Die Ministerialen des Kölner Erzstifts im Hochmittelalter
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1. Allgemeine Definition
Die Ministerialen des Hochmittelalters waren eine rechtlich und sozial definierte Personengruppe, die den gesellschaftlichen Wandel des 11. und 12. Jahrhunderts zum einen maßgeblich prägten, zum anderen aber auch Ergebnis dieser Veränderungen waren. Die ersten Ministerialen lassen sich um die Mitte des 11. Jahrhunderts in verschiedenen Reichskirchen nachweisen, um sich danach über den Königs- beziehungsweise Kaiserhof an fast allen geistlichen und fürstlichen Höfen des Hochmittelalters zu etablieren. Die Funktionen, die die Ministerialen für einen weltlichen oder geistlichen Großen hatten, waren vielfältig und zahlreich. Im Vordergrund stand die Durchsetzung seiner Herrschaft auf administrativem, militärischem und symbolischem Weg. In Städten wurden sie zur Verwaltung der Regalien, also der Rechte wie Münze und Zoll, eingesetzt. Daneben ließen viele Große auch ihre Burgen und landwirtschaftlichen Güter von Ministerialen verwalten. Auch der Dienst als berittener Kämpfer war eine mögliche Dienstform.
Rechtlich gesehen waren die Ministerialen Unfreie, die sich aus der familia, also der Gemeinschaft der rechtlich und sozial von ihrem Herren Abhängigen, heraus entwickelten und zu höherem Dienst aufstiegen. Über diese Funktion vollzogen sie vielfach einen sozialen Aufstieg, der sie bis in die unmittelbare Nähe ihres Herrn und damit einhergehend in höhere gesellschaftliche Schichten bringen konnte. Vielen Ministerialen gelang die Integration in das im Entstehen begriffene Bürger- und Rittertum. Dahinter trat ihre weiterhin bestehende Unfreiheit in den Hintergrund.
Die Ressource Ministerialität zu nutzen, bot sich für die Herren aus mehreren Gründen an: Im 11. Jahrhundert kam es zu einem Aussterben zahlreicher adeliger Familien, deren männliche Angehörige bisher im Rahmen des Lehnsystems wichtige Aufgaben für den Erzbischof wahrgenommen hatten. Der Rückgriff auf die Unfreien ergab sich aus zwei Gründen: Dadurch, dass Ministeriale hofrechtlich, später mit eigenen Dienstrechten, aber nicht lehnsrechtlich an ihren Herrn gebunden und rechtlich immer noch unfrei waren, waren sie zumindest in der Theorie zuverlässiger und konnten sich ihren Aufgaben nicht so leicht entziehen. Mit ihrem Einsatz konnte zudem den Bestrebungen des Adels begegnet werden, sich herrschaftlichen Besitz im Laufe der Zeit anzueignen und der Herrschaft zu entfremden. Denn Ministeriale durften zumindest formell keinen Eigenbesitz haben und die ihnen anvertrauten Güter nicht an ihre Nachkommen vererben.
2. Entstehung und Entwicklung im Kölner Erzstift
Ministeriale lassen sich im Kölner Erzstift erstmals im Jahr 1061 und damit während der Amtszeit Erzbischof Annos II. nachweisen. Ob Anno seinen Hof gezielt mit Ministerialen ausgestattet hat, lässt sich anhand der Quellen nicht belegen. Auslöser für das Entstehen der Kölnischen Ministerialität war ein Zusammenwirken verschiedener Faktoren und Entwicklungen. Zunächst kam es zu territorialen Veränderungen im Westen des Reiches. Anno II. verdrängte die Pfalzgrafen bei Rhein aus dem Rheinland in Richtung Süden, was eine beachtliche Vergrößerung des Einflussbereichs mit sich brachte. Der nächste Schritt war die Hinzugewinnung der Herzogswürde für Niederlothringen 1152. Reinald von Dassel intensivierte die Kölner Herrschaft in Westfalen, vor allem in Soest, bevor Philipp von Heinsberg durch seine Gütererwerbungen und den Empfang des Herzogstitels für Westfalen 1180 die Ausdehnung des Kölner Erzstifts auf ihren Höhepunkt trieb. Die herrschaftliche Durchdringung des Territoriums, dessen militärische Sicherung und die Verwaltung der erzbischöflichen Rechte, vor allem in der Stadt Köln, erforderten qualifizierte Personen, die im Laufe des 12. Jahrhunderts immer häufiger aus der unfreien familia des Erzbischofs stammten.
Der Ausbau der Ministerialität vollzog sich in Köln in verschiedenen Stufen. In den Quellen feststellbar ist unter Anno II. zunächst der Stadtvogt, der dem adeligen Burggrafen im Hochgericht innerhalb der Stadt Köln zur Seite stand. Angenommen wird, dass der Vogt vom Erzbischof gezielt im Gericht installiert wurde, um dort dessen Einfluss zu vergrößern. Der Burggraf war ein Adeliger aus dem Kölner Umland, der seinen Auftrag zwar vom Erzbischof empfing, sich aufgrund seines adeligen Standes aber auch von diesem entfernen konnte. Dem gegenüber hatte der aus der Ministerialität stammende Stadtvogt den entscheidenden Vorteil, dass er infolge seiner Unfreiheit wesentlich enger an den Erzbischof gebunden war und deshalb als dessen verlängerter Arm im Gericht und damit indirekt auch in die Stadt hinein gelten kann.
Zahlreicher werden die Ministerialen erst während des Episkopats Friedrichs I. im ersten Drittel des 12. Jahrhunderts. Vermutlich spielten hierbei vor allem militärische Erwägungen eine Rolle: Der Konflikt zwischen Heinrich IV. (römisch-deutscher König 1053-1106, ab 1084 Kaiser) und seinem Sohn Heinrich V. (römisch-deutscher König 1098-1125, ab 1111 Kaiser), der auch im Rheinland ausgetragen wurde, und die Konfrontation mit Heinrich V. 1114 und 1115 machten qualifizierte Kämpfer, vor allem zu Pferde, erforderlich. Bis heute sichtbare Zeichen der Sicherung des Erzstiftes nach außen sind Burgen wie Volmarstein, Rolandseck und die Wolkenburg, die in der Regel mit Ministerialen besetzt waren. Gleichzeitig wurden mit diesen Maßnahmen auch erste Grundlagen für die spätere Landesherrschaft der Erzbischöfe gelegt.
Die nächste, sich in den Quellen niederschlagende Entwicklungsstufe der Ministerialen ist die Ausstattung des Hofes mit sogenannten Hofämtern in der Zeit Erzbischof Arnolds I. Auch die ist eine Tendenz, die sich nicht nur und nicht zuerst am Kölner Hof feststellen lässt. Hofämter lassen sich am Königs- beziehungsweise Kaiserhof belegen, bevor sie sich im ganzen Reich verbreiteten und in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts zur 'Standardausstattung' eines jeden Hofes wurden. In Köln gab es fünf Hofämter: Den Stadtvogt, den Kämmerer, den Marschall, den Truchsess und den Mundschenk. Alle Ämter waren mit Ministerialen besetzt und unverzichtbare Bestandteile des Hofes. Das schon erwähnte Amt des Stadtvogtes wurde um die Mitte des 12. Jahrhunderts in der Familie Eppendorf erblich. Das bedeutet, dass es nicht in einem bestimmten Turnus oder beim Tod des Inhabers neu vergeben wurde, sondern vom Vater auf den erstgeborenen Sohn überging. Gleiches lässt sich beim Kämmerer beobachten, der für die Oberaufsicht der Finanzen des Erzstiftes zuständig war und dessen Amt ebenfalls ab der Mitte des 12. Jahrhunderts erblich in der Familie Bachem verblieb. Der Marschall war für die Versorgung der Pferde und möglicherweise für die Organisation der Reisen des Erzbischofs zuständig. Dieses Amt okkupierte die Familie Alfter ab dem Ende des 12. Jahrhunderts dauerhaft. Weniger greifbar in den Quellen sind der Truchsess, zuständig für die Versorgung der erzbischöflichen Tafel mit Speisen und der Mundschenk, zuständig für die Versorgung mit Getränken, vor allem mit Wein.
Die Quellen zeigen den Stadtvogt als den unzweifelhaft wichtigsten Berater des Erzbischofs sowohl in alltäglichen Fragen den Hof betreffend als auch in politischen Entscheidungen. Ihm folgt dicht der Kämmerer, der wegen seiner Zuständigkeit für die Finanzen ebenfalls ein unverzichtbarer Ratgeber war. Später tritt auch der Marschall hinzu, wobei bei ihm nicht klar ist, ob er den Zutritt zu diesem engen Kreis aufgrund seines Amtes oder seiner Familienzugehörigkeit erhielt. Truchsess und Mundschenk sind eher der alltäglichen Organisation des Hofes im Hintergrund zuzuordnen und deshalb selten in der direkten Umgebung des Erzbischofs zu finden.
3. Die Rechte der Kölner Ministerialen
Aus dem 12. Jahrhundert sind das Kürzere Kölner Dienstrecht, das Längere Kölner Dienstrecht und der Kölner Hofdienst bekannt. Alle drei sind Rechtstexte, die sowohl die Rechte und Pflichten der Ministerialen regeln als auch die des Erzbischofs. Beide Dienstrechte stammen aus den 1160er oder 1170er Jahren und ihre Abfassung zeigt, dass es zu diesem Zeitpunkt so viele Ministeriale im Erzstift gab, dass eine Verschriftlichung ihrer Rechte als notwendig angesehen wurde. Viel Raum nehmen in beiden Rechten Regelungen betreffend den Italienzug ein, das heißt die Reise des Erzbischofs mit dem römisch-deutschen König beziehungsweise Kaiser nach Italien. Da diese Unternehmungen meist militärischer Art waren, benötigte der Erzbischof immer ein Kontingent an Truppen. Die Ministerialen stellten daran den größten Anteil. Außerdem wird geregelt, wie der Erzbischof seine Ministeriale auszustatten hatte und für welche Dienste und Dauer er sie heranziehen durfte. Zudem hält vor allem das Längere Dienstrecht fest, wer wie Ministerial werden konnte.
Der Hofdienst, der um die Mitte des 12. Jahrhunderts verschriftlicht wurde, listet zum einen auf, welche Mengen an Lebensmitteln einzelne Güter an den erzbischöflichen Hof liefern mussten. Zum anderen wird festgehalten, welches Mitglied des Hofes wie viel davon bekommt. Hierbei werden auch die Ministerialen berücksichtigt, deren führende Vertreter ähnlich üppig versorgt werden wie adelige Vasallen.
4. Gericht und Besitz von Kölner Ministerialen
Ihren Gerichtsstand hatten die Ministerialen unmittelbar vor dem Erzbischof, der vom Stadtvogt vertreten werden konnte. Zwar saß der Stadtvogt gemeinsam mit dem Burggrafen dem städtischen Hochgericht vor, jedoch war dieses Gericht nicht für die Ministerialen zuständig. Rechtlich gesehen durften Ministeriale als Unfreie weder Eigenbesitz noch Lehen innehaben. Das Längere Kölner Dienstrecht legt jedoch fest, dass sie ein von der Forschung so genanntes Dienstlehen haben konnten, das ihnen den Dienst, den sie zu erbringen hatten, ermöglichte. Dieses Dienstlehen hat man sich in der Regel als landwirtschaftliches Gut vorzustellen, auf dem zumindest in späterer Zeit auch eigene Abhängige der Ministerialen arbeiteten. Die dort erwirtschafteten Produkte ermöglichten die Erfüllung der Aufgaben, die der Ministerial für den Erzbischof übernehmen musste, beispielsweise die Ausrüstung eines Pferdes mit Zubehör zu militärischen Zwecken.
Das Lehen war aber nicht nur Voraussetzung des Dienstes, sondern auch Entlohnung für geleisteten Dienst. Denn eine Bezahlung in Geldform ist nicht überliefert, selbst wenn die Ministerialen bei besonderen Gelegenheiten, zum Beispiel dem Italienzug, auch Geld zu ihrer Versorgung erhielten. Die Regel war dies aber nicht.
Aus dem Längeren Dienstrecht geht auch hervor, dass diese Lehen entweder von Anfang an erbbar waren oder zumindest schon in einem frühen Entwicklungsstadium der Ministerialität erbbar wurden. Dies ist insofern interessant, als dass es neben dem Verbot von Lehen- und Eigenbesitz auch ein Verbot der Vererbung für Unfreie gab, das für die Ministerialen im Erzstift jedoch nicht von Bedeutung gewesen zu sein scheint.
Nicht nur Besitz und Lehen konnten in Köln vererbt werden, auch das Amt beziehungsweise die Funktion als solche wurde dem erstgeborenen Sohn vom Vater vererbt. Dies trug zu einer (relativen) Geschlossenheit der Ministerialität bei, da viele ihrer Vertreter qua Geburt diesen rechtlichen Stand erhielten. Das gilt besonders für die führenden Familien, die die wichtigsten Ämter im Erzstift im Laufe des 12. Jahrhunderts unter sich aufteilten und zum Teil über Jahrhunderte in der Familie vererbten. Damit fiel aber auch einer der wesentlichen Gründe weg, weshalb im 11. Jahrhundert viele Funktionen von Adeligen auf Ministeriale übergegangen waren: Die Vermeidung der Entfremdung von Besitz. Schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts waren Amt, Besitz und Lehen in bestimmten Familien erblich geworden und dem Zugriff des Erzbischofs de facto entzogen.
Gleichzeitig wurde so der Eintritt weiterer Unfreier in die Ministerialität aber immer unwahrscheinlicher, da viele Funktionen dauerhaft von Mitgliedern ein und derselben Familie besetzt wurden. Das heißt jedoch nicht, dass die Ministerialität in Köln ein nach unten abgeschlossener Geburtsstand gewesen ist. Für 'Seiteneinsteiger' gab es immer die Möglichkeit, bestimmte Positionen zu besetzen, beispielsweise die beiden Zöllnerämter in Köln. Allerdings mussten hierfür schon gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, vor allem in ökonomischer Hinsicht.
Weniger dicht als die Lehen ist der Eigenbesitz von Ministerialen belegt. Sowohl aus den Dienstrechten als auch aus den erzbischöflichen Urkunden geht aber eindeutig hervor, dass Ministeriale in der Regel auch Allod hatten. Lediglich der Kauf und vor allem der Verkauf unterlagen der Zustimmung des Erzbischofs.
5. Aufgaben und Funktionen von Ministerialen
In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts waren die Ministerialen zahlenmäßig und ihrer Bedeutung nach auf ihrem Höhepunkt. Reinald von Dassel, Philipp von Heinsberg und Adolf von Altena sind in vielerlei Hinsicht besonders aktive Erzbischöfe gewesen; sie haben aber auch und vor allem für ihre Herrschaftsdurchsetzung sehr stark auf die Ministerialen zurückgegriffen.
5.1 In der Stadt Köln
Innerhalb der Stadt Köln waren Ministeriale in erster Linie in der Verwaltung der Regalien eingesetzt und damit einhergehend auch in der Ausübung der Herrschaft des Erzbischofs über die Stadt. Die Regalien umfassten die hohe Gerichtsbarkeit, weiter das Recht, Zölle zu erheben, Märkte abzuhalten und Münzen zu schlagen.
Neben dem Stadtvogt spielten vor allem die beiden Zöllner eine bedeutende Rolle in der Stadt. Bei den beiden gut greifbaren Zöllnern Gerhard Unmaze (vor 1145-1198) und Karl von der Salzgasse (gestorben 1197-1215) lässt sich eine Besonderheit beobachten: Beide sind mit großer Wahrscheinlichkeit keine geborenen Ministerialen gewesen, sondern erst später freiwillig in die Ministerialität eingetreten. Außerdem stammte zumindest Gerhard aus einer wohlhabenden Familie, sodass ein sozialer Aufstieg, wie er für viele andere Ministeriale angenommen wird, hier nur eingeschränkt vorliegt. Möglicherweise war eine gehobene Herkunft für dieses Amt auch explizit vom Erzbischof gewünscht: So konnten Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich von Finanzen und Zoll, sowie eine gute Vernetzung innerhalb der Stadtbevölkerung verlangt werden. Diese Kenntnisse hatte Gerhard bei seiner Tätigkeit erworben, die er vor und während seiner Amtszeit als Zöllner ausübte: Er war gewerblicher Grundpfandleiher und hatte auf diese Weise umfangreichen Immobilienbesitz in Köln erworben. Das Geld, dass er verlieh, hatte er möglicherweise im Fernhandel erworben, außerdem besaß er mehrere Backhäuser und Kaufhallen. Gerhard Unmaze muss daher als ein Ministerial gelten, für den sein Amt nur eine Tätigkeit unter weiteren war. Auch ist davon auszugehen, dass er zwar offiziell in die Ministerialität eintreten musste, um Zöllner zu werden, ihm die rechtlichen Einschränkungen, die formal immer noch mit diesem Status verbunden waren, vor allem die Unfreiheit, aber nicht mehr anhafteten.
Beide Zöllner sind verhältnismäßig selten in der Umgebung des Erzbischofs zu finden. Daher können sie als „bürgerliche Ministerialen“ (Knut Schulz) bezeichnet werden, die ihren Wirkungskreis deutlich mehr in der Stadt als am Hof des Erzbischofs hatten und wohl auch nicht sonderlich eng an ihren Herrn gebunden waren.
Abschließend muss ein Blick auf die Aktivitäten von Ministerialen in den drei Selbstverwaltungsorganen der Stadt Köln, den Parochien, der Richerzeche und dem Schöffenkolleg geworfen werden. In den Parochien oder Kirchspielen lässt sich ihre Beteiligung nicht eindeutig nachweisen, dafür aber deutlich besser in der Richerzeche. Gerhard Unmaze und Karl von der Salzgasse bekleideten unter einer Reihe weiterer Ministeriale zeitweise das Bürgermeisteramt der Richerzeche und waren eng in die städtische Selbstorganisation eingebunden. Auch im Schöffenkolleg sind Gerhard und Karl zu finden. Im Kölner Meliorat, das heißt in der von Kaufleuten geprägten Oberschicht, waren sie fest integriert. So trieben sie die Entfremdung der Stadtbevölkerung vom Erzbischof mit voran, obwohl sie gleichzeitig in dessen Diensten standen. Der Ministerialität kommt damit eine zwiegespaltene Rolle zu: Zum einen waren sie Instrumente des Erzbischofs, die dessen Einfluss in die Stadt tragen sollten. Zum anderen hatten sie wesentlich Anteil daran, dass genau dieser Einfluss immer mehr schwand und die Bürger ihre Angelegenheiten zunehmend selbst regelten.
Ähnliches lässt sich auch für Mainz und Trier konstatieren. In Trier gab es 1066 und 1131/1132 von Ministerialen angeführte Aufstände gegen die erzbischöfliche Stadtherrschaft, in Mainz 1105, 1115 und 1158-1160. Für beide Städte gilt, dass die Emanzipation vom Stadtherrn ganz wesentlich von der Ministerialität getragen wurde. Knut Schulz spricht in dieser Hinsicht gar von einer „revolutionären Haltung“ der Dienstleute. Dass dies in Köln nicht der Fall war, lag vor allem daran, dass sich die Ministerialität in dieser Stadt nicht als eine einheitliche Gruppe zusammenschloss und organisierte. Ministeriale waren in ganz verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Bereichen der Stadt zu finden. Das einzige, was sie untereinander verband, war ihre rechtliche Unfreiheit. Zu einem Zusammenschluss, der der Durchsetzung politischer Ziele hätte dienen können, ist es nicht gekommen.
5.2 Auf Burgen
Über die konkreten militärischen Aufgaben der Ministerialen auf Burgen lässt sich aufgrund fehlender Quellen wenig Konkretes sagen. Ohnehin war die Burg sowohl für den Erzbischof als auch für die Ministerialen erst einmal ein Symbol, das Macht und Herrschaft darstellte. Ministeriale, die mit der Burghut betraut waren, hatten vor allem die Aufgabe, den Erzbischof in der Region zu vertreten und seine Machtansprüche zu symbolisieren. Des Weiteren sollten sie seine real existierende Herrschaft durchsetzen, was aber vielmehr auf dem Wege der zivilen Verwaltung geschah als auf militärischem. Über Ministeriale, die im 12. und 13. Jahrhundert im Erzstift selbst Burgen bauten, liegen keine Nachrichten vor. In anderen Teilen des Reiches hat es dies aber durchaus gegeben.
Kölner Burgen, die nachweislich mit Ministerialen besetzt waren, waren im Hochmittelalter Volmarstein, Alpen, Padberg, Wolkenburg, Drachenfels und Rolandseck. An einem Beispiel soll im Folgenden die Funktion von Ministerialen auf Burgen dargestellt werden.
Die Burg Padberg im Sauerland wurde 1120 von Friedrich I. für das Erzstift erworben. Zur Verwaltung und militärischen Verteidigung der Burg wurden Ministeriale eingesetzt, die sich schon bald nach der Burg nannten und ein Ministerialengeschlecht bildeten, innerhalb dessen sich das Burghutamt immer weitervererbte. Die Bedeutung der Burg resultierte vor allem aus dem anhaltenden Konflikt des Erzstiftes mit den Herren von Schwalenberg-Waldeck, die um 1120 ebenfalls begannen, in Südwestfalen Besitz zu kaufen.
Besonders interessant ist die Verbindung der Ministerialen von Padberg zum 1170 von Philipp von Heinsberg gestifteten Kloster Bredelar. Ein großer Teil der Güter, mit denen Philipp das Prämonstratenserinnenkloster ausstattete, hatten eigentlich die Padberger von ihm zu Lehen besessen. Als Ausgleich für diesen Verlust übertrug der Erzbischof ihnen die Vogtei über das Kloster. Zusätzlich erhielten sie Allod, das heißt Eigenbesitz in verschiedenen Orten in der Nähe. An diesem Vorgang wird bereits deutlich, welche Bedeutung die Padberger Ministerialen erlangt hatten. Dass sie mit Gütern belehnt waren, macht deutlich, dass sie in dieser Hinsicht keineswegs mehr Unfreie waren. Schließlich zeigt die Belehnung mit der Vogtei, dass sie eine eigenständige Größe in der Region und in der Lage waren, die öffentliche Ordnung aufrecht zu halten. Neben Bredelar förderten die Padberger Ministerialen auch das Benediktinerkloster Flechtorf, indem Gottschalk von Padberg und seine Frau Ludigardis diesem verschiedene Grundstücke übertrugen. Im 13. Jahrhundert gelang es den Padbergern, eine eigene kleine allodiale Herrschaft in Südostwestfalen aufzubauen, ohne im Zuge dieser Selbstständigkeitsbestrebungen in Konflikt mit dem Erzbischof zu geraten, dem die stellvertretende Herrschaftsdurchdringung dieses entfernt von den Zentren des Erzstiftes liegenden Raumes nicht ungelegen kam und der die Padberger im Laufe des 13. Jahrhunderts durch Lehnsauftragungen in die entstehende territoriale Herrschaft des Erzstiftes einband. 1263 waren die Ministerialen in der Position, dem nahegelegenen Ort Padberg die Stadtrechte zu verleihen.
5.3 In Städten
Städte, in denen der Erzbischof wie in Köln Stadtherr war, waren im Hochmittelalter Bonn, Andernach, Xanten, Rees, Neuss und Soest. In diesen Städten waren Ministeriale zur Herrschaftsausübung eingesetzt. In Bonn erfolgte diese durch Münzer, Marktaufseher, Schöffen und Zöllner, in Andernach durch Schultheißen und Schöffen. Soest ist insofern besonders interessant, als die Stadt das Zentrum des westfälischen Teils des Erzstifts war. Der bedeutendste Ministerial in Soest war der Schultheiß, der durch das Fehlen eines Schöffenkollegs eine beachtliche Machtstellung in der Stadt manifestieren konnte. Erzbischof Reinald von Dassel baute seinen Einfluss in der Stadt gezielt aus. Ab 1166 tauchen auffällig viele Ministeriale aus Soest in den Urkunden auf. Vor allem nach dem Aufstieg der Kölner Erzbischöfe zu Herzögen von Westfalen gewann die Stadt für sie an Bedeutung für die Ausübung von Macht und Herrschaft in Westfalen. Allerdings waren die Soester Ministerialen eng an ihre Stadt gebunden und finden sich nur selten jenseits ihrer Grenzen oder sogar in Köln.
5.4 In Grundherrschaften
Verhältnismäßig schwer nachzuweisen sind Ministeriale in den Grundherrschaften des Erzstifts, also auf landwirtschaftlichen Gütern. Dabei stammen die meisten Ministerialen von Villikationen, das heißt einem Zusammenschluss von mehreren landwirtschaftlichen Betriebsstätten, oder treten zum ersten Mal in diesem Rahmen auf. Auch mit der Auflösung der Villikationsverfassung sind die aufsteigenden Ministerialen eng verbunden: Sie sind zum einen Auslöser dieser im Hochmittelalter ablaufenden Veränderungen, zum anderen aber auch ihre Resultate.
Ministeriale, die sich nach einer Grundherrschaft nennen, sind Heinrich von Altendorf, Almerico von Wormersdorf sowie verschiedene Ministeriale aus Alfter, Lechenich und Bornheim. Sowohl Heinrich als auch Almerico tauchen in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts häufig in der Umgebung des Erzbischofs auf. Welche Funktion sie in den Grundherrschaften genau ausübten, lässt sich nicht sagen, es ist jedoch anzunehmen, dass sie zu einer Art Verwalter aufgestiegen waren und in einem nächsten Schritt den Anschluss an den Hof des Erzbischofs gefunden hatten. Anders liegt die Sache bei den von Alfter, die ab dem Ende des 12. Jahrhunderts das Hofamt des Marschalls bekleideten und zu den engsten Beratern des Erzbischofs gehörten. Zudem vererbte sich das Amt über mehrere Generationen in der Familie. Der Ministerialenfamilie von Alfter gelang ein sozialer Aufstieg, der sich auch in einer Klosterpolitik und im Besitz von eigenen Abhängigen widerspiegelt. Die Ministerialen von Lechenich stiegen im 13. Jahrhundert sogar zu Burggrafen auf, nachdem die Erzbischöfe dort eine Burganlage hatten errichten lassen. Aus der Ministerialenfamilie von Bornheim stammt der Gründer des Klosters Schillingscapellen bei Swisttal-Dünstekoven, Wilhelm Schilling. Auch die Tätigkeit in einer Grundherrschaft konnte also Grundlage eines sozialen Aufstiegs sein.
6. Entwicklung im 13. Jahrhundert
Im Zuge des deutschen Thronstreites am Ende des 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts, der auch im Rheinland ausgefochten wurde, kam es zu einem etwa 15 Jahre andauernden Bedeutungsverlust der Ministerialen. Andere politische, administrative und militärische Schwerpunkte und eine allgemeine Desorganisation des Erzstiftes trugen dazu bei, dass die Ministerialen nicht mehr die Rolle spielten wie in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Erzbischof Engelbert von Berg versuchte die Ordnung sowohl im Erzstift als auch insbesondere in der Stadt Köln wiederherzustellen, was ihm in großen Teilen auch gelang. Er griff dazu erneut auf die Ministerialen zurück, aber nicht mehr in dem Maße, wie es die Erzbischöfe im 12. Jahrhundert getan hatten.
Berücksichtigt werden muss die sich im Laufe des 13. Jahrhunderts ändernde Quellenlage, die es schwierig macht, Ministeriale als solche zu identifizieren. Die Zeugenlisten, die bisher in den meisten erzbischöflichen Urkunden als Beglaubigungsmittel gedient hatten und anhand derer sich viele Ministeriale identifizieren lassen, finden sich ab Erzbischof Heinrich I. immer seltener, sodass auch die Zahl der fassbaren Ministerialen deutlich zurückgeht. Gleichzeitig wird der Begriff ministeriales in den Urkunden immer weniger verwendet und zum Teil durch den Begriff milites ersetzt. Insgesamt bedeuten diese Entwicklungen, dass es immer schwieriger wird, Ministeriale in den Quellen zu greifen. Daraus darf aber nicht geschlussfolgert werden, dass es wirklich weniger Ministeriale gegeben hat. Dass das trotzdem so war, lässt sich jedoch an äußeren Umständen plausibel machen.
Im 13. Jahrhundert kam es sowohl zu einem Bedeutungsverlust der Ministerialen als auch zu ihrer Integration in andere gesellschaftliche Gruppen. Die Voraussetzungen, unter denen in Köln und im Erzstift Politik gemacht werden konnte, waren andere als im 12. Jahrhundert. Der Einfluss des Erzbischofs auf die Stadt schwand immer weiter und war nach 1288 nur noch in Resten vorhanden. Damit einhergehend wurden auch die Ministerialen in der Verwaltung der Regalien immer unwichtiger, denn diese ging zunehmend an die Stadtbevölkerung über. Die Konsequenz daraus war der Wechsel der Ministerialen von der erzbischöflichen in die städtische Verwaltung. Die wirtschaftliche und soziale Stellung, die viele mittlerweile erreicht hatten, und die damit einhergehende Lockerung der Bindungen an den Erzbischof ließen sie diesen Wechsel ohne Intervention ihres Herrn vollziehen.
In Gegenden außerhalb Kölns gelang vielen Ministerialen der Anschluss ans Rittertum und damit an den niederen Adel. Dem Zugriff des Erzbischofs waren sie so noch nicht komplett entzogen, denn im Rahmen des Lehnsystems konnten sie als freie und/oder kleine adelige Vasallen immer noch in der herrschaftlichen Durchdringung und beginnenden Territorialisierung eingesetzt werden. Auch hier hatten sich die Bedingungen für Politik aber insofern geändert, als dass einzelne Personen oder Familien in bestimmten Regionen eine verhältnismäßig selbstständige Politik betreiben konnten und sie nun weniger einer von oben nach unten gerichteten Befehlskette unterworfen waren.
Die Ministerialen am Hof hatten es vergleichsweise schwieriger, neue Anschlussmöglichkeiten und Betätigungsfelder zu finden. Zudem bot sich für sie noch am ehesten die Möglichkeit, ihre Funktion weiter auszuüben, denn der Hof blieb bestehen, nur, dass er sich jetzt in Bonn statt in Köln aufhielt. Dieses Verhalten lässt sich etwa beim Kämmerer beobachten, während der Stadtvogt den Anschluss ans Kölner Bürgertum suchte, ihn aber nur bedingt fand.
7. Fazit
Die Ministerialen waren in vielen verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen anzutreffende Mitglieder einer Gruppe, die rechtlich und sozial definiert werden kann. Ihr wesentliches Kennzeichen war die enge Bindung an ihren Herrn, die vor allem in ihrer Unfreiheit zum Ausdruck kam. Sie waren im 11. und 12. Jahrhundert zuverlässige Stützen der erzbischöflichen Herrschaft im Rheinland. Zu einer Lockerung der Bindungen kam es im Laufe des 13. Jahrhunderts, als sich die Grundlagen des politischen Handelns und der Herrschaftsausübung wandelten. Damit ging auch die Bedeutung der Ministerialen verloren und sie gingen in anderen gesellschaftlichen Gruppen auf, etwa dem Bürger- oder dem Rittertum.
Ministeriale waren aber nicht nur Instrumente der Herrschaft, sondern auch selbstständig handelnde Subjekte. Gerade durch ihre Nähe zum Erzbischof entwickelten einige von ihnen eine soziale Mobilität, die bis dahin in nur sehr begrenztem Umfang möglich gewesen war. Sie erkannten das Potential, das die ihnen zugewiesenen Funktionen auch für das persönliche Fortkommen bargen und begannen, in ihrer jeweiligen Lebenswelt eigene Machtstrukturen aufzubauen, in der Stadt Köln beispielsweise durch bewusste Integration in die entstehenden Selbstverwaltungsorgane der Stadt und durch wirtschaftliche Aktivitäten, in ländlichen Regionen durch den Aufbau eigener kleiner Herrschaften im Umfeld der von ihnen besetzten Burgen.
Die Veränderungen, denen die Gesellschaft sowohl in der Stadt als auch auf dem Land im Hochmittelalter unterworfen war, wurden von den Ministerialen vorangetrieben; wie sie umgekehrt auch Resultate dieser Veränderungen waren. Ministerialität ist auch im Kölner Erzstift als ein zentrales gesellschaftliches Phänomen des hohen Mittelalters zu sehen.
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Schmitt, Fabian, Die Ministerialen des Kölner Erzstifts im Hochmittelalter, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-ministerialen-des-koelner-erzstifts-im-hochmittelalter/DE-2086/lido/6023c9644d31b0.79618742 (abgerufen am 06.12.2024)