aus preußischen, bayerischen und hessischen Restgebieten. Eine dem Ruhrgebiet vergleichbare übergreifende Klammer fehlte völlig. Von Anfang an war Frankreich bestrebt, eigenständiges Handeln in der Region zu demonstrieren und zugleich der in der Bevölkerung spürbaren Abneigung gegen die französischen Besatzungstruppen entgegenzuwirken.[14] In einem ersten Schritt wurde unverzüglich „Mittelrhein-Saar“ am 28.7.1945 aufgelöst und als Nachfolgebehörde auf Drängen der Regierungspräsidenten von Koblenz, Wilhelm Boden, und Trier, Steinlein, eine neue übergreifende Verwaltungseinheit eingerichtet, die den Namen „Rhenanie-Hesse-Nassau“ trug und aus der Süd-Rheinprovinz sowie den vier nassauischen Kreisen bestand. Einen Oberpräsidenten in Gestalt von Wilhelm Boden erhielt diese Behörde jedoch erst im Oktober 1945, was der Aversion Frankreichs gegenüber deutschen Zentralbehörden geschuldet war und auch bereits im Alliierten Kontrollrat spürbar wurde.[15] Mit dem zur gleichen Zeit errichteten Oberpräsidium Hessen-Pfalz war nun zwar das administrative Gerüst zur Bildung eines Landes gegeben, doch zögerte Paris, diesen Schritt zu tun. Nach wie vor sah man sich als „Sieger 2. Klasse“, am Tisch der Alliierten geduldet, aber nicht gehört, und war darum bestrebt, seine Forderungen mit besonderem Nachdruck zu vertreten. Neben der Wiederherstellung seiner „grandeur“ war die Befriedigung seines ausgeprägten Sicherheitsbedürfnisses der Kern der französischen Deutschlandpolitik. Nie wieder sollte Frankreich Opfer deutscher Aggression werden, und de Gaulle sah als einzige Garantie hierfür die Zerschlagung des Deutschen Reiches, die Abtrennung des Rheinlands und die Bildung eines eigenständigen, französisch dominierten linksrheinischen Staats an. Deutsche Zentralbehörden konterkarierten nach Ansicht der französischen Regierung diese Pläne und waren nur der erste Schritt zu einem Wiedererstarken Deutschlands und damit neuerlicher Aggression gegen Frankreich. Ähnlich wie in der britischen Zone gingen auch in der französischen die entscheidenden Impulse zur Gründung eines Landes von den „Männern vor Ort“, den Militärgouverneuren aus. Sowohl der Militärgouverneur von Hessen-Pfalz, Jean-Claude Bouley, wie auch der von Rheinland-Hessen-Nassau, Pierre Marie Koenig (1898-1970), forderten Ende 1945/Anfang 1946 die Bildung von Ländern in der französischen Zone. Anders als Bouley votierte Koenig jedoch ganz im Sinne de Gaulles nur deshalb dafür, da diese Lösung am besten dem französischen Wunsch nach Dezentralisation und Loslösung von Berlin Rechnung trüge.[16] Sein Land sollte autonom sein, alles andere „…risquait au contraire d’aboutir à un mescompte dans les territoires de la rive gauche du Rhin, et de compromettre notre politique Rhenans.“[17]
Doch nach dem Rücktritt de Gaulles stand Koenig mit seiner Position relativ allein. Der Quai d’Orsay erkannte im Frühjahr des Jahres 1946 immer deutlicher, dass nur eine engere Zusammenarbeit mit den beiden anderen Westalliierten geeignet war, Frankreich Einfluss und Mitsprache bezüglich der zukünftigen Entwicklung Deutschlands zu sichern. Gaullistische Maximalforderungen waren da wenig hilfreich. Im Mai 1946 wurde Koenig aus dem Quai d’Orsay mitgeteilt, dass man beabsichtige ein Land zu gründen, wohl mit einigen wirtschaftlichen und militärischen Sonderverpflichtungen, aber keineswegs autonom, sondern als Gliedstaat eines künftigen deutschen Staates.[18] Koenig tobte. Und startete einen letzten Versuch, indem er statt des geplanten Mainz nun Koblenz als neue Hauptstadt ins Spiel brachte. „Le choix de cette ville, dicté en partie par des considerations materielle, correspond essentiellement à l’idée de réserver l’avenir politique: Coblence, en effet, peut à notre zone, et marquer une première etappe vers la réalisation d’un grand Etat Fédéral rhenan s’etendant vers le Nord.“[19]
Koenigs Widerstand verzögerte den Entscheidungsprozess in Paris erheblich. Erst am 12.8.1946 war man so weit: Ein Treffen mit Koenig in Paris sollte den Weg frei machen, doch nur in der Hauptstadtfrage wurde letztlich Klarheit erzielt: Mainz sollte es sein, nicht Koblenz, womit allen Ambitionen Koenigs einer Ausweitung der französischen Zone nach Norden endgültig eine Absage erteilt wurde – was im Hinblick auf Großbritannien im Übrigen auch überfällig war. Ansonsten war man sich aber bewusst, dass es für dieses neue Land recht schwierig sein würde, ein „contre-poids aux 11 millions de la Rhenanie anglaise“ zu bilden. Da nun schnell etwas zu geschehen habe in dieser Angelegenheit, müsse man jetzt zur Länderbildung schreiten.[20]
Am 30.8.1946 erhielt Wilhelm Boden aus der Hand von Hettier de Boislambert (1906-1986) die Verordnung Nr. 57 von General Koenig, in der dieser die Bildung eines Landes Rheinland-Pfalz befahl. Damit war Rheinland-Pfalz genau wie Nordrhein-Westfalen eine alliierte Gründung. Nur dass diese Gründung auf deutscher Seite keiner wollte. Im besten Fall nahm man von ihr kaum Notiz, wie nicht nur ein Blick in die Presse belegt, sondern auch eine Durchsicht der Lageberichte der Landräte von Rheinland-Hessen-Nassau, denen die Landesgründung kaum einen Halbsatz wert war.[21]
Im Regelfall dominierten weiterhin die Klagen über den Verlust der Nord-Rheinprovinz und die Unterbindung des freien Personen- und Warenverkehrs. Lediglich der „Rheinische Merkur“ wagte es, in seinem Beitrag zur Landesgründung darauf hinzuweisen, dass die vielfach postulierten Trennungslinien zwischen den Gebietsteilen des neuen Landes doch ebenso künstlich seien wie die Zonengrenze. Vor der Landesregierung von Rheinland-Pfalz lag also noch ein hartes Stück Arbeit.
Es kann vor diesem Hintergrund nur als ausgesprochen geschickt bezeichnet werden, dass man die erste freie Wahl im Land am 18.5.1947 zugleich als Volksabstimmung zur Verfassung des Landes nutzte. Die hier, wenn auch nur mit knapper Mehrheit erzielte demokratische Legitimation der Verfassung und damit des Landes selbst, sollte in den folgenden Jahren unendlich hilfreich werden zum Erhalt dieses Landes, dem mehr als anderen der Makel des „Land aus der Retorte“ anhing und dessen frühe Jahre stets vom Damoklesschwert der Auflösung bestimmt waren.
Anders als Nordrhein-Westfalen konnte Rheinland-Pfalz nach dem 18.5.1947 darauf verweisen, dass dieses Land über eine demokratisch legitimierte Verfassung verfügte, die – ganz dem Willen der Landesregierung entsprechend – dazu angetan war, das Land zu stabilisieren und zu konsolidieren.[22] Auch wenn das Votum für das junge Land an jenem Maitag 1947 alles andere als überzeugend war[23], es genügte, um aus Besatzungsgrenzen endgültig Ländergrenzen zu machen und somit einem Provisorium, das aus besatzungstechnischen Bedürfnissen heraus entstanden war, eine neue rechtliche und politische Basis zu geben, die zudem auch noch eindeutig auf ein zu bildendes deutsches Staatswesen verwies.
4. Weststaatsgründung contra Neugliederung
Im Sommer 1946 hatten die drei Westalliierten in ihren Besatzungszonen Länder gebildet und damit ein deutliches Signal gesendet zur Bildung eines deutschen Staates. Der Blick der deutschen Seite war so eindeutig nach vorne in Richtung Wiederherstellung eines deutschen Staates gerichtet, dass sich das Land Rheinland-Pfalz in der Präambel seiner am 18.5.1947 durch Volksentscheid angenommenen Verfassung bereits als „Gliedstaat“ eines künftigen deutschen Staates definierte. Doch der Weg dahin war noch weit. Nicht nur die Sowjetunion, auch Frankreich beharrte auf seinem Widerstand gegen deutsche Zentralinstanzen und einen deutschen Staat. Die USA und Großbritannien hingegen sahen in einem nach dem Vorbild westlicher Demokratien geformten deutschen Staat ein Bollwerk gegen den vordringenden Kommunismus, in dem man mehr und mehr die größere Gefahr erkannte.
Es war letztlich wohl eher der ökonomische Druck als die politische Überzeugung, die Frankreich zum Einlenken zwang. Deutsche Besatzung und Kriegszerstörungen hatten die französische Wirtschaft ruiniert und das Land von den Hilfslieferungen der USA abhängig gemacht, die immer deutlicher machten, dass sie im Gegenzug für ihre materielle Hilfe politisches Entgegenkommen erwarteten.[24]
[25]: Vgl. Rolf Steininger, Die Ruhrfrage 1945/46 und die Entstehung des Landes Nordrhein-Westfalen. Britische, französische und amerikanische Akten, eingeleitet und bearbeitet von Rolf Steininger, Düsseldorf 1988, S. 28-33.
Die Londoner Sechsmächtekonferenz im Frühjahr 1948 brachte den Durchbruch, wenn auch nach zähen Verhandlungen. Indem es die Kritik an der Künstlichkeit der westdeutschen Länder, vor allem aber von Rheinland-Pfalz aufgriff und eine umfassende Neugliederung forderte, hatte Frankreich gehofft, doch noch seinen Einflussbereich ausweiten zu können, was aber auf den erbitterten Widerstand der Briten stieß. In Einklang mit den USA empfand man in London die Forderung nach einer Neugliederung als unerwünschte Verzögerung des Prozesses zur Bildung eines westdeutschen Staates und war zudem besorgt, quasi in letzter Sekunde doch noch die Franzosen an der Ruhr zu haben. Großbritannien bestand daher darauf, Nordrhein-Westfalen in seinem territorialen Bestand unangetastet zu lassen und von jeglichen Neugliederungsfragen auszuklammern. Was wiederum Frankreich veranlasste, eine Bestandsgarantie für Rheinland-Pfalz zu fordern, um nicht das einzige Land zu verlieren, das vollständig in der französischen Zone lag und damit als politisches Faustpfand galt.
Die westlichen Siegermächte einigten sich am 12.5.1948 darauf, die Ministerpräsidenten der Länder in ihren Zonen aufzufordern, die Bildung eines westdeutschen Staates vorzubereiten, ihre Vorbehalte zur Neugliederung der Länder jedoch zunächst tunlichst zu verschweigen.[26] Stattdessen überreichten sie den Ministerpräsidenten die „Frankfurter Dokumente“, die neben der Weststaatsbildung auch die Diskussion über eine mögliche Neugliederung der Länder erlaubten.[27]
Sogleich schlossen sich die Regierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu einer Art „Zweckbündnis“ zusammen, um gemeinsam für eine Verschiebung der Neugliederungsdiskussion einzutreten. Ein koordiniertes Vorgehen schien umso erforderlicher, als der Vorsitzende des mit der Frage der Neugliederung befassten Ländergrenzausschusses der Ministerpräsidentenkonferenz, der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Hermann Lüdemann (1880-1959), mit Vorschlägen an die Öffentlichkeit trat, die auf eine Auflösung von Rheinland-Pfalz und radikale Umstrukturierung von Nordrhein-Westfalen hinausliefen. Die Argumentation beider Landesregierungen gegen die Neugliederung erwies sich als stichhaltig und überzeugend: In der jetzigen Situation genieße die Bildung eines demokratischen westdeutschen Staates absolute Priorität und dürfe nicht durch eine Länderneugliederung gefährdet werden, die die gerade erst geschaffenen Strukturen wieder auflöse und neue Instabilität heraufbeschwöre, zumal diese Länderneugliederung nicht in deutscher Souveränität und Verantwortlichkeit, sondern nur unter der Aufsicht und Einflussnahme der Alliierten erfolgen könne. Auch wenn die Defizite mancher der neuen Länder noch so groß seien und ihre Künstlichkeit unbestreitbar, so dürfe die große Aufgabe der Weststaatsbildung keinesfalls solch untergeordneten Fragestellungen geopfert werden.[28]
Doch so stringent die Argumentation der beiden Landesregierungen auch war, es war erneut die Sorge vor der französischen Rheinland-Politik, die jede Diskussion über eine Neugliederung von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 1948 beendete. Der rheinland-pfälzischen Landesregierung war im Sommer 1948 just jenes Dokument der Londoner Sechsmächtekonferenz vom 12.5.1948 in die Hände gespielt worden, allerdings „ergänzt“ um einige Zusätze, die so nicht in London formuliert worden waren. Insbesondere der Satz, Frankreich würde einer Auflösung von Rheinland-Pfalz nur dann zustimmen, wenn gleichzeitig die alte Rheinprovinz wiedererrichtet und als neues Land unter französische Besatzungsherrschaft gestellt würde, war dazu angetan, all die Ängste über eine französische Annexion des Rheinlands wieder aufleben zu lassen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold übernahm es klugerweise, die am 31.8.1948 in Niederwald versammelten Ministerpräsidenten über die drohende Gefahr zu unterrichten: „Wir alle wissen, dass es eine französische Rheinlandpolitik gegeben hat. Diese besteht auch heute noch. Ich will hier jetzt ganz offen erklären, dass ich mich nicht dazu hergeben werde, dieser Politik irgendwie eine deutsche Unterstützung zu geben. Aus diesem Grund ist es politisch von entscheidender Wichtigkeit, dass diese anderweitigen Probleme [gemeint ist die Länderneugliederung, B.D.] zurückgestellt werden.“[29] Damit war die Neugliederungsdebatte für 1948 eingestellt und der Ländergrenzausschuss wurde aufgelöst. Doch die Debatte selbst jedoch war nicht beendet, sie war nur verschoben. So wenig, wie sich die Alliierten hatten darüber verständigen können, war es den deutschen Ministerpräsidenten möglich gewesen, Einigung in der Frage der zukünftigen Gestalt der deutschen Länder zu erzielen. Andere Fragen genossen bei allen Beteiligten Priorität: die Gründung der Bundesrepublik Deutschland, der Erhalt Nordrhein-Westfalens, die Abwehr französischer Rheinlandpläne.
Doch zumindest der deutschen Seite war schmerzhaft bewusst, dass hier ein Problem lag, das man nur verschoben hatte und dessen Lösung anstehen würde, früher oder später. So war es nur folgerichtig, die Neugliederung als einen Auftrag für künftige Bundesregierungen im Grundgesetz als Artikel 29 vorzusehen.
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gewannen durch die Verschiebung Zeit. Zeit, ihre Strategien und Ziele zu überdenken und zu formulieren. Es ist interessant zu beobachten, wie nun die Wege auseinandergehen. Hatte man sich 1948 noch gemeinsam gegen die anderen Ministerpräsidenten gestellt, entwickelten sich danach erste Rivalitäten. Getragen von der Gewissheit, dass der Bestand Nordrhein-Westfalens von niemandem mehr ernsthaft in Frage gestellt wurde, wurden – ausgehend von der Wirtschaft – die Stimmen im Rheinland wieder lauter, die eine Vereinigung mit der südlichen Rheinprovinz forderten – natürlich im Sinne einer Angliederung an Nordrhein-Westfalen.[30]
Rheinland-Pfalz hingegen befand sich in einer deutlich gefährlicheren Situation. Mehr hingenommen als geliebt von seiner Bevölkerung galt seine Lebensfähigkeit als fragwürdig. Hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung dem bisher noch Rechnung getragen, indem sie auch immer die Künstlichkeit des Landes anerkannte und auf seinen Provisoriumscharakter verwies, änderte sich nach 1948 die Strategie deutlich. An die Stelle der Zugeständnisse an die weitverbreiteten Gefühle traditioneller Verbundenheit trat nun ein aktives und selbstbewusstes Engagement für das neue Land, eine Hervorhebung seiner Chancen und Möglichkeiten bei gleichzeitiger Entmythologisierung vergangener territorialer Einheiten. Rheinland-Pfalz machte von nun an Werbung für sich selbst.
5. Erfolgreicher Überlebenskampf: Zwei Länder behaupten sich
Wie sehr die Neugliederungsfrage nur aufgeschoben, aber keineswegs aufgehoben war, wurde bereits im Herbst 1949 deutlich. Gemäß Verfassungsauftrag des Grundgesetzes in Artikel 29 richtete der Deutsche Bundestag einen „Ausschuss für die innergebietliche Neuordnung“ unter dem Vorsitz des FDP-Abgeordneten August-Martin Euler (1908-1966) ein, in dem Rheinland-Pfalz ausgerechnet von einem der prominentesten Anhänger einer Wiedervereinigung der Rheinprovinz vertreten wurde, dem Wittlicher Bürgermeister Matthias Mehs (1893-1976), der zuvor bereits häufig Vorstöße in diese Richtung unternommen hatte.[31] Entsprechend fielen die Vorschläge dieser Kommission aus: Rheinland-Pfalz sollte aufgelöst und seine Gebietsteile ihren ursprünglichen territorialen Einheiten zugeordnet oder als Ganzes mit Hessen vereinigt werden.
Für die Landesregierung in Rheinland-Pfalz war dieses Votum ein bedenklicher Rückschlag all ihrer Bemühungen, das Land zu konsolidieren und zu einigen. Zwar hatte die 1951 erfolgte Verlegung des Sitzes der Landesregierung von Koblenz nach Mainz, wie bereits in der Verordnung Nr. 57 vom 30.8.1946 vorgesehen[32], durchaus den Zusammenhalt des Landes gefördert, doch nach wie vor waren in allen Gebietsteilen zahlreiche und laute Stimmen gegen dieses Land und für eine Rückkehr zu den alten Verwaltungseinheiten zu vernehmen.
Im nördlichen Raum von Rheinland-Pfalz war es vor allem der Trierer Bezirk, der unvermindert an seiner Verbundenheit mit dem Nordteil der Rheinprovinz, insbesondere mit Köln, festhielt, während Koblenz – nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass hier eben bis 1951 der Sitz der Landesregierung war – viel eher bereit war, sich auf die neuen Gegebenheiten einzulassen. Deutlich wurde dies bereits 1948, als die Industrie- und Handelskammer Köln ein umfangreiches Memorandum vorbereitete, in welchem sachlich-argumentativ die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Angliederung von Koblenz und Trier an Nordrhein-Westfalen dargelegt und begründet wurde. Zog die Koblenzer IHK ihre Unterstützung für dieses Projekt nach anfänglicher Begeisterung mit der Begründung zurück, man überbetone hier die Lebensunfähigkeit von Rheinland-Pfalz und würdige die Eigenständigkeit und Bedeutung des Koblenzer Raumes zu wenig, blieb die Kammer in Trier bei ihrer vorbehaltlosen Befürwortung des Unternehmens.[33]
Das Votum der sogenannten Euler-Kommission war Wasser auf die Mühlen dieser Argumentation. Doch wiederum erhielt Rheinland-Pfalz Unterstützung vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Arnold, der ein Aufflammen der Diskussion über die mögliche Übergröße Nordrhein-Westfalens befürchtete. Und sogar Bundeskanzler Konrad Adenauer entpuppte sich nun als Gegner der Pläne Eulers, allerdings weil er den Verlust der vier rheinland-pfälzischen Stimmen im Bundesrat fürchtete, die ihm die Mehrheit in diesem Gremium sicherten.[34]
So nahm im April 1952 eine konkurrierende Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Reichskanzlers Hans Luther seine Arbeit auf, die zunehmend den Euler-Ausschuss und seine Ergebnisse verdrängte. Gutachten und Bereisungen der betroffenen Landesteile sollten eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungsbasis bilden, eine hochkarätige Besetzung mit Fachleuten eine systematische Aufarbeitung der Frage erlauben. Dieses Mal war Rheinland-Pfalz besser vorbereitet und entsandte eine namhafte Delegation von Fachleuten, angeführt von keinem Geringeren als dem als „Vater der rheinland-pfälzischen Verfassung“ bezeichneten Justizminister Adolf Süsterhenn (1905-1974). Dieser plante die rheinland-pfälzische Verteidigungsstrategie geradezu generalstabsmäßig. Er koordinierte und bestimmte alle Aktivitäten, bei ihm liefen alle Fäden zusammen. Im Mittelpunkt der Bemühungen stand die Erstellung eines Landesgutachtens, das die Lebensfähigkeit und Ausgewogenheit des Landes unter Beweis stellen sollte. Historisch-volkskundlich-kulturgeschichtliche, raumplanerisch-geografische, wirtschafts- und verkehrstechnische sowie staats- und verfassungsrechtliche Fragen sollten einfließen und die Notwendigkeit des Erhalts des Landes belegen.[35]
Auch in Nordrhein-Westfalen wurde an einem ähnlichen Gutachten gearbeitet, und auch hier stand der Erhalt des Landes im Mittelpunkt aller Bestrebungen. Doch gerade der Kölner Raum übte hinsichtlich einer Angliederung von Koblenz und Trier so erheblichen Druck auf die Landesregierung aus, dass man sich in Düsseldorf deren Argumentation kaum noch verschließen konnte. Die im Frühjahr 1953 durchgeführte Bereisung des Landes durch die Luther-Kommission verstärkte diesen Eindruck. Auf ihrer Station in Köln erfuhren die Delegierten in eindrucksvoller Weise, wie sehr man sich hier die Rückkehr von Koblenz und Trier wünschte. Das Gutachten der IHK Köln von 1948 lieferte dafür die Argumente, die im Kern darauf hinausliefen, dass Koblenz und Trier nur in Verbindung mit dem „reichen Bruder im Norden“ die nötige Förderung für ihr Überleben erhalten könnten, eine Förderung, die man dort von Rheinland-Pfalz nie erwarten könne, „da dem Land die finanziellen Möglichkeiten zu einer Unterstützung fehlen“.[36]
Besorgt stellte Süsterhenn fest, dass die Reden in Köln wohl großen Eindruck bei der Kommission hinterlassen hätten, auch wenn er sich nach Kräften bemüht habe, diesen Eindruck zu konterkarieren, indem er die Behauptung, die Westerwälder Steinkrüge dienten in erster Linie Ausschank von westfälischem Schnaps mit dem Hinweis gekontert hatte, sie würden auch im Münchner Hofbräuhaus zum Einsatz kommen und seien damit als Beleg für die enge Verbundenheit und Verflechtung gänzlich untauglich. Doch Süsterhenns Besorgnis bezog sich nicht nur auf Angriffe von außen, sondern auch von innen. „Es wird nämlich notwendig sein, gerade von Mainz aus die Einheitlichkeit der Betrachtungsweise der Probleme des Landes Rheinland-Pfalz stark herauszustellen, da ja die Gefahr besteht, dass in den einzelnen Landesteilen bei der Bereisung dem Neugliederungsausschuss sehr divergierende Auffassungen vorgetragen werden.“ So müsse unbedingt auf jeder Station der Bereisung ein Mitglied des Kabinetts anwesend sein und die Referate entsprechend den Vorgaben abgestimmt sein. Rheinland-Pfalz werde sich, so sein Eindruck, „außerordentlich anstrengen“ müssen, seine Existenzberechtigung zu beweisen.[37]
Ohnehin schon äußerst besorgt und beunruhigt ob der Ereignisse musste das Erscheinen einer Karikatur in den „Ruhr-Nachrichten“ am 9.12.1953 auf die rheinland-pfälzische Landesregierung wie ein Schock wirken. Ausgerechnet der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Arnold, bislang stets ein treuer, wenn auch nicht ganz uneigennütziger Unterstützer des Landes Rheinland-Pfalz in seinem Bestreben zur Abwehr jeglicher Neugliederungsversuche, wurde porträtiert wie er mit den Worten „Die scheinen mir aber überreif zu sein!“ über den (Landesgrenzen)Zaun nach den Äpfeln Koblenz und Trier am rheinland-pfälzischen Baum griff.[38]
Die nun anstehende Bereisung von Rheinland-Pfalz sollte nach dem Willen seiner Landesregierung das Blatt wenden. Der Eröffnungsveranstaltung in Mainz kam dabei programmatischer Charakter zu. Alle Redner betonten einmütig – wie zuvor vereinbart – die Notwendigkeit des Erhalts des Landes, das trotz aller erkennbarer und nicht zu leugnender struktureller Defizite lebens- und leistungsfähig sei. Die viel beschworene Einheit der Rheinprovinz sollte als Mythos entlarvt und dagegen die Eigenständigkeit des Koblenzer und Trierer Raumes gestellt werden. Im Gegenteil, in der preußischen Rheinprovinz seien diese Gebiete vernachlässigt worden und erführen erst jetzt die Förderung und Unterstützung, die sie bräuchten. Nachdrücklich distanzierten sich alle Redner auch von Frankreich und seiner Rheinlandpolitik und betonten stattdessen den föderativen Charakter des Landes, das sich lange vor Gründung der Bundesrepublik nach Ausweis seiner Präambel bereits als Teil eines föderativen deutschen Staates verstanden habe. Und schließlich komme dem Land Rheinland-Pfalz eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Rückkehr des Saarlandes in das deutsche Staatswesen zu, da es als direkter Nachbar zugleich besonderer Ansprechpartner für das Saargebiet sei. In seiner kurzen Geschichte sei das Land zu einer Einheit zusammengewachsen, die auf zahlreichen Gemeinsamkeiten basiere: „Die Gemeinsamkeit des historischen Schicksals im Gesamtablauf unserer deutschen Geschichte, die Gemeinsamkeit der Landschaft, die Gemeinsamkeit desselben fränkischen Stammes und der Lebensart der Bewohner dieses Raumes, die Gemeinsamkeit der sozialen, wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Strukturen mit ihrer Tendenz zum bodenverwurzelten Klein- und Mittelbetrieb, Gemeinsamkeiten, die letztendlich das Fundament dafür darstellen, dass aus dem Chaos des Zusammenbruchs ein freiheitliches demokratisches Staatswesen aufgebaut und funktionsfähig gemacht wurde.“[39]
Während auf der nächsten Station der Bereisung, Koblenz, alles erwartungsgemäß nach Wunsch verlief und die dortigen Redner die Vernachlässigung der südlichen Rheinprovinz durch den Norden in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen stellten, gestaltete sich die Durchsetzung der Vorgaben in Trier durchaus schwieriger. Das Ergebnis war ein Kompromiss: Der Trierer Bürgermeister Zenz durfte einerseits die engen Verflechtungen mit dem Kölner Raum benennen, musste aber gleichzeitig die Distanz zum restlichen Nordrhein herausstellen.[40] Auf diese Weise war es möglich, gefahrlos die Verbundenheit mit Nordrhein auszudrücken, denn ein Anschluss nur an den Kölner Raum war natürlich völlig illusorisch, so dass die Grundrichtung der rheinland-pfälzischen Politik nicht tangiert wurde.
In der Luther-Kommission wurde nun laut darüber nachgedacht, dass eine Wiedervereinigung der Rheinprovinz und damit die Berücksichtigung dieses vielfach vorgetragenen Wunsches der Bevölkerung nur dann zu realisieren sei, wenn man das Land Nordrhein-Westfalen auflöse und die dann wiedervereinigte Rheinprovinz und die Provinz zu eigenen Ländern mache, um nicht durch ein übergroßes Nordrhein-Westfalen das innere Gleichgewicht der Bundesrepublik zu gefährden. Wie nicht anders zu erwarten, führte dies zur sofortigen Einstellung der Arbeiten der Luther-Kommission. Mit einem Federstrich erklärte Bundeskanzler Adenauer die Arbeit für beendet.[41] Es gäbe Wichtigeres zu tun für die junge Bundesrepublik, so die lapidare, aber nicht ganz falsche Erklärung. Die Rückkehr des Saarlandes, der Nato-Beitritt der Bundesrepublik und die Wiederbewaffnung – das waren die großen Themen der Zeit. Wegen Koblenz und Trier die Stabilität und Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik riskieren? Das ging Konrad Adenauer dann doch entschieden zu weit.
Trotzdem war da immer noch der Verfassungsauftrag von Artikel 29, der auch durch die Beendigung der Arbeit der Luther-Kommission nicht verschwand und die Bundesregierung zum Erlass eines Gesetzes zur Durchführung von Volksbegehren zur Länderneugliederung zwang, wenn entsprechende Anträge vorlägen.[42] In Rheinland-Pfalz lagen kurz darauf gleich fünf Anträge, von denen sich gleich zwei auf die Pfalz (Angliederung an Bayern und Angliederung an Baden), einer auf Rheinhessen (Angliederung an Hessen), einer auf Montabaur (Angliederung an Hessen) und einer erwartungsgemäß auf Koblenz und Trier bezog und die Angliederung an Nordrhein-Westfalen zur Abstimmung stellte.
Es folgte in den kommenden Monaten ein zum Teil erbittert geführter Wahlkampf in Koblenz und Trier zwischen dem der Landesregierung nahestehenden und damit den Erhalt des Landes fordernden „Bund Rheinland-Pfalz“ und der „Vereinigung Rheinland“, der größten für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen eintretenden Interessensvertretung der Befürworter.[43] Als am 12.5.1956 die Ergebnisse bekannt gegeben wurden, hatte sich eine ausreichende Mehrheit in Koblenz und Trier – erwartungsgemäß in Trier deutlicher als in Koblenz – für einen Anschluss der beiden Bezirke an Nordrhein-Westfalen ausgesprochen, wobei ausreichende Mehrheit in diesem Fall heißt: über 10 Prozent der Bevölkerung.[44] Damit hätten nun eigentlich die nächsten Schritte eingeleitet werden müssen – doch erneut wurden die bereits genannten drängenden nationalen wie internationalen Probleme von weitaus größerer Reichweite und Bedeutung ins Feld geführt, die es erforderlich machten, mit den nächsten Schritt noch etwas abzuwarten. Das Abwarten dauerte dann bis 1975. Erst dann wurden die eigentlich vorgeschrieben Volksabstimmungen in den Gebietsteilen, in denen 1956 die erforderliche Mehrheit erreicht worden war, durchgeführt mit dem wenig überraschenden Ergebnis, dass sich niemand mehr für diese Frage interessierte.
Die Teilung der Rheinprovinz war eine Entscheidung der beiden Besatzungsmächte Großbritannien und Frankreich. Sie entsprang deren politischen Bedürfnissen und war deren politischen Zielen geschuldet. Sie stieß zwar auf deutscher Seite auf viel Kritik und noch mehr Bedauern, hatte aber letztlich nie eine Chance, rückgängig gemacht zu werden. Stets standen als wichtiger und drängender empfundene Probleme dem im Weg. Nahezu 70 Jahre später erscheint sie aber auch als wichtige Weichenstellung für den erfolgreichen Wiederaufbau einer Region durch die Gründung zweier leistungsstarker Länder, die so sonst vielleicht nie entstanden wären. Seit der Aufhebung der Besatzungszonengrenze wird die Grenze zwischen beiden Ländern übrigens täglich von Tausenden von Menschen und Gütern wieder überquert, als hätte es sie nie gegeben.
Quellen
Brommer, Peter, Quellen zur Geschichte von Rheinland-Pfalz während der französischen Besatzung: März 1945 bis August 1949, Mainz 1985.
Hölscher, Wolfgang, Nordrhein-Westfalen. Deutsche Quellen zur Entstehungsgeschichte des Landes, Düsseldorf 1988.
Literatur
Böhn, Georg F., Wiederaufbau der Verwaltung, in: Rheinland-Pfalz entsteht, hg. v. Franz-Josef Heyen, Boppard 1984, S. 1- 30.
Dorfey, Beate, Die Teilung der Rheinprovinz und die Versuche zu ihrer Wiedervereinigung (1945-1956). Das Rheinland zwischen Tradition und Neuorientierung, Köln 1993.
Hudemann, Rainer, Landesgründung und Verfassunggebung im Spannungsfeld von Besatzungsmacht und deutscher Politik, in: Beiträge zu 50 Jahren Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, Koblenz 1997, S. 61-88.
Küppers, Heinrich, Staatsaufbau zwischen Bruch und Tradition. Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 1946-1955, Mainz 1990.
Romeyk, Horst, Weder Vergrößerung noch Teilung. Nordrhein-Westfalen und die Neugliederung des Bundesgebietes, in: Geschichte im Westen 4 (1988), S. 216-232.
Springorum, Ulrich, Entstehung und Aufbau der Verwaltung in Rheinland-Pfalz nach dem 2. Weltkrieg (1945-1947), Berlin 1982.
- 1: Die Quellen der britischen und französischen Archive werden nach Stand um 1990 zitiert und berücksichtigen nicht die zwischenzeitlich erfolgten Umstrukturierungen und ggf. Umsignierungen.
- 2: EIPS-Memorandum vom 23.2.1945, in: Public Record Office FO 942/122.
- 3: Ansprache Barracloughs vor Vertretern der Provinzialregierung am 4.7.1945, in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 700,40 Nr. 91.
- 4: Springorum, Entstehung, S. 74-75.
- 5: Springorum, Entstehung,, S. 81; Kratz, Georg, Mittelrhein-Saar, Stuttgart 1954, S. 30-34; F. Böhn, Georg F., Wiederaufbau der Verwaltung, in: Rheinland-Pfalz entsteht, hg. v. Franz-Josef Heyen, Boppard 1984, S. 10; Tätigkeitsberichte des Regierungspräsidiums Trier, 19.4.-26.4.1945 und 27.4.-4.5.1945, in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 700,134 Nr. 1.
- 6: Telegramm vom 3.6.1945, in: Public Record Office FO 1013/125.
- 7: Steinlein in seinem Tätigkeitsbericht vom 9.6.-15.6.1945, in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 700,134 Nr. 1.
- 8: Rundschreiben von Fuchs an die Abteilungsleiter der Nord-Rheinprovinz vom 21.6.1945, in Landesarchiv NRW R NW 190 Nr. 627.
- 9: Memorandum von Fuchs vom 28.6.1945 in deutscher und englischer Sprache in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 70040 Nr. 88.
- 10: Vgl. zu diesen Vorgängen Hölscher, Nordrhein-Westfalen, S. 37-41, 245-252., 253-254, 264, 268-271.
- 11: Protokoll der Sitzung des nichtexekutiven Provinzialrats vom 26.04.1946, ediert bei: Hölscher, Nordrhein-Westfalen, S. 278-282.
- 12: Schreiben der Militärregierung an Lehr vom 20.5.1946, in: Public Record Office FO 1013/624.
- 13: Rede Adenauers am 24.7.1945, ediert bei: Hölscher, Nordrhein-Westfalen, S. 507-509.
- 14: Bericht Billottes vom 29.7.1945, ediert bei: Brommer, Quellen, S. 38-55.
- 15: Vgl. Springorum, Entstehung, S. 145-155; Böhn, Wiederaufbau, S. 13-16.
- 16: Vermerk des politischen Rats für General Koenig vom 10.1.1946, in: Archives d’Occupation (AO) Colmar, Best. Cab. Civ. C.30, p. III A1.
- 17: Schreiben Koenigs vom 25.4.1946, in: Ministère des Affaires Étrangères (MAE), y1944-49, Int., Nr. 435.
- 18: Zitiert nach Küppers, Staatsaufbau, S. 55.
- 19: Schreiben Koenigs vom 10.7.1946, MAE, y1944-49, Int., Nr. 435.
- 20: Protokoll der Sitzung vom 12.8.1946, zitiert nach Küppers, Staatsaufbau, S. 56-57.
- 21: Vgl. die Berichte der Landräte vom Sommer 1946 in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 441 Nr. 45359 und 45360.
- 22: So Peter Altmeier im Rheinischen Merkur v. 3.5.1947.
- 23: Hudemann, Landesgründung, S. 80.
- 24: Vgl. Rolf Steininger, Die Ruhrfrage 1945/46 und die Entstehung des Landes Nordrhein-Westfalen. Britische, französische und amerikanische Akten, eingeleitet und bearbeitet von Rolf Steininger, Düsseldorf 1988, S. 28-33.
- 25: s war letztlich wohl eher der ökonomische Druck als die politische Überzeugung, die Frankreich zum Einlenken zwang. Deutsche Besatzung und Kriegszerstörungen hatten die französische Wirtschaft ruiniert und das Land von den Hilfslieferungen der USA abhängig gemacht, die immer deutlicher machten, dass sie im Gegenzug für ihre materielle Hilfe politisches Entgegenkommen erwarteten.
- 26: Dokument TRI/19 vom 12.5.1948 in: Public Record Office FO 71112, CJ2308/1969/182 sowie Public Record Office FO 371, 70589, C3776/71/18.
- 27: Ediert u.a. bei Münch, Ingo von (Hg.), Dokumente des geteilten Deutschlands, 2. Auflage, Stuttgart 1976, S. 88-89.
- 28: Rede Altmeiers im Protokoll der Sitzung der Ministerpräsidenten in Niederwald am 31.8.1948, in: Bundesarchiv Z 12, Nr. 76.
- 29: Niederschrift der Rede Arnolds, in: Bundesarchiv Z 12, Nr. 76.
- 30: Die im November 1948 im Manuskript fertiggestellte Denkschrift trug den Titel: „Die wirtschaftliche Verbundenheit der früheren Süd-Rheinprovinz mit dem Lande Nordrhein-Westfalen“, umfasste 47 Seiten und wurde wegen des Widerstands Adenauers gegen eine frühere Veröffentlichung erst 1951 publiziert. Vgl. entsprechende Aktennotiz vom 23.1.1949 in: Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv 1-322-2, das Manuskript findet sich unter RWWA 1-322-3.
- 31: Entsprechende Schreiben von Mehs an den rheinland-pfälzischen Innenminister Zimmer unter: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 700,135 Nr. 23.
- 32: Vgl. zu dieser Problematik: Brommer, Peter, Koblenz oder Mainz? Die Verhandlungen über die Verlegung des Sitzes der Landesregierung, in: Landeskundliche Vierteljahrsblätter 28 (1982), S. 65-73.
- 33: Die Korrespondenz mit der Koblenzer und der Trierer Kammer hierzu ebenfalls unter Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv 1-322-2.
- 34: Bericht François-Ponçets an den Quai d’Orsay vom 10.4.1952, in: Ministère des Affaires Étrangères (MAE) Eu1949-55, All., Nr. 196.
- 35: Schreiben Süsterhenns an seinen Kabinettskollegen Haberer vom 9.5.1952, in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 860, Nr. 11.
- 36: Vgl. die Protokolle der Bereisung Nordrhein-Westfalens in: Bundesarchiv NL 9, Nr. 249.
- 37: Schreiben Süsterhenns an Altmeier, Zimmer und Haberer vom 17.7.1953, in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 700,135, Nr. 26.
- 38: Vgl. auch Romeyk, Weder Vergrößerung noch Teilung, S. 218.
- 39: Die Protokolle und Unterlagen der Bereisung von Rheinland-Pfalz in: Bundesarchiv NL 9, Nr. 250.
- 40: Rede von Emil Zenz in Trier am 23.5.1954, in: Bundesarchiv NL 9, Nr. 250.
- 41: Schreiben Adenauers an Bundesinnenminister Schröder vom 2.12.1954, zitiert nach Romeyk, Weder Vergrößerung noch Teilung, S. 228.
- 42: In diesem Sinne informierte der Vorsitzende des Innenausschuss des Bundes die rheinland-pfälzische Landesregierung am 19.12.1955 über die bevorstehende Volksabstimmung, in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 880, Nr. 8310.
- 43: Entsprechende Flugblätter u.a. in Landeshauptarchiv Koblenz Best. 700,145 Nr. 566/1, Best. 880, Nr. 8313 und Nr. 8318.
- 44: Schreiben des Landeswahlleiters an rheinland-pfälzische Landesregierung vom 12.5.1956 mit den offiziellen Endergebnissen, in: Landeshauptarchiv Koblenz Best. 880, Nr. 8305.
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Dorfey, Beate, Eine Rheinprovinz, zwei Länder und die Frage der Länderneugliederung nach 1945, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/eine-rheinprovinz-zwei-laender-und-die-frage-der-laenderneugliederung-nach-1945/DE-2086/lido/5acb422626fb41.78727119 (abgerufen am 15.10.2024)