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Das Territorium erhielt seinen Namen vom Arenberg (623 m über NN) am Oberlauf der Ahr. Auf seiner Kuppe entstand vermutlich im hohen Mittelalter eine Burg. Man kann jedoch bereits für das Frühmittelalter eine befestigte Anlage erwarten. Die Besitzer der Burg nannten sich von Arenberg/Aremberg. Die Schreibweise variiert. Heute heißt der Ort: Aremberg, die Adelsfamilie hingegen nennt sich von Arenberg.
Der erste bekannte Träger des Namens von Arenberg, Heinrich, ist urkundlich 1166 als Vize-Burggraf von Köln belegt. Seit 1169 war er Burggraf in der Rheinstadt; dieses Amt hatten auch seine Nachkommen inne. Dadurch entwickelten sich frühe Verbindungen der Familie in den Kölner Raum und den Westerwald. Seit dem 14. und 15. Jahrhundert verlegte die Familie ihre Niederlassungen an die Maas (Lüttich) und schließlich in den Brüsseler Raum, so dass das Stammland für die Familie nur noch eine untergeordnete Bedeutung hatte.
Das Territorium heißt in einer Urkunde von 1300 „heyrschaf van Arnberch", 1417 „das lande van Arnberg". Größer als der gefreite Burgort Arenberg/Aremberg am Fuße des Burgberges war das zentral gelegene Lommersdorf, wo es ein mit 21 Schöffen besetztes Hauptgericht gab. Ihm untergeordnet waren die Untergerichte in Aremberg, Dorsel, Antweiler und Mülheim. Außer der Gliederung in Gerichtsbezirke gab es nie eine Aufteilung des kleinen Landes in Verwaltungsbezirke. An der Spitze der Verwaltung stand bis ins 17. Jahrhundert ein Amtmann, danach ein Statthalter, der im Auftrage des Landesherrn von der Arenburg aus die Geschäfte führte.
Der karge Boden auf den Hocheifelflächen war für den Ackerbau nur bedingt nutzbar. Wichtiger als die Landwirtschaft waren Eisenerzgruben, die bei Lommersdorf, Freilingen und Antweiler ausgebeutet wurden und die das Erz für die Eisenwerke in Ahrhütte und Antweiler (beziehungsweise Stahlhütte seit 1630) lieferten. Haupteinnahmequelle der Herrschaft und des späteren Herzogtums waren Einkünfte aus Erzabbau und Eisengewinnung.
Nachdem Johann von Arenberg 1279 sein Burggrafenamt dem Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg (Amtszeit 1275-1297) verkauft hatte, beanspruchte die Kölner Kirche ein Lehnrecht über Burg und Herrschaft Arenberg. Johann von Arenberg bekannte 1279, dass er ein „homo ligius", also ein Lehnsmann, der Kölner Kirche sei. Aber noch Ende des 13. Jahrhunderts konnte die Familie die Kölner Ansprüche zurückweisen. Um 1300 beanspruchte der Erzbischof von Trier seinerseits Lehnrechte über Arenberg. Im 16. Jahrhundert versuchte der Herzog von Jülich, Burg und Herrschaft Arenberg in seinen Einflussbereich einzugliedern. Aber ihm gelang dies ebenso wenig wie den Kölnern oder Trierern. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts sind Burg und Herrschaft Arenberg eindeutig als Allod (freier Besitz) anzusehen. Die Arenberger selbst nannten in der Folgezeit ihr Stammland wiederholt „ein frey sonnen lehen, das von Gott und dern sonnen von eynem hern zu Arburg inhaben". Es habe, so heißt es weiter, keinen obersten Herrn außer Gott und den römischen Kaiser als Schirmherrn. Die Herren von Arenberg wurden 1509 in den Grafenstand erhoben; schließlich erhielten sie 1576 den Titel „gefürstete Grafen". Anlässlich dieser Erhebung ließ sich die Landesherrin Margaretha von der Mark-Arenberg (gestorben 1599) die Reichsunmittelbarkeit und das Münzrecht ausdrücklich bestätigen. Den Herzogtitel verlieh Kaiser Ferdinand III. (1608-1657, Kaiser: 1637-1657) der Familie 1644. Sämtliche Titel waren an das kleine Territorium in der Eifel gebunden. Die Familie von Arenberg blieb bis 1794 ununterbrochen im Besitz dieses Landes. Lediglich in der Zeit 1450-1552 war der vierte Teil der Burg und der Einkünfte dem Herrn von Gymnich verpfändet. Die Pfandschaft konnte 1552 wieder gelöst werden.
Das Arenberger Land scheint seit der frühen Erwähnung bis ins 18. Jahrhundert kaum territoriale Veränderungen erfahren zu haben. Es grenzte an Kurköln, das Herzogtum Jülich, Kurtrier und die Grafschaft Blankenheim. Eine natürliche Grenze nach Osten und Süden hin bildete der Ahrfluss. Im Norden und Westen waren die Grenzziehungen schwieriger und führten damit auch hin und wieder zu Problemen oder Streitigkeiten mit Nachbarn. Die wiederholte Aufspaltung der Familie in einzelne Zweige (von der Marck-Arenberg, von der Marck-Sedan, von der Marck-Lummen, von der Marck-Rochefort) führte nicht zu Teilungen des Stammterritoriums. Zu ihm gehörten das gefreite Tal Arenberg / Aremberg und 14 Ortschaften oder Weiler mit einigen zusätzlichen Höfen und Mühlen. Im Jahre 1782 umfasste es 8.800 Hektar mit rund 2.300 Einwohnern. In den Akten des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 werden ein Flecken (Aremberg) und elf Dörfer mit 508 Häusern und 2.918 Einwohner genannt.
Die Reformation konnte im Arenberger Land nicht Fuß fassen, da die Adelsfamilie von Arenberg katholisch blieb.
Eine enge Verbindung des Territoriums Arenberg bestand seit dem 13. Jahrhundert mit der Herrschaft Kommern, die noch 1601 als „perpetuum annexum" Arenbergs bezeichnet wird. Die Verbindung blieb bis zur Französischen Revolution bestehen.
1794 besetzten französische Revolutionstruppen das Arenberger Land, das bei der Neuorganisation der Verwaltung geteilt wurde: Der östliche Teil mit Burg und Ortschaft Aremberg kam zum Rhein-Moseldepartement der westliche Teil mit Lommersdorf/Freilingen zum Roerdepartement. Im Reichsdeputationshauptschluss erhielt der Herzog als Entschädigung das Vest Recklinghausen und das ehemals Münsterische Amt Meppen an der Ems (27.265 Einwohner, 48 Quadratmeilen). Im Wiener Kongress von 1815 wurde das Amt Meppen als Standesherrschaft dem Königreich Hannover unterstellt. Offiziell erhielt es nach einem Vertrag von 1826 die Bezeichnung „Herzogtum Arenberg-Meppen". Mit dem Ende des Königreichs Hannover 1866 kam die Standesherrschaft unter die Souveränität des Königtums Preußen. Durch einen Staatsvertrag von 1875 verlor der Herzog von Arenberg in der Standesherrschaft fast alle Rechte, dem Namen nach blieb das Herzogtum Arenberg-Meppen bis 1918/1919 bestehen.
Literatur
Brommer, Peter/Schleidgen, Wolf-Rüdiger/Zimmer, Theresia, Inventar des herzoglich arenbergischen Archivs in Edingen/Enghien (Belgien), Koblenz 1984.
Descheemaeker, Jacques, La maison d´Arenberg d´après les archives franVaises, Neuilly 1969.
Heuser, Peter Arnold, Hexenverfolgung und Volkskatechese: Beobachtungen am Beispiel der gefürsteten Eifelgrafschaft Arenberg 1590-1593, in: Rheinisch-westfälische Zeitschrift für Volkskunde 44 (1999), S. 95-142.
Heyen, Franz-Josef (Hg.), Die Arenberger. Geschichte einer europäischen Dynastie, Band 1: Die Arenberger in der Eifel, Koblenz 1987.
Heyen, Franz-Josef (Hg.), Die Fürsten und Herzöge von Arenberg 1527-1949, Koblenz 1995.
Neu, Heinrich, Das Herzogtum Arenberg, 3. Auflage, Köln 1956.
Neu, Heinrich, Das Schloß und die Festung Arenberg, Köln 1956.
Neu, Peter, Die Arenberger und das Arenberger Land, 6 Bände, Koblenz 1989-2001.
Rosenthal, Gerold (Hg.), Aremberg in Geschichte und Gegenwart, Aremberg 1987.
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Neu, Peter, Herzogtum Arenberg, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Orte-und-Raeume/herzogtum-arenberg/DE-2086/lido/57ab288395df23.16299352 (abgerufen am 10.11.2024)