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Im Jahr 1139 treten mit den Brüdern Eberhard I. (1139-1176) und Heinrich I. (1139-um 1159) erstmals Angehörige der Familie der Grafen von Sayn in Erscheinung, deren Name von der bei Bendorf an den westlichen Ausläufern des Westerwaldes gelegenen Stammburg herrührt. Die familiäre Herkunft der Sayner ist ebenso unklar wie die des von ihrem ersten Auftreten an geführten Grafentitels, dessen Ableitung vom Auelgau als einem frühen saynischen Machtzentrum möglich, aber ebenfalls nicht gesichert ist. Zu den frühesten Besitzungen gehörte die zunächst allodiale, dann aber bereits 1152 dem Erzstift Trier aufgetragene Stammburg Sayn. Bereits in der nächsten Generation führte eine Heiratsverbindung Heinrichs II. von Sayn (1172-1202) mit den Grafen von Saffenberg zu einem erheblichen Zuwachs an Rechten und Besitzungen, nun vor allem am linken Niederrhein sowie an Ahr und Mosel. Der zentrale Einflußbereich der Sayner südlich der Sieg wurde mit der Gründung der verkehrsgünstig gelegenen Burg Blankenberg um 1180 abgesichert. Durch die Heirat Graf Heinrichs III. mit Gräfin Mechthild von Landsberg wurde Heinrich III. zu einem der führenden Repräsentanten des kölnischen Lehnshofes und einem der bedeutendsten Grafen an Nieder- und Mittelrhein mit unbestrittener Dominanz zwischen Sieg und Lahn.
Der kinderlose Tod Heinrichs III. 1246/1247 beendete den fortgeschrittenen Versuch der Bildung eines großflächigen saynischen Territoriums zwischen Sieg und Lahn. Bereits zu Lebzeiten der Witwe Mechthild wurde das Erzstift Köln zum Hauptbesitznachfolger, daneben erhielten verschiedene geistliche Institutionen bedeutende Zuwendungen. Das Gebiet zwischen Sieg und Lahn fiel an die Neffen Heinrichs aus den Häusern Sponheim und Eberstein. Nach verschiedenen Teilungen hielt schon 1253 Graf Johann von Sponheim (1218-1266) die Grafschaft Sayn, der sie seinem Sohn Gottfried (1247-1283) übergab, der sich spätestens seit 1254 nach Sayn benannte. Während die im Nordwesten des zentralen Einflussbereichs gelegenen Herrschaften Blankenberg und Löwenburg dauerhaft ihre Verbindung zur Grafschaft Sayn verloren, konnte Gottfried 1268 die Herrschaft Freusburg von seinem Vetter Dietrich von Heinsberg (1253-1303) übernehmen. Im Spätmittelalter führten, trotz einer erneuten Blüte unter Gerhard II. von Sayn (1420-1493), unter dem 1465 eine erste Landesordnung aufgestellt wurde, vor allem Erbteilungen, Verpfändungen und Fehden zum dauerhaften und temporären Verlust von Positionen. Nach verschiedenen Teilungen des Erbes Graf Johanns IV. (1491-1529) war 1588 der kinderlose Graf Heinrich IV. (1539-1606) erneut im Besitz der gesamten Grafschaft Sayn, in der 1560 die Reformation durchgeführt worden war. Die Herrschaft Freudenburg ging 1589 verloren. Heinrichs Erbe wurde schließlich 1606, fußend auf einer 1565 abgeschlossenen Erbverbrüderung, nach erbitterten Auseinandersetzungen der reformierte Graf Wilhelm von Sayn-Wittgenstein(-Sayn), ein Nachfahre Salentins von Sayn-Vallendar (gestorben 1391), der seinerseits nach 1352 zum Erben der Grafschaft Wittgenstein geworden war. Die nur noch auf den westerwäldischen Besitz beschränkte und zum Niederrheinisch-westfälischen Reichskreis zählende Grafschaft, die den Stammsitz Sayn an Kurtrier verloren hatte, wurde nach verschiedenen Entfremdungen und Teilungsverträgen (1652, 1662, 1671) erneut und diesmal endgültig geteilt: in die nun zumeist von landesfremden Fürsten besessenen Reichsgrafschaften und Kleinstaaten Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen. Sayn-Hachenburg gelangte von den Grafen von Manderscheid zunächst an die Burggrafen von Kirchberg-Farnrode (1714) und ging anschließend durch Heirat weitgehend an die Fürsten von Nassau-Weilburg über (1799), um von Nassau 1815 teilweise und vollständig 1866 an Preußen zu fallen.
Sayn-Altenkirchen mit den Ämtern Altenkirchen (Stadtrechte 1314), Friedewald, Freusburg und Bendorf war zunächst im Besitz der Herzöge von Sachsen-Eisenach, kam dann an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (ab 1741), mit der Markgrafschaft an Preußen (ab 1791), als Entschädigung an Nassau-Usingen (ab 1802/1803) beziehungsweise ab 1806 das vereinigte Herzogtum Nassau, um von 1815 bis zur Neuordnung nach dem Zweiten Weltkrieg wieder als Kreis Altenkirchen dem Regierungsbezirk Koblenz Preußens zuzugehören. 1946 wurde der Kreis Altenkirchen - wie das ehemalige Sayn-Hachenburg - ein Teil von Rheinland-Pfalz.
Literatur
Dahlhoff, M., Geschichte der Grafschaft Sayn und der Bestandtheile derselben: der Grafschaften Sayn-Altenkirchen und Hachenburg, der Herrschaft Freusburg und des Freien- und Hickengrundes, besonders in kirchlicher Beziehung. Dillenburg 1874, Neudruck Walluf 1972.
Fabricius, Wilhelm, Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Band 2: Die Karte von 1789, Bonn 1965, Nachdruck Bonn 1965, S. 356-377.
Gensicke, Hellmuth, Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958, 2., ergänzter Nachdruck Speyer 1987.
Halbekann, Joachim J., Die älteren Grafen von Sayn. Personen-, Verfassungs- und Besitzgeschichte eines rheinischen Grafengeschlechts 1139-1246/47, Wiesbaden 1997.
Halbekann, Joachim J., Besitzungen und Rechte der Grafen von Sayn bis 1246/47 und ihre Erben (Geschichtlicher Atlas de Rheinlande V/5), Köln 1996.
Müller, Markus, Gemeinden und Staat in der Reichsgrafschaft Sayn-Hachenburg 1652-1799, Wiesbaden 2005.
Online
Halbekann, Joachim J., Artikel „Sayn", in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 481-482. [Online]
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Halbekann, Joachim J., Grafschaften Sayn, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Orte-und-Raeume/grafschaften-sayn-/DE-2086/lido/57d119d9238e33.47504362 (abgerufen am 05.12.2024)