Thema „Grenzland seit Menschengedenken“ – Eupen, Malmedy, St. Vith zwischen Wiener Kongress und Versailler Vertrag Mit der nachnapoleonischen Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 bildeten die frühneuzeitlichen Herzogtümer Limburg und Luxemburg sowie die Fürstabtei Stavelot-Malmedy keine Einheiten mehr. Willkürlich wurden neue Grenzen gezogen zwischen dem Vereinigten Königreich der Niederlande – bestehend aus den ehemaligen sieben Vereinigten Provinzen sowie den Österreichischen Niederlanden – und dem Königreich Preußen unter Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840). Dieser nahm die ihm übertragenen, ursprünglich nicht gewollten rheinischen Territorien im April des Jahres in Besitz.
Thema Die Geschichte der „Kölnischen Volkszeitung“ (1860-1941) Eng verwoben mit der Geschichte des politischen Katholizismus in Deutschland, namentlich mit seiner parteipolitischen Vertretung, der Deutschen Zentrumspartei, war die „Kölnische Volkszeitung“ (1860-1941), das Hauptpresseorgan der rheinischen Katholiken, das seit seiner Gründung – unter dem Titel „Kölnische Blätter“ – im Laufe wechselvoller Jahrzehnte überregionale Bedeutung erlangt und vor allem in den Kriegsjahren zwischen 1914 und 1918 eine weltweite Verbreitung gefunden hat.
Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Die „Jahrtausendausstellungen“ in Köln und Aachen 1925 Zu den Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages vom 28.6.1919 gehörte die vorübergehende Besetzung der linksrheinischen Gebiete Deutschlands und einiger Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer durch Truppen Frankreichs, Belgiens und Großbritanniens. Dass diese Besetzung auf 15 Jahre befristet wurde, hatte der französischen Verhandlungsführung von den Vertretern Großbritanniens und der USA abgetrotzt werden müssen; Frankreich hatte eigentlich die Rheingrenze angestrebt. Auch nach dem – in Deutschland ohnedies als illegitim empfundenen – Friedensvertrag gab die französische Deutschlandpolitik auf deutscher Seite Anlass zu der Besorgnis, das Rheinland solle vom Deutschen Reich abgetrennt und einer französischen Einfluss-Sphäre einverleibt werden. Die belgisch-französische Besetzung des Ruhrgebiets im Januar 1923 wegen ausbleibender deutscher Reparationszahlungen trug ebenso zu diesen Sorgen bei wie die französische Kulturpolitik einer pénétration pacifique des besetzten Gebiets, die unter anderem geschichtspolitisch das gemeinsame kulturelle Erbe der Rheinländer und der frankophonen Zivilisation betonte, ohne jedoch auf breite Resonanz zu stoßen.
Thema Katholische Kirche und französische Rheinlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg Die grundlegenden Veränderungen als Folge des Ersten Weltkrieges rückten das Rheinland für einige Jahre in den Brennpunkt der europäischen Politik. Gegensätzliche Erwartungen der beteiligten Länder an die Friedensordnung von 1919 – nicht nur im Verhältnis zu Deutschland, sondern auch zwischen den Siegerstaaten – wurden unübersehbar nach dem Beginn der umstrittenen französisch-belgischen Ruhraktion Anfang 1923. Insgesamt gilt die Zwischenkriegszeit als gut erforscht.
Thema Die Rheinische Frauenhilfe Thomas Nipperdey hat das 19. Jahrhundert als das Jahrhundert der Vereinsgründungen bezeichnet. Insbesondere das aufstrebende Bürgertum pflegte diese neue Geselligkeitsform, die "zu einer die sozialen Beziehungen der Menschen organisierenden und prägenden Macht wurde." Es handelte sich hierbei um einen "freien organisatorischen Zusammenschluß von Personen", der spezifische, selbst gesetzte Ziele verfolgte.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.
Thema Reichstagswahlen und Reichstagsmandate der Rheinprovinz 1918 bis 1933 Wahlen sind Personalentscheidungen der Wählerinnen und Wähler, durch die politische Verantwortungsträger rekrutiert und legitimiert werden sollen. Mit Wahlen werden Repräsentativorgane wie der Reichstag oder Personen für ein Wahlamt bestimmt. Sie können in der Gesellschaft vorhandene Interessen und Strömungen integrieren. Durch Wahlen sollen politische Prozesse beeinflusst und Wähler für bestimmte gesellschaftliche Werte und Ziele mobilisiert werden. Wahlen sind ein entscheidendes Element der Demokratie.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.